Das FinMin Baden-Württemberg weist auf steuerliche Entlastungen für freiwillige Helfer in Impfzentren hin. Danach kommt die Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale nun für weitere Personen infrage. Die steuerlichen Erleichterungen werden verlängert.
Die Finanzverwaltung äußert sich zu der sog. nicht-nexus-konformen Präferenzregelung des § 4j EStG. Dazu wird die betreffende Staatenliste aktualisiert bzw. erweitert und darin auch eine Auflistung der einzelnen ausländischen Präferenzregelungen vorgenommen.
Die Finanzverwaltung nimmt in einem weiteren Schreiben Stellung zu praxisrelevanten Fragen im Zusammenhang mit den Einschränkungen des Betriebsausgabenabzugs aus Rechteüberlassungen – die sog. Lizenzschranke des § 4j EStG.
Die Finanzverwaltung hat verfahrensrechtliche Steuererleichterungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus verlängert.
Die Finanzverwaltung hat Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 18 Abs. 5a UStG veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geändert.
Die Bundesländer können von der Corona-Krise betroffene Unternehmen unter bestimmten Umständen von Erbschaftsteuer-Zahlungen befreien.
Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2022 bekannt gegeben.
Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Transaktionen auf Gewichtskonten Stellung bezogen und den UStAE geändert.
Das BMF hat seine Aussagen zur steuerlichen Behandlung von Beitragsrückerstattungen bei sonstigen Vorsorgeaufwendungen überarbeitet. Neu sind eine Vereinfachungsregelung und Ausführungen zu GKV-Bonusprogrammen.
Das BZSt hat darauf hingewiesen, dass zahlreiche Unternehmen, die am OSS-Verfahren teilnehmen, Zahlungserinnerungen für das 3. Quartal 2021 von anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten haben. Was ist nun zu tun?
Das Top-Thema stellt die wichtigsten Änderungen in den gängigsten Einkommensteuervordrucken 2021 im Vergleich zum Vorjahr dar.
Wie in jedem Jahr zum Jahresende hat die Finanzverwaltung ein umfassendes BMF-Schreiben veröffentlicht, in dem diverse Anpassungen des UStAE vorgenommen werden.
Nach der schweren Unwetterkatastrophe im Juli 2021 und den dadurch entstandenen extremen Schäden verlängert die bayerische Finanzverwaltung die bestehenden steuerlichen Erleichterungen im Katastrophenerlass.
Das BMF hat Zweifelsfragen bei der steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, insbesondere von Grenzgängern Künstlern und Sportlern und aus öffentlichen Kassen erläutert.
Das BMF ändert seine Anweisung zur Besteuerung von Pensionszahlungen internationaler Organisationen.
Das BMF hat den Basiszins zum 3.1.2022 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2022 gem. § 18 Abs. 4 InvStG erforderlich ist.
Das BMF-Schreiben aus dem Jahr 2020, in dem erläutert wurde, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitgeberleistung - entgegen der BFH-Rechtsprechung - zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, soll für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2019 nicht mehr angewendet werden.
Im Jahr 2021 hat das BMF einige Schreiben veröffentlicht, die erhebliche praktische Auswirkungen haben und von uns besprochen wurden. Wir zeigen Ihnen, welche dieser Beiträge in unserem Portal am häufigsten aufgerufen wurden.
Nach der schweren Unwetterkatastrophe durch das Regentief "Bernd" im Juli 2021 und den dadurch entstandenen extremen Schäden verlängert die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen.
In Rheinland-Pfalz hat werden die steuerlichen Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen der Flutkatastrophe in wichtigen Bereichen um weitere 3 Monate verlängert.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat sich zur Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2020 geäußert, die damit im Ergebnis verlängert wurde.
Im Rahmen der sog. "Quick Fixes" waren zum 1.1.2020 Vereinfachungsregelungen für bestimmte Konsignationslagerfälle in der EU umgesetzt worden. Nach knapp 2 Jahren hat sich jetzt die Finanzverwaltung mit einer Verwaltungsmeinung geäußert.
Die Finanzverwaltung hat zwei koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der neuen Bewertungsregelungen für die Grundsteuer veröffentlicht. Die Erlasse konkretisieren die Anwendung des 7. Abschnitts des 2. Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022.
Die Finanzverwaltung hat die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2022 neu bekannt gegeben.
Die Finanzverwaltung hat bei den Mustern der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2022 die Anleitung neu veröffentlicht.
Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2020 bekanntgegeben.
Die Überlassung elektronischer Bücher und Zeitschriften wie auch der Zugang zu elektronischen Datenbanken unterliegt seit dem 18.12.2019 dem ermäßigten Steuersatz. Das BMF hat jetzt zu den Neuregelungen Stellung bezogen und eine Nichtbeanstandungsregelung eingeführt.
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2022 die Kriterien des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zu den Regelungen im JStG 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR). Dabei nimmt das BMF-Schreiben Bezug auf ein Urteil des BFH.
Die Reinvestitionsfristen für Rücklagen für Ersatzbeschaffung wurden erneut vorübergehend verlängert.
Die Finanzverwaltung hat die umsatzsteuerlichen Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verlängert.
Ab 2021 ist die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer geändert worden. Aufgrund der unterschiedlichen Sätze ergeben sich neue Anwendungsfragen. Dazu hat die Finanzverwaltung Stellung genommen.
Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021 Stellung bezogen.
Die Finanzverwaltung berücksichtigt auch im Hinblick auf die Gewerbesteuer die Auswirkungen der Corona-Pandemie und hat Maßnahmen bei der Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge für Zwecke der Vorauszahlungen bekanntgegeben.
Das BMF hat sich zur Besteuerung von (Hybrid-)Elektro-Firmenwagen geäußert. Welche neuen Verwaltungsanweisungen und bevorstehenden Gesetzesänderungen sind zu beachten?
Mit gleichlautendem Länderlass vom 29.11.2021 werden die anhängigen Einspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Zinsfestsetzung im Wege der Allgemeinverfügung zurückgewiesen. Nahezu zeitgleich hat das BMF mit Schreiben vom 3.12.2021 sein zentrales Schreiben zur Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG ergänzt.
Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie eine Billigkeitsregelung getroffen.
Die Finanzverwaltung hat sich zur Festsetzung von Zinsen nach §§ 233a bis 237 i. V. mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geäußert. Im BMF-Schreiben v. 3.12.2021 wird klargestellt, wann die vorläufige Festsetzung und die Aussetzung der Festsetzung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen infrage kommen.
Eine Pflichtangabe in Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist die Leistungsbeschreibung. Die Finanzverwaltung äußert sich zur handelsüblichen Bezeichnung gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG.
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wurde zu mehreren Bestimmungen geändert.
Das BMF hat aktualisierte Übersichten der zum Grenzgebiet im Sinne des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich zählenden deutschen und französischen Städte und Gemeinden veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung hat ein umfangreiches Schreiben zur Entfernungspauschale und Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung hat im Hinblick auf die Aufbewahrung von Rechnungen, die durch elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen ausgestellt werden, den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert.
Das Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 7.10.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wurde veröffentlicht.
Das BMF bezieht Stellung zur Anrechnung kambodschanischer Steuer nach § 34c Abs. 1 EStG.
Die neue Option zur Körperschaftsbesteuerung kommt erstmals infrage für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen. Das BMF erläutert in einem umfangreichen Schreiben die wichtigsten Grundsätze.
Der EuGH hat entschieden, dass Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL dahin auszulegen ist, dass eine in Raten vergütete einmalige Dienstleistung nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt.
Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Neufassung von § 10 StBerG, in dem es um die Übermittlung von Daten zu Berufspflichtverletzungen und anderen Informationen geht.
Die Finanzverwaltung hat sich zur Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung bei Geldspielgeräten geäußert und ein Schema für die Berechnung veröffentlicht.