BMF-Schreiben zum Verzicht auf Erbschaftsteuer bei Krisenbetrieben

Das geht aus einem Erlass des BMF hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den zuerst die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtete. Demnach kann auf die Nacherhebung der Erbschafts- und Schenkungsteuer verzichtet werden, wenn ein Unternehmen wegen der Pandemie nicht die Lohnsumme vorweisen kann, die eigentlich an die Verschonung geknüpft ist.
Lohnsummenregelung erleichtert
Normalerweise muss man im Erbfall oder bei der Schenkung von Unternehmen dann weniger oder keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn man den Betrieb eine bestimmte Zeit lang weiterführt und dabei seinen Angestellten eine bestimmte Lohnsumme zahlt. Wegen Kurzarbeit oder pandemiebedingten Schließungen kam diese Lohnsumme zuletzt unter Umständen aber nicht zustande.
Von einem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sollen die Finanzbehörden nun ausgehen, wenn die rechnerisch erforderliche Lohnsumme zwischen Anfang März 2020 und Ende Juni 2022 unterschritten wurde, zugleich Kurzarbeitergeld an den Betrieb gezahlt wurde und die Branche von den verordneten Schließungen unmittelbar betroffen war.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7935
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.123
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.138
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.963
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9226
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.371
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.221
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.739
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.270
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.071
-
Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung
28.04.2025
-
NRW setzt auf KI in der Steuerveranlagung
28.04.2025
-
Hessische Steuerfahndung wertet Dubai-Daten aus
25.04.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
25.04.20252
-
Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
24.04.2025
-
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Altfällen
23.04.2025
-
Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
23.04.2025
-
Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See
22.04.2025
-
Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
-
Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025