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Entscheidungsstichwort (Thema)
Sachwert eines zur privaten Nutzung 眉berlassenen PKW; Berechnung des pf盲ndbaren Teils des Arbeitsentgelts
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Leitsatz (amtlich)
脺berl盲sst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung, ist dies regelm盲脽ig eine Gegenleistung f眉r die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug iSv. 搂听107 Abs.听2 Satz听1 GewO. Der Wert dieses Sachbezugs ist grunds盲tzlich mit 1听% des Listenpreises des PKW zzgl. Sonderausstattungen und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung zu bestimmen. Der nach 搂听8 Abs.听2 Satz听3 EStG zu ermittelnde Zuschlag f眉r die Nutzung des Fahrzeugs zwischen Wohnung und Arbeitsst盲tte (sog. 0,03听%-Regelung) ist nicht einzubeziehen.
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Orientierungssatz
1. Bei Ermittlung des Werts des Sachbezugs der privaten Nutzungsm枚glichkeit eines betrieblichen PKW ist der nach 搂 8 Abs. 2 Satz 3 EStG zu ermittelnde Zuschlag f眉r die Nutzung des Fahrzeugs f眉r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst盲tte (sog. 0,03 %-Regelung) nicht einzubeziehen. Dieser weitere steuerrechtlich zu ber眉cksichtigende geldwerte Vorteil ist kein Sachbezug iSd. 搂 107 Abs. 2 Satz 5 GewO, sondern ein notwendiger Korrekturposten f眉r den 鈥 pauschalen 鈥 Werbungskostenabzug nach 搂 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (Rn. 21, 25 f.).
2. Bei der Pr眉fung nach 搂 107 Abs. 2 Satz 5 GewO, ob der Wert der vereinbarten Sachbez眉ge die H枚he des pf盲ndbaren Teils des Arbeitsentgelts 眉bersteigt, hat das Prozessgericht 搂 850c Abs. 4 ZPO aF (= Abs. 6 nF) analog anzuwenden, weil das Gesetz 鈥 auch ohne dass ein Vollstreckungsverfahren vorliegt 鈥 das Prozessgericht verpflichtet, das pf盲ndbare Einkommen festzustellen (Rn. 33).
3. Die Anwendung des 搂 850c Abs. 4 ZPO aF begegnet keinen datenschutzrechtlichen Bedenken. Die Norm dient den Gerichten als Grundlage f眉r die Verarbeitung personenbezogener Daten und entspricht den Vorgaben von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e DSGVO iVm. Art. 6 Abs. 3 DSGVO. Die Parteien eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens sind nach 搂 138 ZPO im Rahmen des zivilprozessualen Beibringungsgrundsatzes verpflichtet, zur Anwendung des 搂 850c Abs. 4 ZPO aF vorzutragen und dabei die Einkommensverh盲ltnisse einer unterhaltsberechtigten Person offenzulegen (Rn. 35 f.).
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Leitsatz (redaktionell)
Mit der pauschalen Wertermittlung nach 搂 8 Abs. 2 Satz 2 EStG wird der gesamte geldwerte Vorteil f眉r die Privatnutzung des Dienstwagens erfasst. Die Zuschlagsregelung in 搂 8 Abs. 2 Satz 3 EStG hat dagegen nicht die Funktion, eine irgendwie geartete zus盲tzliche private Nutzung des Dienstwagens zu bewerten. Der Zuschlag f眉r die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst盲tte bezweckt vielmehr nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs einen Ausgleich f眉r abgezogene, aber tats盲chlich nicht entstandene Erwerbsaufwendungen. 搂 8 Abs. 2 Satz 3 EStG stellt insoweit einen notwendigen Korrekturposten f眉r den 鈥 pauschalen 鈥 Werbungskostenabzug nach 搂 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG dar. Denn dieser Abzug wird f眉r jeden Arbeitstag unabh盲ngig davon vorgenommen, ob der Arbeitnehmer tats盲chlich Aufwendungen gehabt hat. Der Zuschlag nach 搂 8 Abs. 2 Satz 3 EStG dient damit allein dazu, einen 鈥 眉berschie脽enden 鈥 Werbungskostenabzug nach 搂 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG zu kompensieren. Aus der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung in 搂 8 Abs. 2 Satz 2 EStG folgt, dass ein 鈥 weiterer 鈥 geldwerter Vorteil, der durch den Zuschlag nach 搂 8 Abs. 2 Satz 3 EStG erfasst werden k枚nnte, nicht besteht (Unterscheidung Arbeitsrecht zu Steuerrecht).
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Normenkette
GB 搂 134; BGB 搂听362 Abs. 1, 搂听611a Abs. 2; GewO 搂 107 Abs.听1, 2 S盲tze听1, 5; ZPO 搂搂听138, 850 Abs. 1, 搂听850c Abs.听1, 4 Abs. 6 a.F. (= nF), 搂听850e Nr.听1 S. 2 Buchst. b, Nr.听3 S. 1; EStG 搂听6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, 搂听8 Abs. 2 S盲tze听2-3, 搂听9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; SvEV 搂 3 Abs. 1 S. 3; DSGVO Art. 6 Abs.听1 Unterabs. 1 Buchst. e, Abs.听3 S.听1 Buchst. b, S.听4
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Verfahrensgang
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Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8.听Februar 2022 -听9听Sa 407/21听- teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Beklagte auf die Berufung des Kl盲gers zur Zahlung weiterer 29.639,14听Euro netto zuz眉glich Zinsen iHv. f眉nf Prozentpunkten 眉ber dem jeweiligen Basiszinssatz aus 15.210,30听Euro seit dem 10.听Dezember 2020 und aus 14.428,84听Euro seit dem 26.听Januar 2022 verurteilt hat.
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung -听auch 眉ber die Kosten der Revision听- an das Landesarbeitsgericht zur眉ckverwiesen.
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Tatbestand
Rz. 1
Die Parteien streiten in der Revision 眉ber Nettoverg眉tungsdifferenzen.
Rz. 2
Der Kl盲ger war seit dem 4.听Juni 2013 bei der Beklagten in der Marketing-Abteilung besch盲ftigt. Am 1.听M盲rz 2014 haben die Parteien einen 鈥濾ertrag 眉ber die Kraftfahrzeugbenutzung鈥 abgeschlossen (iF听Benutzungsvertrag), der ua. bestimmt:
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鈥灺1 Gegenstand des Vertrages |
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(1) Der Arbeitgeber 眉berl盲sst das Kraftfahrzeug Marke Audi... dem Arbeitnehmer zur Benutzung. |
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(2) 脺berl盲sst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein anderes Fahrzeug, so gilt dieser Vertrag entsprechend. |
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搂听2 Nutzungsumfang |
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(1) Das Kraftfahrzeug darf grunds盲tzlich nur f眉r betriebliche oder gesch盲ftliche Zwecke in Zusammenhang mit dem Arbeitsverh盲ltnis benutzt werden. |
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(2) Das Kraftfahrzeug kann auch zu Privatfahrten benutzt werden. Betriebs-, Unterhaltungs- und Wartungskosten tr盲gt der Arbeitgeber. |
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搂听3 Kosten |
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(1) Der Arbeitgeber tr盲gt die Kosten des Betriebes sowie f眉r Reparaturen, Garage, Miete und Wartung des Fahrzeuges....鈥 |
Rz. 3
Das Bruttomonatsgehalt des Kl盲gers betrug zuletzt 5.477,60听Euro und setzte sich nach den Entgeltabrechnungen im streitgegenst盲ndlichen Zeitraum zusammen aus dem 鈥濲ahresgehalt anteilig鈥 iHv. zuletzt (April 2020) 4.285,00听Euro, dem 鈥濸KW-Wert gw. Vorteil鈥 iHv. 445,00听Euro und dem 鈥濸KW-KM gw. Vorteil鈥 iHv. 747,60听Euro. Der Kl盲ger ist verheiratet und hat zwei Kinder. Die Ehefrau des Kl盲gers ist berufst盲tig und bezieht ein eigenes Einkommen.
Rz. 4
Mit seiner Klage und einer Klageerweiterung in der Berufungsinstanz hat der Kl盲ger -听soweit f眉r die Revision von Relevanz听- die Zahlung von Nettoverg眉tungsdifferenzen f眉r die Zeit von Januar 2017 bis April 2020 verlangt. Er hat gemeint, die Beklagte habe bei Zahlung der Verg眉tung die Regelungen der 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO, 搂搂听850听ff. ZPO zu den Pf盲ndungsgrenzen nicht beachtet. Er habe unter Ber眉cksichtigung seiner Ehefrau und zwei minderj盲hriger Kinder insgesamt drei Unterhaltspflichten. Die Erzielung eines eigenen Einkommens durch seine Ehefrau sei unbeachtlich. Die Nichtber眉cksichtigung von Familienangeh枚rigen k枚nne nur 眉ber die Regelung des 搂听850c Abs.听4 ZPO aF (seit 8.听Mai 2021 搂听850c Abs.听6 ZPO) erfolgen, eine solche Entscheidung sei jedoch dem Vollstreckungsgericht vorbehalten, nicht dem Arbeitsgericht als Prozessgericht.
Rz. 5
Der Kl盲ger hat -听soweit f眉r die Revision von Bedeutung听- zuletzt sinngem盲脽 beantragt,
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die Beklagte zu verurteilen, an ihn weitere 29.639,14听Euro netto nebst Zinsen iHv. f眉nf Prozentpunkten 眉ber dem jeweiligen Basiszinssatz aus 15.210,30听Euro seit dem 10.听Dezember 2020 sowie aus 14.428,84听Euro seit dem 26.听Januar 2022 zu zahlen. |
Rz. 6
Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und gemeint, der Benutzungsvertrag beinhalte keine Vereinbarung, wonach ein Teil der Gesamtverg眉tung durch einen Sachbezug erf眉llt werden solle. Die 脺berlassung des PKW zur Privatnutzung sei eine selbst盲ndige Leistung neben dem vereinbarten Entgelt, womit die Regelung des 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO nicht anwendbar sei. Der Wert der Sachbez眉ge sei allenfalls nach der 1听%-Regelung zu bestimmen und nicht zus盲tzlich auf Basis der 0,03听%-Regelung. Aufgrund ihres eigenen Einkommens sei bei der Berechnung der Pf盲ndungsgrenzen keine Unterhaltspflicht gegen眉ber der Ehefrau des Kl盲gers zu ber眉cksichtigen.
Rz. 7
Das Arbeitsgericht hat die Klage -听soweit hier von Belang听- abgewiesen. Die Parteien haben Berufungen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts eingelegt. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Kl盲gers -听unter Zur眉ckweisung der Berufungen im 脺brigen听- das erstinstanzliche Urteil teilweise abge盲ndert und die Beklagte zur Zahlung von weiteren 29.639,14听Euro netto nebst Zinsen iHv. f眉nf Prozentpunkten 眉ber dem Basiszinssatz aus 15.210,30听Euro seit dem 10.听Dezember 2020 und aus 14.428,84听Euro seit dem 26.听Januar 2022 verurteilt. Es hat die Revision nicht zugelassen. Hiergegen hat die Beklagte Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Mit Beschluss vom 10.听August 2022 (-听5听AZN 199/22听-) hat der Senat die Revision -听eingeschr盲nkt听- wegen grunds盲tzlicher Bedeutung von Rechtsfragen zugelassen. Mit ihrer Revision verfolgt die Beklagte den Klageabweisungsantrag in Bezug auf die Verurteilung zur Zahlung von Nettoverg眉tungsdifferenzen weiter.
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贰苍迟蝉肠丑别颈诲耻苍驳蝉驳谤眉苍诲别
Rz. 8
Die zul盲ssige Revision der Beklagten ist begr眉ndet. Zu Unrecht hat das Landesarbeitsgericht bei Ermittlung des Sachbezugswerts der 脺berlassung des PKW zur Privatnutzung den allein steuerrechtlich relevanten 0,03听%-Wert der Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsst盲tte einbezogen. Auf Grundlage der getroffenen Feststellungen kann der Senat nicht 眉ber die Begr眉ndetheit der Klage entscheiden. Dies f眉hrt zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zur眉ckverweisung der Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht (搂听562 Abs.听1, 搂听563 Abs.听1 Satz听1 ZPO).
Rz. 9
I. Die Revision ist nicht bereits deshalb teilweise erfolgreich, weil der Kl盲ger in der Berufungsinstanz seine Klage um weitere Zahlungsanspr眉che erweitert hat und dieser Teil der Klage unzul盲ssig w盲re. Das Landesarbeitsgericht hat 眉ber den ge盲nderten Antrag in der Sache entschieden. Es hat ausdr眉cklich die Sachdienlichkeit einer Klage盲nderung in der Berufungsinstanz nach 搂听533 ZPO bejaht. Eine 脺berpr眉fung dieser Entscheidung hat der Senat in entsprechender Anwendung von 搂听268 ZPO in der Revision nicht mehr vorzunehmen (vgl. BAG 13.听Oktober 2020 -听3听AZR 130/20听- Rn.听20 mwN).
Rz. 10
II. Die Nettolohnklage ist zul盲ssig, insbesondere ist der Zahlungsantrag hinreichend bestimmt iSv. 搂听253 Abs.听2 Nr.听2 ZPO. Der Kl盲ger verlangt f眉r den Zeitraum Januar 2017 bis April 2020 konkret abgerechnete Betr盲ge als Nettoarbeitsentgelt, welches die Beklagte nach seiner Auffassung zu Unrecht nicht in Geldbetr盲gen, sondern mittels Sachbezug zugewendet habe. Die Klage ist f眉r den streitbefangenen Zeitraum als abschlie脽ende Gesamtklage zu verstehen (dazu BAG 24.听Juni 2020 -听5听AZR 93/19听- Rn.听20 mwN, BAGE听171, 161). Den Darlegungen des Kl盲gers ist zu entnehmen, aus welchen konkreten Einzelforderungen sich die 鈥濭esamtklage鈥 zusammensetzt (hierzu BAG 19.听M盲rz 2014 -听7听AZR 480/12听- Rn.听11).
Rz. 11
III. In welchem Umfang die Zahlungsklage begr眉ndet ist, kann der Senat auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht endentscheiden. Das f眉hrt zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zur眉ckverweisung der Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht. Ein Anspruch des Kl盲gers auf Zahlung von Nettoverg眉tungsdifferenzen kann aus 搂听611 Abs.听1 BGB bzw. seit dem 1.听April 2017 aus 搂听611a Abs.听2 BGB folgen, wenn die Beklagte 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO verletzt hat. In diesem Fall w盲re die Vereinbarung des Sachbezugs nach 搂听134 BGB nichtig. Die Beklagte h盲tte den Verg眉tungsanspruch des Kl盲gers in H枚he des Werts des Sachbezugs nicht erf眉llt (搂听362 Abs.听1 BGB).
Rz. 12
1. Bei der 脺berlassung des betrieblichen PKW auch zur privaten Nutzung handelt es sich um einen Sachbezug, der Teil der Arbeitsverg眉tung des Kl盲gers ist.
Rz. 13
a) Nach 搂听107 Abs.听1 GewO ist das Arbeitsentgelt grunds盲tzlich in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Sachbez眉ge k枚nnen nach 搂听107 Abs.听2 Satz听1 GewO als Teil des Arbeitsentgelts nur dann vereinbart werden, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverh盲ltnisses entspricht (sog. Truckverbot). Des Weiteren ist hierbei 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO zu beachten. Danach darf der Wert der vereinbarten Sachbez眉ge die H枚he des pf盲ndbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht 眉bersteigen.
Rz. 14
aa) Sachbezug iSv. 搂听107 Abs.听2 Satz听1 GewO ist jede Leistung des Arbeitgebers, die er als Gegenleistung f眉r die Arbeitsleistung in anderer Form als in Geld erbringt. Sachleistung und Arbeitsleistung m眉ssen im unmittelbaren Gegenseitigkeitsverh盲ltnis stehen (vgl. BAG 24.听M盲rz 2009 -听9听AZR 733/07听- Rn.听12, BAGE听130, 101; 17.听Februar 2009 -听9听AZR 676/07听- Rn.听14, BAGE听129, 335). Nicht erfasst ist das Arbeitsentgelt im weiteren Sinne, welches der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit R眉cksicht auf das Arbeitsverh盲ltnis zus盲tzlich zum Arbeitsentgelt, aber au脽erhalb des Synallagmas zukommen l盲sst (vgl. NK-ArbR/Boecken/Pils 2.听Aufl. GewO 搂听107 Rn.听18; Landmann/Rohmer GewO/Wiebauer Stand Dezember 2022 GewO 搂听107 Rn.听7; vgl. zu 搂听115 GewO听aF BAG 23.听September 1992 -听5听AZR 569/91听- zu听I der Gr眉nde). Ma脽geblich ist damit, ob die Sachleistung die grunds盲tzlich in Geld zu erbringende synallagmatische Gegenleistung des Arbeitgebers ganz oder teilweise ersetzt oder nur als zus盲tzliche freiwillige Arbeitgeberleistung gew盲hrt wird (vgl. BAG 14.听November 2012 -听5听AZR 815/11听- Rn.听19). Dies richtet sich nach der -听ggf. konkludent听- getroffenen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien (vgl. NK-ArbR/Boecken/Pils 2.Aufl. GewO 搂听107 Rn.听17; BeckOGK/Maschmann Stand 1.听M盲rz 2023 GewO 搂听107 Rn.听18; BeckOK ArbR/Tillmanns Stand 1.听Dezember 2022 GewO 搂听107 Rn.听6; Schaub ArbR-HdB/Linck 19.听Aufl. 搂听68 Rn.听8). Deren Inhalt ist durch Auslegung zu ermitteln. Je gr枚脽er der Wert der Naturalleistung, desto mehr spricht f眉r eine Einordnung als echtes Arbeitsentgelt (vgl. BeckOGK/Maschmann aaO; Landmann/Rohmer GewO/Wiebauer Stand Dezember 2022 GewO 搂听107 Rn.听34).
Rz. 15
bb) Die Gew盲hrung der Sachbez眉ge muss den Interessen des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverh盲ltnisses entsprechen. F眉r die Bewertung des Arbeitnehmerinteresses kommt es auf eine objektive Betrachtung an (vgl. BAG 24.听M盲rz 2009 -听9听AZR 733/07听- Rn.听15, BAGE听130, 101; MHdB ArbR/Krause 5.听Aufl. 搂听67 Rn.听1; HWK/Lembke 10.听Aufl. 搂听107 GewO Rn.听29; BeckOK ArbR/Tillmanns Stand 1.听Dezember 2022 GewO 搂听107 Rn.听7; BeckOGK/Maschmann Stand 1.听M盲rz 2023 GewO 搂听107 Rn.听22). Ob der konkrete Arbeitnehmer tats盲chlich Interesse am Sachbezug hat, spielt keine Rolle, weil dies f眉r den Arbeitgeber kaum erkennbar ist und die Verg眉tung h盲ufig generalisierend geregelt wird. Im Regelfall wird ein solches Interesse bestehen, wenn mit dem Sachbezug ein besonderer Nutzen einhergeht. Ein Interesse des Arbeitnehmers ist grunds盲tzlich zu bejahen, wenn er betriebliches Eigentum (etwa ein Dienstfahrzeug) f眉r private Zwecke nutzen darf (BeckOGK/Maschmann aaO).
Rz. 16
cc) Der Wert der vereinbarten Sachbez眉ge darf nach 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO die H枚he des pf盲ndbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht 眉bersteigen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer innerhalb des Abrechnungszeitraums 眉ber ein bestimmtes Mindesteinkommen verf眉gt. 脺ber dieses soll er in Geld verf眉gen k枚nnen, um seinen notwendigen Lebensunterhalt bestreiten zu k枚nnen (vgl. BAG 24.听M盲rz 2009 -听9听AZR 733/07听- Rn.听21, BAGE听130, 101; HWK/Lembke 10.听Aufl. 搂听107 GewO Rn.听69; ErfK/Preis 23.听Aufl. GewO 搂听107 Rn.听7). Dem Arbeitnehmer muss damit zumindest der unpf盲ndbare Betrag seines Entgelts in Geld ausgezahlt werden (MHdB ArbR/Krause 5.听Aufl. 搂听67 Rn.听1). Durch 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO wird zudem sichergestellt, dass der Arbeitnehmer nicht gezwungen wird, aufgrund des Sachbezugs Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, um die Bed眉rfnisse des t盲glichen Lebens befriedigen zu k枚nnen (vgl. Reifelsberger/Kopp NZA听2013, 641, 645). Die Regelung dient somit auch dem Schutz der Sozialkassen (BeckOGK/Maschmann Stand 1.听M盲rz 2023 GewO 搂听107 Rn.听44) und damit einem 枚ffentlichen Interesse.
Rz. 17
b) Die zwischen den Parteien vereinbarte private Nutzungsm枚glichkeit des betrieblichen PKW durch den Kl盲ger ist nach diesen Grunds盲tzen ein Sachbezug iSv. 搂听107 Abs.听2 Satz听1 GewO.
Rz. 18
aa) Die Beklagte hat sich vertraglich verpflichtet, dem Kl盲ger ein betriebliches Kraftfahrzeug mit privater Nutzungsberechtigung zur Verf眉gung zu stellen (搂听2 Abs.听2 Satz听1 Benutzungsvertrag). Dabei handelt es sich um eine im Synallagma stehende Gegenleistung der Beklagten f眉r die geschuldete Arbeitsleistung. Bereits der erhebliche Wert des Sachbezugs spricht daf眉r, die Leistung der Beklagten als Arbeitsentgelt im engeren Sinn einzuordnen. Anhaltspunkte, die f眉r die Gew盲hrung einer zus盲tzlichen freiwilligen Arbeitgeberleistung neben dem im Synallagma stehenden Arbeitsentgelt sprechen, sind vom Landesarbeitsgericht weder ausdr眉cklich festgestellt noch von den Parteien in dem vom Berufungsgericht in Bezug genommenen schrifts盲tzlichen Vortrag in den Tatsacheninstanzen dargelegt worden. Der Kl盲ger hat dort vielmehr wiederholt vorgetragen, der PKW sei ihm von der Beklagten anstelle einer geplanten Lohnerh枚hung gew盲hrt worden. Dies hat die Beklagte zu keiner Zeit in den Tatsacheninstanzen bestritten. Sie selbst hat vielmehr sogar behauptet, der Kl盲ger habe durch die R眉ckgabe des Fahrzeugs einen Teil des Gehalts nicht mehr gew眉nscht und damit darauf verzichtet.
Rz. 19
Soweit die Beklagte nunmehr in der Revision neu vortr盲gt, es habe keine Vereinbarung 眉ber eine bestimmte Gesamtverg眉tung gegeben, die teilweise durch eine PKW-脺berlassung als Sachbezug erf眉llt werde, vielmehr sei auf eine Erh枚hung der Gesamtbez眉ge verzichtet und vereinbart worden, die Mobilit盲t des damals nicht 眉ber einen PKW verf眉genden Kl盲gers durch Gestellung eines Fahrzeugs auch zur privaten Nutzung sicherzustellen, kann dies bei der Entscheidung vom Senat nicht ber眉cksichtigt werden. Neuer Sachvortrag ist in der Revisionsinstanz nach 搂听559 Abs.听1 ZPO grunds盲tzlich nicht ber眉cksichtigungsf盲hig (vgl. BAG 16.听Dezember 2020 -听5听AZR 22/19听- Rn.听22 mwN). Unabh盲ngig davon ist der neue Vortrag der Beklagten unsubstantiiert. Es mangelt an konkreten Darlegungen, wer wann mit dem Kl盲ger eine Vereinbarung solchen Inhalts getroffen haben soll.
Rz. 20
bb) Die 脺berlassung des betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Privatnutzung liegt objektiv betrachtet auch im Interesse des Kl盲gers. S盲mtliche Kosten des Betriebs des Fahrzeugs tr盲gt die Beklagte (搂听3 Benutzungsvertrag). Dem Kl盲ger bleiben entsprechende Aufwendungen erspart.
Rz. 21
cc) Die Bestimmung des pf盲ndbaren Arbeitseinkommens iSd. 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO richtet sich nach 搂搂听850听ff. ZPO. Zur Ermittlung der Pf盲ndungsgrenzen nach 搂搂听850c, 850e ZPO ist der Wert des Sachbezugs eines privat nutzbaren betrieblichen Kraftfahrzeugs mit 1听% des Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zu bestimmen (搂听8 Abs.听2 Satz听2 iVm. 搂听6 Abs.听1 Nr.听4 Satz听2 EStG). Der nach 搂听8 Abs.听2 Satz听3 EStG zu ermittelnde Zuschlag f眉r die Nutzung des Fahrzeugs f眉r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst盲tte (sog. 0,03听%-Regelung) ist hingegen nicht zu ber眉cksichtigen. Das hat das Landesarbeitsgericht verkannt. Der in den Entgeltabrechnungen ausgewiesene und vom Nettoentgelt abgezogene 鈥濸KW-KM gw. Vorteil鈥 iHv. monatlich 747,60听Euro ist kein Sachbezug als Teil des Arbeitsentgelts im engeren Sinn (搂听107 Abs.听2 Satz听1 GewO) und auch keine Naturalleistung iSd. 搂听850e Nr.听3 Satz听1 ZPO.
Rz. 22
(1) Der pf盲ndbare Teil des Arbeitseinkommens bestimmt sich gem盲脽 搂听850 Abs.听1 ZPO nach Ma脽gabe der 搂搂听850a bis听850i ZPO. Erh盲lt der Arbeitnehmer neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, wozu auch die 脺berlassung eines privat nutzbaren betrieblichen Kraftfahrzeugs geh枚rt (BAG 24.听M盲rz 2009 -听9听AZR 733/07听- Rn.听23, BAGE听130, 101; BGH 18.听Oktober 2012 -听IX听ZB 61/10听- Rn.听3; PG/Ahrens ZPO 14.听Aufl. 搂听850e Rn.听35; Musielak/Voit/Flockenhaus 20.听Aufl. ZPO 搂听850e Rn.听14), sind Geld- und Naturalleistungen nach 搂听850e Nr.听3 Satz听1 ZPO zusammenzurechnen. Hiervon sind die nach 搂听850a ZPO unpf盲ndbaren Betr盲ge mit dem Bruttobetrag abzusetzen. Im Anschluss daran sind von dem so errechneten Betrag die Steuern und die vom Arbeitnehmer zu tragenden Sozialversicherungsbeitr盲ge sowie ggf. die in 搂听850e Nr.听1 Satz听2 ZPO aufgef眉hrten Betr盲ge in Abzug zu bringen (vgl. zur Auslegung des 搂听850e Nr.听1 Satz听1 ZPO BAG 17.听April 2013 -听10听AZR 59/12听- Rn.听19听ff., BAGE听145, 18). Das so ermittelte Nettoeinkommen ist Grundlage der in 搂听850c ZPO und der Pf盲ndungsfreigrenzenbekanntmachung geregelten Pf盲ndungsgrenzen (vgl. Musielak/Voit/Flockenhaus 20.听Aufl. ZPO 搂听850c Rn.听2a).
Rz. 23
(2) Zur Bewertung der privaten Nutzungsm枚glichkeit eines betrieblichen Kraftfahrzeugs des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer als vereinbarten Sachbezug nach 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO sind grunds盲tzlich die einkommenssteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen (搂听8 Abs.听2 EStG, 搂听3 Abs.听1 Satz听3 Sozialversicherungsentgeltverordnung听-听SvEV) heranzuziehen (vgl. Landmann/Rohmer GewO/Wiebauer Stand Dezember 2022 GewO 搂听107 Rn.听45). Besondere steuerrechtliche Zusammenh盲nge d眉rfen hierbei allerdings nicht au脽er Acht geraten. Entsprechendes gilt f眉r die Bestimmung des pf盲ndbaren Arbeitseinkommens gem盲脽 搂听850e Nr.听3 Satz听1 ZPO, wenn der Arbeitnehmer neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen Naturalleistungen erh盲lt (Meller-Hannich in Kindl/Meller-Hannich Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung 4.听Aufl. ZPO 搂听850e Rn.听24; Musielak/Voit/Flockenhaus 20.听Aufl. ZPO 搂听850e Rn.听14; BeckOK ZPO/Riedel Stand 1.听M盲rz 2023 搂听850e Rn.听51; M眉KoZPO/Smid 6.听Aufl. ZPO 搂听850e Rn.听40; aA PG/Ahrens ZPO 14.听Aufl. 搂听850e Rn.听38). Deren Wert ist dann mit dem in Geld ausgezahlten Arbeitseinkommen zusammenzurechnen (BAG 24.听M盲rz 2009 -听9听AZR 733/07听- Rn.听23, BAGE听130, 101).
Rz. 24
(a) 搂听8 Abs.听2 S盲tze听2 bis 5 EStG regeln die Bewertung von Sachbez眉gen, die in der Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge f眉r private Fahrten bestehen. Dem liegt zugrunde, dass die private Nutzung eines betrieblichen PKW f眉r private Fahrten als Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers zu erfassen und zu besteuern ist. 搂听8 Abs.听2 Satz听2 EStG verweist f眉r den Wertansatz auf 搂听6 Abs.听1 Nr.听4 Satz听2 EStG. Danach sind f眉r jeden Kalendermonat 1听% des inl盲ndischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuz眉glich der Kosten f眉r Sonderausstattung einschlie脽lich Umsatzsteuer anzusetzen. Hiervon ausgehend ist der Wert des Sachbezugs der Privatnutzungsm枚glichkeit des dem Kl盲ger 眉berlassenen PKW iSv. 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO mit 1听% des Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zu bestimmen. Dies entspricht der Rechtsprechung zur Berechnung des Schadensersatzanspruchs wegen des rechtswidrigen Entzugs eines zur Privatnutzung 眉berlassenen Dienstwagens (vgl. BAG 12.听Oktober 2022 -听5听AZR 30/22听- Rn.听38 mwN).
Rz. 25
(b) Nach 搂听8 Abs.听2 Satz听3 EStG erh枚ht sich der Wertansatz der Privatfahrten f眉r jeden Kalendermonat um 0,03听% des Listenneupreises f眉r jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsst盲tte, wenn das zur privaten Nutzung 眉berlassene Kraftfahrzeug auch f眉r Fahrten zwischen Wohnung und erster T盲tigkeitsst盲tte genutzt werden kann. Dieser weitere steuerrechtlich zu ber眉cksichtigende geldwerte Vorteil ist allerdings entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts kein Sachbezug iSd. 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO und keine Naturalleistung iSd. 搂听850e Nr.听3 Satz听1 ZPO. Auf diesem Rechtsfehler beruht das Berufungsurteil, weshalb es insoweit aufzuheben ist (搂听562 Abs.听1 ZPO).
Rz. 26
Mit der pauschalen Wertermittlung nach 搂听8 Abs.听2 Satz听2 EStG wird der gesamte geldwerte Vorteil f眉r die Privatnutzung des Dienstwagens erfasst (vgl. BFH 4.听April 2008 -听VI听R 68/05听- Rn.听15, BFHE听221, 17; 14.听September 2005 -听VI听R 37/03听- zu听II听1听b der Gr眉nde, BFHE听211, 215). Die Zuschlagsregelung in 搂听8 Abs.听2 Satz听3 EStG hat dagegen nicht die Funktion, eine irgendwie geartete zus盲tzliche private Nutzung des Dienstwagens zu bewerten. Der Zuschlag f眉r die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst盲tte bezweckt vielmehr nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs einen Ausgleich f眉r abgezogene, aber tats盲chlich nicht entstandene Erwerbsaufwendungen. 搂听8 Abs.听2 Satz听3 EStG stellt insoweit einen notwendigen Korrekturposten f眉r den -听pauschalen听- Werbungskostenabzug nach 搂听9 Abs.听1 Satz听3 Nr.听4 EStG dar. Denn dieser Abzug wird f眉r jeden Arbeitstag unabh盲ngig davon vorgenommen, ob der Arbeitnehmer tats盲chlich Aufwendungen gehabt hat (BFH 22.听September 2010 -听VI听R 57/09听- Rn.听11, BFHE听231, 139; 4.听April 2008 -听VI听R 68/05听- Rn.听14, BFHE听221, 17; NK-ArbR/Hummel/N枚cker 2.听Aufl. EStG 搂听8 Rn.听20). Das Entstehen der Aufwendungen wird mit der Formulierung 鈥瀂ur Abgeltung der Aufwendungen鈥 aus Vereinfachungsgr眉nden gesetzlich unterstellt (BFH 18.听April 2013 -听VI听R 29/12听- Rn.听11, BFHE听240, 570). Der Zuschlag nach 搂听8 Abs.听2 Satz听3 EStG dient damit allein dazu, einen -听眉berschie脽enden听- Werbungskostenabzug nach 搂听9 Abs.听1 Satz听3 Nr.听4 EStG zu kompensieren. Aus der Abgeltungswirkung der 1听%-Regelung in 搂听8 Abs.听2 Satz听2 EStG folgt, dass ein -听weiterer听- geldwerter Vorteil, der durch den Zuschlag nach 搂听8 Abs.听2 Satz听3 EStG erfasst werden k枚nnte, nicht besteht. Eine private Nutzung unterschiedlicher Intensit盲t ist nicht vorstellbar (BFH 4.听April 2008 -听VI听R 68/05听- Rn.听15, BFHE听221, 17).
Rz. 27
(c) Dieses Ergebnis wird best盲tigt, wenn man die praktische Auswirkung einer Einbeziehung des 0,03听%-Werts in den Begriff des Sachbezugs iSv. 搂听107 Abs.听2 Satz听1 GewO in den Blick nimmt. Dann k枚nnte die H枚he der Verg眉tung, die sich aus Geld- und Naturalleistung zusammensetzt, durch den Arbeitnehmer einseitig bestimmt werden. Denn dieser h盲tte es durch schlichte Wohnsitzverlegung in der Hand, auf die Verg眉tungsh枚he Einfluss zu nehmen. Je weiter die Fahrstrecke zwischen Arbeitsst盲tte und Wohnung ist, desto gr枚脽er ist der nach der 0,03听%-Regelung anzusetzende Wert f眉r jeden Entfernungskilometer. Eine Einbeziehung des 0,03听%-Werts in den Sachbezug w眉rde damit das auf einer Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien beruhende synallagmatische Verh盲ltnis von Leistung und Gegenleistung au脽er Kraft setzen.
Rz. 28
2. Ist die Summe aus in Geld zahlbarem Einkommen und der Naturalleistung nach 搂搂听850c, 850e Nr.听3 Satz听1 ZPO unpf盲ndbar, liegt bei Anrechnung des Sachbezugs auf das Arbeitsentgelt ein Versto脽 gegen 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO vor (Schaub ArbR-HdB/Linck 19.听Aufl. 搂听68 Rn.听2; BeckOGK/Maschmann Stand 1.听M盲rz 2023 GewO 搂听107 Rn.听45; ErfK/Preis 23.听Aufl. GewO 搂听107 Rn.听7). Dieser f眉hrt zur Nichtigkeit der Vereinbarung, einen Teil des Arbeitsentgelts durch Sachbezug zu tilgen (HWK/Lembke 10.听Aufl. 搂听107 GewO Rn.听33), denn 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO ist ein Verbotsgesetz iSd. 搂听134 BGB. Bereits geleistete Sachbez眉ge haben deshalb keine Erf眉llungswirkung nach 搂听362 Abs.听1 BGB (vgl. BeckOGK/Maschmann Stand 1.听M盲rz 2023 GewO 搂听107 Rn.听26). Der Arbeitnehmer hat stattdessen einen Anspruch auf Auszahlung des dem Wert des Sachbezugs entsprechenden Geldbetrags (NK-ArbR/Boecken/Pils 2.听Aufl. GewO 搂听107 Rn.听37; Boemke/Boemke GewO 搂听107 Rn.听40; AR/Kolbe 10.听Aufl. 搂听107 GewO Rn.听40; HWK/Lembke 10.听Aufl. 搂听107 GewO Rn.听33; BeckOGK/Maschmann Stand 1.听M盲rz 2023 GewO 搂听107 Rn.听46). Die in der Vergangenheit gew盲hrten Sachleistungen hat der Arbeitnehmer nach den Regeln des Bereicherungsrechts (搂搂听812听ff. BGB) an den Arbeitgeber herauszugeben (vgl. NK-ArbR/Boecken/Pils 2.听Aufl. GewO 搂听107 Rn.听24; HWK/Lembke 10.听Aufl. 搂听107 GewO Rn.听34; Ennuschat/Wank/Winkler/Wank 9.听Aufl. GewO 搂听107 Rn.听17; Landmann/Rohmer GewO/Wiebauer Stand Dezember 2022 GewO 搂听107 Rn.听46).
Rz. 29
3. Ob die Beklagte bei Auszahlung der monatlichen Nettoverg眉tungen im streitgegenst盲ndlichen Zeitraum die Pf盲ndungsgrenzen der 搂搂听850c听ff. ZPO eingehalten hat oder -听in einzelnen Monaten听- ein Versto脽 gegen das Verbotsgesetz des 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO vorliegt, kann der Senat mangels Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht entscheiden. Daher ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zur眉ckzuverweisen (搂听563 Abs.听1 Satz听1 ZPO). Dieses wird unter Zugrundelegung des 1听%-Werts als Sachbezug f眉r die 脺berlassung des PKW zur Privatnutzung zu pr眉fen haben, ob -听ggf. unter (teilweiser) Einbeziehung einer dritten Unterhaltspflicht gegen眉ber der Ehefrau des Kl盲gers听- die Pf盲ndungsgrenzen eingehalten worden sind.
Rz. 30
a) Bei Arbeitseinkommen bestimmt sich der pf盲ndbare Teil gem盲脽 搂听850 Abs.听1 ZPO nach Ma脽gabe der 搂搂听850a bis听850i ZPO. Das Nettoeinkommen wird nach 搂听850e ZPO errechnet (Rn.听22). Zur Sicherung des Existenzminimums des Arbeitnehmers und seiner unterhaltsberechtigten Familienangeh枚rigen regelt 搂听850c Abs.听1 ZPO einen unpf盲ndbaren Grundbetrag. Dieser ist entsprechend den Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers gestaffelt und nach oben begrenzt. F眉r den Teil des Arbeitseinkommens, der diesen Grundbetrag 眉bersteigt, gelten die weiteren Pf盲ndungsbeschr盲nkungen des 搂听850c Abs.听2 ZPO bei Unterhaltspflichten (vgl. BAG 22.听September 2015 -听9听AZR 143/14听- Rn.听10). Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung seinem (fr眉heren) Ehegatten, (fr眉heren) Lebenspartner, Verwandten in gerader Linie, wozu ua. (nichteheliche) Kinder, Eltern, Gro脽eltern, Enkelkinder z盲hlen, Unterhalt schuldet und gew盲hrt, dh. tats盲chlich leistet (vgl. BAG 28.听August 2013 -听10听AZR 323/12听- Rn.听14 mwN).
Rz. 31
b) Auf Grundlage der Feststellungen des Landesarbeitsgerichts ist es nicht m枚glich, das pf盲ndbare Arbeitseinkommen des Kl盲gers zu errechnen. Das Berufungsgericht hat nicht festgestellt, ob der Kl盲ger gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist. Den Entgeltabrechnungen ist zu entnehmen, dass als gesetzliche Sozialversicherungsbeitr盲ge nur solche zur Renten- und Arbeitslosenversicherung in Abzug gebracht worden sind. Sollte der Kl盲ger nicht gesetzlich versichert sein, w盲ren die von ihm entrichteten Beitr盲ge f眉r eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung nach 搂听850e Nr.听1 Satz听2 Buchst.听b ZPO vom Bruttoeinkommen in Abzug zu bringen, wobei aufzukl盲ren w盲re, ob die Betr盲ge, die er hierf眉r leistet, sich im Rahmen des 脺blichen halten (dazu PG/Ahrens ZPO 14.听Aufl. 搂听850e Rn.听9听f.; BeckOK ZPO/Riedel Stand 1.听M盲rz 2023 搂听850e Rn.听3; M眉KoZPO/Smid 6.听Aufl. ZPO 搂听850e Rn.听4). Ebenso wenig hat das Landesarbeitsgericht bislang Feststellungen zu den in den Entgeltabrechnungen enthaltenen Positionen 鈥濧G-Zuschuss KV鈥 und 鈥濧G-Zuschuss PV鈥 getroffen. Hierbei k枚nnte es sich um Zusch眉sse nach 搂听257 SGB听V bzw. 搂听61 SGB听XI handeln. Sollte dies zutreffen, w盲ren diese Beitragszusch眉sse des Arbeitgebers von den vom Kl盲ger erbrachten Beitragszahlungen abzusetzen und im Ergebnis nur die Differenz nach 搂听850e Nr.听1 Satz听2 Buchst.听b ZPO bei der Berechnung des pf盲ndbaren Einkommens zu ber眉cksichtigen.
Rz. 32
c) Nach Feststellung des pf盲ndbaren Einkommens hat das Landesarbeitsgericht nach 搂听850c ZPO die Pf盲ndungsgrenzen zu ermitteln. Dabei sind die jeweiligen Pf盲ndungsfreigrenzenbekanntmachungen 2015, 2017 und 2019 zu beachten. Bei der Ermittlung der Pf盲ndungsgrenzen ist das Berufungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zu Unrecht davon ausgegangen, auch unterhaltsberechtigte Personen mit eigenem Einkommen seien bei der Bemessung des Freibetrags nach 搂听850c ZPO zu ber眉cksichtigen. Eine abweichende Ber眉cksichtigung der Unterhaltspflichten k枚nne gem盲脽 搂听850c Abs.听4 ZPO aF (= Abs.听6听nF) nur durch das Vollstreckungsgericht und nicht durch das Prozessgericht bestimmt werden.
Rz. 33
aa) Das Prozessgericht hat nach 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO zu pr眉fen, ob der Wert der vereinbarten Sachbez眉ge die H枚he des pf盲ndbaren Teils des Arbeitsentgelts 眉bersteigt. 搂听850c Abs.听4 ZPO听aF ist in diesem Fall analog anzuwenden, weil kein Vollstreckungsverfahren vorliegt, das Gesetz aber das Prozessgericht verpflichtet, das pf盲ndbare Einkommen festzustellen. Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Entscheidung des Prozessgerichts 眉ber die Anwendung des 搂听850c Abs.听4 ZPO听aF dann zul盲ssig ist, wenn mangels Vorliegens eines Vollstreckungsverfahrens eine Entscheidung 眉ber auf diese Bestimmung gest眉tzte Antr盲ge ausscheidet. Dies betrifft etwa den Fall der Abtretung einer Forderung, wenn der betreffende Betrag nicht abgetreten werden konnte, weil er nicht der Pf盲ndung unterworfen war (搂听400 BGB), und hierbei zu pr眉fen ist, ob dies der Billigkeit entspricht (vgl. BGH 19.听Mai 2009 -听IX听ZR 37/06听- Rn.听16, 18; best盲tigend BGH 3.听November 2011 -听IX听ZR 45/11听- Rn.听14听f.; Musielak/Voit/Flockenhaus 20.听Aufl. ZPO 搂听850c Rn.听10; BeckOK ZPO/Riedel Stand 1.听M盲rz 2023 搂听850c Rn.听45). Wollte man dem Prozessgericht eine Pr眉fung des 搂听850c Abs.听4 ZPO听aF (= Abs.听6听nF) verwehren, k枚nnte es nicht nach Ma脽gabe der gesetzlichen Vorschriften pr眉fen, ob der Arbeitgeber nach 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO berechtigterweise einen Teil der Verg眉tung des Arbeitnehmers in Form eines Sachbezugs entrichtet hat. Soweit der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11.听Dezember 2018 (-听3听AZR 400/17听- Rn.听46听ff.) f眉r den Fall einer Aufrechnung mit Betriebsrenten眉berzahlungen gegen Anspr眉che auf Witwenrente eine analoge Anwendbarkeit des 搂听850c Abs.听4 ZPO abgelehnt hat, beruhte dies ersichtlich auf besonderen betriebsrentenrechtlichen Erw盲gungen. Andernfalls h盲tte sich der Senat mit der zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auseinandersetzen m眉ssen.
Rz. 34
bb) Der Anwendung des 搂听850c Abs.听4 ZPO听aF im gerichtlichen Verfahren stehen entgegen der Auffassung des Kl盲gers datenschutzrechtliche Belange nicht entgegen.
Rz. 35
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist gem盲脽 Art.听6 Abs.听1 Unterabs.听1 Buchst.听e DSGVO rechtm盲脽ig, wenn sie f眉r die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im 枚ffentlichen Interesse liegt oder in Aus眉bung 枚ffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen 眉bertragen wurde. Die Rechtsgrundlage f眉r entsprechende Verarbeitungen kann gem盲脽 Art.听6 Abs.听3 Satz听1 Buchst.听b DSGVO durch das Recht des Mitgliedstaats festgelegt werden, dem der Verantwortliche unterliegt. Die entsprechende Regelung muss ein im 枚ffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolgen und in einem angemessenen Verh盲ltnis zu dem verfolgten legitimen Zweck stehen, Art.听6 Abs.听3 Satz听4 DSGVO. Den Vorgaben von Art.听6 Abs.听1 Unterabs.听1 Buchst.听e DSGVO iVm. Art.听6 Abs.听3 DSGVO wird daher entsprochen, wenn insbesondere eine nationale Rechtsgrundlage besteht, die als Grundlage f眉r die Verarbeitung personenbezogener Daten dient. Die Verarbeitung hat durch Verantwortliche zu erfolgen, die in Wahrnehmung einer Aufgabe t盲tig werden, die im 枚ffentlichen Interesse liegt, oder einer Aufgabe, die in Aus眉bung 枚ffentlicher Gewalt erfolgt. Hierzu z盲hlen etwa die Aufgaben, die Gerichte im Rahmen ihrer Rechtsprechungsbefugnisse wahrnehmen. Dies im Einzelnen zu beurteilen ist Aufgabe der nationalen Gerichte (EuGH 2.听M盲rz 2023 -听C-268/21听- [Norra Stockholm Bygg] Rn.听32, 39). Dar眉ber hinaus stellt nach Art.听23 Abs.听1 Buchst.听j DSGVO die Durchsetzung zivilrechtlicher Anspr眉che ebenfalls ein Ziel dar, das eine Verarbeitung personenbezogener Daten sogar zu einem anderen Zweck als demjenigen rechtfertigen kann, zu dem sie erhoben wurden (vgl. EuGH 2.听M盲rz 2023 -听C-268/21听- [Norra Stockholm Bygg] Rn.听38).
Rz. 36
(2) Hiervon ausgehend bestehen gegen die Anwendung des 搂听850c Abs.听4 ZPO听aF im vorliegenden Verfahren keine Bedenken. Diese Bestimmung stellt eine Grundlage f眉r die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Gerichte als Verantwortliche iSd. Datenschutz-Grundverordnung dar. Die Parteien eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens sind nach 搂听138 ZPO im Rahmen des zivilprozessualen Beibringungsgrundsatzes verpflichtet, zur Anwendung des 搂听850c Abs.听4 ZPO听aF (= Abs.听6听nF) Vortrag zu halten. Dass hierbei die Einkommensverh盲ltnisse einer unterhaltsberechtigten Person offengelegt werden m眉ssen, ist erforderlich und angemessen, denn 搂听107 Abs.听2 Satz听5 GewO iVm. 搂搂听850听ff. ZPO soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer innerhalb des Abrechnungszeitraums 眉ber ein bestimmtes Mindesteinkommen verf眉gt, um seinen notwendigen Lebensunterhalt bestreiten zu k枚nnen (Rn.听16). Hierdurch wird zudem gew盲hrleistet, dass der Arbeitnehmer nicht gezwungen wird, aufgrund des Sachbezugs Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, um die Bed眉rfnisse des t盲glichen Lebens befriedigen zu k枚nnen. Die Regelung dient damit auch einem 枚ffentlichen Interesse.
Rz. 37
IV. Im fortgesetzten Berufungsverfahren wird das Landesarbeitsgericht auch 眉ber die Kosten der Revision zu entscheiden haben.
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Fundstellen
亿兆体育-Index 15927383 |
BAGE 2024, 136 |
DB 2024, 394 |
DStR 2023, 14 |
DStR 2023, 2735 |
NJW 2023, 10 |
NJW 2023, 3315 |
NWB 2023, 1692 |
FA 2023, 225 |
FA 2023, 260 |
JR 2024, 109 |
JR 2024, 441 |
NZA 2023, 1319 |
NZA 2023, 7 |
ZIP 2023, 5 |
AP 2023, 0 |
EzA-SD 2023, 5 |
EzA-SD 2023, 9 |
LGP 2023, 160 |
NZA-RR 2023, 6 |
NZA-RR 2024, 50 |
NZI 2024, 36 |
NZI 2024, 5 |
ZInsO 2023, 2532 |
ASR 2023, 3 |
ArbR 2023, 315 |
Insb眉rO 2024, 11 |
NJW-Spezial 2023, 658 |
RdW 2024, 77 |
StX 2023, 639 |
ZD 2024, 111 |
Lohn und Gehalt direkt digital 2023, 29 |