听
Entscheidungsstichwort (Thema)
Berechnung des pf盲ndbaren Einkommens. Brutto- oder Nettomethode?
听
Leitsatz (amtlich)
Bei der Berechnung des pf盲ndbaren Einkommens gem盲脽 搂听850e Nr.听1 Satz听1听ZPO gilt die sog. Nettomethode. Die der Pf盲ndung entzogenen Bez眉ge sind mit ihrem Bruttobetrag vom Gesamteinkommen abzuziehen. Ein erneuter Abzug der auf diesen Bruttobetrag entfallenden Steuern und Abgaben erfolgt nicht.
听
Orientierungssatz
1.听Bei der Berechnung des pf盲ndbaren Einkommens gem盲脽 搂听850e Nr.听1 Satz听1听ZPO gilt die sog. Nettomethode. Die der Pf盲ndung nach 搂听850a听ZPO entzogenen Bez眉ge sind mit ihrem Bruttobetrag vom Gesamteinkommen abzuziehen. Ein erneuter Abzug der auf diesen Bruttobetrag entfallenden Steuern und sozialrechtlichen Abgaben erfolgt nicht.
2.听Die der bisher herrschenden Meinung entsprechende Bruttomethode f眉hrt zu vom Gesetz offenkundig nicht gewollten Wertungswiderspr眉chen. Da sie die Steuern und Sozialversicherungsbeitr盲ge, die auf den nach 搂听850a听ZPO unpf盲ndbaren Teil entfallen, doppelt ber眉cksichtigt, f盲llt das pf盲ndbare Einkommen des Arbeitnehmers umso niedriger aus, je h枚her die unpf盲ndbaren Bez眉ge iSd. 搂听850a听ZPO sind.
3.听Ab einem bestimmten Anteil der unpf盲ndbaren Bez眉ge am Gesamteinkommen hat die Bruttomethode die paradoxe Folge, dass das pf盲ndbare Einkommen des Schuldners trotz steigenden Gesamteinkommens unter die Pf盲ndungsfreigrenzen des 搂听850c听ZPO 蹿盲濒濒迟.
听
Normenkette
ZPO 搂搂听850a, 850e Nr. 1 S. 1
听
Verfahrensgang
LAG Bremen (Urteil vom 15.11.2011; Aktenzeichen 4 Sa 41/11) |
ArbG Bremen-Bremerhaven (Urteil vom 21.02.2011; Aktenzeichen 11 Ca 11002/11) |
听
Tenor
1.听Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 15.听November 2011 鈥撎4 Sa 41/11听鈥 aufgehoben.
2.听Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 21.听Februar 2011 鈥撎11 Ca 11002/11听鈥 abge盲ndert:
Die Klage wird abgewiesen.
3.听Von den Kosten der ersten Instanz haben der Kl盲ger 69听% und die Beklagte 31听% zu tragen. Die Kosten der Berufung und der Revision hat der Kl盲ger zu tragen.
Von Rechts wegen!
听
Tatbestand
Rz. 1
听Die Parteien haben zuletzt noch 眉ber die Berechnung des pf盲ndbaren Einkommens des Kl盲gers gestritten.
Rz. 2
听Der Kl盲ger ist seit 1985 bei der Beklagten als Hafenfacharbeiter besch盲ftigt. Neben dem Grundlohn erh盲lt der Kl盲ger fast in jedem Monat gesetzlich nicht pf盲ndbare Zahlungen, etwa 脺berstundenverg眉tungen und Schmutzgelder. Er ist geschieden und zwei Kindern gegen眉ber zum Unterhalt verpflichtet. Hinsichtlich seiner Entgeltanspr眉che liegen in gro脽em Umfang Pf盲ndungen vor. Die H枚he der zugrunde liegenden Zahlungsverpflichtungen des Kl盲gers gibt Anlass zu der Bef眉rchtung, dass sie Lohnpf盲ndungen bis zum Ende des Arbeitslebens des Kl盲gers ausl枚sen werden.
Rz. 3
听Die Beklagte l盲sst f眉r die Berechnung des pf盲ndbaren Arbeitseinkommens des Kl盲gers die nach 搂听850a听ZPO der Pf盲ndung entzogenen Bez眉ge als Bruttobetr盲ge unber眉cksichtigt. In einem zweiten Schritt zieht sie Steuern und Sozialversicherungsabgaben, berechnet allein aus dem verbleibenden Betrag, ab (sog. Nettomethode).
Rz. 4
听Der Kl盲ger hat die Auffassung vertreten, die Beklagte berechne den pf盲ndbaren Teil seines Einkommens nicht zutreffend. Gem盲脽 搂听850e Nr.听1 Satz听1听ZPO seien zun盲chst die nach 搂听850a听ZPO unpf盲ndbaren Betr盲ge mit dem Bruttobetrag abzuziehen und anschlie脽end die auf das Gesamteinkommen entfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben in Abzug zu bringen. Sowohl Wortlaut des 搂听850e Nr.听1 Satz听1听ZPO als auch Sinn und Zweck der Vorschrift spr盲chen f眉r diese Berechnungsweise, die sog. Bruttomethode. Der Gesetzgeber habe in der Begr眉ndung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pf盲ndungsschutzes (BT-Drucks. 17/2167) zu erkennen gegeben, dass die Bruttomethode ma脽geblich sein solle.
Rz. 5
听Der Kl盲ger hat zuletzt beantragt
festzustellen, dass die Beklagte bei vorliegenden wirksamen Pf盲ndungen seines Arbeitsentgelts ab Rechtskraft des Urteils f眉r die Zukunft das Nettoeinkommen zur Berechnung des pf盲ndbaren Betrags zu ermitteln hat, indem die gesetzlich nicht pf盲ndbaren Bruttobetr盲ge und die auf das jeweilige monatliche Gesamteinkommen anfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben von diesem Gesamteinkommen subtrahiert werden (Bruttomethode).
Rz. 6
听Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen. Sie hat die Auffassung vertreten, die von ihr angewendete sog. Nettomethode sei die richtige. Bei der Bruttomethode w眉rden die auf die unpf盲ndbaren Bez眉ge entfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben doppelt ber眉cksichtigt, wof眉r kein plausibler Grund bestehe. Zudem habe die Bruttomethode die widersinnige Konsequenz, dass das pf盲ndbare Einkommen umso niedriger ausfalle, je h枚her die unpf盲ndbaren Bez眉ge iSd. 搂听850a听ZPO seien.
Rz. 7
听Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten zur眉ckgewiesen. Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter.
听
贰苍迟蝉肠丑别颈诲耻苍驳蝉驳谤眉苍诲别
Rz. 8
听Die Revision hat Erfolg. Die zul盲ssige Klage ist unbegr眉ndet.
Rz. 9
听I.听Die Klage ist zul盲ssig.
Rz. 10
听1.听Eine Feststellungsklage iSd. 搂听256 Abs.听1听ZPO kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverh盲ltnis, auf bestimmte Anspr眉che oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschr盲nken 鈥撎齭og. Elementenfeststellungsklage听鈥 (BAG 18.听Januar 2012 鈥撎10 AZR 779/10听鈥 Rn.听22; 19.听Oktober 2011 鈥撎4 AZR 811/09听鈥 Rn.听13). Das Klagebegehren betrifft im Streitfall die Pflicht der Beklagten zur Berechnung des pf盲ndbaren Einkommens des Kl盲gers und den dabei anzuwendenden Berechnungsmodus. Diese Verpflichtung kann zul盲ssiger Gegenstand einer Feststellungsklage sein.
Rz. 11
听2.听Das Feststellungsinteresse iSd. 搂听256 Abs.听1听ZPO ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung 眉ber den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverh盲ltnis der Parteien abschlie脽end gekl盲rt werden kann (BAG 21.听April 2010 鈥撎4 AZR 755/08听鈥 Rn.听21). Das ist bei einem Antrag auf Feststellung einer Berechnungsmethode dann der Fall, wenn 眉ber weitere Faktoren der Berechnung kein Streit besteht und die konkrete Bezifferung dann lediglich eine Rechenaufgabe ist, die von den Parteien in einem unstreitigen Verfahren selbst umgesetzt werden kann (vgl. zu einem auf Feststellung einer Zahlungsverpflichtung gerichteten Antrag: BAG 21.听April 2010 鈥撎4 AZR 755/08听鈥 aaO). Diese Voraussetzungen sind hier erf眉llt. Zwischen den Parteien steht nur die Berechnungsmethode f眉r den pf盲ndbaren Teil des Arbeitseinkommens des Kl盲gers in Streit. Die Beklagte kann das Urteil selbst umsetzen, indem sie das pf盲ndbare Einkommen im Einklang mit der gerichtlichen Entscheidung berechnet. In der Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht am 21.听Februar 2011 hat die Beklagte zudem ihre Bereitschaft bekundet, einem rechtskr盲ftigen Feststellungsurteil Folge zu leisten.
Rz. 12
听II.听Die Klage ist jedoch unbegr眉ndet. Bei Vorliegen unpf盲ndbarer Bez眉ge ist das pf盲ndbare Einkommen gem盲脽 搂听850e Nr.听1 Satz听1听ZPO nach der Nettomethode zu berechnen.
Rz. 13
听1.听Gem盲脽 搂听850e Nr.听1 Satz听1听ZPO sind bei der Berechnung des pf盲ndbaren Einkommens nicht mitzurechnen die nach 搂听850a听ZPO der Pf盲ndung entzogenen Bez眉ge, ferner Betr盲ge, die unmittelbar aufgrund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erf眉llung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuf眉hren sind.
Rz. 14
听a)听Nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der herrschenden Meinung im Schrifttum sind von dem Gesamtbruttoeinkommen des Arbeitnehmers zun盲chst die nach 搂听850a听ZPO unpf盲ndbaren Bez眉ge mit dem Bruttobetrag und anschlie脽end die auf das Gesamtbruttoeinkommen (dh. einschlie脽lich der unpf盲ndbaren Bez眉ge) zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeitr盲ge abzuziehen (sog. Bruttomethode, vgl. LAG Berlin 14.听Januar 2000 鈥撎19 Sa 2154/99听鈥 zu II听1 der Gr眉nde; LAG M眉nchen 30.听Mai 2007 鈥撎7 Sa 1089/06听鈥 zu B听I听1 der Gr眉nde; LG M枚nchengladbach 1.听Februar 2005 鈥撎5 T 631/04听鈥 zu II听2 der Gr眉nde; VG D眉sseldorf 15.听Juni 2012 鈥撎26 K 5884/11听鈥; Henze Rpfleger 1980, 456; M眉KoZPO/Smid 4.听Aufl. 搂听850e Rn.听2, 4; Musielak/Becker ZPO 10.听Aufl. 搂听850e Rn.听2听f.; Stein/Jonas/Brehm ZPO 22.听Aufl. 搂听850e Rn.听7; Z枚ller/St枚ber ZPO 28.听Aufl. 搂听850e Rn.听1a f.; St枚ber Forderungspf盲ndung 15.听Aufl. Rn.听984, 986a, 999b, 1133听ff.; Schuschke/Walker/Kessal-Wulf听ZPO 5.听Aufl. 搂听850e Rn.听2; PG/Ahrens ZPO 5.听Aufl. 搂听850e Rn.听3, 5; Bengelsdorf Lohnpf盲ndungsrecht 2.听Aufl. S.听79; Hk-ZV/Meller-Hannich 2.听Aufl. 搂听850e听ZPO Rn.听5; Thomas/Putzo/H眉脽tege听ZPO 33.听Aufl. 搂听850e Rn.听2). Die auf die unpf盲ndbaren Bez眉ge entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeitr盲ge werden nach dieser Ansicht also zweimal in Abzug gebracht (LAG Berlin 14.听Januar 2000 鈥撎19 Sa 2154/99听鈥 zu II听1听c der Gr眉nde). Das soll im Hinblick auf die Schutzw眉rdigkeit des Schuldners und vereinfachte Rechenwege hinnehmbar sein.
Rz. 15
听b)听Nach der Gegenansicht sind im Anschluss an den Abzug der nach 搂听850a听ZPO unpf盲ndbaren Betr盲ge mit dem Bruttobetrag lediglich die Steuern und Sozialversicherungsbeitr盲ge in Abzug zu bringen, die auf das restliche, also das ohne die unpf盲ndbaren Bez眉ge verbleibende Bruttoeinkommen zu zahlen sind (sog. Nettomethode, vgl. Boewer/Bommermann Lohnpf盲ndung und Lohnabtretung in Recht und Praxis Rn.听645听ff.; Boewer Handbuch Lohnpf盲ndung Rn.听752听ff.; Bauckhage-Hoffer/Umnu脽 NZI 2011, 745, 747听ff.; im Ergebnis auch ArbG Aachen 21.听Februar 2006 鈥撎4 Ca 4544/05听鈥; Napierala Rpfleger 1992, 49, 51; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 71.听Aufl. 搂听850e Rn.听3).
Rz. 16
听c)听Das Bundesarbeitsgericht hat 眉ber diese Frage bisher nicht ausdr眉cklich entschieden.
Rz. 17
听aa)听Im Urteil vom 4.听April 1989 folgte der Achte Senat im Ergebnis der Bruttomethode, allerdings ohne die Streitfrage zu er枚rtern (BAG 4.听April 1989 鈥撎8 AZR 689/87听鈥 zu I听2听a der Gr眉nde).
Rz. 18
听bb)听Im Urteil vom 5.听Dezember 2002 erkl盲rte der Sechste Senat die Aufrechnung eines Arbeitgebers gegen Lohnforderungen des Arbeitnehmers f眉r gem盲脽 搂听394 Satz听1 BGB unzul盲ssig, weil der Kl盲ger im ma脽geblichen Monat neben dem stetigen Monatslohn Anspruch auf 脺berstundenverg眉tung hatte und der Arbeitgeber nicht dargelegt hatte, welcher Teil des auf der Lohnabrechnung ausgewiesenen Gesamtnettobetrags der 脺berstundenverg眉tung zuzurechnen sei (BAG 5.听Dezember 2002 鈥撎6 AZR 569/01听鈥 zu 2听a der Gr眉nde). Dieser Argumentation liegt die Nettomethode zugrunde; nach der Bruttomethode w盲re das pf盲ndbare Einkommen nach Ma脽gabe der auf der Lohnabrechnung ausgewiesenen Bruttobetr盲ge und abzuf眉hrenden Steuern und Sozialversicherungsbeitr盲ge errechenbar gewesen.
Rz. 19
听2.听Die zutreffende Berechnungsweise ist die Nettomethode. Im Anschluss an den Abzug der nach 搂听850a听ZPO unpf盲ndbaren Betr盲ge mit dem Bruttobetrag sind lediglich die Steuern und vom Arbeitnehmer zu tragenden Sozialversicherungsabgaben in Abzug zu bringen, die auf das ohne die unpf盲ndbaren Bez眉ge verbleibende Bruttoeinkommen zu zahlen sind. Bei der Berechnung des pf盲ndbaren Einkommens gem盲脽 搂听850e Nr.听1 Satz听1听ZPO sind die auf die unpf盲ndbaren Bez眉ge entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeitr盲ge also nur einmal abzuziehen. Das ergibt die Auslegung des 搂听850e Nr.听1 Satz听1听ZPO.
Rz. 20
听a)听Der Wortlaut der Vorschrift weist bereits in diese Richtung, l盲sst allerdings Zweifeln Raum. Nicht zum pf盲ndbaren Einkommen geh枚ren nach 搂听850e Nr.听1 Satz听1听ZPO 鈥渄ie nach 搂听850a der Pf盲ndung entzogenen Bez眉ge鈥 sowie 鈥渇erner Betr盲ge, die 鈥 aufgrund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften 鈥 abzuf眉hren sind鈥, also Steuern und Sozialversicherungsbeitr盲ge.
Rz. 21
听aa)听Da 搂听850e Nr.听1 Satz听1听ZPO 鈥渄ie nach 搂听850a der Pf盲ndung entzogenen Bez眉ge鈥 vor den abzuf眉hrenden Steuern und Sozialversicherungsbeitr盲gen erw盲hnt, muss es sich dabei um Bruttobez眉ge handeln (allg. Meinung, vgl. LAG Berlin 14.听Januar 2000 鈥撎19 Sa 2154/99听鈥 zu 1听b der Gr眉nde; St枚ber Forderungspf盲ndung Rn.听1133; Henze Rpfleger 1980, 456; Napierala Rpfleger 1992, 49, 50). Davon geht auch die Nettomethode aus, indem sie zun盲chst den Bruttobetrag der nach 搂听850a听ZPO der Pf盲ndung entzogenen Bez眉ge in Abzug bringt.
Rz. 22
听bb)听Nicht vollends eindeutig ist, wie der Begriff 鈥淏etr盲ge鈥 zu verstehen ist. Die von den Bef眉rwortern der Bruttomethode vertretene Annahme, 鈥淏etr盲ge鈥 iSd. 搂听850e Nr.听1 Satz听1听ZPO seien die auf das Gesamtbruttoeinkommen zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeitr盲ge, hat den Gesetzeswortlaut nur scheinbar auf ihrer Seite, insofern n盲mlich auch f眉r die gem盲脽 搂听850a听ZPO unpf盲ndbaren Bez眉ge Steuern und Sozialversicherungsbeitr盲ge 鈥溾 abzuf眉hren sind鈥. Die ma脽geblichen Vorschriften (搂听19听EStG, 搂听14 Abs.听1 SGB听IV) unterscheiden nicht zwischen pf盲ndbaren und unpf盲ndbaren Bez眉gen. Gegen ein solches Verst盲ndnis des Begriffs 鈥淏etr盲ge鈥 spricht allerdings, dass die 鈥淏etr盲ge鈥 neben den 鈥淏ez眉gen鈥 erw盲hnt sind; sie sind 鈥渇erner鈥 nicht mitzurechnen. Dies legt nach 眉blicher Gesetzestechnik nahe, dass die jeweils mit den Begriffen gekennzeichneten Bereiche nicht identisch und auch nicht teilidentisch sind. Da es sich bei den unpf盲ndbaren Bez眉gen iSd. 搂听850a听ZPO wie dargelegt um Bruttobez眉ge handelt, enthalten sie bereits die abzuf眉hrenden Steuern und Sozialversicherungsbeitr盲ge. 鈥淏etr盲ge鈥 iSd. 搂听850e Nr.听1听ZPO sind danach eher nur die auf das restliche, nicht unter 搂听850a听ZPO fallende Einkommen zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeitr盲ge.
Rz. 23
听b)听Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift ist weder im Sinne der einen noch der anderen Berechnungsweise aussagef盲hig.
Rz. 24
听aa)听Der Wortlaut des 搂听850e Nr.听1 Satz听1听ZPO geht zur眉ck auf die Verordnung zur einheitlichen Regelung des Pf盲ndungsschutzes f眉r Arbeitseinkommen vom 30.听Oktober 1940 (RGBl. I听S.听1451). Der Entwurf dieser Verordnung sah f眉r die Berechnung des pf盲ndbaren Einkommens zun盲chst folgende Regelung vor (vgl. Ludwig Der Pf盲ndungsschutz f眉r Lohneinkommen S.听189):
鈥淔眉r die Berechnung des nach 搂听4 der Pf盲ndung nicht unterliegenden Arbeitseinkommens gilt Folgendes:
1.听Die nach 搂听3 der Pf盲ndung entzogenen Bez眉ge sind nicht mitzurechnen, wohl aber Betr盲ge, die aufgrund steuerrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften zugunsten des Schuldners unmittelbar an Dritte abzuf眉hren sind.(鈥)鈥
Rz. 25
听In den anschlie脽enden Beratungen setzte sich dann die Ansicht durch, dass bei der Berechnung des pf盲ndbaren Arbeitseinkommens Nettobetr盲ge zugrunde zu legen seien. Vor diesem Hintergrund erhielt die ma脽gebliche Vorschrift eine neue, mit dem Wortlaut des heutigen 搂听850e Abs.听1 Nr.听1听ZPO 眉bereinstimmende Fassung (vgl. Ludwig aaO S.听190听f.). Es ist nicht ersichtlich, dass die konkrete Berechnung des pf盲ndbaren Einkommens bei Vorliegen unpf盲ndbarer Betr盲ge im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens er枚rtert wurde.
Rz. 26
听bb)听Auch die Begr眉ndung zu dem vom Bundesrat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pf盲ndungsschutzes (BT-Drucks. 17/2167) l盲sst entgegen der Rechtsauffassung des Kl盲gers nicht erkennen, welcher Berechnungsmodus nach dem Willen des Gesetzgebers im Rahmen des 搂听850e Nr.听1 Satz听1听ZPO angewendet werden soll. In der Begr眉ndung wird lediglich festgestellt, das pf盲ndbare Einkommen sei nach der herrschenden Meinung im Schrifttum mittels der Bruttomethode zu berechnen (BT-Drucks. 17/2167 S.听18).
Rz. 27
听c)听Entscheidend spricht das gesetzgeberische Ziel f眉r die Nettomethode. Sie f眉hrt durchweg zu plausiblen und dem Gesetzeszweck dienenden Ergebnissen. Sie sichert den mit den Pf盲ndungsschutzvorschriften beabsichtigten sozialen Schutz des Schuldners und vermeidet die mit der Bruttomethode einhergehende und mit der gesetzgeberischen Absicht in keinem vern眉nftigen Zusammenhang stehende Benachteiligung des Pf盲ndungsgl盲ubigers (vgl. zum Ausgleich der verfassungsrechtlich gesch眉tzten Belange von Schuldner und Gl盲ubiger als Gesetzesziel: BT-Drucks. 17/2167 S.听12听f.; zur Ber眉cksichtigung von Gerechtigkeits- und Zweckm盲脽igkeitserw盲gungen im Rahmen der teleologischen Gesetzesauslegung: vgl. Palandt/Sprau BGB 72.听Aufl. Einl. Rn.听40, 46 mwN).
Rz. 28
听aa)听Die 搂搂听850a, 850e听ZPO sind Teil der Pf盲ndungsschutzvorschriften, welche die Durchsetzbarkeit von Anspr眉chen mithilfe staatlicher Zwangsvollstreckungsma脽nahmen zum Schutz des Schuldners aus sozialen Gr眉nden einschr盲nken (M眉KoZPO/Smid 搂听850 Rn.听1). Sinn des 搂听850a听ZPO ist es, einen Anreiz f眉r die Aus眉bung bestimmter T盲tigkeiten zu erhalten (Nr.听1, 3), bestimmte Aufwendungen des Schuldners auszugleichen (Nr.听3, 4) und ihm bestimmte Zuwendungen aus sozialen Gr眉nden zu belassen (Nr.听2听鈥撎8) (vgl. BAG 14.听M盲rz 2012 鈥撎10 AZR 778/10听鈥 Rn.听12; Hk-ZV/Meller-Hannich 搂听850a Rn.听2; St枚ber Forderungspf盲ndung Rn.听976). Durch die Anordnung der Unpf盲ndbarkeit soll sichergestellt werden, dass dem Arbeitnehmer die erfassten Bez眉ge in vollem Umfang erhalten bleiben (vgl. St枚ber Forderungspf盲ndung aaO; Napierala Rpfleger 1992, 49, 50).
Rz. 29
听bb)听Diesem Zweck der 搂搂听850a, 850e Nr.听1 Satz听1听ZPO tr盲gt die Nettomethode Rechnung. Indem die unpf盲ndbaren Bez眉ge mit dem Bruttobetrag in Abzug gebracht werden, ist sichergestellt, dass sie nicht der Pf盲ndung unterliegen und dem Schuldner ungeschm盲lert erhalten bleiben. Der Schuldner wird im Einklang mit den Vorgaben des 搂听850a听ZPO so behandelt, als h盲tte er diese Betr盲ge 眉berhaupt nicht erhalten (Boewer/Bommermann Lohnpf盲ndung und Lohnabtretung in Recht und Praxis Rn.听647; Boewer Handbuch Lohnpf盲ndung Rn.听755). Die Bruttomethode geht hingegen 眉ber das mit den 搂搂听850a, 850e Nr.听1 Satz听1听ZPO verfolgte Ziel hinaus, weil dem Schuldner nach ihr nicht nur die der Pf盲ndung entzogenen Bez眉ge in vollem Umfang erhalten bleiben, sondern das pf盲ndbare Einkommen zus盲tzlich reduziert wird, indem von dem verbleibenden Bruttoeinkommen die auf die unpf盲ndbaren Bez眉ge abzuf眉hrenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben nochmals abgezogen werden (vgl. Napierala Rpfleger 1992, 49, 51).
Rz. 30
听cc)听Aufgrund der doppelten Ber眉cksichtigung der auf den unpf盲ndbaren Teil entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeitr盲ge bewirkt die Bruttomethode, dass das pf盲ndbare Einkommen des Arbeitnehmers umso niedriger ausf盲llt, je h枚her die unpf盲ndbaren Bez眉ge iSd. 搂听850a听ZPO sind (Hk-ZV/Meller-Hannich 搂听850a Rn.听32; Bauckhage-Hoffer/Umnu脽 NZI 2011, 745, 747). Ab einem bestimmten Anteil der unpf盲ndbaren Bez眉ge am Gesamteinkommen hat die Bruttomethode dementsprechend sogar zur Folge, dass das pf盲ndbare Einkommen des Schuldners allein wegen der zus盲tzlichen unpf盲ndbaren Bez眉ge unter die Pf盲ndungsfreigrenzen des 搂听850c听ZPO f盲llt und eine Zwangsvollstreckung im Wege der Pf盲ndung vollst盲ndig ausgeschlossen ist (vgl. Bauckhage-Hoffer/Umnu脽 aaO). Die Bruttomethode f眉hrt damit zu dem paradoxen Ergebnis, dass der Gl盲ubiger in einer Lohnabrechnungsperiode, in der der Schuldner erheblich mehr verdient, kein Arbeitseinkommen pf盲nden kann, nur weil zus盲tzlich unpf盲ndbare Bez眉ge anfallen (vgl. Boewer/Bommermann Lohnpf盲ndung und Lohnabtretung in Recht und Praxis Rn.听646; Boewer Handbuch Lohnpf盲ndung Rn.听753; Bauckhage-Hoffer/Umnu脽 aaO).
Rz. 31
听dd)听Demgegen眉ber f眉hrt die Nettomethode zu zweckm盲脽igen und interessengerechten Ergebnissen. Der Umfang der unpf盲ndbaren Bez眉ge hat hier keinen Einfluss auf die H枚he des pf盲ndbaren Arbeitseinkommens. Der pf盲ndbare Teil des Arbeitseinkommens entspricht vielmehr stets dem Betrag, den ein Gl盲ubiger auch dann pf盲nden kann, wenn der Vollstreckungsschuldner keine Bez眉ge iSd. 搂听850a听ZPO erh盲lt (Bauckhage-Hoffer/Umnu脽 NZI 2011, 745, 747).
Rz. 32
听ee)听Die Nettomethode hat auch keine 鈥渕isslichen Berechnungsschwierigkeiten鈥 zur Folge (so aber: LAG M眉nchen 30.听Mai 2007 鈥撎7 Sa 1089/06听鈥 zu B听I听1听b der Gr眉nde; Stein/Jonas/Brehm ZPO 搂听850e Rn.听7). Zwar trifft es zu, dass der Drittschuldner bei Anwendung der Nettomethode neben der Berechnung der auf das Gesamtbruttoeinkommen abzuf眉hrenden Steuern und Sozialversicherungsbeitr盲ge zus盲tzlich die Abgaben zu ermitteln hat, die auf das nach Abzug der unpf盲ndbaren Bez眉ge verbleibende Bruttoeinkommen abzuf眉hren w盲ren. Die mit dieser zus盲tzlichen fiktiven Berechnung verbundenen Belastungen sind jedoch 眉berschaubar, insbesondere angesichts der heutzutage verf眉gbaren Hilfsmittel f眉r die Lohnabrechnung wie zB entsprechender Lohnabrechnungsprogramme (vgl. bereits Napierala Rpfleger 1992, 49, 51). Auch im vorliegenden Verfahren war die Beklagte ohne Schwierigkeiten dazu in der Lage, das pf盲ndbare Einkommen nach der Nettomethode zu berechnen. Dar眉ber hinaus verlangen die Lohnpf盲ndungsvorschriften auch in anderem Zusammenhang fiktive Berechnungen, zB im Rahmen des 搂听850h Abs.听2 und 搂听850d Abs.听1 Satz听3听ZPO (vgl. St枚ber Forderungspf盲ndung Rn.听1108, 1223听f.). Die zus盲tzliche fiktive Berechnung ist dem Arbeitgeber als Drittschuldner daher zumutbar (im Ergebnis ebenso: BAG 5.听Dezember 2002 鈥撎6 AZR 569/01听鈥 zu 2听b der Gr眉nde).
Rz. 33
听d)听F眉r die Nettomethode sprechen letztlich auch systematische Erw盲gungen.
Rz. 34
听aa)听Im Ausgangspunkt liegt es n盲her, im Rahmen einer Kalkulation einzelne Berechnungsposten jeweils nur einmal zu ber眉cksichtigen, in diesem Fall also in Abzug zu bringen. Die auf den unpf盲ndbaren Teil entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeitr盲ge k枚nnten daher allenfalls dann zweimal ber眉cksichtigt werden, wenn das Gesetz dies eindeutig anordnen w眉rde (Napierala Rpfleger 1992, 49, 51). Dies ist jedoch nicht der Fall. Wie dargelegt l盲sst sich weder dem Wortlaut noch der Entstehungsgeschichte der Vorschrift eine bestimmte Berechnungsmethode entnehmen.
Rz. 35
听bb)听Der Umstand, dass auch f眉r die nach 搂听850a听ZPO unpf盲ndbaren Bez眉ge nach Ma脽gabe steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften Abgaben zu leisten sind, spricht entgegen der Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts nicht f眉r die Anwendung der Bruttomethode. 搂听850e听ZPO betrifft nicht die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Einordnung unpf盲ndbarer Bez眉ge, sondern regelt die Berechnung des pf盲ndbaren Arbeitseinkommens.
Rz. 36
听III.听Die Kostenentscheidung folgt aus 搂听91 Abs.听1, 搂听98 Satz听1, 搂听269 Abs.听3 Satz听2听ZPO. In der ersten Instanz ergibt sich bei einem Gesamtstreitwert iHv. 21.083,23听Euro die aus der Urteilsformel ersichtliche Kostenquote.
听
Unterschriften
Mikosch, Mestwerdt, Schmitz-Scholemann, Simon, Tr眉mner
听
Fundstellen
亿兆体育-Index 4722679 |
BAGE 2014, 18 |
DB 2013, 16 |
DStR 2013, 12 |
NJW 2013, 2924 |
NWB 2013, 2367 |
EBE/BAG 2013, 122 |
FA 2013, 268 |
FA 2013, 275 |
JurB眉ro 2013, 601 |
NZA 2013, 859 |
StuB 2013, 756 |
ZAP 2013, 814 |
ZIP 2013, 1984 |
ZTR 2013, 509 |
AP 2013 |
EzA-SD 2013, 23 |
EzA 2013 |
MDR 2013, 985 |
NZI 2013, 928 |
Rpfleger 2013, 2 |
Rpfleger 2013, 627 |
ZInsO 2013, 1485 |
AA 2013, 185 |
AUR 2013, 371 |
ArbR 2013, 420 |
FoVo 2013, 237 |
GK/BW 2014, 179 |
Insb眉rO 2013, 369 |
NJW-Spezial 2013, 500 |
NWB direkt 2013, 771 |
RENOpraxis 2013, 180 |
RdW 2014, 24 |
VE 2013, 153 |
AP-Newsletter 2013, 216 |
GK/Bay 2013, 529 |