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Entscheidungsstichwort (Thema)
Pf盲ndungsfreies Einkommen. Berechnung. Unterhaltszahlungen
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Orientierungssatz
1.听Nach 搂听36 Abs.听1听InsO geh枚rt pf盲ndungsfreies Arbeitsentgelt iSv. 搂听850c听ZPO nicht zur Insolvenzmasse. Der Arbeitnehmer ist trotz Er枚ffnung des Insolvenzverfahrens 眉ber sein Verm枚gen insoweit klagebefugt.
2.听Bei der Berechnung des pf盲ndungsfreien Arbeitsentgelts ist der Ehegatte nach 搂听850c Abs.听1 Satz听2听ZPO dann zu ber眉cksichtigen, wenn der Schuldner ihm tats盲chlich Unterhalt leistet. Bei Ehegatten, die in h盲uslicher Gemeinschaft leben, ist davon grunds盲tzlich auszugehen. Bei getrennt lebenden Ehegatten muss der Schuldner nachweisen, dass er tats盲chlich Unterhalt leistet.
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Normenkette
ZPO 搂 850c; BGB 搂搂听1360, 1360a, 1361, 1601, 1615I; InsO 搂搂听35-36
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Verfahrensgang
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Tenor
1.听Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts D眉sseldorf vom 26.听Januar 2012 鈥撎11 Sa 1004/11听鈥 aufgehoben.
2.听Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch 眉ber die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zur眉ckverwiesen.
Von Rechts wegen!
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Tatbestand
Rz. 1
听Die Parteien streiten 眉ber die Berechnung der pf盲ndungsfreien Entgeltbestandteile des Kl盲gers.
Rz. 2
听Der Kl盲ger war bis zum 31.听Dezember 2010 f眉r die Beklagte als Disponent t盲tig. Er bezog im September 2008 2.281,03听Euro netto und im weiteren Streitzeitraum bis Februar 2010 zwischen 1.340,20听Euro und 1.488,79听Euro netto Arbeitsentgelt. In den Jahren听2008 und 2009听war auf der Lohnsteuerkarte die Lohnsteuerklasse听III eingetragen und seit Januar 2010 die Lohnsteuerklasse听I sowie ein Kinderfreibetrag von 0,5.
Rz. 3
听Der Kl盲ger lebt seit einem nicht festgestellten Zeitpunkt im Jahr听2009 von seiner Ehefrau getrennt, die Ehe wurde am 24.听August 2010 durch das Landgericht Groningen geschieden. Seit dem 30.听Januar 2010 ist der Kl盲ger Vater eines Kindes, mit dessen Mutter er im Streitzeitraum nicht verheiratet war.
Rz. 4
听Durch Pf盲ndungs- und 脺berweisungsbeschluss vom 21.听August 2008 wurde der Anspruch des Kl盲gers gegen die Beklagte auf Zahlung des gesamten gegenw盲rtigen und k眉nftigen Arbeitseinkommens, ausgenommen ua. die in 搂搂听850a bis 850c und 850e Ziff.听1听ZPO genannten Bez眉ge, gepf盲ndet und dem Gl盲ubiger zur Einziehung 眉berwiesen. Die Beklagte hat bei der Berechnung des pf盲ndungsfreien Entgelts die Ehefrau des Kl盲gers, die im Streitzeitraum eigenes Einkommen erzielt hat, nicht ber眉cksichtigt. Seit dem 8.听Februar 2009 ist 眉ber das Verm枚gen des Kl盲gers das Insolvenzverfahren er枚ffnet.
Rz. 5
听Der Kl盲ger hat die Auffassung vertreten, die Beklagte h盲tte die Unterhaltsverpflichtung gegen眉ber seiner damaligen Ehefrau ber眉cksichtigen m眉ssen und anstelle von 248,40听Euro nur 62,05听Euro an den Pf盲ndungsgl盲ubiger auskehren d眉rfen. In den Monaten Januar und Februar 2010 sei sein Einkommen wegen der weiteren Unterhaltspflichten gegen眉ber dem neugeborenen Kind und dessen Mutter in vollem Umfang unpf盲ndbar gewesen.
Rz. 6
听Der Kl盲ger hat zuletzt beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an ihn 3.199,40听Euro nebst Zinsen in H枚he von f眉nf Prozentpunkten 眉ber dem Basiszinssatz seit dem 30.听November 2010 zu zahlen.
Rz. 7
听Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen. Der Kl盲ger sei wegen des laufenden Insolvenzverfahrens zur Geltendmachung der Forderung nicht befugt. Der pf盲ndbare Einkommensbestandteil sei zutreffend berechnet worden. Der Anspruch sei verwirkt, weil der Kl盲ger die Abrechnungen im Streitzeitraum nicht beanstandet habe.
Rz. 8
听Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf Klageabweisung weiter.
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Rz. 9
听Die Revision ist begr眉ndet. Das Landesarbeitsgericht durfte, wie die Revision zu Recht r眉gt, nicht davon ausgehen, dass der Kl盲ger seiner Ehefrau im gesamten Streitzeitraum Unterhalt geleistet hat. Ob und in welchem Umfang die Klage begr眉ndet ist, kann der Senat mangels hinreichender tats盲chlicher Feststellungen nicht entscheiden. Dies f眉hrt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zur眉ckverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht (搂听563 Abs.听1听ZPO).
Rz. 10
听I.听Der Kl盲ger ist klagebefugt, der Anspruch ist nicht Bestandteil der Insolvenzmasse.
Rz. 11
听1.听Nach 搂听35 Abs.听1听InsO erfasst das Insolvenzverfahren das Gesamtverm枚gen, das dem Schuldner zur Zeit der Er枚ffnung des Verfahrens geh枚rt und das er w盲hrend des Verfahrens erlangt. Nach 搂听36 Abs.听1 Satz听1听InsO geh枚ren Gegenst盲nde, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, nicht zur Insolvenzmasse, nach 搂听36 Abs.听1 Satz听2听InsO gilt ua. 搂听850c听ZPO entsprechend. Unpf盲ndbare Forderungen geh枚ren demnach nicht zur Insolvenzmasse, sie sind dem Insolvenzverwalter nicht nach 搂听148 Abs.听1, 搂听80 Abs.听1听InsO zur Verwaltung 眉bertragen (BGH 3.听November 2011 鈥撎齀X ZR 45/11听鈥 Rn.听7; FK-InsO/Bornemann 搂听36 Rn.听14听ff.).
Rz. 12
听2.听War die Ehefrau des Kl盲gers nach 搂听850c Abs.听1 Satz听2听ZPO bei der Berechnung der pf盲ndungsfreien Entgeltbestandteile zu ber眉cksichtigen, konnte der Anspruch schuldbefreiend nur durch Zahlung an den Kl盲ger erf眉llt werden, f眉r die materiellrechtliche Pr眉fung ist der Kl盲ger aktivlegitimiert. Die Auffassung der Beklagten, das Arbeitseinkommen des Kl盲gers unterfalle 鈥渧ollumf盲nglich鈥 der Pf盲ndung, sie habe an den Pf盲ndungsgl盲ubiger schuldbefreiend leisten k枚nnen und es bestehe allenfalls ein vom Insolvenzbeschlag umfasster Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Nichtber眉cksichtigung von Unterhaltspflichten, findet im Gesetz keine St眉tze. 鈥淯npf盲ndbares鈥 Arbeitseinkommen kann nicht gepf盲ndet werden. Es steht dem Arbeitnehmer zu.
Rz. 13
听II.听Die Klage ist begr眉ndet, soweit die fr眉here Ehefrau des Kl盲gers bei der Berechnung des pf盲ndungsfreien Arbeitsentgelts zu ber眉cksichtigen war.
Rz. 14
听1.听Nach 搂听850c Abs.听1 Satz听2听ZPO erh枚ht sich der Betrag, bis zu dessen H枚he das Arbeitseinkommen unpf盲ndbar ist, wenn der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung ua. seinem Ehegatten Unterhalt gew盲hrt. Der Schuldner muss den Unterhalt 鈥撎齠reiwillig oder durch Beitreibung听鈥 tats盲chlich leisten (allgemeine Meinung, BAG 21.听Januar 1975 鈥撎5 AZR 200/74听鈥 BAGE 27, 4; 9.听Dezember 1965 鈥撎5 AZR 272/65听鈥; St枚ber Forderungspf盲ndung 15.听Aufl. Rn.听1047; Stein/Jonas/Brehm ZPO 22.听Aufl. 搂听850c Rn.听16 mwN).
Rz. 15
听a)听Im Verh盲ltnis zwischen Ehegatten kommt es nicht darauf an, ob der Schuldner tats盲chlich einen Geldbetrag f眉r den Unterhalt des Ehegatten abzweigt; dieser ist schon dann zu ber眉cksichtigen, wenn der Schuldner aufgrund beiderseitiger Verst盲ndigung angemessen zum Familienunterhalt beitr盲gt (搂搂听1360, 1360a BGB); bei Ehegatten, die in h盲uslicher Gemeinschaft leben, ist grunds盲tzlich von gegenseitigen Unterhaltsleistungen, durch die die Kosten des Familienunterhalts gemeinsam bestritten werden, auszugehen (BGH 3.听November 2011 鈥撎齀X ZR 45/11听鈥 Rn.听9; BAG 21.听Januar 1975 鈥撎5 AZR 200/74听鈥 BAGE 27, 4).
Rz. 16
听b)听Der getrennt lebende Ehegatte hat nach 搂听1361 Abs.听1 BGB Anspruch auf angemessenen Unterhalt, der im Unterschied zum Familienunterhalt grunds盲tzlich als monatliche Geldrente zu leisten ist (搂听1361 Abs.听4 BGB). Der getrennt lebende Ehegatte wird bei der Bemessung des unpf盲ndbaren Einkommens des Schuldners nach 搂听850c Abs.听1 Satz听2听ZPO nur ber眉cksichtigt, wenn der Schuldner diesen Unterhalt auch tats盲chlich leistet (St枚ber Forderungspf盲ndung Rn.听1051). Die Vermutung wechselseitiger Erbringung von Unterhaltsleistungen durch Ehegatten in h盲uslicher Gemeinschaft greift nicht.
Rz. 17
听c)听Unerheblich ist, ob der Ehegatte eigene Eink眉nfte hat. Er wird bei der Berechnung des pf盲ndungsfreien Entgelts trotz eigener Eink眉nfte ber眉cksichtigt, wenn der Schuldner tats盲chlich Unterhalt nach 搂搂听1360, 1361 BGB leistet. Der Gl盲ubiger hat in diesem Falle nach 搂听850c Abs.听4听ZPO allerdings die M枚glichkeit, einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts zu erwirken, dass die unterhaltsberechtigte Person ganz oder teilweise unber眉cksichtigt bleibt.
Rz. 18
听2.听Ob und in welchem Zeitraum der Kl盲ger seiner fr眉heren Ehefrau tats盲chlich Unterhalt geleistet hat, ist nicht bindend festgestellt. Das Landesarbeitsgericht ist davon in den 贰苍迟蝉肠丑别颈诲耻苍驳蝉驳谤眉苍诲别n 鈥渘ach der von der Beklagten mit ihrer Berufung nicht angegriffenen Feststellung der Vorinstanz鈥 zwar ausgegangen. Soweit es sich hierbei aber nicht nur um eine nicht bindende rechtliche Schlussfolgerung handelt, sondern tats盲chliche Feststellungen getroffen werden, ist die dagegen gerichtete Verfahrensr眉ge der Revision begr眉ndet.
Rz. 19
听a)听Hat das Berufungsgericht festgestellt, dass eine tats盲chliche Behauptung wahr oder nicht wahr sei, so ist diese Feststellung f眉r das Revisionsgericht bindend, es sei denn, dass in Bezug auf die Feststellung ein zul盲ssiger und begr眉ndeter Revisionsangriff erhoben ist (搂听559 Abs.听2听ZPO). Die Bindung entf盲llt, soweit das Revisionsgericht selbst Tatsachen feststellen darf, insbesondere wenn eine zul盲ssige und begr眉ndete Verfahrensr眉ge iSv. 搂听551 Abs.听3 Satz听1 Nr.听2 Buchst.听b听ZPO (Revisionsangriff) erhoben worden ist. Diese muss die Bezeichnung des Mangels enthalten, den die Revision geltend macht. Dabei sind strenge Anforderungen zu stellen. Das gilt auch f眉r eine auf 搂听286听ZPO gest眉tzte R眉ge, das Tatsachengericht habe einen bestimmten Sachvortrag 眉bersehen oder nicht hinreichend ber眉cksichtigt und deshalb fehlerhafte Feststellungen getroffen, zB einen Vortrag f盲lschlich als unstreitig zugrunde gelegt. Es muss genau angegeben werden, aufgrund welchen Vortrags das Berufungsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen h盲tte gelangen m眉ssen und dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren m枚glicherweise anders entschieden worden w盲re (BAG 18.听Januar 2007 鈥撎8 AZR 250/06听鈥 Rn.听27; 16.听Oktober 2007 鈥撎9 AZR 321/06听鈥 Rn.听37; 15.听September 2009 鈥撎3 AZN 404/09听鈥 Rn.听14; zur眉ckhaltender BAG 22.听Mai 2012 鈥撎1 AZR 94/11听鈥 Rn.听23 unter Hinweis auf BGH 16.听Dezember 2010 鈥撎齀听ZR 161/08听鈥 Rn.听12; GMP/M眉ller-Gl枚ge 8.听Aufl. 搂听74 Rn.听59; GK-ArbGG/Mikosch Stand Juli 2013 搂听73 Rn.听74, 搂听74 Rn.听68).
Rz. 20
听b)听Die Beklagte hat im Einzelnen dargelegt, dass sie mit erstinstanzlichem, in der Berufungsbegr眉ndung in Bezug genommenem Schriftsatz vom 12.听Mai 2011 die tats盲chliche Gew盲hrung von Unterhalt durch den Kl盲ger an seine fr眉here Ehefrau bestritten hat. Das Arbeitsgericht hat diesen Vortrag im Tatbestand zwar wiedergegeben, ihn aber in den 贰苍迟蝉肠丑别颈诲耻苍驳蝉驳谤眉苍诲别n nicht behandelt, weil es f盲lschlicherweise darauf abgestellt hat, ohne Beschluss nach 搂听850c Abs.听4听ZPO m眉sse der unterhaltsberechtigte Angeh枚rige im Rahmen von 搂听850c Abs.听1 Satz听2听ZPO stets ber眉cksichtigt werden; ob der Kl盲ger tats盲chlich Unterhalt geleistet hat, war f眉r das Arbeitsgericht unerheblich. Die pauschale Bezugnahme der Beklagten in der Berufungsbegr眉ndung auf den erstinstanzlichen Vortrag war deshalb zul盲ssig; eine Partei ist nicht gehalten, alle Einwendungen nochmals im Einzelnen vorzutragen, die in der angefochtenen Entscheidung nicht ber眉cksichtigt worden sind (BGH 18.听September 1985 鈥撎齎III ZR 244/84听鈥 zu VI der Gr眉nde; Z枚ller/He脽ler ZPO 29.听Aufl. 搂听520 Rn.听40).
Rz. 21
听c)听Solange der Kl盲ger mit seiner fr眉heren Ehefrau in h盲uslicher Gemeinschaft gelebt hat, ist davon auszugehen, dass die Ehegatten nach 搂搂听1360, 1360a BGB einander Naturalunterhalt geleistet haben und die Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person im Rahmen von 搂听850c Abs.听1 Satz听2听ZPO zu ber眉cksichtigen war (vgl. BGH 3.听November 2011 鈥撎齀X ZR 45/11听鈥 Rn.听9). Mit der Aufl枚sung der h盲uslichen Gemeinschaft war die getrennt lebende Ehefrau nur dann als unterhaltsberechtigte Person zu ber眉cksichtigen, wenn der Kl盲ger ihr tats盲chlich Unterhalt geleistet hat. Dazu fehlen Feststellungen.
Rz. 22
听III.听Der Rechtsstreit ist nicht aus anderen Gr眉nden entscheidungsreif (搂听563 Abs.听3听ZPO).
Rz. 23
听1.听Es kommt entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts nicht allein darauf an, dass das Vollstreckungsgericht keinen Beschluss nach 搂听850c Abs.听4听ZPO getroffen hat. Die Ehefrau des Kl盲gers ist auch dann nicht zu ber眉cksichtigen, wenn der Kl盲ger ihr tats盲chlich keinen Unterhalt gew盲hrt hat.
Rz. 24
听2.听Die Geltendmachung des Anspruchs ist nicht verwirkt. Es fehlt jedenfalls am erforderlichen Umstandsmoment. Der Kl盲ger hat durch die Wahl der Lohnsteuerklasse听III (bis Dezember 2009) dokumentiert, mit seiner Ehefrau zusammenzuleben; nach 搂听38b Abs.听1 Nr.听3听EStG ist die Wahl dieser Steuerklasse ua. nur m枚glich, wenn die Ehepartner nicht dauernd getrennt leben. Die Beklagte konnte bereits deshalb nicht davon ausgehen, dass der Kl盲ger die Nichtber眉cksichtigung seiner Ehefrau bei der Berechnung der pf盲ndungsfreien Betr盲ge akzeptieren w眉rde.
Rz. 25
听IV.听Der Rechtsstreit ist zur neuen Verhandlung und Entscheidung zur眉ckzuverweisen (搂听563 Abs.听1听ZPO). Es bedarf der Aufkl盲rung, zu welchem konkreten Zeitpunkt die h盲usliche Gemeinschaft aufgel枚st wurde. Sodann ist dem Kl盲ger Gelegenheit zu geben, f眉r den Zeitraum des Getrenntlebens etwaige Unterhaltszahlungen an die getrennt lebende Ehefrau darzulegen. In Bezug auf die Monate Januar und Februar 2010 ist aufzukl盲ren, welcher weiteren unterhaltsberechtigten Person der Kl盲ger tats盲chlich Unterhalt geleistet hat. Er war nach 搂听1601 BGB gegen眉ber dem im Januar 2010 geborenen Kind und nach 搂听1615l Abs.听1 BGB gegen眉ber der Mutter des Kindes unterhaltsverpflichtet.
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Unterschriften
Mikosch, Schmitz-Scholemann, Mestwerdt, Sch眉rmann, R.听Bicknase
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Fundstellen
亿兆体育-Index 5646368 |
BB 2013, 2804 |
DB 2013, 2691 |
DStR 2013, 11 |
NJW 2013, 3532 |
NJW 2013, 8 |
FamRZ 2014, 383 |
FA 2013, 379 |
NZA 2013, 1302 |
AP 2015 |
EzA-SD 2013, 16 |
EzA 2014 |
NZI 2013, 6 |
NZI 2013, 991 |
ZInsO 2013, 2381 |
AUR 2013, 507 |
ArbR 2013, 601 |
Insb眉rO 2014, 38 |
AP-Newsletter 2013, 284 |
VIA 2013, 95 |