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Entscheidungsstichwort (Thema)
Ber眉cksichtigung des unterhaltsberechtigten Ehepartners bei der Berechnung der Pf盲ndungsfreigrenzen. Schadensersatz wegen entgangener Privatnutzung des Firmenwagens
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Leitsatz (amtlich)
Bei der Berechnung der Pf盲ndungsfreigrenzen ist als unterhaltsberechtigt auch der Ehepartner mit eigenem Einkommen zu ber眉cksichtigen. Das gilt auch dann, wenn dieser ein gleich hohes oder h枚heres Einkommen erzielt. Eine abweichende Entscheidung hierzu kann nur vom Vollstreckungsgericht getroffen werden (搂 850 c Abs. 4 ZPO). Eine Festsetzung nach Billigkeitsgesichtspunkten durch das Prozessgericht kann im Arbeitsverh盲ltnis auch dann nicht getroffen werden, wenn ein Vollstreckungsverfahren nicht vorliegt.
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Leitsatz (redaktionell)
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Privatnutzung des Dienstwagens, wenn der Arbeitgeber seiner Vertragspflicht, dem Arbeitnehmer die Nutzung des Dienstwagens zu Privatzwecken zu erm枚glichen, nicht nachkommt. Die Leistung (脺berlassung des Pkw) wird wegen Zeitablaufs unm枚glich, sie kann nicht nachgeholt werden.
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Normenkette
BGB 搂 1360; GewO 搂 107 Abs. 2 Nr. 5; ZPO 搂听350c Abs. 1, 搂听350e Nr. 3; BGB 搂搂听249, 280 Abs. 1 S. 1, 搂搂听283, 611, 615; ZPO 搂听850c Abs.听1, 4, 搂听850e Nr. 3
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Verfahrensgang
ArbG Osnabr眉ck (Entscheidung vom 22.04.2021; Aktenzeichen 5 Ca 197/20) |
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Nachgehend
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Tenor
Auf die Berufung des Kl盲gers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabr眉ck 5 Ca 197/20 vom 22.04.2021 abge盲ndert und die Beklagte verurteilt, an den Kl盲ger weitere 29.639,14 鈧 netto zzgl. 5 Prozentpunkte Zinsen 眉ber dem Basiszinssatz auf 15.210,30 鈧 seit 10.12.2020 und auf 14.428,84 鈧 seit 26.01.2022 zu zahlen. Im 脺brigen werden die Berufungen des Kl盲gers und der Beklagten zur眉ckgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte zu 65 % und der Kl盲ger zu 35 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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Tatbestand
Die Parteien streiten um Nutzungsausfall f眉r einen zur privaten Nutzung 眉berlassenen PKW und Nachzahlung von Nettoverg眉tung seit Januar 2017.
Der Kl盲ger ist bei der Beklagten seit 04.06.2013 in der Marketing-Abteilung besch盲ftigt. Am 01.03.2014 schlossen die Parteien einen Vertrag 眉ber die private Nutzung eines PKWs durch den Kl盲ger. Das Bruttoentgelt des Kl盲gers betrug zuletzt 5.477,60 Euro und setzte sich aus dem Jahresgehalt anteilig in H枚he von 4.285,00 Euro, dem Pkw-Wert geldwerter Vorteil in H枚he von 445,00 Euro und dem Pkw-KM geldwerter Vorteil in H枚he von 747,60 Euro zusammen. Der Kl盲ger ist verheiratet und hat zwei Kinder. Die Ehefrau des Kl盲gers ist berufst盲tig und bezieht ein eigenes Einkommen.
Die Beklagte k眉ndigte das Arbeitsverh盲ltnis mit Schreiben vom 28.02.2020 zum 30.04.2020. Mit der 脺bergabe der K眉ndigung erhielt der Kl盲ger ein vorbereitetes "脺bergabeprotokoll bei Austritt" mit der handschriftlichen Erg盲nzung der R眉ckgabe des Dienstfahrzeugs und der Tankkarte am Ende des Arbeitsverh盲ltnisses zum 30.04.2020 (vgl. Bl. 15 d.A.). Am 30.04.2020 gab der Kl盲ger sein Fahrzeug und die Tankkarte zur眉ck. Nachdem die Beklagte in dem vom Kl盲ger eingeleiteten K眉ndigungsschutzverfahren erkl盲rte, dass sie aus der K眉ndigung keine Rechte mehr herleite, rechnete sie die Monate April bis September 2020 auf der Basis eines Jahresgehaltes anteilig in H枚he von 4.285,00 Euro brutto ab und zahlte den sich hieraus ergebenden Betrag unter Ber眉cksichtigung des vom Kl盲ger erhaltenen Arbeitslosengeldes und Abf眉hrung der Beitr盲ge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung in H枚he von 6.319,95 Euro an den Kl盲ger aus.
Mit seiner am 06.10.2020 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage hat der Kl盲ger Verg眉tung f眉r die Monate April bis September 2020 auf der Basis einer monatlichen Verg眉tung in H枚he von 5.477,60 Euro brutto verlangt. Hilfsweise hat er Zahlung eines Schadensersatzes in H枚he von 4.070,00 Euro brutto wegen des Entzugs des Pkw auf der Grundlage der ADAC-Tabelle in H枚he von monatlich 814,-- 鈧 verlangt.
Au脽erdem hat der Kl盲ger die Nettodifferenz f眉r die Zeit von Januar 2017 bis April 2020 zun盲chst in H枚he von 15.210,30 鈧 verlangt, die sich aus der Nichtber眉cksichtigung von 搂 107 Abs. 2 Satz 5 GewO ergebe.
Der Kl盲ger hat die Auffassung vertreten, f眉r die Zeit von April bis September 2020 habe er Anspruch auf Zahlung des Bruttolohns in H枚he von 5.477,60 Euro, auch wenn ihm in dieser Zeit der Pkw nicht zur Verf眉gung stand. Hilfsweise stehe ihm zumindest ein Schadensersatz wegen des vertragswidrigen Entzugs des Pkws zu. Wegen der fast ausschlie脽lichen privaten Nutzung k枚nne bei der Vorteilsermittlung die Tabelle des A. Autokosten Herbst/Winter 2019/2020 herangezogen werden, aus der sich f眉r einen VW Passat Variant 2.0 DTI SCR Business DSG ein monatlicher Betrag in H枚he von 814,00 Euro ergebe. Des Weiteren habe die Beklagte bei der Auszahlung des Lohnes 搂 107 Abs. 2 Satz 5 GewO, 搂 850 c Abs. 1, 搂 850 e Nr. 3 ZPO nicht beachtet. Der Kl盲ger habe mit seiner Frau und 2 minderj盲hrigen Kindern 3 Unterhaltsberechtigte. Dass sein...