Alle am 27.07.2023 veröffentlichten Entscheidungen

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Ü der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen | Bezieht der Unternehmer Leistungen für sog. Betriebsveranstaltungen, ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind. Der Vorsteuerabzug für sog. Aufmerksamkeiten (Freigrenze von 110 EUR je Arbeitnehmer und Kalenderjahr) richtet sich nach der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unternehmers. | |
Kindergeld für ein in Australien studierendes Kind | Ab dem Entschluss, länger als 1 Jahr zu Ausbildungszwecken im außereuropäischen Ausland zu bleiben, behält das Kind seinen Inlandswohnsitz in der elterlichen Wohnung nur dann bei, wenn es diese im Folgenden regelmäßig mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit nutzt. Bei der anzustellenden Berechnung ist im Regelfall auf das Ausbildungs-, Schul- oder Studienjahr abzustellen. Die Gründe für den Inlandsaufenthalt spielen bei der Ermittlung seiner Dauer keine Rolle. | |
Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler | Die Steuerbegünstigung gemäß § 7i oder § 10f EStG für Baumaßnahmen an einem im EU-Ausland belegenen, aber auch zum kulturgeschichtlichen Erbe Deutschlands gehörenden Baudenkmal ist ausgeschlossen, wenn die Baumaßnahmen nicht vorher mit der für den Denkmalschutz zuständigen ausländischen Behörde abgestimmt worden sind. Auf die Frage, ob die Beschränkung auf im Inland belegene Gebäude mit dem Unionsrecht vereinbar ist, kommt es dann nicht an. | |
Ermäßigter Steuersatz für Blut- und Gewebetransporte | § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG setzt bei Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs voraus, dass auch die Voraussetzungen des Satzes 3 dieser Vorschrift vorliegen. Der Änderung des Anhangs III Nr. 15 der MwStSystRL durch die Richtlinie (EU) 2022/542 v. 5.4.2022 (ABlEU Nr. L 107, Seite 1) kommt – als unionsrechtliche Grundlage des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG – keine Rückwirkung auf Umsätze vor ihrem Inkrafttreten zu. |
Alle am 20.07.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
666
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
645
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
515
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
508
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Abschreibung für eine Produktionshalle
488
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
444
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
373
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Teil 1 - Grundsätze
334
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Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
290
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5. Gewinnermittlung
271
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Bewertung von Grundstücken als Verwaltungsvermögen eines Unternehmens
25.04.2025
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Keine steuerliche Förderung nach der Wohnraumoffensive für Ersatzneubauten
25.04.2025
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Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen nach dem AStG europarechtswidrig
24.04.2025
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Alle am 24.4.2025 veröffentlichten Entscheidungen
24.04.2025
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Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer in Sachsen
24.04.2025
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Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts
22.04.2025
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Abzweigung von Kindergeld bei mangelnder Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes
22.04.2025
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Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps
22.04.2025
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Abzugsfähigkeit von Umzugskosten wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
22.04.2025
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Alle am 17.4.2025 veröffentlichten Entscheidungen
17.04.2025