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Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Selbstbindung der Verwaltung und zur Ber眉cksichtigung vorteilsmindernder Aufwendungen im Rahmen der Kraftfahrzeug眉berlassung
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Leitsatz (amtlich)
1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung f眉r eine hauptberufliche selbst盲ndige schriftstellerische T盲tigkeit im Sinne des H 18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst. a des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2017 verlangt, dass der Steuerpflichtige mindestens im zeitlichen Umfang von mehr als einem Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs im Veranlagungszeitraum schriftstellerisch t盲tig werden muss.
2. Die vom Arbeitnehmer f眉r seine Garage getragene Absetzung f眉r Abnutzung kann den geldwerten Vorteil aus der 脺berlassung eines betrieblichen Arbeitgeber-Fahrzeugs zur au脽erdienstlichen Nutzung nicht mindern, wenn keine rechtliche Verpflichtung des Arbeitnehmers gegen眉ber dem Arbeitgeber besteht, das Fahrzeug in der Garage unterzustellen.
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Normenkette
EStG 搂听3 Nr. 26, 搂听4 Abs. 3, 搂听6 Abs. 1 Nr. 4, 搂听8 Abs. 2 S盲tze听2-3, 搂听18 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, 搂听19 Abs. 1; EStH 2017 H 18.2
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Verfahrensgang
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Tenor
Die Revision der Kl盲ger gegen das Urteil des Nieders盲chsischen Finanzgerichts vom 09.10.2020 - 14 K 21/19 wird als unbegr眉ndet zur眉ckgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kl盲ger zu tragen.
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Tatbestand
Rz. 1
I. Die Kl盲ger und Revisionskl盲ger (Kl盲ger) sind verheiratet und werden f眉r das Streitjahr 2017 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Rz. 2
Der Kl盲ger war im Streitjahr als Syndikusrechtsanwalt und Syndikussteuerberater bei der X听AG angestellt. Aus dieser T盲tigkeit erzielte er Eink眉nfte aus nichtselbst盲ndiger Arbeit gem盲脽 搂听19 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr anzuwendenden Fassung (EStG). Daneben verfasste er steuerliche Fachbeitr盲ge in Form von Aufs盲tzen und Kommentierungen und erhielt Verg眉tungen der Y. Diese Eink眉nfte ordnete der Kl盲ger den Eink眉nften aus selbst盲ndiger Arbeit gem盲脽 搂听18 Abs.听1 Nr.听1 Satz听1 EStG zu. Einnahmen aus einer anwaltlichen oder steuerberatenden T盲tigkeit neben der T盲tigkeit als Syndikus erzielte der Kl盲ger nicht.
Rz. 3
Die Kl盲gerin war als Funktionsober盲rztin an der Z angestellt. Aus dieser T盲tigkeit erzielte sie Eink眉nfte aus nichtselbst盲ndiger Arbeit gem盲脽 搂听19 EStG. Ferner erhielt sie Verg眉tungen f眉r die Erstellung 盲rztlicher Patientengutachten, f眉r die sie vom kommissarischen Chefarzt beauftragt worden war und Verg眉tungen aus einem Lehrauftrag an der Z. Diese Eink眉nfte ordnete sie den Eink眉nften aus selbst盲ndiger Arbeit gem盲脽 搂听18 Abs.听1 Nr.听1 Satz听1 EStG zu.
Rz. 4
Die X听AG stellte dem Kl盲ger im Streitjahr ein Gesch盲ftsfahrzeug zur dienstlichen und au脽erdienstlichen Nutzung und ein Zweitfahrzeug f眉r F眉hrungskr盲fte zur dienstlichen und au脽erdienstlichen Nutzung zur Verf眉gung. Das Zweitfahrzeug benutzte die Kl盲gerin. Der geldwerte Vorteil des Kl盲gers f眉r die Nutzung der Fahrzeuge f眉r au脽erdienstliche Fahrten wurde nach der 1听%-Regelung, f眉r die Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten T盲tigkeitsst盲tte nach der 0,03听%-Methode ermittelt (搂听8 Abs.听2 Satz听2 und 3 EStG).
Rz. 5
Der Kl盲ger ermittelte f眉r das Streitjahr den Gewinn aus selbst盲ndiger Arbeit aus den Einnahmen aus wissenschaftlicher und schriftstellerischer T盲tigkeit im Wege der Einnahmen-脺berschuss-Rechnung nach 搂听4 Abs.听3 EStG. Als Betriebsausgaben machte er einen Betrag in H枚he von 30听% der Einnahmen nach H听18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst.听a des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs (EStH) 2017 f眉r eine hauptberufliche selbst盲ndige schriftstellerische T盲tigkeit geltend. Belege zu konkreten Aufwendungen im Zusammenhang mit der schriftstellerischen T盲tigkeit legte der Kl盲ger nicht vor.
Rz. 6
Die Kl盲gerin ermittelte die Eink眉nfte aus selbst盲ndiger Arbeit ebenfalls gem盲脽 搂听4 Abs.听3 EStG im Wege der Einnahmen-脺berschuss-Rechnung. Die Einnahmen aus einer Pr眉fungsverg眉tung behandelte sie gem盲脽 搂听3 Nr.听26 EStG als steuerfrei. Von den Verg眉tungen f眉r die Patientengutachten und den Einnahmen aus dem Lehrauftrag zog sie nach H听18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst.听a EStH 2017 einen Betrag in H枚he von 30听% der Einnahmen als Betriebsausgaben ab. Belege zu konkreten Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser T盲tigkeit legte die Kl盲gerin nicht vor.
Rz. 7
Bei den Eink眉nften aus nichtselbst盲ndiger Arbeit machten die Kl盲ger Aufwendungen in H枚he von 645,16听鈧 als Minderung des geldwerten Vorteils des Kl盲gers aus der Fahrzeug眉berlassung geltend. Diese Aufwendungen entfielen auf die Absetzung f眉r Abnutzung (AfA) f眉r die Garage auf dem Privatgrundst眉ck der Kl盲ger, in der die beiden 眉berlassenen Fahrzeuge eingestellt worden waren.
Rz. 8
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt --FA--) ber眉cksichtigte in der Einkommensteuerfestsetzung f眉r das Streitjahr vom 17.05.2018 bei den Eink眉nften der Kl盲ger aus selbst盲ndiger Arbeit jeweils nur einen pauschalen Betriebsausgabenabzug in H枚he von 25听% der Einnahmen f眉r eine nebenberuflich ausge眉bte schriftstellerische und wissenschaftliche T盲tigkeit, begrenzt auf 614听鈧 beim Kl盲ger sowie in H枚he von 98听鈧 f眉r die Kl盲gerin (vgl. H听18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst.听b EStH 2017). Eine Minderung des geldwerten Vorteils des Kl盲gers aus der 脺berlassung der beiden Fahrzeuge der X听AG in H枚he der Garagen-AfA lehnte das FA ab.
Rz. 9
W盲hrend des anschlie脽enden Einspruchsverfahrens erlie脽 das FA wegen anderer, hier nicht streitiger Punkte einen ge盲nderten Einkommensteuerbescheid f眉r das Streitjahr vom 06.07.2018. Hinsichtlich des streitig gebliebenen Abzugs der 30%igen Betriebsausgabenpauschalen und der Minderung des geldwerten Vorteils um die Garagen-AfA wies es den Einspruch als unbegr眉ndet zur眉ck.
Rz. 10
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2021, 191 mitgeteilten Gr眉nden ab.
Rz. 11
Mit der Revision verfolgen die Kl盲ger ihr Begehren weiter. Sie r眉gen die Verletzung materiellen Bundesrechts.
Rz. 12
Die Kl盲ger beantragen sinngem盲脽,
das Urteil des Nieders盲chsischen FG vom 09.10.2020听- 14听K听21/19 und die Einspruchsentscheidung vom 13.12.2018 aufzuheben, sowie den Einkommensteuerbescheid 2017 vom 06.07.2018 dahingehend zu 盲ndern, dass bei den Eink眉nften der Kl盲ger aus selbst盲ndiger Arbeit jeweils eine Betriebsausgabenpauschale in H枚he von 30听% der Einnahmen aus schriftstellerischer T盲tigkeit abgezogen wird und die Eink眉nfte des Kl盲gers aus nichtselbst盲ndiger Arbeit um 645,15听鈧 gemindert werden.
Rz. 13
Das FA beantragt,
die Revision als unbegr眉ndet zur眉ckzuweisen.
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Rz. 14
II. Die Revision ist unbegr眉ndet.
Rz. 15
Das FG hat zutreffend entschieden, dass die Kl盲ger in ihren Gewinnermittlungen zu den Eink眉nften aus selbst盲ndiger Arbeit nicht nach H听18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst.听a EStH 2017 pauschal Betriebsausgaben in H枚he von jeweils 30听% der Einnahmen abziehen d眉rfen (s. II.1.) und dass der geldwerte Vorteil des Kl盲gers aus der 脺berlassung der beiden Fahrzeuge zur au脽erdienstlichen Nutzung nicht um die Garagen-AfA zu mindern ist (s. II.2.).
Rz. 16
1. Das FG hat die Entscheidung des FA, den Kl盲gern in den Gewinnermittlungen den Abzug pauschal ermittelter Betriebsausgaben gem盲脽 H听18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst.听a EStH 2017 zu versagen, zu Recht nicht beanstandet.
Rz. 17
a) Eine ordnungsgem盲脽e Einnahmen-脺berschuss-Rechnung gem盲脽 搂听4 Abs.听3 EStG --wie von den Kl盲gern als Gewinnermittlungsmethode verwendet-- setzt grunds盲tzlich voraus, dass die H枚he der Betriebsausgaben durch Belege nachgewiesen wird; eine f枚rmliche Aufzeichnungspflicht besteht hingegen nicht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.12.2017听- VIII听R听6/14, Rz听54 zu 搂听146 Abs.听5 Satz听1 Halbsatz听2 i.V.m. 搂听146 Abs.听1 der Abgabenordnung). F眉r steuermindernde Tatsachen muss ein Steuerpflichtiger auch im Rahmen der Gewinnermittlung nach 搂听4 Abs.听3 EStG aufgrund der ihn treffenden Feststellungslast seine Betriebsausgaben so festhalten, belegen und aufbewahren, dass das Finanzamt diese auf Richtigkeit und Vollst盲ndigkeit 眉berpr眉fen kann (s. BFH-Urteil vom 12.12.2017听- VIII听R听6/14, Rz听57). Zu diesen materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorgaben enth盲lt H听18.2 Betriebsausgabenpauschale EStH 2017 eine Ausnahme. Die Verwaltungsanweisung gibt zur Vereinfachung f眉r die Finanz盲mter im Steuerfestsetzungsverfahren eine abgesenkte Pr眉fdichte f眉r das Vorliegen von Betriebsausgaben vor, sodass insoweit von den Finanz盲mtern auch darauf verzichtet werden kann, Belege anzufordern.
Rz. 18
b) Nach der st盲ndigen Rechtsprechung des BFH f眉hren Verwaltungsanweisungen wie in H听18.2 EStH 2017 zu einer Selbstbindung der Verwaltung. Der Steuerpflichtige hat einen auch von den Steuergerichten zu beachtenden Rechtsanspruch darauf, nach Ma脽gabe der Verwaltungsanweisung besteuert zu werden, es sei denn die Verwaltungsanweisung verl盲sst den gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Die FG und der BFH k枚nnen jedoch nur unterbinden, dass die Finanzverwaltung in Einzelf盲llen, die offensichtlich von der Verwaltungsanweisung gedeckt werden, von dieser ohne zwingende Sachgr眉nde in willk眉rlicher Weise abweicht (vgl. BFH-Urteile vom 07.12.2005听- I听R听123/04, BFH/NV 2006, 1097; vom 17.05.2022听- VIII听R听26/20, BFHE 277, 218, BStBl II 2022, 829, Rz听25, 28; zur Betriebsausgabenpauschale in H听18.2 EStH 2015 s. FG D眉sseldorf, Urteil vom 02.02.2021听- 10听K听3253/17听E, EFG 2021, 743, Rz听43听f.).
Rz. 19
c) Die Voraussetzungen, unter denen nach H听18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst.听a EStH 2017 ein pauschaler 30%iger Betriebsausgabenabzug zu gew盲hren ist, sind nach der Auslegung der Verwaltungsanweisung durch das FA f眉r die Kl盲ger jeweils nicht erf眉llt.
Rz. 20
Das FA sieht in der Verwaltungsanweisung in H听18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst.听a EStH 2017 eine spezifische und ausschlie脽liche Regelung f眉r Steuerpflichtige, die Eink眉nfte aus einer hauptberuflichen selbst盲ndigen schriftstellerischen T盲tigkeit im Sinne des 搂听18 Abs.听1 Nr.听1 Satz听1 EStG erzielen. Zur Abgrenzung einer hauptberuflichen selbst盲ndigen schriftstellerischen T盲tigkeit und einer nebenberuflich ausge眉bten schriftstellerischen T盲tigkeit im Sinne der Verwaltungsanweisung stellt das FA mangels einer darin enthaltenen Definition auf die zu 搂听3 Nr.听26 EStG vorhandenen Kriterien, insbesondere das Zeitkriterium ab (sog. Drittelregelung, vgl. R听3.26 Abs.听2 Satz听1 der Lohnsteuer-Richtlinien; H听3.26 EStH). F眉r die Kl盲gerin fehlt es aus Sicht des FA bei diesem Verst盲ndnis schon an einer schriftstellerischen T盲tigkeit im Sinne der Verwaltungsanweisung, da die von ihr f眉r den leitenden Oberarzt erstellten Patientengutachten nicht an die 脰ffentlichkeit gerichtet oder f眉r diese bestimmt waren. F眉r den Kl盲ger verneint das FA eine hauptberufliche selbst盲ndige schriftstellerische T盲tigkeit, da er nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer schriftstellerischen Vollzeitt盲tigkeit f眉r seine schriftstellerische und wissenschaftliche T盲tigkeit aufgewendet hat.
Rz. 21
d) Es ist nicht zu beanstanden, dass das FG auf Grundlage der dargelegten Auslegung und Begr眉ndung des FA einen Anspruch der Kl盲ger auf Anwendung der Regelung in H听18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst.听a EStH 2017 im Wege einer Selbstbindung der Verwaltung verneint hat.
Rz. 22
aa) Die Befugnis des FG und des Senats ist, wie dargelegt, darauf beschr盲nkt zu 眉berpr眉fen, ob die Auslegung der Verwaltungsanweisung durch die Beh枚rde m枚glich ist und den gesetzlich vorgegebenen Rahmen nicht 眉berschreitet. Die FG und der BFH d眉rfen die Verwaltungsanweisung bei der Pr眉fung eines Versto脽es gegen die Selbstbindung der Verwaltung zudem nicht selbst auslegen, sondern nur 眉berpr眉fen, ob deren Auslegung durch die Beh枚rde m枚glich ist. Ma脽geblich ist nicht, wie das FG oder der BFH die Verwaltungsanweisung verstehen, sondern wie die Verwaltung sie verstanden hat und verstanden wissen will (vgl. BFH-Urteile vom 07.12.2005听- I听R听123/04, BFH/NV 2006, 1097; vom 17.05.2022听- VIII听R听26/20, BFHE 277, 218, BStBl II 2022, 829, Rz听25, 28; zur Betriebsausgabenpauschale in听H听18.2 EStH 2015 vgl. FG D眉sseldorf, Urteil vom 02.02.2021听- 10听K听3253/17听E, EFG 2021, 743, Rz听43听f.).
Rz. 23
bb) Das FG hat die Nichtanwendung von H听18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst.听a EStH 2017 auf die Kl盲ger nach diesen Vorgaben zu Recht nicht beanstandet. Die Versagung des 30%igen Betriebsausgabenabzugs durch das FA ist nicht willk眉rlich, weil die Kl盲ger jeweils nicht offensichtlich von der Verwaltungsanweisung erfasst werden. Die Auslegung der Verwaltungsanweisung durch das FA ist jeweils m枚glich und 眉berschreitet den gesetzlich vorgegebenen Rahmen nicht.
Rz. 24
Die Nichtanwendung von H听18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst.听a EStH 2017 ist in Bezug auf die Kl盲gerin nicht zu beanstanden. Die Anforderungen, welche das FA f眉r die nach H听18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst.听a EStH 2017 erforderliche hauptberufliche selbst盲ndige "schriftstellerische" T盲tigkeit formuliert hat, entstammen der gefestigten Rechtsprechung des BFH zu diesem Merkmal in 搂听18 Abs.听1 Nr.听1 Satz听1 EStG. Schriftstellerisch t盲tig gem盲脽 搂听18 Abs.听1 Nr.听1 Satz听1 EStG wird derjenige Steuerpflichtige, der eigene Gedanken mit den Mitteln der Sprache schriftlich f眉r die 脰ffentlichkeit niederlegt. Dies ist nicht der Fall, wenn der Steuerpflichtige Manuskripte oder andere Unterlagen --wie hier die Patientengutachten der Kl盲gerin-- fertigt, die nicht an die 脰ffentlichkeit gerichtet werden und auch nicht ihr gegen眉ber zur Ver枚ffentlichung bestimmt sind (vgl. BFH-Urteile vom 16.09.2014听- VIII听R听5/12, BFHE 247, 214, BStBl II 2015, 217, Rz听21, 22; vom 14.05.2014听- VIII听R听18/11, BFHE 246, 396, BStBl II 2015, 128, Rz听19, 20).
Rz. 25
Die schriftstellerische T盲tigkeit des Kl盲gers ist angesichts des Wortlauts der Regelung in H听18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst.听a EStH 2017, die eine "hauptberufliche" selbst盲ndige schriftstellerische T盲tigkeit verlangt, ebenfalls nicht offensichtlich von der Verwaltungsanweisung erfasst. H听18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst.听a EStH 2017 ist so zu verstehen, wie das FA die Anweisung verstanden hat und verstanden wissen will, wenn sich diese Auslegung innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens h盲lt. Dies ist der Fall. Soweit das FA, ankn眉pfend an die Kriterien in 搂听3 Nr.听26 EStG, nur solche Steuerpflichtige als "hauptberufliche" selbst盲ndige Schriftsteller ansieht, die eine schriftstellerische T盲tigkeit im zeitlichen Umfang von mehr als einem Drittel eines vergleichbaren schriftstellerischen Vollzeiterwerbs aus眉ben, stellt dies wie vom FG zutreffend erkannt eine m枚gliche und gesetzeskonforme Auslegung der Verwaltungsanweisung dar.
Rz. 26
cc) Auf die von den Kl盲gern vorgetragene Auslegung des Merkmals der "hauptberuflichen selbst盲ndigen schriftstellerischen T盲tigkeit" in H听18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst.听a EStH 2017 ist angesichts des eingeschr盲nkten gerichtlichen Pr眉fungsma脽stabs vom Senat nicht weiter einzugehen.
Rz. 27
2. Das FG hat auch zutreffend entschieden, dass die Garagen-AfA nicht den geldwerten Vorteil des Kl盲gers aus der 脺berlassung der beiden Dienstwagen zur au脽erdienstlichen Nutzung bei den Eink眉nften aus nichtselbst盲ndiger Arbeit mindert.
Rz. 28
a) Nach st盲ndiger Rechtsprechung des VI.听Senats des BFH f眉hrt die 脺berlassung eines betrieblichen Personenkraftwagens (PKW) durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer f眉r dessen Privatnutzung zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Zufluss von Arbeitslohn im Sinne von 搂听19 EStG. Steht der Vorteil dem Grunde nach fest, ist dieser nach 搂听8 Abs.听2 Satz听2 bis 5 i.V.m. 搂听6 Abs.听1 Nr.听4 Satz听2 EStG entweder nach der 1听%-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode zu bewerten. Beide vom Gesetz vorgegebenen Alternativen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens regeln einheitlich und abschlie脽end, welche Aufwendungen von dem gefundenen Wertansatz erfasst und in welchem Umfang die dem Steuerpflichtigen hieraus zuflie脽enden Sachbez眉ge abgegolten werden (BFH-Urteil vom 30.11.2016听- VI听R听2/15, BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014, Rz听11, m.w.N.).
Rz. 29
b) Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber f眉r die au脽erdienstliche Nutzung, das hei脽t f眉r die Nutzung zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und regelm盲脽iger Arbeitsst盲tte, eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungs眉berlassung. Denn insoweit fehlt es an einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit an einer Grundvoraussetzung f眉r das Vorliegen von Arbeitslohn im Sinne des 搂听19 Abs.听1 Satz听1 Nr.听1 EStG. In H枚he des Nutzungsentgelts wendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen Vorteil zu; der Arbeitnehmer wird durch die Zahlung des Nutzungsentgelts nicht bereichert, sondern vielmehr endg眉ltig belastet (BFH-Urteil vom 30.11.2016听- VI听R听2/15, BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014, Rz听12, m.w.N.). Das Nutzungsentgelt mindert bereits auf der Einnahmeseite den geldwerten Vorteil aus der 脺berlassung des Dienstwagens zu privaten Fahrten sowie zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst盲tte. Der steuerbare Vorteil des Arbeitnehmers, den ihm der Arbeitgeber mit der 脺berlassung des Dienstwagens einr盲umt, besteht lediglich in der Differenz zwischen dem Wert der Nutzungs眉berlassung nach 搂听8 Abs.听2 Satz听4 EStG und dem vom Arbeitnehmer zu zahlenden Nutzungsentgelt (BFH-Urteil vom 30.11.2016听- VI听R听2/15, BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014, Rz听23, m.w.N.).
Rz. 30
c) An einem steuerbaren Vorteil des Arbeitnehmers fehlt es auch, soweit der Arbeitnehmer im Rahmen der privaten Nutzung einzelne (nutzungsabh盲ngige) Kraftfahrzeug-Kosten 眉bernimmt (BFH-Urteil vom 30.11.2016听- VI听R听2/15, BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014, Rz听14, 15). Hierunter fallen zum Beispiel nach der tats盲chlichen Nutzung des Kraftfahrzeugs bemessene Kilometerpauschalen und Leasingraten, Treibstoffkosten und Versicherungsbeitr盲ge (BFH-Urteile vom 30.11.2016听- VI听R听2/15, BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014, Rz听16; vom 04.08.2022听- VI听R听35/20, BFHE 278, 110, BStBl II 2022, 802, Rz听22). Auch wird der geldwerte Vorteil aus der Nutzungs眉berlassung gemindert, wenn der Arbeitnehmer zeitraumbezogene Einmalzahlungen f眉r die au脽erdienstliche Nutzung leistet oder einen Teil oder die gesamten Anschaffungskosten f眉r den betrieblichen PKW 眉bernimmt (BFH-Beschluss vom 16.12.2020听- VI听R听19/18, BFHE 271, 536, BStBl II 2021, 761, Rz听22, 24).
Rz. 31
d) Das FG hat auf dieser Grundlage zutreffend entschieden, dass die Garagen-AfA den geldwerten Vorteil des Kl盲gers aus der 脺berlassung der betrieblichen Fahrzeuge nicht mindert, weil es an einer rechtlichen Verpflichtung des Kl盲gers gegen眉ber der X听AG fehlt, die Fahrzeuge in der Garage unterstellen zu m眉ssen.
Rz. 32
aa) Der erkennende Senat entnimmt der dargelegten Rechtsprechung des VI.听Senats des BFH, dass vorteilsmindernde Nutzungsentgelte nur solche Aufwendungen sind, die (einschlie脽lich der vom Arbeitnehmer zu tragenden Anschaffungskosten) f眉r die 脺berlassung und Inbetriebnahme des Dienstwagens vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber zu leisten sind. Der Arbeitnehmer muss sich insoweit gegen眉ber dem Arbeitgeber zur Tragung bestimmter Aufwendungen f眉r das 眉berlassene Fahrzeug verpflichten. Dem schlie脽t sich der erkennende Senat an (gleiche Ansicht im Ergebnis FG M眉nster, Urteil vom 14.03.2019听- 10听K听2990/17听E, EFG 2019, 1083, Rz听20). Auch die Finanzverwaltung folgt dieser Sichtweise (s. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 03.03.2022, BStBl I 2022, 232, Tz.听52 und Tz.听53 Buchst.听d).
Rz. 33
bb) Die Aufwendungen f眉r die Garagen-AfA sind kein solches vorteilsminderndes Nutzungsentgelt, weil der Kl盲ger nicht aufgrund einer mit der X听AG getroffenen Vereinbarung verpflichtet war, die 眉berlassenen Fahrzeuge in seiner Garage unterzustellen. Das FG hat f眉r den Senat gem盲脽 搂听118 Abs.听2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bindend festgestellt, dass eine solche Verpflichtung des Kl盲gers weder dem Merkblatt zur "Besteuerung der privaten Gesch盲ftsfahrzeugnutzung 鈥" der X听AG noch der Organisations-Anweisung zu entnehmen ist. Letztere enthielt nur die allgemein gehaltene Vorgabe, das Gesch盲ftsfahrzeug sorgf盲ltig und unter Beachtung der Betriebsanleitung zu behandeln.
Rz. 34
e) Ferner ist die Garagen-AfA vom FG zutreffend auch nicht als vorteilsmindernde Einzelausgabe eingeordnet worden.
Rz. 35
Der Senat entnimmt der zu dieser Fallgruppe dargelegten Rechtsprechung des VI.听Senats des BFH, dass vorteilsmindernde einzelne Aufwendungen au脽erhalb eines Nutzungsentgelts ebenfalls nutzungsabh盲ngig sein m眉ssen, das hei脽t dem Betrieb des Fahrzeugs oder der Durchf眉hrung konkreter au脽erdienstlicher Fahrten dienen m眉ssen (zum Beispiel Versicherungsbeitr盲ge, Kraftstoffkosten). Diese Auffassung vertritt auch die Finanzverwaltung. Sie sieht als m枚gliche vorteilsmindernde Aufwendungen die in der Aufz盲hlung in Tz.听32 des BMF-Schreibens vom 03.03.2022 (BStBl I 2022, 232) zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs geh枚renden Aufwendungen an, darunter Garagen- und Stellplatzmieten (vgl. zur Garagen- und Stellplatzmiete ebenso BFH-Urteil vom 30.11.2016听- VI听R听49/14, BFHE 256, 107, BStBl II 2017, 1011, Rz听22). F眉r die Anerkennung vorteilsmindernder Einzelausgaben und Fahrzeugkosten ist wie bei Nutzungsentgelten aber zus盲tzlich erforderlich, dass diese Kosten vom Arbeitnehmer gegen眉ber dem Arbeitgeber "眉bernommen" werden, was eine arbeitsvertragliche oder andere arbeits- oder dienstrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 眉ber die Kostentragung erfordert (BFH-Urteil vom 30.11.2016听- VI听R听2/15 BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014, Rz 15, 23; BMF-Schreiben vom 03.03.2022, BStBl I 2022, 232, Tz.听52 und Tz.听53 Buchst.听d). Der Arbeitgeber muss f眉r eine bestimmte nutzungsabh盲ngige Aufwendung verlangen, dass sie get盲tigt wird und der Arbeitnehmer muss sich verpflichten, diese zu tragen. Auch dem schlie脽t sich der erkennende Senat an. Eine Vereinbarung zwischen der X听AG und dem Kl盲ger, dass die Fahrzeuge vom Kl盲ger auf eigene Kosten in einer eigenen oder angemieteten fremden Garage unterzustellen sind, fehlt jedoch im Streitfall, wie bereits dargelegt wurde.
Rz. 36
3. Der Senat entscheidet mit Einverst盲ndnis der Beteiligten ohne m眉ndliche Verhandlung (搂听90 Abs.听2 i.V.m. 搂听121 FGO).
Rz. 37
4. Die Kostenentscheidung beruht auf 搂听135 Abs.听2 FGO.
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Fundstellen
亿兆体育-Index 15857623 |
BFH/NV 2023, 1264 |
BFH/PR 2023, 349 |
BStBl II 2023, 1005 |
BB 2023, 2006 |
BB 2023, 2277 |
DB 2023, 2158 |
DStR 2023, 1928 |
DStRE 2023, 1150 |
NJW 2023, 2902 |
NZA 2023, 1234 |
StuB 2023, 757 |
AuA 2023, 53 |
DStRK 2023, 254 |
RdW 2023, 1024 |
RdW 2024, 185 |
StX 2023, 550 |
GmbH-Stpr 2023, 313 |
Lohn und Gehalt direkt digital 2023, 26 |