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Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Minderung des pauschal ermittelten geldwerten Vorteils f眉r eine PKW-脺berlassung um die Kosten einer privaten Garage des Arbeitnehmers - Abgrenzung zwischen hauptberuflicher und nebenberuflicher T盲tigkeit bei Syndikusrechtsanwalt und 脛rztin
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Leitsatz (redaktionell)
- Die Minderung des geldwerten Vorteils aus der 脺berlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs kommt nur f眉r solche Aufwendungen des Arbeitnehmers in Betracht, die f眉r ihn aus rechtlichen oder tats盲chlichen Gr眉nden notwendig sind, um das Fahrzeug nutzen zu d眉rfen, also wenn sie zur Erf眉llung einer arbeitsvertraglichen Klausel oder zwangsl盲ufig zur Inbetriebnahme des Fahrzeugs erforderlich sind.
- Die anteilig auf eine private Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Geb盲udekosten mindern den geldwerten Vorteil aus der Nutzungs眉berlassung eines betrieblichen Fahrzeugs nicht, wenn sich die Unterbringung des Fahrzeugs in der eigenen Garage als freiwillige Leistung des Arbeitnehmers darstellt.
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Normenkette
AO 1977 搂 162; EStG 2009 搂听18 Abs. 1 Nrn.听1, 1 S. 2, 搂听19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 搂听6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, 搂听8 Abs.听1-2, 搂听3 Nr. 26
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Nachgehend
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Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei den geltend gemachten Eink眉nften der Kl盲ger aus selbst盲ndiger Arbeit jeweils eine Betriebsausgabenpauschale in H枚he von 30 % der Betriebseinnahmen ber眉cksichtigt werden kann.
Dar眉ber hinaus ist streitig, ob bei den Eink眉nften des Kl盲gers aus nichtselbst盲ndiger Arbeit die anteilig auf die private Garage der Kl盲ger entfallenden Geb盲udekosten den geldwerten Vorteil aus der Nutzungs眉berlassung von betrieblichen Kraftfahrzeugen mindern.
Die Kl盲ger sind miteinander verheiratet und werden vom Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kl盲ger erzielt als angestellter Syndikusrechtsanwalt und Syndikussteuerberater der X-AG Eink眉nfte aus nichtselbst盲ndiger Arbeit gem盲脽 搂听19 Einkommensteuergesetz (EStG). Daneben ist der Kl盲ger als niedergelassener Rechtsanwalt und Steuerberater in Einzelkanzlei zugelassen. Er verfasst steuerliche Fachbeitr盲ge in Form von Aufs盲tzen und Kommentierungen und erzielt Einnahmen aus diesen Ver枚ffentlichungen. Die Kl盲gerin erzielt als angestellte Funktionsober盲rztin an der Universit盲tsklinik Y Eink眉nfte aus nichtselbst盲ndiger Arbeit. Die Kl盲gerin erzielt zudem Einnahmen aus der Erstellung 盲rztlicher Gutachten und erh盲lt aus einem Lehrauftrag an der Y Verg眉tungen f眉r 鈥 Pr眉fungen. Die Gutachten werden vom kommissarischen Chefarzt in Auftrag gegeben.
Die X-AG stellte dem Kl盲ger im Streitjahr zwei betriebliche Kraftfahrzeuge zur privaten Nutzung zur Verf眉gung, und zwar ein Gesch盲ftsfahrzeug f眉r den Kl盲ger pers枚nlich sowie ein Zweitfahrzeug 鈥, welches von der Kl盲gerin genutzt wurde. Die X-AG 眉bernahm alle laufenden Kosten einschlie脽lich der Kraftstoffkosten. Der geldwerte Vorteil f眉r die Nutzung der Kraftfahrzeuge wurde nach der pauschalen Nutzungswertmethode versteuert, der sogenannten 1%-Regelung f眉r allgemeine private Nutzung und der sogenannten 0,03 %-Regelung f眉r Fahrten zwischen Wohnung und erster T盲tigkeitsst盲tte. Hinsichtlich des Zweitfahrzeugs wurde der geldwerte Vorteil um eine Nutzungspauschale f眉r eine Tankkarte in H枚he von 鈥 鈧 monatlich gek眉rzt.
Mit der Einkommensteuererkl盲rung f眉r das Streitjahr 2017 erkl盲rten die Kl盲ger jeweils Eink眉nfte aus selbst盲ndiger Arbeit gem盲脽 搂 18 EStG und beantragten bei der jeweiligen Gewinnermittlung die Ber眉cksichtigung einer Betriebsausgabenpauschale in H枚he von 30 % unter Verweis auf H 18.2 鈥淏etriebsausgabenpauschale鈥 der Einkommensteuer-Hinweise 2017 (EStH).
Der Kl盲ger erkl盲rte in der Anlage S zur Einkommensteuererkl盲rung 2017 einen Gewinn aus freiberuflicher T盲tigkeit mit der Bezeichnung 鈥渨issenschaftliche/schriftstellerische T盲tigkeit鈥 in H枚he von 2.780,70 鈧. Aus der als Anlage beigef眉gten Gewinnermittlung ergaben sich Einnahmen aus der Ver枚ffentlichung von Aufs盲tzen und Kommentierungen in H枚he von insgesamt 3.972,43 鈧 (davon 3.247,61 鈧 aus Aussch眉ttungen der VG Wort) sowie Ausgaben durch den geltend gemachten pauschalen Betriebsausgabenabzug von 30 % der Einnahmen in H枚he von 1.191,73 鈧.
Die Kl盲gerin erkl盲rte in der Anlage S zur Einkommensteuererkl盲rung 2017 einen Gewinn aus freiberuflicher T盲tigkeit mit der Bezeichnung 鈥淟ehrauftrag an der Y: Unterricht/鈥; Gutachten鈥 in H枚he von 275,58 鈧. Aus der als Anlage beigef眉gten Gewinnermittlung ergaben sich Einnahmen aus zwei Gutachten in H枚he von zusammen 393,69 鈧 und aus einer 鈥 Pr眉fungsverg眉tung in H枚he von 10,84 鈧, die als steuerfrei nach 搂 3 Nr. 26 EStG ausgewiesen wurde. Durch den geltend gemachten pauschalen Betriebsausgabenabzug von 30 % der Einnahmen ergab sich eine Ausgabenpauschale in H枚he von 118,11 鈧.
Im Rahmen der Einkommensteuererkl盲rung 2017 machten die Kl盲ger bei den Eink眉nften des Kl盲gers aus nichtselbst盲ndiger Arbeit 眉berdies selbst getragene Kraftfahrzeugkosten in Form der Absetzung f眉r Abnutzung (AfA) der auf dem Privatgrundst眉ck der Kl盲ger befindliche...