Alle am 12.10.2023 veröffentlichten Entscheidungen

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Ü der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Aufrechnung in sogenannten Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren) | Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sogenannten Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der ‑‑dem Finanzamt von Bauleistenden abgetretenen‑‑ zivilrechtlichen Werklohnforderungen. | |
Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen | Da der Wortlaut des § 27 Abs. 7 KStG keine Vermögensmassen erfasst, fehlt für rechtsfähige private Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine Rechtsgrundlage zur gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos. | |
DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer | Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. | |
Inhaltsgleich - DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer | Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. | |
Inhaltsgleich - DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer | Nach Abschaffung der Schenkungsteuer im Königreich Schweden (Schweden) zum 01.01.2005 kann Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 bei einer Doppelansässigkeit des Schenkers im Inland und in Schweden kein Besteuerungsrecht in Schweden begründen. Dies hat zur Folge, dass die Schenkung eines in der Bundesrepublik Deutschland und zugleich in Schweden ansässigen Schenkers dem deutschen Schenkungssteuerrecht unterliegt. |
Alle am 5.10.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
666
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
645
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
515
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
508
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Abschreibung für eine Produktionshalle
488
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
444
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
373
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Teil 1 - Grundsätze
334
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Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
290
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5. Gewinnermittlung
271
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Gesellschafterdarlehen an vermögensverwaltende Personengesellschaften
28.04.2025
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Reemtsma-Direktanspruch auf Umsatzsteuererstattung
28.04.2025
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Upcycling kann Differenzbesteuerung verhindern
28.04.2025
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Bewertung von Grundstücken als Verwaltungsvermögen eines Unternehmens
25.04.2025
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Keine steuerliche Förderung nach der Wohnraumoffensive für Ersatzneubauten
25.04.2025
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Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen nach dem AStG europarechtswidrig
24.04.2025
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Alle am 24.4.2025 veröffentlichten Entscheidungen
24.04.2025
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Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer in Sachsen
24.04.2025
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Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts
22.04.2025
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Abzweigung von Kindergeld bei mangelnder Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes
22.04.2025