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Entscheidungsstichwort (Thema)
Verdeckte Einlage durch Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen an Tochtergesellschaft
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Leitsatz (amtlich)
Werden durch Wertpapierdarlehen zwischen einer Mutter- und ihrer Tochtergesellschaft Anspr眉che auf bereits aufgelaufene Zinsen aus den 眉berlassenen verzinslichen Wertpapieren unter Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen auf die Tochtergesellschaft 眉bertragen, liegt darin eine verdeckte Einlage.
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Normenkette
KStG 搂 8 Abs. 1; EStG 搂 6 Abs. 6 S. 2
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Verfahrensgang
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Tenor
Die Revision der Kl盲gerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-W眉rttemberg vom 08.05.2020 - 10 K 3041/19 wird als unbegr眉ndet zur眉ckgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Kl盲gerin zu tragen.
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Tatbestand
I.
Rz. 1
Die Kl盲gerin und Revisionskl盲gerin (Kl盲gerin) ist die Konzernmutter des A-Konzerns. Sie war zu 100听% an der AB听GmbH (GmbH) beteiligt, die ein Vorteils- und Kundenbindungsprogramm entwickelte und betrieb. Zwischen beiden Gesellschaften bestand kein Organschaftsverh盲ltnis. Die Gesch盲ftst盲tigkeit der GmbH wurde zum 31.12.2009 eingestellt. Sie verf眉gte 眉ber erhebliche Verlustvortr盲ge, w盲hrend die Kl盲gerin erhebliche operative Gewinne erzielte. Es war seinerzeit absehbar, dass die GmbH die durch eigenes operatives Gesch盲ft aufgebauten Verlustvortr盲ge nicht mehr mittelfristig durch eigene Gewinne w眉rde ausgleichen k枚nnen.
Rz. 2
Um die Verluste der GmbH "nutzbar" zu machen, schloss die Kl盲gerin zun盲chst mit der G-Bank (G) Wertpapierpensionsgesch盲fte und sodann 眉ber dieselben Wertpapiere mit der GmbH Wertpapierdarlehensgesch盲fte ab. Im Einzelnen:
Rz. 3
Am 21.12.2006 vereinbarte die Kl盲gerin mit G (als Pensionsgeber) einen "Rahmenvertrag f眉r Wertpapierpensionsgesch盲fte (Repos)". Im Jahr 2009 (Streitjahr) schloss sie auf Grundlage dieses Rahmenvertrags sodann zw枚lf Wertpapierpensionsgesch盲fte (im Folgenden: jeweils "Einzelabschluss") 眉ber festverzinsliche Wertpapiere (Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Obligationen) mit einer (Gesamt-)Nominalsumme von 鈥μ偓 ab. Die w盲hrend der Laufzeit der Pensionsgesch盲fte auf die Pensionspapiere geleisteten Zinsen, Gewinnanteile, Kapitalr眉ckzahlungen sowie sonstigen Aussch眉ttungen standen nach den getroffenen Vereinbarungen G zu. Die Kl盲gerin hatte den Gegenwert mit Wertstellung zum Tag der tats盲chlichen Zahlung durch den Emittenten zuz眉glich des Betrags einbehaltener Steuern und Abgaben sowie Steuergutschriften an den Pensionsgeber zu zahlen ("Kompensationszahlung"). Infolge dieser Gesch盲fte leistete die Kl盲gerin im Streitjahr Kompensationszahlungen in H枚he von 鈥μ偓 und Pensionszahlungen in H枚he von 鈥μ偓 an G und erfasste die Zahlungen aufwandswirksam.
Rz. 4
Am 01.07.2009 schloss die Kl盲gerin mit der GmbH (als Darlehensnehmerin) einen "Rahmenvertrag f眉r Wertpapierdarlehen" ab. In diesem Vertrag war vorgesehen, dass die w盲hrend der Laufzeit der Darlehen auf die Darlehenspapiere geleisteten Zinsen der Darlehensgeberin zustehen sollten; die Darlehensnehmerin sollte entsprechende Kompensationszahlungen an die Darlehensgeberin leisten. Anschlie脽end vereinbarten die Parteien zw枚lf Einzelabschl眉sse 眉ber diejenigen Wertpapiere, die auch den Gegenstand der Wertpapierpensionsgesch盲fte zwischen der Kl盲gerin und der G bildeten (Nominalsumme: 鈥μ偓). Die Vertragsbedingungen wichen von den Regelungen des Rahmenvertrags insbesondere darin ab, dass die w盲hrend der Laufzeit des Darlehens auf die Darlehenspapiere geleisteten Zinsen der GmbH als Darlehensnehmerin zustehen sollten und diese mithin keinerlei Kompensation an die Kl盲gerin zu leisten hatte. In die Laufzeit der einzelnen Darlehensvertr盲ge fielen jeweils die Zinsstichtage. Infolge dessen erhielt die GmbH insgesamt Zinszahlungen in H枚he von 鈥μ偓. Von diesem Betrag entfielen rechnerisch auf die Haltedauer der GmbH 鈥μ偓 und auf die 眉brigen Zinslaufzeitr盲ume 鈥μ偓.
Rz. 5
Die Wertpapierdarlehensgesch盲fte hatten in der Regel eine kurzfristige Laufzeit (zwei bis sechs Wochen) und waren so gestaltet, dass in den Zeitraum des Gesch盲fts der jeweilige Zinstermin fiel, so dass die Zinsen von der GmbH vereinnahmt wurden. Die Laufzeiten der Wertpapierpensionsgesch盲fte zwischen der G und der Kl盲gerin einerseits sowie der Wertpapierdarlehen zwischen der Kl盲gerin und der GmbH andererseits waren in der 眉berwiegenden Zahl der F盲lle nicht deckungsgleich. In der Regel betrug die Laufzeit des Wertpapierpensionsgesch盲fts einen Tag mehr als die Laufzeit der Wertpapierdarlehensgesch盲fte. Buchhalterisch erfasste die GmbH die auf die Laufzeit der Wertpapierdarlehen entfallenden Ertr盲ge als "laufender Zinsertrag" und die auf die 眉brige Zeit entfallenden Zinsen als "a.o. Ertrag Entry".
Rz. 6
In der K枚rperschaftsteuerkl盲rung der GmbH wurden die von den Emittenten der jeweiligen Wertpapiere bezogenen Zinsen als Betriebseinnahmen erfasst und in der Sache in H枚he von 鈥μ偓 unmittelbar und vollst盲ndig mit den festgestellten Verlustvortr盲gen verrechnet. Dar眉ber hinaus wurden die Zinseinnahmen im Rahmen der Regelung zur Mindestbesteuerung zu 60听% mit Verlustvortr盲gen entsprechend den Vorgaben des 搂听10d Abs.听2 Satz听1 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (EStG) verrechnet, was zu einem Abbau der seinerzeit bestehenden Verlustvortr盲ge auf der Ebene der GmbH f眉hrte.
Rz. 7
Im Rahmen einer Au脽enpr眉fung vertrat das Zentrale Konzernpr眉fungsamt 鈥 die Auffassung, die Kl盲gerin habe aufgrund der unentgeltlichen Wertpapierdarlehensgesch盲fte mit der GmbH dieser einlagef盲hige Verm枚gensgegenst盲nde aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung zugewendet und es l盲gen daher steuerlich verdeckte Einlagen vor. Wirtschaftlich habe die Kl盲gerin der GmbH Zinsen f眉r ein volles Jahr zugewendet, obwohl die Laufzeiten der Wertpapierdarlehen nur wenige Wochen betragen h盲tten. Soweit Zinsen seit der letzten F盲lligkeit bis zum Beginn der Wertpapierdarlehen "aufgelaufen" seien, habe die GmbH St眉ckzinsen erworben, die als ein einlagef盲higes Wirtschaftsgut zu qualifizieren seien. Ma脽geblich hierf眉r sei, dass sich die Kl盲gerin von einem fremden Entleiher die St眉ckzinsen h盲tte verg眉ten lassen.
Rz. 8
Am 20.08.2014 beantragte die Kl盲gerin bei noch andauernder Au脽enpr眉fung die 脛nderung des K枚rperschaftsteuerbescheides 2009 in der Weise, dass der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt --FA--) seine Rechtsauffassung zur verdeckten Einlage umsetzen solle. Die eingereichte ge盲nderte Steuerbilanz enthielt eine Erh枚hung der Anschaffungskosten der Beteiligungen von verbundenen Unternehmen (der GmbH) in H枚he von 鈥μ偓. Das FA entsprach dem Antrag mit dem K枚rperschaftsteuerbescheid 2009 vom 23.02.2015 und erh枚hte das zu versteuernde Einkommen der Kl盲gerin wegen verdeckter Einlagen um 鈥μ偓. Entsprechende 脛nderungen erfolgten im Gewerbesteuermessbescheid 2009 vom gleichen Tage.
Rz. 9
Nach erfolglosem Einspruch gegen die genannten Bescheide erhob die Kl盲gerin Klage vor dem Finanzgericht (FG) Baden-W眉rttemberg. Am 02.06.2017 ergingen aus hier nicht streitigen Gr眉nden ge盲nderte K枚rperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide 2009, die nach 搂听68 Satz听1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) Gegenstand des anh盲ngigen Klageverfahrens wurden. Mit Urteil vom 08.05.2020听- 10听K听3041/19 wies das FG die Klage als unbegr眉ndet ab. Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2020, 1631 ver枚ffentlicht.
Rz. 10
Mit ihrer Revision macht die Kl盲gerin Verletzung von Bundesrecht geltend und beantragt, das Urteil des FG Baden-W眉rttemberg vom 08.05.2020听- 10听K听3041/19 aufzuheben und den K枚rperschaftsteuerbescheid sowie den Gewerbesteuermessbescheid vom 23.02.2015 jeweils in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.04.2016, zuletzt ge盲ndert durch Bescheide vom 02.06.2017, dahingehend zu 盲ndern, dass das zu versteuernde Einkommen bzw. der Gewerbeertrag der Kl盲gerin um 鈥μ偓 reduziert wird.
Rz. 11
Das FA beantragt, die Revision zur眉ckzuweisen.
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II.
Rz. 12
Die Revision ist unbegr眉ndet und daher zur眉ckzuweisen (搂听126 Abs.听2 FGO). Das FG ist im Ergebnis zutreffend davon ausgegangen, dass das Einkommen der Kl盲gerin um 鈥μ偓 zu erh枚hen war. Dies ergibt sich jedenfalls daraus, dass die Kl盲gerin insoweit einen Anspruch auf bereits aufgelaufene Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren unter Verzicht auf eine Gegenleistung in Form von Kompensationszahlungen verdeckt in die GmbH eingelegt hat.
Rz. 13
1. Nach 搂听6 Abs.听6 Satz听2 EStG i.V.m. 搂听8 Abs.听1 des K枚rperschaftsteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (KStG) erh枚hen sich die bei der Kl盲gerin zu erfassenden Anschaffungskosten der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft (hier: der GmbH) im Fall der 脺bertragung eines Wirtschaftsguts im Wege der verdeckten Einlage in die Beteiligungsgesellschaft (s. insoweit 搂听8 Abs.听3 Satz听3 KStG) um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts. Ein Abzug der entsprechenden Zuwendung als Betriebsausgabe beim zuwendenden Gesellschafter (hier: der Kl盲gerin) scheidet danach aus. Unter einer verdeckten Einlage ist dabei die Zuwendung eines bilanzierbaren Verm枚gensvorteils aus durch das Gesellschaftsverh盲ltnis veranlassten Gr眉nden ohne Entgelt in Gestalt von Gesellschaftsrechten zu verstehen (z.B. Senatsurteil vom 15.10.1997听- I听R听80/96, BFH/NV 1998, 624; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.12.2000听- VIII听R听22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385; vom 06.11.2003听- IV听R听10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416; Senatsurteile vom 15.03.2017听- I听R听67/15, BFHE 257, 569; vom 31.01.2018听- I听R听25/16, BFH/NV 2018, 838; vgl. auch Beschluss des Gro脽en Senats des BFH vom 09.06.1997听- GrS听1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307). Bei der Kapitalgesellschaft muss insoweit eine Verm枚gensmehrung durch die Entstehung bzw. Erh枚hung eines Aktivpostens oder den Wegfall bzw. die Verminderung eines Passivpostens eintreten. Unentgeltliche oder verbilligte Dienstleistungen, Nutzungs- oder Gebrauchs眉berlassungen oder entsprechende (Nutzungs-)Rechte sind deshalb keine verdeckten Einlagen (z.B. Beschluss des Gro脽en Senats des BFH vom 26.10.1987听- GrS听2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348; Senatsurteile vom 17.10.2001听- I听R听97/00, BFHE 197, 63; vom 11.11.2014听- I听R听53/13, BFH/NV 2015, 686). Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverh盲ltnis liegt vor, wenn ein fremder Dritter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns das Wirtschaftsgut zu den fraglichen Bedingungen nicht zugewendet h盲tte (sog. Fremdvergleich, vgl. z.B. Senatsurteile in BFH/NV 1998, 624; vom 19.10.2005听- I听R听40/04, BFH/NV 2006, 822).
Rz. 14
2. Nach diesen Grunds盲tzen stellt sich die durch die Kl盲gerin an die GmbH unter Verzicht auf Kompensationszahlungen vorgenommene Zuwendung eines Anspruchs auf die im Einlagezeitpunkt bereits aufgelaufenen Zinsen aus den festverzinslichen Wertpapieren als verdeckte Einlage dar.
Rz. 15
a) Der Kl盲gerin ist nicht darin zu folgen, sie habe der GmbH lediglich die Nutzung der darlehensweise 眉berlassenen Wertpapiere erm枚glicht, so dass eine verdeckte Einlage nicht vorliegen k枚nne. Dies folgt daraus, dass Gegenstand der 脺bertragung im Streitfall nicht k眉nftige Nutzungsvorteile sind (wie im Fall des Senatsurteils in BFHE 197, 63), sondern "aufgelaufene", zivilrechtlich bereits entstandene Zinsanspr眉che der Kl盲gerin gegen die Emittenten der festverzinslichen Wertpapiere. Diese Zinsanspr眉che sind unabh盲ngig von ihrer F盲lligkeit zu bilanzieren, soweit sie f眉r einen Zeitraum geschuldet werden, der vor dem Stichtag der Bilanz liegt (Senatsurteile vom 24.05.1984听- I听R听166/78, BFHE 141, 176, BStBl II 1984, 747; vom 18.12.2002听- I听R听11/02, BFHE 201, 228, BStBl II 2003, 400). Insoweit kommt es bei der verdeckten Einlage nach der unter II.1. zitierten Rechtsprechung auch nicht auf den satzungsm盲脽igen Bilanzstichtag, sondern auf die Bilanzierungsf盲higkeit des zugewendeten Verm枚gensvorteils im Zeitpunkt der Zuwendung an (Senatsurteil in BFHE 141, 176, BStBl II 1984, 747). In diesem Zeitpunkt lag aber nach den vorstehenden Rechtsgrunds盲tzen bereits ein kommerzialisierbarer Zinsanspruch vor (zur Ankn眉pfung des Wirtschaftsgutsbegriffs an Marktsituationen als Ausdruck einer verm枚gensm盲脽igen Relevanz z.B. BFH-Urteil vom 14.02.2023听- IX听R听3/22, juris, Rz听24, m.w.N.), der als solcher einlagef盲hig ist (im Ergebnis ebenso Wagner, EFG 2020, 1634; Mihm, Betriebs-Berater --BB-- 2020, 2097).
Rz. 16
b) Da die GmbH nach den den Senat bindenden (搂听118 Abs.听2 FGO) Feststellungen des FG nicht zu Gegenleistungen verpflichtet war, wendete die Kl盲gerin ihr den angesprochenen Verm枚gensvorteil in Form bereits aufgelaufener Zinsanspr眉che ohne wertad盲quate Gegenleistung zu. Der Verzicht der Kl盲gerin auf die Vereinbarung von Gegenleistungen in Form von Kompensationszahlungen war durch das Gesellschaftsverh盲ltnis veranlasst, da der GmbH auf diese Weise erm枚glicht werden sollte, ihre Verlustvortr盲ge steuerlich zu nutzen. Das FG hat dazu zutreffend ausgef眉hrt, dass sich aus den vertraglichen Vereinbarungen der Kl盲gerin mit G ergibt, dass bei Wertpapierpensionsgesch盲ften unter fremden Dritten die Vereinbarung von Kompensationszahlungen 眉blich ist. Entsprechendes gilt f眉r ein Wertpapierdarlehen, wie sich auch Ziffer听5 und 6 des Rahmenvertrags Wertpapierdarlehen ergibt, die entsprechende Zahlungen ausdr眉cklich vorsahen. Diese Ausgleichsstruktur wurde allerdings in den Einzelabschl眉ssen zu Lasten der Kl盲gerin modifiziert.
Rz. 17
c) Die verdeckte Einlage hat bei der Kl盲gerin auch eine Einkommensminderung ausgel枚st. Denn die an G geleisteten Kompensationszahlungen sind aufwandswirksam verbucht worden, ohne dass entsprechende Ertr盲ge anfielen, da die Kl盲gerin gegen眉ber der GmbH auf die Vereinbarung eigener Kompensationszahlungen f眉r die 脺bertragung des Zinsanspruchs verzichtet hatte.
Rz. 18
d) Die Bewertung der verdeckten Einlage erfolgt mit dem Teilwert (搂听8 Abs.听1 Satz听1 KStG i.V.m. 搂听6 Abs.听1 Nr.听5 EStG). Das FA hat f眉r die Wertermittlung auf die H枚he der bis zum 脺bertragungszeitpunkt aufgelaufenen St眉ckzinsen (鈥μ偓) abgestellt und im Ergebnis die Differenz zur (h枚heren) Kompensationszahlung an G in ihrer Einkommensauswirkung unver盲ndert gelassen. Dazu herrscht zwischen den Beteiligten kein Streit, weshalb der Senat insoweit von weiteren Ausf眉hrungen absieht.
Rz. 19
3. Nach den vorstehenden Ausf眉hrungen kann es der Senat offen lassen, welcher Person die Wertpapiere nach den dazu entwickelten Grunds盲tzen (s. dazu zusammenfassend Senatsurteile vom 02.02.2022听- I听R听22/20, BFHE 276, 20, BStBl II 2022, 324; vom 29.09.2021听- I听R听40/17, BFHE 274, 463, BStBl II 2023, 127; Anzinger, Steuer und Wirtschaft --StuW-- 2022, 194, 198听ff.) steuerrechtlich zuzurechnen waren und ob die von der Kl盲gerin aufgewendeten Kompensationszahlungen an G nicht als Aufwand, sondern erfolgsneutral zu erfassen waren (s. dazu BFH-Urteil vom 07.10.2021听- III听R听15/18, BFHE 274, 567, BStBl II 2022, 625; s.a. Urteil des FG M眉nchen vom 14.12.2020听- 7听K听899/19, EFG 2021, 723 ["durchlaufender Posten"], anh盲ngige Revision I听R听3/21, und dazu zustimmend Anzinger, StuW 2022, 194, 206听ff.; ablehnend Weitbrecht/Strehlke-Verk眉hlen, BB 2021, 2022).
Rz. 20
4. Die Kostenentscheidung folgt aus 搂听135 Abs.听2 FGO.
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Fundstellen
亿兆体育-Index 15736121 |
BFH/NV 2023, 1038 |
BFH/PR 2023, 283 |
BStBl II 2023, 845 |
BB 2023, 1648 |
DB 2023, 1576 |
DStR 2023, 1310 |
DStRE 2023, 828 |