Streit um Hotelzimmer beschäftigt Finanzgericht

Eine Änderung bei der Gewerbesteuer aus dem Jahr 2008 sorgt in der Reisebranche auch acht Jahre später noch für Ärger. Deutschlands Reiseveranstaltern drohen seit 2012 nach einem Streit mit den Finanzbehörden Steuernachzahlungen in Milliarden-Höhe. Am Donnerstag beschäftigt sich das FG Münster mit der Frage, wie eingekaufte Hotel-Zimmer bewertet werden müssen. Kläger ist das Unternehmen Frosch Sportreisen. Geschäftsführer Holger Schweins beklagt für sein Unternehmen eine Überbesteuerung. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers soll das Gericht noch am selben Tag eine Entscheidung verkünden (Az. 9 K 1472/13 G).
Umstritten ist, ob die Reiseveranstalter eingekaufte Zimmerkontingente in Ferienhotels bei der Gewerbesteuer berücksichtigen müssen. Die Finanzbehörden sehen eine Parallele zu anderen Branchen, die zum Beispiel angemietete Fabrikhallen bei der Berechnung der Gewerbesteuer angeben müssen.
Der Gesetzgeber wollte 2008 eine Unwucht bei der Berechnung der kommunalen Steuer begradigen: Miete und Besitz von Betriebsstätten sollten gleichgestellt werden, auch um Tricksereien bei der Steuer zu verhindern. "Im Grundsatz ist das auch richtig", sagt Schweins. Aber bei Hotelzimmern gehe die Rechnung nicht auf. Die Reiseveranstalter lehnen es ab, Hotels als Teil ihrer Betriebsstätten zu sehen.
"Hier wird eine Steuer nicht nur auf den Gewinn, sondern auch auf Kosten erhoben", sagt Schweins. Durch die Klage seien ihm hohe Kosten weit im sechsstelligen Bereich entstanden. "Für eine kleine Firma wie uns mit 35 Mitarbeitern ist das kaum zu stemmen", sagt Schweins.
Der Deutsche Reiseverband (DRV) beklagt eine "abenteuerliche Rechtsauslegung". Pro Jahr würden den Unternehmen Mehrkosten von 230 Millionen EUR entstehen. "Wir stehen mit der Politik ständig wegen des Problems im Dialog. Uns wird immer wieder bestätigt, dass es politisch nicht so gewollt ist, wie es die Finanzbehörden aktuell umsetzen", sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig vor dem Verfahren in Münster der Deutschen Presse-Agentur. Der DRV kritisiert, dass es aber bisher am übergreifenden politischen Willen fehle, für Klarheit zu sorgen. Große Teile der Politik versteckten sich hinter den laufenden Gerichtsverfahren.
Laut DRV wurde 2011 erstmals ein Bescheid verschickt, der den Einkauf von Hotelbetten wie Anlagevermögen bewertet hat. "Die Länderfinanzministerkonferenz hat das 2012 bestätigt. Die Folgen für die Reiseveranstalter in Deutschland waren aber damals wohl nicht genügend transparent", sagt Fiebig.
"Ich vergleiche das gerne mit dem Joghurt in der Lebensmittelbranche. Da würde die Finanzverwaltung auch niemals auf die Idee kommen, die Beschaffungskosten für den verkauften Joghurt dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzuzurechnen", sagt der DRV-Präsident.
Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) will das Gesetz ändern. Im Kreis der Länderfinanzminister konnte er sich allerdings mit einem Vorstoß nicht durchsetzen. Zuletzt waren NRW, Hessen und Bayern im Finanzausschuss des Bundesrates gescheitert. Nach Auskunft des Ministeriums in Düsseldorf soll das Thema jetzt von den Wirtschaftsministern weiter verfolgt werden.
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