Verfassungsmäßigkeit des grundsteuerlichen Bewertungsrechts im Bundesmodell

Bewertung und Grundsteuer
In zwei Verfahren vor dem FG Berlin-Brandenburg stritten die Beteiligten über die Bewertung von in Berlin belegenen Eigentumswohnungen. In dem Verfahren 3 K 3170/22 wurde die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt, in dem Verfahren 3 K 3142/23, einer vom Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. unterstützten Musterklage, war diese fremdvermietet. Die Kläger machten keinen Gebrauch von der Möglichkeit, einen geringeren Verkehrswert mittels Verkehrswertgutachten geltend zu machen. Allerdings machten die Kläger allgemeine verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzlichen Regelungen geltend. Das FG Berlin-Brandenburg hat in beiden Fällen die Klage abgewiesen und die Revision zugelassen.
FG-Rechtsprechung zum Bundesmodell
Mit seiner rechtlichen Beurteilung liegt das FG Berlin-Brandenburg auf einer Linie mit dem FG Köln (Urteil v. 19.9.2024, 4 K 2189/23, vgl. News, Revision beim BFH unter dem Az. II R 25/24 anhängig) und dem Sächsischen FG (Urteile v. 1.10.2024, 2 K 737/23, 2 K 211/23 und 2 K 212/23, vgl. News).
FG Berlin-Brandenburg, Urteile v. 4.12.2024, 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23
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