EMCS-Eingangsmeldungen als Nachweis der Steuerbefreiung

EMCS steht für das IT-Verfahren "Excise Movement and Control System- EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren".
EMCS-Eingangsmeldung als Nachweis
Bei der Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung und Verwendung des EMCS kann der Gelangensnachweis durch die von der zuständigen Behörde des anderen Mitgliedstaates validierte EMCS-Eingangsmeldung erfolgen (§ 17b Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a UStDV).
In dem BMF-Schreiben v. 11.7.2023 äußert sich die Finanzverwaltung zu den Pflichtfeldern der EMCS-Eingangsmeldung , insbesondere zum Bestimmungsort. Der UStAE wurde angepasst.
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
666
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
645
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
515
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
508
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Abschreibung für eine Produktionshalle
488
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
444
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
373
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Teil 1 - Grundsätze
334
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Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
290
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5. Gewinnermittlung
271
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Bewertung von Grundstücken als Verwaltungsvermögen eines Unternehmens
25.04.2025
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Keine steuerliche Förderung nach der Wohnraumoffensive für Ersatzneubauten
25.04.2025
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Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen nach dem AStG europarechtswidrig
24.04.2025
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Alle am 24.4.2025 veröffentlichten Entscheidungen
24.04.2025
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Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer in Sachsen
24.04.2025
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Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts
22.04.2025
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Abzweigung von Kindergeld bei mangelnder Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes
22.04.2025
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Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps
22.04.2025
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Abzugsfähigkeit von Umzugskosten wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
22.04.2025
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Alle am 17.4.2025 veröffentlichten Entscheidungen
17.04.2025