听
Entscheidungsstichwort (Thema)
Zum Begriff des Unternehmers
听
Leitsatz (NV)
Der Definition des Unternehmers in 搂 2 Abs. 1 UStG 1980 l盲脽t sich nicht entnehmen, da脽 f眉r die Bestimmung, ob jemand gewerblich oder beruflich t盲tig ist, auf die einen bestimmten Unternehmertypus kennzeichnenden Merkmale abzustellen ist.
Nachhaltigkeit ist auch anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige durch ein Rechtsgesch盲ft einen Dauerzustand schafft und deswegen 眉ber l盲ngere Zeit Eingriffe in seinen Rechtskreis duldet. Das ist auch der Fall, wenn sich das Rechtsgesch盲ft und das Dulden nur auf einen Gegenstand (Vermieten des Pkw) beziehen (Anschlu脽 an BFH-Urteile vom 13. Juli 1989 V R 8/86, BFHE 158, 166, BStBl II 1990, 100, und in BFHE 166, 195, BStBl II 1992, 269).
听
Normenkette
UStG 搂 2 Abs. 1
听
Tatbestand
Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Die Kl盲gerin und Revisionskl盲gerin (Kl盲gerin) war im Streitjahr 1985 Studentin. Sie erwarb am 2. April 1985 von der Daimler Benz AG einen Pkw zum Preis von 64914,11 DM (zuz眉glich 364,80 DM 脺berstellungskosten). Die Rechnung tr盲gt den Vermerk best. f.: Fa. Z bzw. Versand an: Firma Z. An diesem Unternehmen war die Kl盲gerin mit 10% des Stammkapitals beteiligt. Zur Finanzierung des Pkw-Kaufs nahm die Kl盲gerin bei einer Sparkasse ein Darlehen 眉ber 57000 DM zu einem Zinssatz vom 9% auf. Sie vermietete das Fahrzeug f眉r 1300 DM pro Monat zuz眉glich der Umsatzsteuer ab 1. April 1985 an ihren Bruder, welcher ein ...unternehmen betrieb. Der Pkw wurde auf den Namen des Bruders zugelassen. Er wurde der Sparkasse zur Sicherung f眉r das Darlehen 眉bereignet.
Am 31. Dezember 1985 hoben die Kl盲gerin und ihr Bruder den auf vier Jahre mit Verl盲ngerungsklausel geschlossenen Mietvertrag 眉ber den Pkw auf, da der Bruder sein Unternehmen aufgab. Ab 1. Januar 1986 vermietete die Kl盲gerin den Pkw an die Fa. Z.
Die Kl盲gerin meldete f眉r das 2. Kalendervierteljahr 1985 steuerpflichtige Ums盲tze von 3900 DM und den aus der Pkw-Anschaffung stammenden Vorsteuerbetrag von 8016,71 DM an.
Das Finanzamt (FA) lehnte die Festsetzung der errechneten negativen Umsatzsteuerschuld in H枚he von ./. 7907,50 DM ab. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hob im ersten Rechtsgang das Urteil des Finanzgerichts (FG) auf, weil dieses zu Unrecht die Anschaffung und Vermietung des Pkw als Mi脽brauch i.S. des 搂 42 der Abgabenordnung (AO 1977) beurteilt hat. Der BFH verwies die Sache an das FG zur眉ck, damit dieses ermittelte, ob die geltend gemachte Vorsteuer der Kl盲gerin als Empf盲ngerin der Autolieferung in Rechnung gestellt worden war. Au脽erdem habe das FG nicht gepr眉ft, ob das vereinbarte Mietentgelt f眉r die Vermietungsleistungen der Kl盲gerin nicht unter der sog. Mindestbemessungsgrundlage nach 搂 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. 搂 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 liegt.
Die Kl盲gerin bezifferte im zweiten Rechtsgang die Mindestbemessungsgrundlage auf 1513,31 DM monatlich.
Das FG hat die Klage mit seinem in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1991, 283 ver枚ffentlichten Urteil erneut abgewiesen. Die Kl盲gerin sei durch die 脺berlassung des Pkw nicht Unternehmerin i.S. des 搂 2 Abs. 1 Satz 1 UStG geworden.
Mit der Revision r眉gt die Kl盲gerin Verletzung des 搂 2 Abs. 1 UStG.
听
贰苍迟蝉肠丑别颈诲耻苍驳蝉驳谤眉苍诲别
Die Revision ist gem盲脽 搂 126 Abs. 3 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) begr眉ndet; sie f眉hrt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zur眉ckverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung.
Die Vorentscheidung ist aufzuheben, weil das FG zu Unrecht die Unternehmereigenschaft der Kl盲gerin verneint hat. Die auf Dauer angelegte Vermietung eines Pkw erf眉llt die Voraussetzungen des 搂 2 Abs. 1 S盲tze 1 und 3 UStG 1980 (BFH-Urteile vom 7. November 1991 V R 116/86, BFHE 166, 195, BStBl II 1992, 269; vom 14. Mai 1992 V R 56/89, BFHE 168, 472, BStBl II 1992, 859, und vom 16. M盲rz 1993 XI R 45/90, BFHE 171, 122, BStBl II 1993, 530).
Entgegen der Auffassung des FG l盲脽t sich der Definition des Unternehmers in 搂 2 Abs. 1 UStG 1980 nicht entnehmen, da脽 f眉r die Bestimmung, ob jemand gewerblich oder beruflich t盲tig ist, auf die einen bestimmten Unternehmertypus kennzeichnenden Merkmale abzustellen ist. Nach 搂 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1980 ist gewerblich oder beruflich jede nachhaltige T盲tigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. Die Nachhaltigkeit der T盲tigkeit ist nach der neueren Rechtsprechung des BFH anhand einer Reihe verschiedener Kriterien zu beurteilen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung f眉r oder gegen Nachhaltigkeit sprechen (vgl. Urteile vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776, und vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379). Nachhaltigkeit ist auch anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige durch ein Rechtsgesch盲ft einen Dauerzustand schafft und deswegen 眉ber l盲ngere Zeit Eingriffe in seinen Rechtskreis duldet. Das ist auch der Fall, wenn sich das Rechtsgesch盲ft und das Dulden nur auf einen Gegenstand (Vermieten des Pkw) beziehen (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 1989 V R 8/86, BFHE 158, 166, BStBl II 1990, 100, und in BFHE 166, 195, BStBl II 1992, 269).
Die Kl盲gerin erbrachte durch die Vermietung des Pkw nachhaltig Leistungen gegen Entgelt. Die Gewinnerzielungsabsicht, welche der Kl盲gerin fehlte, ist f眉r die Annahme der Nachhaltigkeit nicht erforderlich. Die Dauer der Vermietung des Pkw war nach dem zwischen der Kl盲gerin und ihrem Bruder abgeschlossenen Mietvertrag auf vier Jahre (mit Verl盲ngerungsklausel), damit l盲ngerfristig angelegt. Da脽 der Mietvertrag nach neun Monaten aufgehoben wurde, kann jedenfalls deshalb zu keiner anderen Beurteilung f眉hren, weil die Kl盲gerin den Pkw umgehend wieder vermietete. Anhaltspunkt daf眉r, da脽 die Kl盲gerin den Pkw ihrem Bruder gef盲lligkeitshalber gegen Kostenersatz 眉berlassen h盲tte, sind nicht gegeben.
Der Senat kann nicht abschlie脽end entscheiden, ob der Kl盲gerin der von ihr begehrte Vorsteuerabzug zusteht. Es fehlen Feststellungen des FG dazu, ob die geltend gemachte Vorsteuer der Kl盲gerin als Empf盲ngerin der Autolieferung in Rechnung gestellt wurde. Das FA bestreitet nach wie vor die entsprechende Behauptung der Kl盲gerin.
听
Fundstellen
亿兆体育-Index 419357 |
BFH/NV 1994, 205 |
BB 1994, 560 |