DRSC Stellungnahme zu geplanten Änderungen an IAS 12 infolge von Pillar 2 nach ED/2023/1

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 09.01.2023 den veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endete bereits am 10.03.2023 (verkürzte Kommentierungsfrist). Alle Änderungen sollen, vorbehaltlich der Kommentare zum Standardentwurf, im zweiten Quartal 2023 abgeschlossen werden.
Wie bereits in dieser News berichtet, schlägt der Entwurf )eine vorübergehende Ausnahme/Erleichterung (temporary exception) bei der Bilanzierung latenter Steuern vor, die sich infolge der bevorstehenden Umsetzung der Mindeststeuerkomponente (sog. Pillar 2) der internationalen Steuerreform der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf europäischer Ebene ergeben.
Zustimmung zur verpflichtenden Ausnahme der Bilanzierung latenter Steuern…
Der Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat am 27.02.2023 seine Stellungnahme an den IASB adressiert. Darin stimmt der DRSC dem Vorschlag des IASB zu, eine verpflichtende Ausnahme der Anforderungen nach IAS 12 zum Ansatz und zur Angabe latenter Steuern nach den Pillar-2-Regeln, einzuführen. Insb. wird die damit einhergehende Notwendigkeit klarer Rechnungslegungsvorschriften aufgrund der bevorstehenden Umsetzung der Pillar-2-Regeln in das nationale Steuerrecht vom DRSC anerkannt.
…bei gleichzeitigen Bedenken hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der grundsätzlichen Angabevorschriften.
Allerdings zweifelt der DRSC erheblich daran, ob die im Entwurf vorgeschlagen Angaben, die die Abschlussersteller bereits vor dem Inkrafttreten der Pillar-2-Regeln befolgen müssen, zu entscheidungsnützlichen Informationen für die Abschlussadressaten führen werden.
Denn insb. die erforderlichen Angaben von IAS 12.88C des Entwurfs würden zu einem information overload für den Abschlussadressaten und zugleich zu erheblichem operativem Mehraufwand für die Abschussersteller führen. Dieser signifikante Mehraufwand entsteht in besonderer Weise bei multinationalen Konzernen im Rahmen der Informationsbeschaffung und der notwendigen Sicherstellung konsistenter Daten der Konzerngesellschaften unterschiedlichster steuerlicher Rechtsräume.
Der DRSC regt daher eine Überarbeitung des Entwurfs zu den vorgeschlagenen Angabevorschriften durch den IASB an, da ansonsten der DRSC die Untersuchung der Entscheidungsnützlichkeit des Abschlussadressats für erforderlich hält. Des Weiteren könne der IASB dadurch erklären, warum der Nutzen die Kosten üɾ.
Ausblick: Änderungen am Entwurf?
Vor dem Hintergrund des Dzٱ-ܳٳԱäٲԾ der vorgeschlagenen Angabevorschriften hinsichtlich latenter Steuern ist die Kritik des DRSC nachvollziehbar. Der Entwurf hat gute Ansätze, wird aber in der Praxis zu mehr Fragen als Lösungen führen. Alle Änderungen zu dem Entwurf sollen im 2. Quartal 2023 abgeschlossen werden.
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
Europäische IFRS-Prüfungsschwerpunkte 2022 der ESMA veröffentlicht
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
4.685
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
3.728
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
3.652
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
2.668
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
2.3501
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.2252
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
2.205
-
Urlaubsrückstellung berechnen
1.856
-
Vorteil 1 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Anhang kann entfallen
1.629
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.519
-
ESMA Bericht zu den Enforcement Aktivitäten 2024
17.04.2025
-
Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen veröffentlicht
03.04.2025
-
Erste Erkenntnisse zur Anwendung der ESRS in Deutschland
26.03.2025
-
DRSC verabschiedet Anwendungshinweis zu DRS 20 „Konzernlagebericht"
26.03.2025
-
Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG (IDW ES 16)
25.03.2025
-
Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU abgeschlossen
20.03.2025
-
Auch bei Alterszusagen, die in Fonds investieren, ist eine Rückstellung zu bilden
13.03.2025
-
Was bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein eines Gesellschafters gilt
11.03.2025
-
Praxis-Hinweis für Aufsichtsräte der Regierungskommission DCGK
06.03.2025
-
Verschärfungen im Verbraucherrecht – Nachhaltigkeitsberichte durch die Hintertür?
04.03.2025