մǰٱܲԲä mit schwerbehinderten Bewerbern auch per Video-Interview zulässig

Der Kläger bewarb sich auf eine Stelle als Seelsorger in einer Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige, die das beklagte Erzbistum ausgeschrieben hatte, unter Hinweis auf seine Schwerbehinderung. Er wurde zu einem մǰٱܲԲä in Form eines Online-Video-Interviews eingeladen. Im Nachgang dazu erhielt der Kläger eine Absage. Der Kläger, der sich aufgrund seiner Schwerbehinderung diskriminiert fühlte, erhob Klage. Er brachte hierbei vor, dass das durchgeführte Video-Interview nicht als "մǰٱܲԲä" i. S. d. § 165 Satz 3 SGB IX zu bewerten sei und er als schwerbehinderter Bewerber bevorzugt hätte eingestellt werden müssen.
LAG: Keine Benachteiligung aufgrund der Schwerbehinderung
Die Klage hatte keinen Erfolg. Nach Ansicht des LAG Hamm lag kein Kausalzusammenhang dahingehend vor, dass eine – vom Gericht zu Gunsten des Klägers unterstellte – Benachteiligung seitens des Beklagten an einen Grund i. S. d. § 1 AGG angeknüpft habe oder durch diesen motiviert gewesen sei. Zwar komme für die Darlegung und den Nachweis der Kausalität die gesetzliche Beweiserleichterung des § 22 AGG zur Anwendung, wonach es ausreiche, dass die klagende Partei Indizien beweise, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen. Weitergehende Beweiserleichterungen zugunsten der klagenden Partei seien jedoch gesetzlich nicht vorgesehen. Insbesondere finde keine Umkehr der Darlegungs- oder Beweislast statt, sobald überhaupt eine Benachteiligung (z. B. wie hier die Ablehnung der Bewerbung) vorliege.
Video-Interview für մǰٱܲԲä ist zulässig
Die Durchführung des մǰٱܲԲäes per Video-Interview war nach Auffassung des LAGG auch zulässig. Im Rahmen des մǰٱܲԲäs dürfe der Arbeitgeber auch moderne Kommunikationsmittel einsetzen und das Gespräch z. B. per Videochat führen. Maßgeblich sei allein, ob das Gespräch einen umfassenden Eindruck von der fachlichen und persönlichen Eignung des Bewerbers vermitteln könne. Und dies sei bei einem Video-Interview möglich, da dies ebenso wie das persönliche Gespräch die visuelle und akustische Wahrnehmung des Gesprächspartners erlaube. Dies gelte auch bei einem մǰٱܲԲä mit schwerbehinderten Bewerbern.
Voraussetzung sei hierbei nur, dass der schwerbehinderte Mensch keine behinderungsbedingten Einschränkungen habe, die gerade die Teilnahme an einem Video-Interview erschwerten. Ob etwas anderes gelte, wenn der Arbeitgeber mit einigen Bewerbern persönliche Gespräche, mit anderen hingegen nur Video-Interviews durchführe, könne offen bleiben, da vorliegend mit allen Bewerbern ausschließlich Gespräche per Video-Interview geführt worden seien.
(LAG Hamm, Urteil v. 21.7.2022, 18 Sa 21/22)
Hinweis:
§ 165 SGB IX lautet:
§ 165 Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber
Die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber melden den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze (§ 156). Mit dieser Meldung gilt die Zustimmung zur Veröffentlichung der Stellenangebote als erteilt. Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem մǰٱܲԲä eingeladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.
-
Einigung in der TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund
45.874
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
17.651
-
Entgelttabelle TV-L
14.192
-
Entgelttabelle TV-V
7.496
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
7.418
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
2.2341
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
2.1482
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.629
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
1.317
-
Entgelttabelle TVöD/Bund
1.080
-
Kürzung der Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens
24.04.2025
-
ÖD-relevante Inhalte des Koalitionsvertrags 2025 für den öffentlichen Dienst
17.04.2025
-
Einigung in der TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund
07.04.2025
-
Vergütung von Pausenzeiten nach TV-Ärzte/VKA
03.04.2025
-
Berliner Richter muss mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen
03.04.2025
-
Einkommensgrenze für Elterngeld erneut gesunken
02.04.2025
-
Arbeitgeberverband will "Leitplanken" bei Arbeitskämpfen
31.03.2025
-
Keine Höhergruppierung für Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums
26.03.2025
-
Bundesbeauftragte stellt Definition von Rassismus für deutsche Verwaltungen vor
21.03.2025
-
Kein Dienstunfall bei Reparaturversuch mit privatem Klappmesser
19.03.2025