Kurzbeschreibung
Muster eines befristeten Vertrags für ein freiwilliges Volontariat, das eine systematische Ausbildung beinhaltet.
Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)
Ausgangssituation
Es soll ein մDZDzԳä eingestellt werden, um seine beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu erweitern. Der Ausbildungszweck soll dabei im Vordergrund stehen. Es soll weder ein echtes ٲäٲԾ begründet werden, bei dem die Arbeitsleistung und der Erwerbszweck im Vordergrund stehen, noch ein Berufsausbildungsverhältnis zum Erlernen eines anerkannten Ausbildungsberufs. Der մDZDzԳävertrag steht zwischen diesen beiden Vertragsarten.
Nicht geeignet ist dieses Vertragsmuster für folgende Situationen:
Rechtlicher Hintergrund
Als մDZDzԳäe werden solche Personen bezeichnet, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) mit Abschlussprüfung handelt.
մDZDzԳäe sollen im Betrieb für eine vorübergehende Dauer praktische Kenntnisse und Erfahrungen erwerben. Ein Volontariat dient dazu, vorhandene Berufskenntnisse zu erweitern oder zusätzliche Kenntnisse in fremden Berufen zu erwerben, ohne dabei einen ordentlichen Ausbildungsgang zu absolvieren. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die systematische Ausbildung des մDZDzԳäs, während dieser zur Leistung der zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Dienste verpflichtet ist.
Die Abgrenzung zwischen մDZDzԳäen und Praktikanten erfolgt üblicherweise nach der Verpflichtung, die Ausbildung zu absolvieren. So ist ein Volontariat üblicherweise freiwillig, während das Praktikum zwingender Bestandteil einer Gesamtausbildung oder Zulassungsvoraussetzung zu dieser ist.
Dient die Beschäftigung vorrangig Erwerbszwecken, ist die betreffende Person Arbeitnehmer und es kommen in Betracht etwa ein befristeter Arbeitsvertrag mit oder ohne Sachgrund, ein ձٲٲäٲԾ, eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) oder ein Aushilfenvertrag. Wird für die Arbeitsleistung eine volle Vergütung gezahlt, wie bspw. bei einem Werkstudenten in der Semesterferien oder auch während des Studiums, liegt ein echtes ٲäٲԾ vor, und es gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, etwa über befristete ٲäٲԾse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Auf մDZDzԳäe findet das Berufsbildungsgesetz nach Maßgabe von § 26 BBiG weitgehend Anwendung. Soweit nicht ein ٲäٲԾ vereinbart ist, gelten danach für մDZDzԳäe die §§ 10 bis 23 BBiG und § 25 BBiG mit der Maßgabe, dass die gesetzliche Probezeit abgekürzt, auf die Vertragsabfassung verzichtet und bei vorzeitiger Lösung des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit abweichend von § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG Schadensersatz nicht verlangt werden kann. Liegt ein solches "freiwilliges" Volontariat vor, sind bei Verwendung dieses Vertragsmusters die inhaltlichen Anforderungen des BBiG zwingend zu berücksichtigen.
մDZDzԳäe haben damit von Gesetzes wegen u.a. Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung (§ 19 BBiG), auf Erholungsurlaub (§ 2 BUrlG bzw. § 19 JArbSchG) und auf ein Zeugnis (§ 16 BBiG). Für մDZDzԳäe gelten gem. § 26 BBiG die kündigungsrechtlichen Vorschriften der §§ 21 ff. BBiG.
մDZDzԳäe haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§ 17 BBiG). Sie fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes. Fehlt es allerdings an einem geordneten Ausbildungsgang, muss der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden.
Neben diesen speziellen Schutzvorschriften finden teilweise auch die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung. So sind մDZDzԳäe "Arbeitnehmer" im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn gem. § 5 Abs. 1 BetrVG. Soweit vorhanden ist vor der Einstellung des մDZDzԳäs nach § 99 BetrVG der Betriebsrat zu beteiligen. Gleiches gilt für die Eingruppierung in ein bestehendes Vergütungssystem. Auf den մDZDzԳävertrag sind, soweit sich aus seinem Wesen und Zweck und aus dem Berufsbildungsgesetz nichts anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften u...