听(1) 1Zum Vorsteuerabzug sind ausschlie脽lich Unternehmer im Sinne der 搂搂 2 und 2a UStG im Rahmen ihrer unternehmerischen T盲tigkeit berechtigt. 2Abziehbar sind hierbei auch Vorsteuerbetr盲ge, die vor der Ausf眉hrung von Ausgangsums盲tzen (vgl. BFH-Urteile vom 06.05.1993 鈥 V R 45/88, BStBl II S. 564, und vom 16.12.1993 鈥 V R 103/88, BStBl II 1994 S. 278) oder die nach Aufgabe des Unternehmens anfallen, sofern sie der unternehmerischen T盲tigkeit zuzurechnen sind. 3Zum Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft vgl. Abschnitt 2.6.
听(2) 1Im Ausland ans盲ssige Unternehmer k枚nnen den Vorsteuerabzug grunds盲tzlich auch dann beanspruchen, wenn sie im Inland keine Lieferungen oder sonstige Leistungen ausgef眉hrt haben (vgl. aber Abschnitt 18.11 Abs. 4 zur erforderlichen Gegenseitigkeit beim Vorsteuer-Verg眉tungsverfahren f眉r Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ans盲ssig sind). 2Auch ihnen steht der Vorsteuerabzug nur insoweit zu, als die Vorsteuerbetr盲ge ihrer unternehmerischen T盲tigkeit zuzurechnen sind. 3Das gilt auch f眉r die Vorsteuern, die im Zusammenhang mit den im Ausland bewirkten Ums盲tzen stehen. 4Zur Frage, ob die im Ausland ans盲ssigen Unternehmer ihre abziehbaren Vorsteuerbetr盲ge im Vorsteuer-Verg眉tungsverfahren (搂搂 59 bis 61a UStDV) oder im allgemeinen Besteuerungsverfahren (搂 16 und 搂 18 Abs. 1 bis 4 UStG) geltend zu machen haben, vgl. Abschnitt 18.15.
听(3) 1Folgende Unternehmer k枚nnen ihre abziehbaren Vorsteuern ganz oder teilweise nach Durchschnittss盲tzen ermitteln:
听 3. |
land- und forstwirtschaftliche Betriebe von Unternehmern, deren Gesamtumsatz (搂 19 Abs. 2 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 鈧 betragen hat (搂 24 UStG). |
2Unterh盲lt ein Land- und Forstwirt neben einem 鈥 der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden 鈥 landwirtschaftlichen Betrieb einen 鈥 der Regelbesteuerung unterliegenden 鈥 Gewerbebetrieb, muss er die einzelnen Leistungsbez眉ge und damit die daf眉r in Rechnung gestellten Steuerbetr盲ge je einem der beiden Unternehmensteile zuordnen und diese Steuerbetr盲ge in die nach 搂 15 Abs. 1 UStG abziehbaren Vorsteuerbetr盲ge und die im Rahmen der Vorsteuerpauschalierung zu ber眉cksichtigenden Steuerbetr盲ge aufteilen (vgl. BFH-Urteil vom 13.11.2013 鈥 XI R 2/11, BStBl II 2014 S. 543). 3F眉r diese Zuordnung kommt es darauf an, ob der Unternehmer mit den bezogenen Eingangsleistungen der Durchschnittssatzbesteuerung oder der Regelbesteuerung unterliegende Ums盲tze ausf眉hrt.
听(4) Kleinunternehmer sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit sie der Sonderregelung des 搂 19 Abs. 1 UStG unterliegen (搂 19 Abs. 1 Satz 4 UStG); dies gilt auch, wenn sie bei einem unzul盲ssigen Ausweis der Steuer f眉r ihre eigenen Ums盲tze diese Steuer nach 搂 14c Abs. 2 UStG schulden.
听(5) 1Unternehmer, die von der Besteuerung nach 搂 19 Abs. 1, 搂搂 23a oder 24 UStG zur allgemeinen Besteuerung des UStG 眉bergegangen sind, k枚nnen den Vorsteuerabzug nach 搂 15 UStG f眉r folgende Betr盲ge vornehmen:
听 1. |
gesondert in Rechnung gestellte Steuerbetr盲ge f眉r Lieferungen und sonstige Leistungen, die nach dem Zeitpunkt an sie ausgef眉hrt worden sind, zu dem sie zur allgemeinen Besteuerung 眉bergingen; |
听 2. |
Einfuhrumsatzsteuer f眉r Gegenst盲nde, die nach dem Zeitpunkt, zu dem sie zur allgemeinen Besteuerung 眉bergingen, f眉r ihr Unternehmen eingef眉hrt worden sind; |
听 3. |
die Steuer f眉r den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenst盲nden, die nach dem Zeitpunkt f眉r ihr Unternehmen erworben wurden, zu dem sie zur allgemeinen Besteuerung 眉bergingen; |
听 4. |
die vom Leistungsempf盲nger nach 搂 13b UStG und 搂 25b UStG geschuldete Steuer f眉r Leistungen, die nach dem Zeitpunkt an sie ausgef眉hrt worden sind, zu dem sie zur allgemeinen Besteuerung 眉bergingen. |
2Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind die Steuerbetr盲ge f眉r Ums盲tze, die vor dem Zeitpunkt des 脺bergangs zur allgemeinen Besteuerung ausgef眉hrt worden sind. 3Das gilt auch f眉r Bez眉ge, die erstmalig nach dem 脺bergang zur allgemeinen Besteuerung verwendet werden (vgl. BFH-Urteil vom 12.07.2023 鈥 XI R 14/22, BStBl II 2024 S. 204). 4Wechselt ein Landwirt, der einen Stall errichtet, vor dessen Fertigstellung von der Besteuerung nach 搂 24 UStG zur allgemeinen Besteuerung, k枚nnen die Vorsteuerbetr盲ge, die vor dem Wechsel angefallen sind, erst ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung nach 搂 15a UStG (anteilig) geltend gemacht werden (vgl. BFH-Urteil vom 12.06.2008 鈥 V R 22/06, BStBl II 2009 S. 165, sowie Abschnitt 15a.9 Abs. 2). 5Auf den Zeitpunkt des Eingangs der Rechnung oder der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteile vom 06.12.1979 鈥 V R 87/72, BStBl II 1980 S. 279, und vom 17.09.1981 鈥 V R 76/75, BStBl II 1982 S. 198). 6Wegen des Vorsteuerabzugs bei Zahlungen vor Ausf眉hrung des Umsatzes nach 搂 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG vgl. Abschnitt 15.3.
听(6) Bei einem 脺bergang von der allgemeinen Besteuerun...