Artikel 1 Einkommensteuer-脛nderungsrichtlinien 2012 (ESt脛R 2012)
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听(1) Die Einkommensteuer-Richtlinien in der ge盲nderten Fassung (Einkommmensteuer-脛nderungsrichtlinien 2012 - ESt脛R 2012) sind Weisungen an die Finanzbeh枚rden zur einheitlichen Anwendung des Einkommensteuerrechts, zur Vermeidung unbilliger H盲rten und zur Verwaltungsvereinfachung.
听(2) Die ESt脛R 2012 sind f眉r die Veranlagung zur Einkommensteuer ab dem VZ 2012 anzuwenden. Die ESt脛R 2012 sind auch f眉r fr眉here VZ anzuwenden, soweit sie lediglich eine Erl盲uterung der Rechtslage darstellen.
听(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.
听(4) Diesen Richtlinien liegt, soweit im Einzelnen keine andere Fassung angegeben ist, das Einkommensteuergesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 8. 10. 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), zuletzt ge盲ndert durch Artikel 1 des Gesetzes zur 脛nderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. 2. 2013 (BGBl. I S. 285), zu Grunde.
听(5) Die Anordnungen, die in den Vorschriften 眉ber den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) und in den dazu ergangenen Lohnsteuer-Richtlinien 眉ber die Ermittlung der Eink眉nfte aus nichtselbst盲ndiger Arbeit enthalten sind, gelten entsprechend auch f眉r die Veranlagung zur Einkommensteuer.
Zu 搂 1a EStG
R 1. Steuerpflicht
1Unbeschr盲nkt steuerpflichtig gem. 搂 1 Abs. 2 EStG sind insbesondere von der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland entsandte deutsche Staatsangeh枚rige, die Mitglied einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung sind 鈥 einschlie脽lich der zu ihrem Haushalt geh枚renden Angeh枚rigen 鈥, soweit die Voraussetzungen des 搂 1 Abs. 2 EStG erf眉llt sind. 2F眉r einen ausl盲ndischen Ehegatten gilt dies auch, wenn er die Staatsangeh枚rigkeit des Empfangsstaates besitzt. 3F眉r die Anwendung des 搂 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG ist Voraussetzung, dass der Stpfl. selbst als unbeschr盲nkt Stpfl. nach 搂 1 Abs. 3 EStG zu behandeln ist; die Einkunftsgrenzen des 搂 1 Abs. 3 Satz 2 und des 搂 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG sind daher nacheinander gesondert zu pr眉fen.
Zu 搂 2 EStG
R 2. Umfang der Besteuerung
听(1) Das zu versteuernde Einkommen ist wie folgt zu ermitteln:
听(2) Die festzusetzende Einkommensteuer ist wie folgt zu ermitteln:
Zu 搂 2a EStG
R 2a. Negative ausl盲ndische Eink眉nfte
Eink眉nfte derselben Art
听(1) 1Eink眉nfte der jeweils selben Art nach 搂 2a Abs. 1 EStG sind grunds...