听(1) 1Der Einkommensteuer unterliegen
听 1. |
Eink眉nfte aus Land- und Forstwirtschaft, |
听 2. |
Eink眉nfte aus Gewerbebetrieb, |
听 3. |
Eink眉nfte aus selbst盲ndiger Arbeit, |
听 4. |
Eink眉nfte aus nichtselbst盲ndiger Arbeit, |
听 5. |
Eink眉nfte aus Kapitalverm枚gen, |
听 6. |
Eink眉nfte aus Vermietung und Verpachtung, |
听 7. |
sonstige Eink眉nfte im Sinne des 搂 22, |
die der Steuerpflichtige w盲hrend seiner unbeschr盲nkten Einkommensteuerpflicht oder als inl盲ndische Eink眉nfte w盲hrend seiner beschr盲nkten Einkommensteuerpflicht erzielt. 2Zu welcher Einkunftsart die Eink眉nfte im einzelnen Fall geh枚ren, bestimmt sich nach den 搂搂 13 bis 24.
听(2) 1Eink眉nfte sind
听 1. |
bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbst盲ndiger Arbeit der Gewinn (搂搂 4 bis 7k und 13a), |
听 2. |
bei den anderen Einkunftsarten der 脺berschuss der Einnahmen 眉ber die Werbungskosten (搂搂 8 bis 9a). |
2Bei Eink眉nften aus Kapitalverm枚gen tritt 搂 20 Absatz 9 vorbehaltlich der Regelung in 搂 32d Absatz 2 an die Stelle der 搂搂 9 und 9a.
听(3) Die Summe der Eink眉nfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag f眉r Alleinerziehende und den Abzug nach 搂 13 Absatz 3, ist der Gesamtbetrag der Eink眉nfte.
听(4) Der Gesamtbetrag der Eink眉nfte, vermindert um die Sonderausgaben und die au脽ergew枚hnlichen Belastungen, ist das Einkommen.
听(5) 1Das Einkommen, vermindert um die Freibetr盲ge nach 搂 32 Absatz 6 und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Betr盲ge, ist das zu versteuernde Einkommen; dieses bildet die Bemessungsgrundlage f眉r die tarifliche Einkommensteuer. 2Kn眉pfen andere Gesetze an den Begriff des zu versteuernden Einkommens an, ist f眉r deren Zweck das Einkommen in allen F盲llen des 搂 32 um die Freibetr盲ge nach 搂 32 Absatz 6 zu vermindern.
听(5a) 1Kn眉pfen au脽ersteuerliche Rechtsnormen an die in den vorstehenden Abs盲tzen definierten Begriffe (Eink眉nfte, Summe der Eink眉nfte, Gesamtbetrag der Eink眉nfte, Einkommen, zu versteuerndes Einkommen) an, erh枚hen sich f眉r deren Zwecke diese Gr枚脽en um die nach 搂 32d Absatz 1 und nach 搂 43 Absatz 5 zu besteuernden Betr盲ge sowie um die nach 搂 3 Nummer 40 steuerfreien Betr盲ge und mindern sich um die nach 搂 3c Absatz 2 nicht abziehbaren Betr盲ge. 2Kn眉pfen au脽ersteuerliche Rechtsnormen an die in den Abs盲tzen 1 bis 3 genannten Begriffe (Eink眉nfte, Summe der Eink眉nfte, Gesamtbetrag der Eink眉nfte) an, mindern sich f眉r deren Zwecke diese Gr枚脽en um die nach 搂 10 Absatz 1 Nummer 5 abziehbaren Kinderbetreuungskosten.
听(5b) Soweit Rechtsnormen dieses Gesetzes an die in den vorstehenden Abs盲tzen definierten Begriffe (Eink眉nfte, Summe der Eink眉nfte, Gesamtbetrag der Eink眉nfte, Einkommen, zu versteuerndes Einkommen) ankn眉pfen, sind Kapitalertr盲ge nach 搂 32d Absatz 1 und 搂 43 Absatz 5 nicht einzubeziehen.
听(6) 1Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um den Unterschiedsbetrag nach 搂 32c Absatz 1 Satz 2, die anzurechnenden ausl盲ndischen Steuern und die Steuererm盲脽igungen, vermehrt um die Steuer nach 搂 32d Absatz 3 und 4, die Steuer nach 搂 34c Absatz 5 und den Zuschlag nach 搂 3 Absatz 4 Satz 2 des Forstsch盲den-Ausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1985 (BGBl. I S. 1756), das zuletzt durch Artikel 412 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) [Bis 29.01.2020: das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)] ge盲ndert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, ist die festzusetzende Einkommensteuer. 2Wurde der Gesamtbetrag der Eink眉nfte in den F盲llen des 搂 10a Absatz 2 um Sonderausgaben nach 搂 10a Absatz 1 gemindert, ist f眉r die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer der Anspruch auf Zulage nach Abschnitt XI der tariflichen Einkommensteuer hinzuzurechnen; bei der Ermittlung der dem Steuerpflichtigen zustehenden Zulage bleibt die Erh枚hung der Grundzulage nach 搂 84 Satz 2 au脽er Betracht. 3Wird das Einkommen in den F盲llen des 搂 31 um die Freibetr盲ge nach 搂 32 Absatz 6 gemindert, ist der Anspruch auf Kindergeld nach Abschnitt X der tariflichen Einkommensteuer hinzuzurechnen; nicht jedoch f眉r Kalendermonate, in denen durch Bescheid der Familienkasse ein Anspruch auf Kindergeld festgesetzt, aber wegen 搂 70 Absatz 1 Satz 2 nicht ausgezahlt wurde. .
听(7) 1Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. 2Die Grundlagen f眉r ihre Festsetzung sind jeweils f眉r ein Kalenderjahr zu ermitteln. 3Besteht w盲hrend eines Kalenderjahres sowohl unbeschr盲nkte als auch beschr盲nkte Einkommensteuerpflicht, so sind die w盲hrend der beschr盲nkten Einkommensteuerpflicht erzielten inl盲ndischen Eink眉nfte in eine Veranlagung zur unbeschr盲nkten Einkommensteuerpflicht einzubeziehen.
听(8) Die Regelungen dieses Gesetzes zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.