H 1a Steuerpflicht
Allgemeines
Die unbeschr盲nkte Einkommensteuerpflicht erstreckt sich auf s盲mtliche inl盲ndische und ausl盲ndische Eink眉nfte, soweit nicht f眉r bestimmte Eink眉nfte abweichende Regelungen bestehen, z. B. in DBA oder in anderen zwischenstaatlichen Vereinbarungen.
Auslandskorrespondenten
鈫BMF vom 13.3.1998 (BStBl I S. 351)
Auslandslehrkr盲fte und andere nicht entsandte Arbeitnehmer
鈫払MF vom 9.7.1990 (BStBl I S. 324), aber Sonderregelungen f眉r in den USA, in Kolumbien und Ecuador t盲tige Auslandslehrkr盲fte und andere nicht entsandte Arbeitnehmer 鈫BMF vom 10.11.1994 (BStBl I S. 853) und vom 17.6.1996 (BStBl I S. 688)
鈫BFH vom 13.8.1997 (BStBl 1998 II S. 21)
Diplomaten und sonstige Besch盲ftigte ausl盲ndischer Vertretungen in der Bundesrepublik
鈫搂 3 Nr. 29 EStG
Doppelbesteuerungsabkommen
鈫扸erzeichnis der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
(Anhang 12)
Erweiterte beschr盲nkte Steuerpflicht
鈫搂搂 2 und 5 AStG
Erweiterte unbeschr盲nkte Steuerpflicht und unbeschr盲nkte Steuerpflicht auf Antrag
Freistellung von deutschen Abzugssteuern
鈫搂 50d EStG, Besonderheiten im Falle von DBA
Schiffe
Schiffe unter Bundesflagge rechnen auf hoher See zum Inland.
鈫BFH vom 12.11.1986 (BStBl 1987 II S. 377)
Unbeschr盲nkte Steuerpflicht 鈥 auf Antrag 鈥
鈫 BMF vom 30.12.1996 (BStBl I S. 1506)
Wechsel der Steuerpflicht
鈫搂 2 Abs. 7 Satz 3 EStG
H 2 Umfang der Besteuerung
Keine Einnahmen oder Eink眉nfte
Bei den folgenden Leistungen handelt es sich nicht um Einnahmen oder Eink眉nfte:
Liebhaberei
bei Eink眉nften aus
- Land- und Forstwirtschaft 鈫扝 13a.2 (Liebhaberei),
- Gewerbebetrieb 鈫扝 15.3 (Abgrenzung der Gewinnerzielungsabsicht zur Liebhaberei), 鈫扝 16 (2) Liebhaberei,
- selbst盲ndiger Arbeit 鈫扝 18.1 (Gewinnerzielungsabsicht),
- Kapitalverm枚gen 鈫扝 20.1 (Schuldzinsen),
- Vermietung und Verpachtung 鈫扝 21.2 (Eink眉nfteerzielungsabsicht).
Preisgelder
鈫 BMF vom 5.9.1996 (BStBl I S. 1150) unter Ber眉cksichtigung der 脛nderung durch BMF vom 23.12.2002 (BStBl 2003 I S. 76)
Steuersatzbegrenzung
Bei der Festsetzung der Einkommensteuer ist in den F盲llen der Steuersatzbegrenzung die rechnerische Gesamtsteuer quotal aufzuteilen und sodann der Steuersatz f眉r die der H枚he nach nur beschr盲nkt zu besteuernden Eink眉nfte zu erm盲脽igen (鈫BFH vom 13.11.2002 鈥 BStBl 2003 II S. 587).
Zuordnung von Gewinnen bei abweichendem Wirtschaftsjahr
鈫搂 4a Abs. 2 EStG
H 2a Negative ausl盲ndische Eink眉nfte
Allgemeines
搂 2a Abs. 1 EStG schr盲nkt f眉r die dort abschlie脽end aufgef眉hrten Eink眉nfte aus ausl盲ndischen Quellen den Verlustausgleich und Verlustabzug ein. Hiervon ausgenommen sind nach 搂 2a Abs. 2 EStG insbesondere negative Eink眉nfte aus einer gewerblichen Betriebsst盲tte im Ausland, die die dort genannten Aktivit盲tsvoraussetzungen erf眉llt. Der eingeschr盲nkte Verlustausgleich bedeutet, dass die negativen Eink眉nfte nur mit positiven Eink眉nften derselben Art (鈫扲 2a) und aus demselben Staat ausgeglichen werden d眉rfen. Dar眉ber hinaus d眉rfen sie in den folgenden VZ mit positiven Eink眉nften derselben Art und aus demselben Staat verrechnet werden. Die in einem VZ nicht ausgeglichenen oder verrechneten negativen Eink眉nfte sind zum Schluss des VZ gesondert festzustellen. Die Regelungen in 搂 2a Abs. 1 und 2 EStG wirken sich bei negativen Eink眉nften aus ausl盲ndischen Staaten, mit denen kein DBA besteht oder mit denen ein DBA besteht, nach dem die Eink眉nfte von der deutschen Besteuerung nicht freigestellt sind, unmittelbar auf die Besteuerungsgrundlage aus. Bei nach DBA steuerfreien Eink眉nften wirkt sich 搂 2a Abs. 1 und 2 EStG im Rahm...