听听听(1) bis (2) (weggefallen)
听(3) 1Eine K枚rperschaft, Personenvereinigung oder Verm枚gensmasse hat auf der Grundlage eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung keinen Anspruch auf Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach 搂 50a, soweit
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Personen an ihr beteiligt oder durch die Satzung, das Stiftungsgesch盲ft oder die sonstige Verfassung beg眉nstigt sind, denen dieser Anspruch nicht zust眉nde, wenn sie die Eink眉nfte unmittelbar erzielten, und |
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die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftst盲tigkeit dieser K枚rperschaft, Personenvereinigung oder Verm枚gensmasse aufweist; das Erzielen der Eink眉nfte, deren Weiterleitung an beteiligte oder beg眉nstigte Personen sowie eine T盲tigkeit, soweit sie mit einem f眉r den Gesch盲ftszweck nicht angemessen eingerichteten Gesch盲ftsbetrieb ausge眉bt wird, gelten nicht als Wirtschaftst盲tigkeit. |
2Satz 1 findet keine Anwendung, soweit die K枚rperschaft, Personenvereinigung oder Verm枚gensmasse nachweist, dass keiner der Hauptzwecke ihrer Einschaltung die Erlangung eines steuerlichen Vorteils ist, oder wenn mit der Hauptgattung der Anteile an ihr ein wesentlicher und regelm盲脽iger Handel an einer anerkannten B枚rse stattfindet. 3搂 42 der Abgabenordnung bleibt unber眉hrt.
听听听(4) bis (6) (weggefallen)
听(7) 1Werden einem beschr盲nkt Steuerpflichtigen Eink眉nfte im Sinne des 搂 49 Absatz 1 Nummer 4 aus einer inl盲ndischen Kasse einer juristischen Person des 枚ffentlichen Rechts im Sinne der Vorschrift eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung 眉ber den 枚ffentlichen Dienst unmittelbar oder mittelbar gew盲hrt und besteht insoweit zu dieser kein Dienstverh盲ltnis, so gelten die Verg眉tungen f眉r Zwecke der Anwendung des Abkommens als von der juristischen Person des 枚ffentlichen Rechts f眉r ihr gegen眉ber geleistete Dienste gezahlt. 2Soweit diese Verg眉tungen sowohl nach Satz 1 als auch im anderen Vertragsstaat der Besteuerung unterliegen, ist die in diesem Staat auf diese Verg眉tungen festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Erm盲脽igungsanspruch gek眉rzte, der deutschen Einkommensteuer entsprechende ausl盲ndische Steuer bis zur H枚he der anteilig auf diese Eink眉nfte entfallenden deutschen Einkommensteuer anzurechnen. 3Die S盲tze 1 und 2 sind bei einem unbeschr盲nkt Steuerpflichtigen mit vergleichbaren Eink眉nften aus nichtselbst盲ndiger Arbeit (搂 19) entsprechend anzuwenden.
(7) Werden Eink眉nfte im Sinne des 搂 49 Absatz 1 Nummer 4 aus einer Kasse einer juristischen Person des 枚ffentlichen Rechts im Sinne der Vorschrift eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung 眉ber den 枚ffentlichen Dienst gew盲hrt, so ist diese Vorschrift bei Bestehen eines Dienstverh盲ltnisses mit einer anderen Person in der Weise auszulegen, dass die Verg眉tungen f眉r der erstgenannten Person geleistete Dienste gezahlt werden, wenn sie ganz oder im Wesentlichen aus 枚ffentlichen Mitteln aufgebracht werden.
听(8) 1Sind Eink眉nfte eines unbeschr盲nkt Steuerpflichtigen aus nichtselbst盲ndiger Arbeit (搂 19) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, wird die Freistellung bei der Veranlagung ungeachtet des Abkommens nur gew盲hrt, soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass der Staat, dem nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichtet hat oder dass die in diesem Staat auf die Eink眉nfte festgesetzten Steuern entrichtet wurden. 2Wird ein solcher Nachweis erst gef眉hrt, nachdem die Eink眉nfte in eine Veranlagung zur Einkommensteuer einbezogen wurden, ist der Steuerbescheid insoweit zu 盲ndern. 3搂 175 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung ist entsprechend anzuwenden.
听(9) 1Sind Eink眉nfte eines unbeschr盲nkt Steuerpflichtigen nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, so wird die Freistellung der Eink眉nfte ungeachtet des Abkommens nicht gew盲hrt, soweit
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der andere Staat die Bestimmungen des Abkommens so anwendet, dass die Eink眉nfte in diesem Staat von der Besteuerung auszunehmen sind oder nur zu einem durch das Abkommen begrenzten Steuersatz besteuert werden k枚nnen, [Bis 30.06.2021: oder] |
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die Eink眉nfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig sind, weil sie von einer Person bezogen werden, die in diesem Staat nicht auf Grund ihres Wohnsitzes, st盲ndigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Gesch盲ftsleitung, des Sitzes oder eines 盲hnlichen Merkmals unbeschr盲nkt steuerpflichtig ist oder [Bis 30.06.2021: .] |
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die Eink眉nfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig sind, weil sie einer Betriebsst盲tte in einem anderen Staat zugeordnet werden oder auf Grund einer anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehung die steuerliche Bemessungsgrundlage in dem anderen Staat gemindert wird. |
2Nummer 2 gilt nicht f眉r Dividenden, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind, es sei denn, di...