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Entscheidungsstichwort (Thema)
Facharztausbildung. Wiedereinsetzung. "Th眉ringen-Stipendium"
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Leitsatz (amtlich)
1. Einen Prozessbevollm盲chtigten trifft an dem versp盲teten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes kein Verschulden, wenn er mit der ordnungsgem盲脽en Nutzung eines funktionsf盲higen Sendeger盲tes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan und so rechtzeitig mit der 脺bermittlung begonnen hat, dass unter normalen Umst盲nden mit deren Abschluss bis 24:00 Uhr gerechnet werden konnte (Anschluss an BGH-Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816).
2. Leistungen aufgrund eines F枚rdervertrags mit der "Stiftung zur F枚rderung der ambulanten 盲rztlichen Versorgung im Freistaat Th眉ringen" sind unter bestimmten Umst盲nden nicht steuerbar.
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Normenkette
FGO 搂 56 Abs. 1; EStG 搂 22 Nr. 3 S. 1
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Verfahrensgang
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Tenor
Auf die Revision der Kl盲gerin wird das Urteil des Th眉ringer Finanzgerichts vom 14.03.2018 - 3 K 737/17 aufgehoben und der Einkommensteuerbescheid 2012 vom 18.05.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.09.2017 dahingehend ge盲ndert, dass das zu versteuernde Einkommen um 15.000 鈧 vermindert wird.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten 眉bertragen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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Tatbestand
Rz. 1
I. Die Beteiligten streiten um die einkommensteuerliche Behandlung einer als sog. "Th眉ringen-Stipendium" bezeichneten Geldzahlung in H枚he von 15.000听鈧.
Rz. 2
Die Kl盲gerin und Revisionskl盲gerin (Kl盲gerin) studierte bis zum Fr眉hjahr 2012 Medizin. Im Anschluss war sie bei der Z-Klinik im Rahmen ihrer fach盲rztlichen Ausbildung angestellt. Im Herbst 2012 schlossen die Kl盲gerin und die "Stiftung zur F枚rderung der ambulanten 盲rztlichen Versorgung im Freistaat Th眉ringen" (Stiftung) einen Vertrag 眉ber den Erhalt von F枚rderma脽nahmen f眉r 脛rztinnen und 脛rzte in Weiterbildung, die den Facharzt f眉r Allgemeinmedizin und den Facharzt f眉r Innere Medizin absolvieren (F枚rdervertrag). Entsprechend der vertraglichen Regelung in 搂听4 Abs.听2 erhielt die Kl盲gerin im Jahr 2012 (Streitjahr) eine Einmalzahlung in H枚he von 15.000听鈧.
Rz. 3
Im F枚rdervertrag wird u.a. ausgef眉hrt:
搂 1 Ziel des Vertrages
"Ziel des Vertrages ist die Umsetzung der F枚rderma脽nahmen zur ambulanten 盲rztlichen Versorgung. Durch die F枚rderm枚glichkeiten im Rahmen des Th眉ringen-Stipendiums sollen die in Weiterbildung befindlichen 脛rztinnen/脛rzte finanziell unterst眉tzt und an die Niederlassung im Bereich des Freistaats Th眉ringen gebunden werden. Die 脛rztinnen/脛rzte, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt befinden, sollen das Th眉ringen-Stipendium erhalten, wenn sie sich im Gegenzug verpflichten, f眉r eine bestimmte Dauer als Hausarzt an der vertrags盲rztlichen Versorgung in Th眉ringen teilzunehmen.
Mit den F枚rderma脽nahmen soll der drohenden Unterversorgung in der vertrags盲rztlichen Versorgung entgegen gewirkt und die Kassen盲rztliche Vereinigung Th眉ringen bei der Erf眉llung/Gew盲hrleistung des Sicherstellungsauftrags gem盲脽 搂听75 SGB听V unterst眉tzt werden...."
搂 2 Pflichten der Vertragspartner
"Die Stipendiatin/der Stipendiat verpflichtet sich, dass sie/er mit Unterzeichnung des Vertrages die vorgeschriebene Weiterbildung zu dem von ihm angegebenen Fachgebiet absolvieren und an der entsprechenden Facharztpr眉fung teilnehmen wird.
Die Stipendiatin/der Stipendiat verpflichtet sich, unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss der Facharztpr眉fung, f眉r einen bestimmten Zeitraum im Bereich des Freistaats Th眉ringen in der vertrags盲rztlichen Versorgung t盲tig zu sein.
Daf眉r erh盲lt die Stipendiatin/der Stipendiat von der Stiftung eine F枚rderung als Einmalzahlung zur finanziellen Unterst眉tzung f眉r den gesamten Zeitraum der Weiterbildung."
搂 6 Verpflichtung zur vertrags盲rztlichen T盲tigkeit im Bereich des Freistaates Th眉ringen
"Die Stipendiatin/der Stipendiat erh盲lt die F枚rderung, wenn sie/er sich verpflichtet, unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss der Facharztpr眉fung f眉r die Dauer von mindestens 4听Jahren als 脛rztin oder Arzt an der vertrags盲rztlichen Versorgung in Th眉ringen teilzunehmen. Die Teilnahme an der vertrags盲rztlichen Versorgung ist in eigener Niederlassung oder als angestellte 脛rztin oder Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum oder einer Vertragsarztpraxis ab mindestens 20听Wochenstunden m枚glich...."
搂 9 R眉ckzahlung der F枚rderung
"Sollte die Weiterbildung zum Facharzt nicht abgeschlossen werden, verpflichtet sich die Stipendiatin/der Stipendiat, die gew盲hrten F枚rdermittel an die Stiftung zur眉ckzuzahlen.
Sollte die Stipendiatin/der Stipendiat sich nicht unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss der Facharztpr眉fung im Bereich des Freistaates Th眉ringen niederlassen oder als angestellte 脛rztin oder Arzt im Rahmen der vertrags盲rztlichen Versorgung t盲tig sein, verpflichtet sie/er sich, die gew盲hrten F枚rdermittel an die Stiftung zur眉ckzuzahlen....
Die Verpflichtung zur R眉ckzahlung der F枚rdermittel besteht auch dann, wenn die Stipendiatin/der Stipendiat bzw. 脛rztin/Arzt keine mindestens vierj盲hrige vertrags盲rztliche T盲tigkeit im Bereich des Freistaates Th眉ringen aus眉bt...."
Rz. 4
Die Kl盲gerin reichte am 30.09.2016 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) eine Einkommensteuererkl盲rung f眉r das Streitjahr ein, in der sie die erhaltenen 15.000听鈧 nicht als Eink眉nfte ansetzte. Abweichend hiervon ber眉cksichtigte das FA diese Einmalzahlung im Einkommensteuerbescheid vom 18.05.2017 als Eink眉nfte.
Rz. 5
Einspruch und Klage blieben erfolglos.
Rz. 6
Hiergegen hat die Kl盲gerin am 03.08.2018 Revision eingelegt. Die Revisionsbegr眉ndung, deren Frist bis zum 16.01.2019 verl盲ngert worden war, kam als Telefax beim Bundesfinanzhof (BFH) am 17.01.2019 um 00:02听Uhr an. Der Schriftsatz umfasste 18听Seiten, wurde jedoch zwei Mal hintereinander 眉bermittelt, wobei nur die zweite Fassung auf der letzten der insgesamt 眉bermittelten 36听Seiten unterschrieben war. Die Originalschrift ging mit Post am 18.01.2019 ein.
Rz. 7
Nach einem diesbez眉glichen Hinweis durch den Vorsitzenden des Senats beantragte die Prozessbevollm盲chtigte der Kl盲gerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und f眉hrte aus, sie habe den Schriftsatz versehentlich doppelt ausgedruckt und nur die letzte Seite unterschrieben. Dies habe sie beim Einlegen ins Faxger盲t nicht bemerkt. Zudem ergebe sich aus den Sendeprotokollen ihres Faxger盲tes, dass 盲hnlich umfangreiche Dokumente regelm盲脽ig deutlich schneller 眉bermittelt worden seien.
Rz. 8
Der Senat hat eine Auskunft bei der Posteingangsstelle des BFH eingeholt. Weitere Telefax眉bermittlungen sind danach im Zeitraum zwischen dem 16.01.2019, 23:00听Uhr, und dem 17.01.2019, 07:00听Uhr, nicht eingegangen.
Rz. 9
Mit der Revision r眉gt die Kl盲gerin die Verletzung materiellen Rechts und beantragt sinngem盲脽, das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 14.03.2018 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2012 vom 18.05.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.09.2017 dahingehend zu 盲ndern, dass das zu versteuernde Einkommen um 15.000听鈧 vermindert wird.
Rz. 10
Das FA beantragt, die Revision als unzul盲ssig zu verwerfen, hilfsweise, die Revision als unbegr眉ndet zur眉ckzuweisen.
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Rz. 11
II. Die Revision ist zul盲ssig und begr眉ndet. Sie f眉hrt zur Aufhebung der Vorentscheidung und Stattgabe der Klage (搂听126 Abs.听3 Satz听1 Nr.听1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
Rz. 12
1. Die Revision ist zul盲ssig. Sie ist zwar nicht innerhalb der verl盲ngerten Frist des 搂听120 Abs.听2 Satz听3 FGO begr眉ndet worden. Es liegen aber die Voraussetzungen f眉r eine Wiedereinsetzung in die vers盲umte Frist nach 搂听56 Abs.听1 FGO vor. Die Prozessbevollm盲chtigte der Kl盲gerin war ohne Verschulden verhindert, die Frist einzuhalten.
Rz. 13
a) Die Frist zur Begr眉ndung der (rechtzeitig erhobenen) Revision lief am 16.01.2019 ab. Die Revisionsbegr眉ndung ist per Telefax erst am 17.01.2019 um 00:02听Uhr beim BFH eingegangen. Die Frist ist damit vers盲umt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der fristgebundene Schriftsatz vor Fristablauf vollst盲ndig eingegangen ist (BFH-Beschl眉sse vom 10.03.2014听- X听B听230/12, BFH/NV 2014, 888, und vom 08.07.2011听- III听B听7/10, BFH/NV 2011, 1895).
Rz. 14
b) Der Kl盲gerin ist jedoch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gew盲hren.
Rz. 15
Einen Prozessbevollm盲chtigten trifft an dem versp盲teten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes kein Verschulden, wenn er mit der ordnungsgem盲脽en Nutzung eines funktionsf盲higen Sendeger盲tes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan und so rechtszeitig mit der 脺bermittlung begonnen hat, dass unter normalen Umst盲nden mit deren Abschluss bis 24:00听Uhr gerechnet werden konnte (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 12.04.2016听- VI听ZB听7/15, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2016, 816, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 888).
Rz. 16
Im Streitfall ist nach dem glaubhaft gemachten Vorbringen der Prozessbevollm盲chtigten von einem solchen Fall auszugehen. Die 脺bertragung der Revisionsbegr眉ndung mittels Telefax der Prozessbevollm盲chtigten hatte um 23:43听Uhr begonnen. Zudem ergibt sich aus den Sendeprotokollen ihres Faxger盲tes, dass 盲hnlich umfangreiche Dokumente regelm盲脽ig deutlich schneller 眉bermittelt worden sind, so --neben einer Vielzahl weiterer Belege-- z.B. Sendungen von 28听Seiten am 09.01.2019 in 08:18听Minuten, von 30听Seiten am 10.01.2019 in 09:55听Minuten, von 29听Seiten am 10.01.2019 in 10:29听Minuten und von 33听Seiten am 14.01.2019 in 07:27听Minuten. Ber眉cksichtigt man diese 脺bertragungszeiten, w盲re die Revisionsbegr眉ndung bei einer normalen 脺bertragungsdauer noch vor 24:00听Uhr beim BFH eingegangen.
Rz. 17
Insofern f盲llt die tats盲chliche 脺bertragungszeit f眉r die Revisionsbegr眉ndung von 36听Seiten in 18:32听Minuten aus dem Rahmen. Die Prozessbevollm盲chtigte durfte darauf vertrauen, dass die Revisionsbegr眉ndung innerhalb der 眉blichen 脺bertragungsdauer an den BFH 眉bermittelt wird, so dass sie am versp盲teten Eingang kein Verschulden trifft.
Rz. 18
2. Die Revision ist auch begr眉ndet. Die Vorentscheidung wird aufgehoben und der Klage stattgegeben.
Rz. 19
a) aa) Nach 搂听22 Nr.听3 Satz听1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind sonstige Eink眉nfte (搂听2 Abs.听1 Satz听1 Nr.听7 EStG) Eink眉nfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten noch zu den Eink眉nften i.S. der Nummern听1, 1a, 2 oder 4 der Vorschrift geh枚ren. Eine (sonstige) Leistung i.S. des 搂听22 Nr.听3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und eine Gegenleistung ausl枚st (st盲ndige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteile vom 13.03.2018听- IX听R听18/17, BFHE 261, 264, BStBl II 2018, 531, und vom 14.04.2015听- IX听R听35/13, BFHE 249, 488, BStBl II 2015, 795; Senatsbeschluss vom 23.03.2016听- IX听B听22/16, BFH/NV 2016, 1013, jeweils m.w.N.).
Rz. 20
bb) Ein synallagmatisches Verh盲ltnis von Leistung und Gegenleistung im Sinne eines wechselseitigen Austauschvertrags ist nicht erforderlich. Entscheidend ist vielmehr, ob die Gegenleistung (das Entgelt) durch das Verhalten des Steuerpflichtigen (Leistung) veranlasst ist (vgl. Senatsurteile vom 24.04.2012听- IX听R听6/10, BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581, und vom 21.09.2004听- IX听R听13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44). Hinsichtlich der wirtschaftlichen Veranlassung der Gegenleistung durch die Leistung stellt der BFH in erster Linie auf die (objektivierte) Perspektive des Leistenden ab. Dies kommt z.B. in der Formulierung zum Ausdruck, wonach es sich um eine Leistung handeln muss, die "um des Entgelts willen" erbracht wird (Senatsurteile in BFHE 261, 264, BStBl II 2018, 531, und vom 16.06.2015听- IX听R听26/14, BFHE 250, 362, BStBl II 2015, 1019). Preisgelder, Aufwandspauschalen sowie w盲hrend des Aufenthalts in den Produktionsr盲umen gezahlte Verpflichtungsgelder f眉r die Teilnahme an einer Fernsehshow stellen sich danach als Gegenleistung f眉r die Teilnahme an der Show dar, auch wenn die Aussicht auf den Erhalt der Gegenleistung ex ante ungewiss ist (vgl. Senatsurteile in BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581, und vom 28.11.2007听- IX听R听39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469; Senatsbeschluss vom 16.06.2014听- IX听B听22/14, BFH/NV 2014, 1540). Grunds盲tzlich unerheblich ist dagegen die private Motivation im konkreten Einzelfall. Es kommt folglich nicht darauf an, aus welchen Gr眉nden der Vertrag tats盲chlich zustande gekommen ist und ohne welche Inhalte er mutma脽lich nicht zustande gekommen w盲re (conditio sine qua non).
Rz. 21
cc) Indes f眉hrt nicht jede Einnahme in Zusammenhang mit einem Tun, Dulden oder Unterlassen zu Eink眉nften gem盲脽 搂听22 Nr.听3 EStG. Die Norm erfasst, erg盲nzend zu den 眉brigen Einkunftsarten, das Ergebnis einer Erwerbst盲tigkeit und setzt wie diese die allgemeinen Merkmale des Erzielens von Eink眉nften nach 搂听2 EStG voraus (Senatsurteile vom 11.07.2017听- IX听R听28/16, BFHE 259, 272, BStBl II 2018, 86, Rz听27; vom 06.09.2016听- IX听R听27/15, BFHE 255, 176, BStBl II 2018, 335, Rz听38, und in BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44; BFH-Beschluss vom 16.02.2007听- VIII听B听26/06, BFH/NV 2007, 1113). Das bedeutet nicht, der Leistende m眉sse bereits beim Erbringen seiner Leistung eine Gegenleistung erwarten. Erforderlich --aber auch ausreichend-- ist vielmehr, eine objektivierende, wertende Betrachtung des wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung, wonach die Leistung die Gegenleistung ausgel枚st haben muss (vgl. Senatsurteile in BFHE 237, 197, BStBl II 2012, 581, und in BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44). Auf diese Weise ordnet der Leistende sein Verhalten der erwerbswirtschaftlich und damit auch steuerrechtlich bedeutsamen Sph盲re zu. Ist der Austausch zwischen der Leistung und der im wirtschaftlichen Zusammenhang damit erbrachten Gegenleistung danach erwerbsgerichtet, dient er dem Erzielen von Eink眉nften i.S. des 搂听2 Abs.听1 Satz听1 Nr.听7 EStG (Senatsurteil in BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44).
Rz. 22
b) Diesen Grunds盲tzen entspricht das angefochtene Urteil nicht. Es ist deshalb aufzuheben (搂听126 Abs.听3 Satz听1 Nr.听1 FGO). Das FG hat die Einmalzahlung der Stiftung an die Kl盲gerin unter Versto脽 gegen allgemeine Auslegungsgrunds盲tze den sonstigen Eink眉nften i.S. des 搂听22 Nr.听3 EStG zugeordnet.
Rz. 23
aa) Zwar ist das FG ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass die Einmalzahlung weder zu den Eink眉nften aus nichtselbst盲ndiger Arbeit gem盲脽 搂听19 Abs.听1 Satz听1 Nr.听1 EStG noch zu den Eink眉nften aus selbst盲ndiger Arbeit gem盲脽 搂听18 Abs.听1 Nr.听1 EStG geh枚rt. Die Einmalzahlung erfolgte weder "f眉r" ein --gegenw盲rtiges oder zuk眉nftiges-- Dienstverh盲ltnis der Kl盲gerin, noch im Zusammenhang mit einem ersten freiberuflichen T盲tigwerden bzw. einer im Aufbau befindlichen freiberuflichen T盲tigkeit.
Rz. 24
bb) Die Einmalzahlung der Stiftung ist aber auch nicht durch eine Leistung der Kl盲gerin i.S. des 搂听22 Nr.听3 EStG veranlasst. Das FG hat zur Begr眉ndung seines Urteils im Wesentlichen ausgef眉hrt, die Leistung der Kl盲gerin bestehe einerseits in einem "Tun", n盲mlich f眉r die Dauer von vier Jahren nach Bestehen der Facharztpr眉fung im Freistaat Th眉ringen berufst盲tig zu sein, und andererseits in einem "Unterlassen" --gleichsam einem Wettbewerbsverbot--, innerhalb von vier Jahren nicht au脽erhalb des Freistaats Th眉ringen berufst盲tig zu sein. Dies h盲lt revisionsrechtlicher Pr眉fung nicht stand.
Rz. 25
Die Vertragsauslegung obliegt dem FG als Tatsacheninstanz. Wenn sie den Auslegungsgrunds盲tzen entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungss盲tze verst枚脽t, d.h. jedenfalls m枚glich ist, bindet sie den BFH gem盲脽 搂听118 Abs.听2 FGO (st盲ndige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 25.02.2009听- IX听R听76/07, BFH/NV 2009, 1268, und vom 22.05.2007听- IX听R听22/06, BFH/NV 2007, 1836, m.w.N.). Das ist jedoch vorliegend nicht der Fall; der hierin liegende Rechtsfehler f眉hrt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils.
Rz. 26
(1) Grunds盲tzlich k枚nnte die (zuk眉nftige) 盲rztliche T盲tigkeit als Leistung dem Tatbestand des 搂听22 Nr.听3 EStG unterfallen; auch ein Unterlassen --z.B. in Gestalt eines (Rechts-)Verzichts-- kann eine Leistung i.S. des 搂听22 Nr.听3 EStG sein. Die vom FG angenommene Veranlassung der Einmalzahlung durch die sp盲tere Berufst盲tigkeit bzw. durch das Unterlassen einer beruflichen Bet盲tigung au脽erhalb des Freistaats Th眉ringen l盲sst sich dem F枚rdervertrag jedoch nicht entnehmen. Hiernach erhielten die Stipendiaten die F枚rderung bereits dann, wenn sie sich "verpflichten", nach erfolgreichem Abschluss der Facharztpr眉fung f眉r vier Jahre im Freistaat Th眉ringen t盲tig zu sein (搂听2 Abs.听2 und 搂听6 des F枚rdervertrags). Ausl枚sendes Moment f眉r die Einmalzahlung --und insofern Kern und Schwerpunkt des F枚rdervertrags (vgl. 搂听1 Abs.听1 Satz听3)-- war somit die im Zeitpunkt der Unterzeichnung des F枚rdervertrags erkl盲rte Bereitschaft, zuk眉nftig f眉r vier Jahre als Arzt im Freistaat Th眉ringen t盲tig zu sein. Die zuk眉nftige 盲rztliche T盲tigkeit selbst ist dagegen nicht der Grund f眉r die Zahlung, sondern schafft lediglich die weiteren Voraussetzungen f眉r das Behaltend眉rfen der Einmalzahlung (vgl. 搂听9 des F枚rdervertrags).
Rz. 27
(2) Die Annahme des FG, die Kl盲gerin sollte die F枚rderung f眉r ihre sp盲tere T盲tigkeit als 脛rztin erhalten, l盲sst sich auch nicht in Einklang bringen mit den Erw盲gungen zur Verneinung von Eink眉nften aus nichtselbst盲ndiger oder selbst盲ndiger Arbeit. Wenn das FG diesbez眉glich zu Recht festgestellt hat, die Einmalzahlung der Kl盲gerin und die sp盲tere Arztt盲tigkeit im Freistaat Th眉ringen --mithin das positive Tun-- st眉nden (noch) nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang, kann im Rahmen des 搂听22 Nr.听3 EStG nicht ohne Weiteres etwas anderes gelten.
Rz. 28
c) Die Sache ist spruchreif. Der Senat entscheidet auf Grundlage der tats盲chlichen Feststellungen des FG --und einer hierauf gest眉tzten Vertragsauslegung, die er selbst vornehmen kann (vgl. z.B. Senatsurteile vom 03.02.1998听- IX听R听38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539, und vom 30.07.1991听- IX听R听43/89, BFHE 165, 245, BStBl II 1991, 918)-- in der Sache selbst und gibt der Klage statt. Die Einmalzahlung in H枚he von 15.000听鈧 unterliegt bei der Kl盲gerin nicht nach 搂听2 Abs.听1 Satz听1 EStG der Einkommensteuer (grunds盲tzlich a.A. bei einer Einmalzahlung im Rahmen des Th眉ringen-Stipendiums f眉r Assistenz盲rzte wohl Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, Rundverf眉gung vom 23.07.2018听- S听2121听A听-听013听3听St听213, Deutsches Steuerrecht 2018, 1719, 1721).
Rz. 29
aa) Die Einmalzahlung der Stiftung wird --wie bereits ausgef眉hrt-- durch die im Zeitpunkt des Abschlusses des F枚rdervertrags erkl盲rte Bereitschaft, zuk眉nftig f眉r eine gewisse Zeit im Freistaat Th眉ringen t盲tig werden zu wollen, ausgel枚st. Es bedarf indes keiner Entscheidung, ob diese Erkl盲rung Gegenstand einer Leistung i.S. des 搂听22 Nr.听3 EStG sein k枚nnte. Fraglich erscheint in diesem Zusammenhang schon, ob der Vertrag zwischen den Stipendiaten und der Stiftung 眉berhaupt auf einen Leistungsaustausch gerichtet ist, oder ob die Stiftung damit nicht lediglich einen (眉bergeordneten) gesellschaftspolitischen Zweck verfolgt.
Rz. 30
bb) Jedenfalls kommt der im F枚rdervertrag (in Form einer Verpflichtung) zum Ausdruck gebrachten (zuk眉nftigen) Leistungsbereitschaft aus der Perspektive des Erkl盲renden keine derartige wirtschaftliche Bedeutung zu, weshalb sich die Zahlung als Entgelt f眉r die Erkl盲rung darstellen w眉rde.
Rz. 31
(1) Anders als das FG angenommen hat, ist die BFH-Rechtsprechung zu vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverboten nicht auf den Streitfall 眉bertragbar. Bei einem Wettbewerbsverbot ist die Zahlung ein Entgelt f眉r ein Unterlassen. Der Wettbewerber verpflichtet sich (einklagbar), f眉r eine bestimmte Zeit zu unterlassen, seine Leistungen in einem bestimmten Gebiet oder in einer bestimmten Sparte zu erbringen, und erh盲lt daf眉r das Entgelt als Ausgleich bzw. Entsch盲digung (vgl. z.B. Senatsurteile vom 11.03.2003听- IX听R听76/99, BFH/NV 2003, 1161, und vom 23.02.1999听- IX听R听86/95, BFHE 188, 552, BStBl II 1999, 590; BFH-Urteile vom 02.04.2008听- X听R听61/06, BFH/NV 2008, 1491, und vom 12.06.1996听- XI听R听43/94, BFHE 180, 433, BStBl II 1996, 516); bei Zuwiderhandlung schuldet er Schadenersatz.
Rz. 32
(2) Hier liegen die Dinge anders. Die Stiftung konnte weder (einklagbar) durchsetzen, dass sich die Kl盲gerin nach Bestehen der Facharztpr眉fung im Freistaat Th眉ringen niederl盲sst, noch konnte sie (einklagbar) verhindern, dass sich die Kl盲gerin au脽erhalb des Freistaats Th眉ringen bet盲tigt. In diesen F盲llen h盲tte die Kl盲gerin zwar die Einmalzahlung in H枚he von 15.000听鈧 zur眉ckerstatten m眉ssen; einen dar眉ber hinausgehenden Schadenersatz- oder Unterlassungsanspruch h盲tte die Stiftung hingegen nicht geltend machen k枚nnen.
Rz. 33
(3) Angesichts dessen handelt es sich bei der Einmalzahlung von 15.000听鈧 nicht um ein leistungsbezogenes Entgelt. Die H枚he der Zahlung ist nicht durch die Verpflichtungserkl盲rung der Kl盲gerin "wirtschaftlich" veranlasst; insbesondere sind die erkl盲rte Bereitschaft der Kl盲gerin und die Zahlung nicht nach wirtschaftlichen Kriterien abgewogen. So ist die F枚rderung im Fall der Beendigung der vertrags盲rztlichen T盲tigkeit vor Ablauf von vier Jahren in voller H枚he --und nicht nur anteilig-- zur眉ckzuzahlen (搂听9 des F枚rdervertrags). Die F枚rderung ist keine Bezahlung f眉r die erkl盲rte Leistungsbereitschaft, sondern sie soll bei der Zielgruppe als finanzieller Anreiz zu allererst die innere Bereitschaft ausl枚sen bzw. st盲rken, sich im Freistaat Th眉ringen vertrags盲rztlich niederzulassen. Ihrer Zweckrichtung nach wirkt die Zahlung in diesem Sinne auf die Willensbildung ein. Damit nimmt der Stipendiat aber noch nicht am wirtschaftlichen Gesch盲ftsverkehr teil. Trotz Abgabe einer "Verpflichtungserkl盲rung" im F枚rdervertrag wird eine verbindliche und damit f眉r den Empf盲nger werthaltige Verpflichtung gerade nicht begr眉ndet.
Rz. 34
3. Die Kostenentscheidung beruht auf 搂听135 Abs.听1 FGO. Die 脺bertragung der Berechnung der Steuer folgt aus 搂听100 Abs.听2 Satz听2 FGO.
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Fundstellen
亿兆体育-Index 14413499 |
BFH/NV 2021, 732 |
BFH/PR 2021, 242 |
BStBl II 2021, 488 |
DB 2021, 6 |
DB 2021, 878 |
DStR 2021, 792 |
DStRE 2021, 503 |
HFR 2021, 578 |