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Entscheidungsstichwort (Thema)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Beweiswert 盲rztlicher Arbeitsunf盲higkeitsbe- scheinigungen. Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie
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Orientierungssatz
1. F眉r das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunf盲higkeit ist eine ordnungsgem盲脽 ausgestellte Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung das gesetzlich ausdr眉cklich vorgesehene und insoweit wichtigste Beweismittel. Daher kann der Arbeitnehmer den Beweis krankheitsbedingter Arbeitsunf盲higkeit in der Regel durch die Vorlage einer solchen 盲rztlichen Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung iSd. 搂 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG f眉hren (Rn. 12).
2. Die Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie (sh. 搂 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V) ist f眉r Arbeit- nehmer und Arbeitgeber als Parteien des Arbeitsverh盲ltnisses nicht verbindlich. Dennoch k枚nnen Verst枚脽e gegen Regelungen der Richtlinie, die auf medizinischen Erkenntnissen zur sicheren Feststellbarkeit der Arbeitsunf盲higkeit beruhen, nach den Umst盲nden des Einzelfalls geeignet sein, den Beweiswert einer Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung im Rahmen der nach 搂 286 ZPO vorzunehmenden Beweisw眉rdigung zu ersch眉ttern (Rn. 17). Unbeachtlich sind hingegen Verst枚脽e gegen formale Vorgaben, die in erster Linie f眉r das kassenrechtliche Verh盲ltnis zwischen Vertragsarzt und Krankenkasse von Bedeutung sind (Rn. 16).
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Normenkette
EFZG 搂听3 Abs. 1 S. 1, 搂听5 Abs. 1 S盲tze听2, 5; SGB V 搂 92 Abs. 1 S盲tze听1, 2 Nr. 7; ZPO 搂 286
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Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Urteil vom 09.05.2022; Aktenzeichen 4 Sa 505/21) |
ArbG Braunschweig (Urteil vom 13.04.2021; Aktenzeichen 2 Ca 372/20) |
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Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9.听Mai 2022 -听4听Sa 505/21听- wird zur眉ckgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Tatbestand
Rz. 1
Die Parteien streiten -听soweit mit Blick auf die beschr盲nkte Zulassung der Revision noch erheblich听- 眉ber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und dabei insbesondere 眉ber den Beweiswert der vom Kl盲ger eingereichten Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigungen.
Rz. 2
Der Kl盲ger war vom 16.听Januar 2020 bis zum 30.听September 2020 bei der Beklagten, die Personalvermittlung und -verleih betreibt, als technischer Sachbearbeiter besch盲ftigt. Zwischen den Parteien waren eine Arbeitszeit von 40听Wochenstunden bei einer F眉nf-Tage-Woche und (zuletzt) eine Bruttostundenverg眉tung von 12,42听Euro vereinbart. Das Arbeitsverh盲ltnis endete aufgrund fristgem盲脽er K眉ndigung der Beklagten vom 1.听September 2020, die der Kl盲ger am 2.听September 2020 zur Kenntnis nahm. Nach den nicht mit Verfahrensr眉gen angegriffenen Feststellungen der Vorinstanzen arbeitete er noch bis zum 4.听September 2020 f眉r die Beklagte in einem Entleiherbetrieb.
Rz. 3
F眉r die Zeit vom 7.听September 2020 bis zum 30.听September 2020 legte der Kl盲ger zwei Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigungen vor, eine Erstbescheinigung vom 7.听September 2020 眉ber Arbeitsunf盲higkeit bis zum 20.听September 2020 und eine Folgebescheinigung vom 21.听September 2020 眉ber fortbestehende Arbeitsunf盲higkeit bis zum 30.听September 2020. Im Laufe des Verfahrens hat der Kl盲ger die Ausfertigungen f眉r den Versicherten zur Akte gereicht, aus denen die 鈥瀌ie AU-begr眉ndenden Diagnose(n) (ICD-10)鈥 ersichtlich sind. Die behandelnde 脛rztin hat jeweils 鈥濵25.51 G听R鈥 angegeben (Gelenkschmerz Schulterregion gesichert rechts). Der Kl盲ger hat au脽erdem Folgebescheinigungen f眉r die Zeit bis zum 15.听November 2020 vorgelegt, die ab dem 16.听Oktober 2020 zus盲tzlich zu 鈥濵25.51听G听R鈥 die ICD-10-Codes 鈥75.5听G听R鈥 (Bursitis im Schulterbereich gesichert rechts) und 鈥75.8听G听R鈥 (Sonstige Schulterl盲sionen gesichert rechts) enthalten. Weiter hat er den Befundbericht/Arztbrief vom 17.听September 2020 zu einer MRT-Untersuchung seines rechten Schultergelenks am 16.听September 2020 vorgelegt.
Rz. 4
Die Beklagte zahlte f眉r September 2020 weder Arbeitsverg眉tung noch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. F眉r die Zeit bis zum 4.听September 2020 haben die Vorinstanzen dem Kl盲ger rechtskr盲ftig Verg眉tung f眉r geleistete Arbeit zugesprochen.
Rz. 5
Mit seiner Klage hat der Kl盲ger -听soweit f眉r die Revision noch erheblich听- vom 7. bis zum 30.听September 2020 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall iHv. 1.788,48听Euro brutto nebst Zinsen verlangt. Er hat gemeint, seine Arbeitsunf盲higkeit habe er durch die der Beklagten vorgelegten Bescheinigungen nachgewiesen, deren Beweiswert nicht ersch眉ttert sei. Aufgrund starker Schmerzen und Bewegungseinschr盲nkungen habe er die geschuldete Arbeitsleistung als technischer Sachbearbeiter nicht ausf眉hren k枚nnen. Er hat sinngem盲脽 -听soweit f眉r die Revision von Bedeutung听- zuletzt beantragt,
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die Beklagte zu verurteilen, an den Kl盲ger 1.788,48听Euro brutto nebst Zinsen iHv. f眉nf Prozentpunkten 眉ber dem Basiszinssatz seit dem 15.听Oktober 2020 zu zahlen. |
Rz. 6
Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und gemeint, der Beweiswert der f眉r die Zeit ab dem 7.听September 2020 vorgelegten Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigungen sei ersch眉ttert. Sie seien nicht entsprechend den Vorgaben der 鈥濺ichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses 眉ber die Beurteilung der Arbeitsunf盲higkeit und die Ma脽nahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach 搂听92 Abs.听1 Satz听2 Nr.听7 SGB听V鈥 (im Folgenden: Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie) ausgestellt worden. Nach 搂听5 Abs.听1 Satz听4 der Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie (in der im September 2020 geltenden Fassung) m眉ssten Symptome -听hier 鈥濻chulterschmerzen鈥溙- nach sp盲testens sieben Tagen durch eine Diagnose oder Verdachtsdiagnose ersetzt werden.
Rz. 7
Das Arbeitsgericht hat der Klage ganz 眉berwiegend stattgegeben und lediglich das Zinsdatum korrigiert. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten zur眉ckgewiesen. Mit der vom Senat beschr盲nkt zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte im Umfang der Zulassung die von ihr begehrte Klageabweisung weiter, w盲hrend der Kl盲ger die Zur眉ckweisung der Revision beantragt.
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Rz. 8
Die Revision der Beklagten ist unbegr眉ndet. Die Vorinstanzen haben der Klage zu Recht stattgegeben. Sie sind in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise davon ausgegangen, dass die Beklagte keine Umst盲nde aufgezeigt hat, die geeignet sind, den Beweiswert der streitgegenst盲ndlichen Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigungen vom 7.听und vom 21.听September 2020 zu ersch眉ttern.
Rz. 9
I. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten gegen das klagestattgebende Urteil des Arbeitsgerichts im Ergebnis zu Recht zur眉ckgewiesen. Der Kl盲ger hat f眉r den streitgegenst盲ndlichen Zeitraum vom 7.听bis zum 30.听September 2020 einen Anspruch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aus 搂听3 Abs.听1 EFZG in (unstreitiger) H枚he von 1.788,48听Euro brutto.
Rz. 10
1. Ein Arbeitnehmer hat nach 搂听3 Abs.听1 Satz听1 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber f眉r die Zeit der Arbeitsunf盲higkeit bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn er durch Arbeitsunf盲higkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft.
Rz. 11
2. Nach allgemeinen Grunds盲tzen tr盲gt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast f眉r die Anspruchsvoraussetzungen des 搂听3 Abs.听1 Satz听1 EFZG (BAG 11.听Dezember 2019 -听5听AZR 505/18听- Rn.听16, BAGE 169, 117).
Rz. 12
a) Der Beweis krankheitsbedingter Arbeitsunf盲higkeit wird in der Regel durch die Vorlage einer 盲rztlichen Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung iSd. 搂听5 Abs.听1 Satz听2 EFZG gef眉hrt. Die ordnungsgem盲脽 ausgestellte Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung ist das gesetzlich ausdr眉cklich vorgesehene und insoweit wichtigste Beweismittel f眉r das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunf盲higkeit. Nach听搂听7 Abs.听1 Nr.听1 EFZG reicht die Vorlage einer 盲rztlichen Bescheinigung iSd. 搂听5 Abs.听1 Satz听2 EFZG aus, um dem Arbeitgeber das Recht zur Leistungsverweigerung zu entziehen. Diese gesetzgeberische Wertentscheidung strahlt auch auf die beweisrechtliche W眉rdigung aus. Der ordnungsgem盲脽 ausgestellten Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung kommt daher aufgrund der normativen Vorgaben im Entgeltfortzahlungsgesetz ein hoher Beweiswert zu. Die Gesetzesbegr眉ndung zur elektronischen Meldung nach 搂听109 Abs.听1 Satz听1 SGB听IV hat die in 搂听5 Abs.听1a Satz听2 EFZG vorgesehene Papierbescheinigung 鈥瀉ls gesetzlich vorgesehenes Beweismittel mit dem ihr von der Rechtsprechung zugebilligten hohen Beweiswert鈥 bezeichnet (BT-Drs.听19/13959 S.听37) und sich damit diese Bewertung zu eigen gemacht (aA Ricken RdA 2022, 235, 239听f.). Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunf盲higkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung vorlegt. Aufgrund des normativ vorgegebenen hohen Beweiswerts der Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung gen眉gt ein 鈥瀊lo脽es Bestreiten鈥 der Arbeitsunf盲higkeit mit Nichtwissen durch den Arbeitgeber nicht, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunf盲higkeit mit einer ordnungsgem盲脽 ausgestellten Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung nachgewiesen hat. Vielmehr kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung nur dadurch ersch眉ttern, dass er tats盲chliche Umst盲nde darlegt und im Bestreitensfall beweist, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben mit der Folge, dass der 盲rztlichen Bescheinigung kein Beweiswert mehr zukommt. Eine Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung begr眉ndet keine gesetzliche Vermutung einer tats盲chlich bestehenden Arbeitsunf盲higkeit iSd. 搂听292 ZPO mit der Folge, dass nur der Beweis des Gegenteils zul盲ssig w盲re (BAG 8.听September 2021 -听5听AZR 149/21听- Rn.听13 mwN, BAGE 175, 358; zust. Fuhlrott/Mai NZA 2022, 97; K眉fner-Schmitt Anm. AP EntgeltFG 搂听5 Nr.听11; Weidt BB 2022, 1396; teilweise kritisch Ricken RdA 2022, 235, 239听f.).
Rz. 13
b) Der Beweiswert einer Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung nach 搂听5 Abs.听1 Satz听2 EFZG kann nach den Umst盲nden des Einzelfalls auch wegen Verst枚脽en des ausstellenden Arztes gegen bestimmte Vorgaben der Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie ersch眉ttert sein.
Rz. 14
aa) Die Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen (搂听92 Abs.听1 Satz听2 Nr.听7 SGB听V), dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Als untergesetzliche Rechtsnorm muss sie mit dem geltenden h枚herrangigen Recht vereinbar sein (BSG 15.听Mai 2019 -听B 6 KA 27/18 B听- Rn.听15). Die Beschl眉sse des Gemeinsamen Bundesausschusses sind nach 搂听91 Abs.听6 SGB听V (nur) f眉r die Tr盲ger des Gemeinsamen Bundesausschusses -听die Kassen盲rztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen听-, deren Mitglieder und Mitgliedskassen sowie f眉r die Versicherten und die Leistungserbringer verbindlich (vgl. BeckOGK/Roters Stand 1.听Dezember 2020 SGB听V 搂听91 Rn.听21; Becker/Kingreen/Hollo 8.听Aufl. SGB听V 搂听91 Rn.听62), nicht jedoch f眉r den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer als Parteien des Arbeitsverh盲ltnisses (Ricken RdA 2022, 235, 243).
Rz. 15
bb) In 搂听5 EFZG -听sowohl in der f眉r den vorliegenden Fall ma脽geblichen alten Fassung, wie auch in ab 1.听Januar 2023 geltenden neuen Fassung听- wird die Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie nicht erw盲hnt und ihre Anforderungen werden nicht explizit in Bezug genommen. Vielmehr ist dort nur die Rede von 鈥瀍iner 盲rztlichen Bescheinigung鈥. 搂听5 Abs.听1 Satz听2 und Satz听5 EZFG stellen eigene Anforderungen dazu auf, welche Informationen eine dem Arbeitgeber zum Nachweis der Arbeitsunf盲higkeit vorzulegende Bescheinigung enthalten muss (vgl. BeckOK ArbR/Ricken Stand 1.听M盲rz 2023 EFZG 搂听5 Rn.听18; M眉KoBGB/M眉ller-Gl枚ge 9.听Aufl. EFZG 搂听5 Rn.听17; Schmitt EFZG/K眉fner-Schmitt 9.听Aufl. EFZG 搂听5 Rn.听98听ff.; Knorr/Krasney Stand听2022 Entgeltfortzahlung/Krankengeld/Mutterschaftsgeld 搂听5 Rn.听39). Danach sind lediglich in Schriftform das Bestehen der Arbeitsunf盲higkeit und deren voraussichtliche Dauer anzugeben. Die Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie entfaltet keine unmittelbare Wirkung gegen眉ber dem Arbeitgeber und einem Arzt, der kein Vertragsarzt ist oder als Privatarzt gegen眉ber nicht gesetzlich versicherten Arbeitnehmern t盲tig wird. Auch Versicherte der Krankenkassen k枚nnen einen solchen Arzt -听auf eigene Kosten听- frei w盲hlen und m眉ssen sich nicht an einen Vertragsarzt wenden (M眉KoBGB/M眉ller-Gl枚ge 9.听Aufl. EFZG 搂听5 Rn.听16; Schmitt EFZG/K眉fner-Schmitt 9.听Aufl. EFZG 搂听5 Rn.听109).
Rz. 16
cc) Soweit der Senat in seiner Rechtsprechung darauf abgestellt hat, dass die 鈥瀘rdnungsgem盲脽鈥 iSd. 搂听5 Abs.听1 Satz听2 EFZG ausgestellte Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung das gesetzlich ausdr眉cklich vorgesehene und insoweit wichtigste Beweismittel des Arbeitnehmers f眉r das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunf盲higkeit ist (BAG 8.听September 2021 -听5听AZR 149/21听- Rn.听12 mwN, BAGE 175, 358), sind bei der Pr眉fung, ob der Beweiswert einer Bescheinigung ersch眉ttert wurde, nicht alle Bestimmungen der Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie relevant. Formale Vorgaben, die in erster Linie kassenrechtliche Bedeutung haben und das Verh盲ltnis zwischen Vertragsarzt und Krankenkasse betreffen, wie Formulare und Angaben f眉r die Abrechnung, sind hierf眉r grunds盲tzlich ohne Belang (vgl. BeckOK ArbR/Ricken Stand 1.听M盲rz 2023 EFZG 搂听5 Rn.听18; Schmitt EFZG/K眉fner-Schmitt 9.听Aufl. EFZG 搂听5 Rn.听111听ff.; im Ergebnis auch Fuhlrott/Mai NZA 2022, 97, 99听ff.). Damit wird ber眉cksichtigt, dass diese Richtlinienbestimmungen f眉r 脛rzte, die nicht Vertrags盲rzte sind oder als Privatarzt gegen眉ber nicht gesetzlich versicherten Arbeitnehmern t盲tig werden, ohne rechtliche Bedeutung sind.
Rz. 17
Anders zu beurteilen sind hingegen die Regelungen in 搂听4 und 搂听5 der Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie, die sich auf medizinische Erkenntnisse zur sicheren Feststellbarkeit der Arbeitsunf盲higkeit beziehen. Hierzu geh枚ren beispielsweise die Bestimmungen zur Feststellung der Arbeitsunf盲higkeit aufgrund pers枚nlicher 盲rztlicher Untersuchung und zur Dauer der zu bescheinigenden Arbeitsunf盲higkeit. Es handelt sich dabei zwar bereits von Gesetzes wegen nicht um zwingende Vorgaben, die die Arbeitsvertragsparteien und Arbeitsgerichte binden. Solche Bestimmungen enthalten aber eine Zusammenfassung allgemeiner medizinischer Erfahrungsregeln und Grundregeln zur validen Feststellung der Arbeitsunf盲higkeit (vgl. Hahn ZMGR 2018, 279, 281; Braun GesR 2018, 409, 410). Sie bilden den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse ab (Ricken RdA 2022, 235, 243). So verstanden k枚nnen Verst枚脽e hiergegen nach der Lebenserfahrung und der Expertise des Normgebers der Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie geeignet sein, den Beweiswert einer Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung im Rahmen der nach 搂听286 ZPO vorzunehmenden Beweisw眉rdigung zu ersch眉ttern.
Rz. 18
dd) Dieses Verst盲ndnis des Beweiswerts einer ordnungsgem盲脽 ausgestellten Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung entspricht weitgehend dem des Bundessozialgerichts zum Krankengeldbezug (vgl. zB zur Verwendung der Mustervordrucke BSG 29.听Oktober 2020 -听B听3听KR 6/20听R听- Rn.听15; 14.听August 2018 -听B听3听KR 5/18听B听- Rn.听9). Der Bescheinigung mit der 盲rztlichen Feststellung der Arbeitsunf盲higkeit wird hierin die Bedeutung einer gutachterlichen Stellungnahme beigemessen. Sie bilde eine Grundlage f眉r den 眉ber den Krankengeldbezug zu erteilenden Verwaltungsakt der Krankenkasse, ohne dass Krankenkasse und Gerichte an den Inhalt der 盲rztlichen Bescheinigung gebunden seien (BSG 29.听Oktober 2020 -听B听3听KR 6/20 R听- Rn.听15; 16.听Dezember 2014 -听B听1 KR 37/14 R听- Rn.听16, BSGE 118, 52; 8.听November 2005 -听B听1听KR 18/04 R听- Rn.听20). Im sozialgerichtlichen Verfahren sei eine 盲rztliche Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung ein Beweismittel wie jedes andere, so dass der durch sie bescheinigte Inhalt durch andere Beweismittel widerlegt werden k枚nne (BSG 8.听November 2005 -听B听1听KR 18/04 R听- aaO). Sowohl bei der Erstfeststellung der Arbeitsunf盲higkeit als auch bei nachfolgenden Feststellungen besteht nach dieser Rechtsprechung ein Krankengeldanspruch aus 搂听46 Satz听1 Nr.听2 SGB听V nur nach einer pers枚nlichen Untersuchung des Versicherten durch einen Arzt. Eine telefonische Befragung gen眉ge nicht (BSG 16.听Dezember 2014 -听B听1听KR 25/14 R听- Rn.听13). Zur Begr眉ndung hat das Bundessozialgericht auf die Regelungen zur Feststellung der Arbeitsunf盲higkeit in 搂听4 Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie und auf das Wirtschaftlichkeitsgebot des 搂听12 Abs.听1 SGB听V Bezug genommen. Hieraus hat es die Notwendigkeit hergeleitet, dass Krankengeld nur auf der Grundlage einer bestm枚glich fundierten 盲rztlichen Einsch盲tzung gew盲hrt werden darf. Im neueren sozialrechtlichen Schrifttum wird erg盲nzend die Auffassung vertreten, eine mittelbare pers枚nliche Untersuchung im Rahmen einer Videosprechstunde stehe der unmittelbaren pers枚nlichen Untersuchung im Sinne dieser Rechtsprechung gleich (BeckOGK/Schifferdecker Stand 1.听M盲rz 2022 SGB听V 搂听46 Rn.听56; Krauskopf/Rieke Stand September 2022 SGB听V 搂听44 Rn.听27; dazu auch instruktiv Ricken RdA 2022, 235, 242听ff.). Ein weitgehend einheitliches Verst盲ndnis der Verbindlichkeit der Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie bei der Feststellung der Arbeitsunf盲higkeit und den damit in Zusammenhang stehenden beweisrechtlichen Fragen ist bedeutsam, weil das Krankengeld eine Entgeltersatzfunktion hat (搂听47 Abs.听3 SGB听V). Nach 搂听49 Abs.听1 Nr.听1 SGB V ruht der Anspruch auf Krankengeld, soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten. Hierdurch soll einen Doppelbezug von Entgelt und Entgeltersatzleistungen verhindert werden (ErfK/Rolfs 23.听Aufl. SGB听V 搂听49 Rn.听1). Hauptanwendungsfall des 搂听49 Abs.听1 Nr.听1 SGB听V ist die Entgeltfortzahlung nach 搂搂听3 und 4 EFZG (NK-ArbR/Lang 2.听Aufl. SGB听V 搂听49 Rn.听3; BeckOGK/Schifferdecker Stand 1.听August 2022 SGB听V 搂听49 Rn.听14).
Rz. 19
3. Nach diesen Grunds盲tzen kann ein Versto脽 gegen die Regelungen in 搂听5 Abs.听1 Satz听3 und Satz听4 der Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie (in der im September 2020 geltenden Fassung, entspricht 搂听5 Abs.听1 Satz听4 und Satz听5 der Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie in der seit April 2023 geltenden Fassung), auf den die Beklagte sich vorliegend beruft, grunds盲tzlich zu einer Ersch眉tterung des Beweiswerts einer Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung f眉hren.
Rz. 20
a) Die Kodierung nach ICD-10 betrifft allerdings prim盲r das Abrechnungsrecht und damit zun盲chst das Verh盲ltnis zwischen Vertrags盲rzten und Kassen. 搂听295 Abs.听1 Satz听1 und Satz听2 SGB听V, der in 搂听5 Abs.听1 Satz 3 der Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie in Bezug genommen wird, regelt die Verpflichtung der Vertrags盲rzte zur versichertenbezogenen 脺bermittlung der Leistungsdaten, darunter die nach ICD-10 kodierten Diagnosen. Die Diagnose ist Bestandteil einer ordnungsgem盲脽en Leistungsbeschreibung und zur Abrechnung vertrags盲rztlicher Leistungen zwischen Leistungserbringern, Abrechnungsstellen, Krankenversicherungen und -kassen erforderlich (vgl. BeckOGK/Hess Stand 1.听Mai 2021 SGB听V 搂听295 Rn.听4; Becker/Kingreen/Michels 8.听Aufl. SGB听V 搂听295 Rn.听1). Die Kodierung nach ICD-10 ist ua. Voraussetzung f眉r die elektronische oder maschinelle Verarbeitung der Abrechnungen im Rahmen des Fallpauschalensystems und soll diagnose- und leistungsbezogene Analysen zur Weiterentwicklung der Abrechnungs- und Versorgungssysteme erm枚glichen (Becker/Kingreen/Michels 8.听Aufl. SGB听V 搂听301 Rn.听6). Dennoch kann ein Versto脽 gegen die Vorgabe in 搂听5 Abs.听1 Satz听4 der Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie, Symptome wie Fieber oder 脺belkeit nach sp盲testens sieben Tagen durch eine Diagnose oder Verdachtsdiagnose auszutauschen -听je nach den im Einzelfall vom Arzt angegebenen ICD-10-Codes听- in Zusammenschau mit der Dauer der bescheinigten Arbeitsunf盲higkeit Zweifel an der Richtigkeit der Bescheinigung aufwerfen.
Rz. 21
b) Einer Ber眉cksichtigung von Verst枚脽en gegen 搂听5 Abs.听1 Satz听4 der Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie steht -听anders als das Landesarbeitsgericht meint听- nicht entgegen, dass die nach 搂听5 Abs.听1 EFZG aF f眉r den Arbeitgeber vorgesehene Durchschrift der Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung keine Angaben zur Ursache und Art der Arbeitsunf盲higkeit und der zugrundeliegenden Erkrankung zu enthalten hat (vgl. dazu M眉KoBGB/M眉ller-Gl枚ge 9.听Aufl. EFZG 搂听5 Rn.听17 mwN). Dies trifft zwar zu und der Arbeitnehmer ist grunds盲tzlich auch nicht verpflichtet, diese Informationen offen zu legen. Etwas anderes gilt aber, wenn sich wie vorliegend ein Arbeitnehmer -听ohne dazu vom Gericht oder der Gegenseite aufgefordert zu sein听- freiwillig zu den zugrundeliegenden Diagnosen bzw. ICD-10-Codes erkl盲rt und sie selbst ins Verfahren einf眉hrt. In dem Fall kann sich der Arbeitgeber auf diese Informationen f眉r eine eventuelle Ersch眉tterung des Beweiswerts der Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung st眉tzen.
Rz. 22
4. Ob es dem Arbeitgeber gelungen ist, den Beweiswert einer 盲rztlichen Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung zu ersch眉ttern, ist eine Frage der Beweisw眉rdigung. Diese ist grunds盲tzlich gem盲脽 搂听286 ZPO dem Tatrichter vorbehalten. Revisionsrechtlich ist nur zu 眉berpr眉fen, ob die Beweisw眉rdigung in sich widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungss盲tzen erfolgt ist, ob sie rechtlich m枚glich ist und ob das Berufungsgericht alle f眉r die Beurteilung wesentlichen Umst盲nde ber眉cksichtigt hat (vgl. BAG 11.听Dezember 2019 -听5听AZR 505/18听- Rn.听25, BAGE 169, 117).
Rz. 23
5. Ausgehend hiervon ist die Annahme der Vorinstanzen, der Kl盲ger sei im ma脽geblichen Klagezeitraum infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert gewesen, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
Rz. 24
a) Das Landesarbeitsgericht hat zwar angenommen, eine Ersch眉tterung des Beweiswerts komme durch einen Versto脽 gegen 搂听5 Abs.听1 Satz听3 und Satz听4 Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie schon deshalb nicht in Betracht, weil diese Regelungen ausschlie脽lich das Verh盲ltnis zwischen Vertragsarzt und Krankenkasse betr盲fen. Vorangestellt hat es aber eine vollumf盲ngliche Bezugnahme auf die 贰苍迟蝉肠丑别颈诲耻苍驳蝉驳谤眉苍诲别 des Arbeitsgerichts. Es hat sich diese zu eigen gemacht und dies ausdr眉cklich festgestellt (搂听69 Abs.听2 ArbGG). Da das Arbeitsgericht nach W眉rdigung des Beklagtenvortrags zu -听vermeintlichen听- Verst枚脽en gegen die Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie zu dem Ergebnis gekommen ist, der Beweiswert der streitgegenst盲ndlichen Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigungen sei nicht ersch眉ttert, handelt es sich insoweit lediglich um eine Hilfsbegr眉ndung des Berufungsgerichts.
Rz. 25
b) Das Arbeitsgericht hat in seiner Entscheidung ausgef眉hrt, dass und weshalb es nach W眉rdigung der vorgelegten Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigungen und des weiteren Parteivortrags davon ausgeht, dass der Kl盲ger seine Arbeitsunf盲higkeit im streitgegenst盲ndlichen Zeitraum nachgewiesen habe. Diese W眉rdigung, die sich das Landesarbeitsgericht zu eigen gemacht hat, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
Rz. 26
aa) Zwar d眉rfte grunds盲tzlich davon auszugehen sein, dass ein Versto脽 gegen 搂听5 Abs.听1 Satz听4 der Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie den Beweiswert einer f眉r zwei Wochen ausgestellten Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung auf der Basis von 鈥濻ymptomen鈥 wie zB Fieber oder 脺belkeit ersch眉ttern k枚nnte. Ein solcher Versto脽 h盲tte Auswirkungen auf die gesamte Bescheinigung. Er w眉rde -听anders als das Arbeitsgericht meint听- nicht erst nach Ablauf des 鈥瀦ul盲ssigen鈥 Zeitraums von sieben Tagen eingreifen.
Rz. 27
bb) Das Arbeitsgericht stellt aber ma脽geblich auch darauf ab, dass unklar sei, 鈥瀒n welchen konkreten Umst盲nden die Beklagte einen Versto脽 gegen die genannte Richtlinienvorschrift erkenne鈥. Es meint im Ergebnis, dass ein relevanter Versto脽 gegen 搂听5 Abs.听1 Satz听4 der Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie nicht vorliege. Die 盲rztliche Feststellung, die hinter dem ICD-10 Code M25.51 G R stehe, kann nach Auffassung des Arbeitsgerichts durchaus eine Diagnose darstellen. Sie unterscheide sich qualitativ von der blo脽en Feststellung unspezifischer Symptome. 搂听5 Abs.听1 Satz听4 der Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie fordere -听anders als die Beklagte meine听- nicht, dass der Arzt ab der zweiten Woche der Arbeitsunf盲higkeit bereits konkrete Schmerzursachen attestiere. Zudem sei auch der weitere Kl盲gervortrag zu 盲rztlichen Behandlungen und Untersuchungen zu ber眉cksichtigen.
Rz. 28
c) Diese W眉rdigung ist in sich widerspruchsfrei und verletzt weder Denkgesetze noch allgemeine Erfahrungss盲tze. Sie ist rechtlich m枚glich und ber眉cksichtigt alle f眉r die Beurteilung wesentlichen Umst盲nde.
Rz. 29
aa) Zutreffend hat das Arbeitsgericht bei der Pr眉fung, ob der Beweiswert der Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigungen ersch眉ttert ist, eine Gesamtbetrachtung der Umst盲nde des Falls vorgenommen und dabei den weiteren Vortrag des Kl盲gers, auch zu medizinischen Behandlungen und 盲rztlich angeordneten Untersuchungen, ber眉cksichtigt. Diesen Vortrag hat die Beklagte nicht substantiiert bestritten. Sie hat lediglich gemeint, er k枚nne -听ausgehend von der von ihr angenommenen Ersch眉tterung des Beweiswerts der Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigung听- hinsichtlich der Frage, ob tats盲chlich Arbeitsunf盲higkeit vorlag, eine Beweiserhebung nicht ersetzen. Eine Kongruenz zwischen der K眉ndigungsfrist und der Dauer der insgesamt bescheinigten Arbeitsunf盲higkeit hatte das Arbeitsgericht -听anders als die Beklagte meint听- nicht zu ber眉cksichtigen. Nach den nicht mit Verfahrensr眉gen angegriffenen Feststellungen der Vorinstanzen hat der Kl盲ger, nachdem er die K眉ndigung zur Kenntnis genommen hatte, noch f眉r die Beklagte in einem Entleiherbetrieb gearbeitet.
Rz. 30
bb) Auch die Bewertung des Arbeitsgerichts, ein den Beweiswert ersch眉tternder Versto脽 gegen Vorgaben der Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie liege nicht vor, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
Rz. 31
(1) Die Annahme des Arbeitsgerichts, die mit M25.51听G听R kodierte 盲rztliche Feststellung k枚nne eine Diagnose darstellen und somit im Einklang mit 搂听5 Abs.听1 Satz听4 Arbeitsunf盲higkeits-Richtlinie stehen, ist in der Systematik und Struktur des ICD-10-Systems angelegt. Die von der 脛rztin des Kl盲gers verwendete Schl眉sselnummer听M25.51 stammt aus dem Kapitel听XIII zu Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes. Sie befindet sich in der Gruppe Arthropatien (M00-M25) unter der 脺berschrift 鈥濻onstige Gelenkkrankheiten, anderenorts nicht klassifiziert鈥 (M.25.-) als Gelenkschmerz (M.25.5-). Damit hat die 脛rztin eine Schl眉sselnummer gew盲hlt, die sowohl nach Kapitel wie auch nach Untergruppe 鈥濳rankheiten鈥 umfasst. Dass das Arbeitsgericht bei der vorliegenden Kodierung aus dem Bereich der Gelenkerkrankungen keine Ersch眉tterung des Beweiswerts der Arbeitsunf盲higkeitsbescheinigungen angenommen hat, unterliegt deshalb keinen revisionsrechtlichen Bedenken.
Rz. 32
(2) Soweit die Beklagte dies anders gesehen und gemeint hat, eine Diagnose k枚nne nur bei 鈥瀘bjektivierbaren鈥 Zust盲nden vorliegen, zeigt sie keine Rechtsfehler der Vorinstanzen auf. Sie argumentiert, der 盲rztlichen Sachkunde k枚nne eine ausschlaggebende Bedeutung nur zukommen, wenn die 盲rztliche Bescheinigung auf einem festgestellten objektiven Befund beruhe. Damit versucht sie letztlich -听allgemein und bezogen auf den konkreten Fall听- ihre Wertung an die Stelle der Wertung des Arbeitsgerichts zu setzen, ohne sich mit der Begr眉ndung des Arbeitsgerichts inhaltlich auseinanderzusetzen. Es entspr盲che im 脺brigen weder der Lebenserfahrung noch den normativen Vorgaben des Entgeltfortzahlungsgesetzes, jeder 盲rztlichen Beurteilung 鈥瀍ines vom Patienten (subjektiv) geschilderten Gesundheitszustandes鈥 einen Beweiswert abzusprechen.
Rz. 33
6. Die erstinstanzlich -听pauschal听- erhobenen Einw盲nde der Beklagten, eine Schultererkrankung m眉sse nicht zur Arbeitsunf盲higkeit f眉r die arbeitsvertragliche T盲tigkeit als technischer Sachbearbeiter f眉hren bzw. der Kl盲ger habe seine Arbeitsunf盲higkeit durch 鈥濬itnesstraining鈥 selbst verschuldet, haben die Vorinstanzen zu Recht als unsubstantiiert bzw. durch Kl盲gervortrag widerlegt zur眉ckgewiesen.
Rz. 34
II. Dem Kl盲ger stehen gesetzliche Zinsen jedenfalls ab dem vom Arbeitsgericht ausgeurteilten Zeitpunkt zu.
Rz. 35
III. Die Kostenentscheidung folgt aus 搂听97 Abs.听1 ZPO.
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听听听听Matthias Look听听听听 |
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Fundstellen
亿兆体育-Index 16031240 |
BB 2023, 2803 |
BB 2023, 2876 |
DB 2024, 329 |
NJW 2023, 10 |
JR 2024, 213 |
NZA 2023, 1534 |
ZTR 2024, 31 |
AP 2023, 0 |
EzA-SD 2023, 8 |
NZA-RR 2023, 5 |
NZA-RR 2023, 675 |
NJW-Spezial 2024, 19 |
GK/Bay 2024, 186 |
Personalmagazin 2024, 19 |
Personalmagazin 2024, 61 |