搂 1 Anwendungsbereich
听(1) Dieses Gesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit f眉r gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall.
听(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung 叠别蝉肠丑盲蹿迟颈驳迟别苍.
搂 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
听(1) F眉r Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausf盲llt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten h盲tte.
听(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausf盲llt und f眉r die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.
听(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung f眉r diese Feiertage.
搂 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
听(1) 1Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunf盲higkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne da脽 ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber f眉r die Zeit der Arbeitsunf盲higkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. 2Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunf盲hig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunf盲higkeit den Anspruch nach Satz 1 f眉r einen weiteren Zeitraum von h枚chstens sechs Wochen nicht, wenn
听 1. |
er vor der erneuten Arbeitsunf盲higkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunf盲hig war oder |
听 2. |
seit Beginn der ersten Arbeitsunf盲higkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zw枚lf Monaten abgelaufen ist. |
听(2) 1Als unverschuldete Arbeitsunf盲higkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. 2Dasselbe gilt f眉r einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zw枚lf Wochen nach der Empf盲ngnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, da脽 sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.
听(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierw枚chiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverh盲ltnisses.
搂 3a Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen
听(1) 1Ist ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunf盲higkeit infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den 搂搂 8 und 8a des Transplantationsgesetzes erfolgt, oder einer Blutspende zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen im Sinne von 搂 9 des Transfusionsgesetzes an seiner Arbeitsleistung verhindert, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber f眉r die Zeit der Arbeitsunf盲higkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. 2搂 3 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
听(2) 1Dem Arbeitgeber sind von der gesetzlichen Krankenkasse des Empf盲ngers von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen das an den Arbeitnehmer nach Absatz 1 fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die hierauf entfallenden vom Arbeitgeber zu tragenden Beitr盲ge zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf Antrag zu erstatten. 2Ist der Empf盲nger von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen gem盲脽 搂 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert, erstattet dieses dem Arbeitgeber auf Antrag die Kosten nach Satz 1 in H枚he des tariflichen Erstattungssatzes. 3Ist der Empf盲nger von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen bei einem Beihilfetr盲ger des Bundes beihilfeberechtigt oder ber眉cksichtigungsf盲higer Angeh枚riger, erstattet der zust盲ndige Beihilfetr盲ger dem Arbeitgeber auf Antrag die Kosten nach Satz 1 zum jeweiligen Bemessungssatz des Empf盲ngers von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen; dies gilt entsprechend f眉r sonstige 枚ffentlich-rechtliche Tr盲ger von Kosten in Krankheitsf盲llen auf Bundesebene. 4Unterliegt der Empf盲nger von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen der Heilf眉rsorge im Bereich des Bundes oder der truppen盲rztlichen Versorgung, erstatten die zust盲ndigen Tr盲ger auf Antrag die Kosten nach Satz 1. 5Mehrere Erstattungspflichtige haben die Kosten nach Satz 1 anteilig zu tragen. 6Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverz眉glich die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruches erforderlichen Angaben zu machen.
搂 4 H枚he des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
听(1) F眉r den in 搂 3 Abs. 1 oder in 搂 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der f眉r ihn ma脽gebenden regelm盲脽igen Arbeitszeit zustehende Arbeits...