Abgabefrist für die ٱܱäܲԲ

Für die einen ist es eine lästige Pflicht da eine Nachzahlung ansteht, für die anderen ein freudiges Ereignis, da eine Erstattung winkt – die Einkommensteuererklärung. Während der Corona-Zeit und auch für die Jahre danach haben sich die Abgabefristen verändert – jetzt geht der Weg wieder zurück Richtung der alten Abgabefristen. Die nachfolgende News gibt einen Überblick hinsichtlich der vergangenen und aktuellen Abgabefristen.

Hintergrund: Abgabetermin der ٱܱäܲԲ

Seit dem Jahr 2019 (ٱܱäܲԲ 2018) haben sich die Abgabefristen verändert. Auch aufgrund der Corona-Pandemie gab es einige Veränderungen hinsichtlich der Abgabefristen. Ab der ٱܱäܲԲ 2018 wurde die Frist von Ende Mai des Folgejahres auf Ende Juli des Folgejahres – um 2 Monate verlängert. Bei beratenen Fällen, also wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt wird, verlängerte sich die Frist um weitere 7 Monate.

Abgabe der ٱܱäܲԲ für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023,2024 und 2025

Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie die Fristen bis einschließlich der Einkommensteuererklärung 2021 immer verlängert, aber auch wieder einen Rückgang zum bisherigen System geregelt. Für Land- und Forstwirte sowie Unternehmen mit abweichenden Wirtschaftsjahren gelten Sonderregelungen.

Überblick Abgabefrist ٱܱäܲԲ

Nach aktuellem Stand gelten folgende Abgabefristen für beratene und nicht beratene Steuerfälle:

Besteuerungszeitraum

Nicht beratene Fälle

Verlängerung um

Beratene Fälle

Verlängerung um

2020

1.11.2021 (bzw. 2.11.2021)

3 Monate

31.8.2022

6 Monate

2021

31.10.2022 (bzw. 1.11.2022)

3 Monate

31.8.2023

6 Monate

2022

2.10.2023

2 Monate

31.7.2024

5 Monate

2023

2.9.2024

1 Monat

2.6.2025

3 Monate

2024

31.7.2025

30.4.2026

2 Monate

2025

31.7.2026

1.3.2027

1 Monat

Fällt die Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich diese auf den nächstmöglichen Werktag beim Finanzamt. Dies trifft in nicht beratenen Fällen für die Jahre 2020 – 2023 zu und in den beratenen Fällen für das Jahr 2023 und 2025.

ٱäԲܲԲ als Ausweg?

Eine ٱäԲܲԲ konnte bis 2019 meist problemlos beantragt werden, da die Verspätungssanktionen bislang vor allem im Ermessensspielraum des zuständigen Finanzbeamten lagen. Oft hat ein Anruf genügt und das Finanzamt hat "ein Auge zugedrückt". Die Regeln wurden seither deutlich verschärft. So soll eine ٱäԲܲԲ eine Ausnahme bleiben und muss gut begründet werden (z. B. Krankenhausaufenthalt, Umzug, Auslandsaufenthalt, langwierige Krankheit, längere Dienstreise, noch fehlende Unterlagen, die von anderer Stelle benötigt werden). Der Antrag ist schriftlich (per E-Mail, per Post) und vor Ablauf der eigentlichen Frist zu stellen.

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ձäٳܲԲܲ kann teuer werden

Das Finanzamt hat zwar seine Abgabefristen verlängert, gleichzeitig aber die Strafen für diejenigen erhöht, die ihre ٱܱäܲԲ zu spät abgeben. Für jeden angefangenen Monat, den die ٱܱäܲԲ zu spät ankommt, fallen 0,25 % der festgesetzten Steuer als ձäٳܲԲܲ an, mindestens 25 EUR (bis einschließlich 2018 mindestens 10 EUR). Die Strafe kann sich auf bis zu 25.000 EUR summieren. Der Zuschlag wird automatisch festgesetzt, wenn die ٱܱäܲԲ nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres eingereicht wird. Wie mit Verspätungen zwischen dem Ablauf der Abgabefrist und innerhalb der 14 Monate grundsätzlich umgegangen wird, liegt im Ermessen des zuständigen Finanzbeamten.

Hinweis

Wurde ein Erklärungspflichtiger von der Finanzbehörde erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist zur Abgabe einer ٱܱäܲԲ innerhalb einer dort bezeichneten Frist aufgefordert und konnte er bis zum Zugang dieser Aufforderung davon ausgehen, keine ٱܱäܲԲ abgeben zu müssen, so ist der ձäٳܲԲܲ nur für die Monate zu berechnen, die nach dem Ablauf der in der Aufforderung bezeichneten Erklärungsfrist begonnen haben.

Exkurs: Wer muss eine ٱܱäܲԲ abgeben?

Selbstständige, Rentner und Vermieter müssen eine ٱܱäܲԲ abgeben, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt. Dieser betrug für das vergangene Veranlagungsjahr 2024 für Alleinstehende 11.784 EUR und für Ehepaare 23.568 EUR. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Arbeitslohn mehr als 410 EUR positive Einkünfte erzielen, ebenfalls eine ٱܱäܲԲ abgeben sowie gemeinsam veranlagte Ehepaare, die die Steuerklassenkombination III/V oder beide die Steuerklasse IV mit Faktor haben oder wenn Arbeitslohn nach Steuerklasse VI besteuert vorlag. Dasselbe gilt für Personen, die Lohnersatzleistungen von mindestens 410 EUR im Kalenderjahr bezogen haben (z. B. Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter-, Elterngeld).

Nicht zur Abgabe verpflichtet sind z. B. gewöhnliche Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte. Sie können ihre ٱܱäܲԲ bis zu 4 Jahre später einreichen, d. h. für die ٱܱäܲԲ 2024 haben sie bis zum 31.12.2028 Zeit.

Obwohl keine Pflicht besteht, zahlt sich die Abgabe einer ٱܱäܲԲ in den meisten Fällen aus und wird sogar im Falle einer sehr späten Abgabe, verbunden mit einer Erstattung, mit Zinsen "belohnt".


Schlagworte zum Thema:  ٱܱäܲԲ, Frist, ٱäԲܲԲ