Umstellung zur W-IdNr. kann zu ungültiger USt-IdNr. führen

Das BZSt informiert, dass bei mehr als 99,9 % der eingespielten Datensätze das Verfahren reibungslos verlief. Auch technische Fehler wurden weitestgehend behoben. Allerdings weist das BZSt darauf hin, dass es in einem so großen Verfahren immer wieder und insbesondere in der Startphase zu Vorgängen kommt, die nicht technisch, sondern nur durch manuelle Prüfung aufgelöst werden können. Aktuell sind dem BZSt insbesondere in Bezug auf Organschaften Fallkonstellationen bekannt, in denen die USt-IdNr. von Organgesellschaften ungültig gesetzt wurden.
Kontaktformular zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Was ist nun zu tun? Das BZSt erläutert, dass die Sachverhalte schnellstmöglich von den zuständigen Stellen geprüft und die USt-IdNrn. wieder aktiviert werden, wenn die Begrenzung zu Unrecht erfolgt ist. Zunächst sollte daher in Fällen mit Organschaftsverhältnissen abgewartet werden. Sollte jedoch die USt-IdNr. auch im Laufe der KW 50 im Bestätigungsverfahren weiterhin als ungültig angezeigt werden, sollten Betroffene sich über ein an die zuständigen Kollegen des Fachbereichs Umsatzsteuerkontrollverfahren wenden.
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