Wirtschafts-Identifikationsnummer wird ab November 2024 zugeteilt

Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll jeder wirtschaftlich Tätige eindeutig identifiziert werden. Sie gilt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit und ändert sich nicht. Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben "DE" und neun Ziffern aufgebaut. Neben der W-IdNr. bleiben die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bestehen.
Vergabe soll ab November 2024 ohne Antrag erfolgen
Das BZSt weist darauf hin, dass die W-IdNr. ab November 2024 stufenweise vergeben wird, entweder im Wege der Öffentlichen Mitteilung oder über das ELSTER-Benutzerkonto. Ein Antrag sei nicht erforderlich.
Das BZSt weist darauf hin, dass aus technischen Gründen die USt-IdNr.-Unternehmensdaten für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden können. Dies hat entsprechend Auswirkungen auf das UStKV; insbesondere kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen.
Umfangreiche Informationen zur W-IdNr. gibt das BZSt auf seiner
Hinweis: Zur bundesweiten Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer wurde der "Referentenentwurf der Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung - WIdV)" bekannt gegeben. Lesen Sie hier mehr: Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7935
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.123
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.138
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.963
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9226
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.371
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.221
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.739
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.270
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
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Hessische Steuerfahndung wertet Dubai-Daten aus
25.04.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
25.04.20252
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Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
24.04.2025
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Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Altfällen
23.04.2025
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Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
23.04.2025
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Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See
22.04.2025
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Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
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Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025
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Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen
15.04.2025
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Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
15.04.2025