üԻ徱ܲԲ wegen Beleidigung des Chefs auf Facebook ist rechtens

Das Landesarbeitsgericht Hamm stufte die Äußerungen eines Auszubildenden auf Facebook als Beleidigung ein, wie es am 11. Oktober bekannt gab.
Der junge Mann hatte auf seiner Facebook-Seite seinen Arbeitgeber als Menschenschinder und Ausbeuter bezeichnet. Weiter schrieb er im Internet, dass er "dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 % erledigen" müsse. Das Gericht hat keine Revision zugelassen.
Die Folge war eine fristlose üԻ徱ܲԲ, die der Azubi mit einer üԻ徱ܲԲsschutzklage abwehren wollte - jedoch ohne Erfolg.
In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht Bochum die fristlose üԻ徱ܲԲ noch aufgehoben. Das Gericht hatte zwar die Äußerungen als beleidigend eingestuft. Die Richter erkannten aber im gesamten Inhalt des Facebook-Profils eine unreife Persönlichkeit des Azubis und mangelnde Ernsthaftigkeit.
Das sahen die Richter am Landesarbeitsgericht Hamm jedoch anders. In einer Pressemitteilung hieß es, dass der Auszubildende nicht annehmen durfte, dass seine Äußerungen keine Auswirkungen haben würden. Zum Zeitpunkt der üԻ徱ܲԲ im Juni 2011 war der Mann 27 Jahre alt.
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
7.724
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
6.0624
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
4.203
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
4.0062
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
3.61916
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
3.443
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
2.878
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
2.644
-
Wann Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit haben
2.6071
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
2.256
-
Ausbildungszeugnis schreiben: Pflicht oder Kür?
25.04.2025
-
Bildungsurlaub: Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten
23.04.2025
-
Ärgerliche Fehler beim Zugang von üԻ徱ܲԲsschreiben
17.04.2025
-
Keine Entschädigung wegen verspäteter Datenauskunft
14.04.2025
-
Wahrheiten zur betrieblichen Übung: Gibt es am Ostersonntag Feiertagszuschlag?
11.04.2025
-
Der Koalitionsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht
10.04.2025
-
Schwangere darf später gegen üԻ徱ܲԲ vorgehen
09.04.2025
-
Keine Zahlung aufgrund falscher Lohnabrechnung
07.04.2025
-
Kein Schadensersatz wegen Nichteinführung des Vaterschaftsurlaubs
04.04.2025
-
Wann kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen und wie werden sie vergütet?
03.04.2025