Allgemeines
听(1) 1Zahlungen unter den Bezeichnungen "Zuschuss, Zuwendung, Beihilfe, Pr盲mie, Ausgleichsbetrag u. 脛. (Zusch眉sse) k枚nnen entweder"
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Entgelt f眉r eine Leistung an den Zuschussgeber (Zahlenden), |
听 2. |
(zus盲tzliches) Entgelt eines Dritten oder |
sein. 2Der Zahlende ist Leistungsempf盲nger, wenn er f眉r seine Zahlung eine Leistung vom Zahlungsempf盲nger erh盲lt. 3Der Zahlende kann ein Dritter sein (搂 10 Abs. 1 Satz 3 UStG), der selbst nicht Leistungsempf盲nger ist.
Zusch眉sse als Entgelt f眉r Leistungen an den Zahlenden
听(2) 1Zusch眉sse als Entgelt f眉r Leistungen an den Zahlenden
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wenn ein Leistungsaustauschverh盲ltnis zwischen dem leistenden Unternehmer (Zahlungsempf盲nger) und dem Zahlenden besteht (vgl. dazu Abschnitte 1 bis 6); |
听 2. |
wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der erbrachten Leistung und dem Zuschuss besteht, d. h. wenn der Zahlungsempf盲nger seine Leistung 鈥 insbesondere bei gegenseitigen Vertr盲gen 鈥 erkennbar um der Gegenleistung willen erbringt; |
听 3. |
wenn der Zahlende einen Gegenstand oder einen sonstigen Vorteil erh盲lt, auf Grund dessen er als Empf盲nger einer Lieferung oder sonstigen Leistung angesehen werden kann; |
听 4. |
wenn (beim Zahlenden oder am Ende der Verbraucherkette) ein Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts vorliegt. |
2Ob die Leistung des Zahlungsempf盲ngers derart mit der Zahlung verkn眉pft ist, dass sie sich auf den Erhalt einer Gegenleistung (Zahlung) richtet, ergibt sich aus den Vereinbarungen des Zahlungsempf盲ngers mit dem Zahlenden, z. B. den zu Grunde liegenden Vertr盲gen oder den Vergaberichtlinien (vgl. BFH-Urteil vom 13.11.1997, V R 11/97, BStBl 1998 II S. 169). 3Die Zwecke, die der Zahlende mit den Zahlungen verfolgt, k枚nnen allenfalls Aufschl眉sse dar眉ber geben, ob die erforderliche innere Verkn眉pfung zwischen Leistung und Zahlung vorliegt. 4Die Annahme eines Leistungsaustauschs setzt weder auf der Seite des Zahlenden noch auf der Seite des Zahlungsempf盲ngers rechtlich durchsetzbare Anspr眉che voraus (vgl. BFH-Urteile vom 23.2.1989, V R 141/84, BStBl II S. 638 und vom 9.10.2003, V R 51/02, BStBl 2004 II S. 322). 5Zuwendungen im Rahmen von Vertragsnaturschutzma脽nahmen, die f眉r die Bearbeitung von Fl盲chen des Zuwendungsgebers erfolgen, werden im Rahmen eines Leistungsaustauschs gezahlt; erfolgt die Zuwendung dagegen f眉r eigene Fl盲chen des Land- und Forstwirts, liegt im Allgemeinen ein nicht der Umsatzsteuer unterliegender echter Zuschuss vor. 6Zahlungen f眉r die 脺bernahme der Erf眉llung von Aufgaben einer juristischen Person des 枚ffentlichen Rechts, zu deren Ausf眉hrung sich die Parteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, erfolgen grunds盲tzlich im Rahmen eines Leistungsaustauschs. 7Die Zuwendung erfolgt in diesem Fall nicht lediglich zur Subventionierung aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gr眉nden, wenn der Zuwendungsgeber damit auch eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. 8Gew盲hrt eine juristische Person des 枚ffentlichen Rechts in diesem Zusammenhang eine als "Starthilfe" bezeichnete Zuwendung neben der 脺bertragung des f眉r die Durchf眉hrung der Aufgabe erforderlichen Verm枚gens zu einem symbolischen Kaufpreis, ist diese Zuwendung Entgelt f眉r die Entbindung aus der Durchf眉hrung der 枚ffentlichen Aufgabe (vgl. BFH-Urteil vom 21.4.2005, V R 11/03, BStBl 2007 II S. 63). 9Besteht eine innere Verkn眉pfung zwischen der Leistung des Zahlungsempf盲ngers und der Zahlung, ist die Zahlung Entgelt f眉r die Leistung des Zahlungsempf盲ngers.
Beispiel 1:
Zusch眉sse einer Gemeinde an einen eingetragenen Verein, z. B. eine Werbegemeinschaft zur vertragsgem盲脽en Durchf眉hrung einer Werbeveranstaltung in der Vorweihnachtszeit.
Beispiel 2:
1Ein Bauherr errichtet ein Gesch盲ftshaus mit einer Tiefgarage und verpflichtet sich gegen眉ber der Stadt, einen Teil der Stellpl盲tze der Allgemeinheit zur Verf眉gung zu stellen. 2Er erh盲lt daf眉r ein Entgelt von der Stadt (vgl. BFH-Urteil vom 13.11.1997, a. a. O.).
Beispiel 3:
Anfertigung von Auftragsgutachten gegen Entgelt, wenn der 枚ffentliche Auftraggeber das Honorar f眉r das Gutachten und nicht daf眉r leistet, die T盲tigkeit des Zahlungsempf盲ngers zu erm枚glichen oder allgemein zu f枚rdern; zum Leistungsaustausch bei der Durchf眉hrung von Forschungsvorhaben, zu der die 枚ffentliche Hand Zuwendungen bewilligt hat, vgl. BFH-Urteil vom 23.2.1989, a. a. O.
Beispiel 4:
1Eine Gemeinde bedient sich zur Erf眉llung der ihr nach Landesrecht obliegenden Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung einschlie脽lich der Errichtung der daf眉r ben枚tigten Bauwerke eines Unternehmers. 2Dieser erlangt daf眉r u. a. einen vertraglichen Anspruch auf die F枚rdermittel, die der Gemeinde zustehen.
3Der Unternehmer erbringt eine steuerbare Leistung an die Gemeinde. 4Ein f眉r Rechnung der Gemeinde vom Land an den Unternehmer gezahlter Investitionszuschuss f眉r die Errichtung der Kl盲ranlage ist Entgelt (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.2001, V R 81/99, BStBl 2003 II S. 213).
Zusch眉sse als zus盲tzliches Entgelt eines Dritten
听(3) 1Zus盲tzliches Entge...