听(1) 1Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell d眉rfen weder mit Eink眉nften aus Gewerbebetrieb noch mit Eink眉nften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie d眉rfen auch nicht nach 搂 10d abgezogen werden. 2Die Verluste mindern jedoch die Eink眉nfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt. 3搂 15a ist insoweit nicht anzuwenden.
听(2) 1Ein Steuerstundungsmodell im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn auf Grund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Eink眉nfte erzielt werden sollen. 2Dies ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen auf Grund eines vorgefertigten Konzepts die M枚glichkeit geboten werden soll, zumindest in der Anfangsphase der Investition Verluste mit 眉brigen Eink眉nften zu verrechnen. 3Dabei ist es ohne Belang, auf welchen Vorschriften die negativen Eink眉nfte beruhen.
听(3) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn innerhalb der Anfangsphase das Verh盲ltnis der Summe der prognostizierten Verluste zur H枚he des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals oder bei Einzelinvestoren des eingesetzten Eigenkapitals 10 Prozent 眉bersteigt.
听(3a) Unabh盲ngig von den Voraussetzungen nach den Abs盲tzen 2 und 3 liegt ein Steuerstundungsmodell im Sinne des Absatzes 1 insbesondere vor, wenn ein Verlust aus Gewerbebetrieb entsteht oder sich erh枚ht, indem ein Steuerpflichtiger, der nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, B眉cher zu f眉hren und regelm盲脽ig Abschl眉sse zu machen, auf Grund des Erwerbs von Wirtschaftsg眉tern des Umlaufverm枚gens sofort abziehbare Betriebsausgaben t盲tigt, wenn deren 脺bereignung ohne k枚rperliche 脺bergabe durch Besitzkonstitut nach 搂 930 des B眉rgerlichen Gesetzbuchs oder durch Abtretung des Herausgabeanspruchs nach 搂 931 des B眉rgerlichen Gesetzbuchs erfolgt.
听(4) 1Der nach Absatz 1 nicht ausgleichsf盲hige Verlust ist j盲hrlich gesondert festzustellen. 2Dabei ist von dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres auszugehen. 3Der Feststellungsbescheid kann nur insoweit angegriffen werden, als der verrechenbare Verlust gegen眉ber dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres sich ver盲ndert hat. 4Handelt es sich bei dem Steuerstundungsmodell um eine Gesellschaft oder Gemeinschaft im Sinne des 搂 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a der Abgabenordnung, ist das f眉r die gesonderte und einheitliche Feststellung der einkommensteuerpflichtigen und k枚rperschaftsteuerpflichtigen Eink眉nfte aus dem Steuerstundungsmodell zust盲ndige Finanzamt f眉r den Erlass des Feststellungsbescheids nach Satz 1 zust盲ndig; anderenfalls ist das Betriebsfinanzamt (搂 18 Absatz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung) zust盲ndig. 5Handelt es sich bei dem Steuerstundungsmodell um eine Gesellschaft oder Gemeinschaft im Sinne des 搂 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a der Abgabenordnung, k枚nnen die gesonderten Feststellungen nach Satz 1 mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung der einkommensteuerpflichtigen und k枚rperschaftsteuerpflichtigen Eink眉nfte aus dem Steuerstundungsmodell verbunden werden; in diesen F盲llen sind die gesonderten Feststellungen nach Satz 1 einheitlich durchzuf眉hren.