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Leitsatz
1. Der Vorsteuerausschluss gem. 搂听15 Abs.听1a UStG i.V.m. 搂听4 Abs.听5 Satz听1 Nr.听4 EStG f眉r Aufwendungen f眉r Segelyachten und Motoryachten steht sowohl hinsichtlich der laufenden Aufwendungen als auch hinsichtlich der Erwerbskosten im Einklang mit dem Unionsrecht, weil diese Regelung bereits bei Inkrafttreten der 6. EG-RL im deutschen UStG verankert gewesen ist und somit von der sog. Stillhalteklausel des Art.听176 MwStSystRL umfasst wird.
2. Die Versagung der Umsatzsteuerbefreiung f眉r eine innergemeinschaftliche Lieferung nach den Grunds盲tzen des EuGH-Urteils "R" setzt voraus, dass der Lieferer sich vors盲tzlich an einer Steuerhinterziehung des Erwerbers beteiligt. Das gilt auch f眉r ein innergemeinschaftliches Verbringen i.S.v. 搂听6a Abs.听2, 搂听3 Abs.听1a UStG.
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Normenkette
搂听1 Abs.听1, 搂听2 Abs.听1, 搂听3 Abs.听1a, 搂听4 Nr.听1, 搂听6a Abs.听2, 搂听15 Abs.听1, 搂听15 Abs.听1a UStG, 搂听4 Abs.听5, 搂听12 Nr.听1 EStG, Art.听17 Abs.听6 der 6. EG-RL, Art.听2 Abs.听1, Art.听17, Art.听131, Art.听138, Art.听176, Art.听394, Art.听397 MwStSystRL
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Sachverhalt
Die Kl盲gerin, eine Gesellschaft b眉rgerlichen Rechts, an der zwei nat眉rliche Personen beteiligt sind, erwarb am 20.12.2006 im Inland die Yacht A und machte den Vorsteuerabzug geltend. Die Kl盲gerin transportierte die Yacht im M盲rz 2007 aus dem Inland nach Palma de Mallorca, um sie dort einerseits zu vermieten und sie andererseits durch die Familie eines Gesellschafters zu nutzen. Mit Rechnung vom 23.12.2008 ver盲u脽erte die Kl盲gerin die Yacht A zum Einkaufspreis zur眉ck an den Verk盲ufer. Die Yacht wurde am gleichen Tag auf Mallorca 眉bergeben. Die Kl盲gerin behandelte die Lieferung der Yacht als nicht steuerbar. 脺ber eine spanische USt-IdNr.听verf眉gte die Kl盲gerin nicht. Mit Kaufvertrag vom 13.8.2008 und Rechnung vom 8.12.2008 erwarb die Kl盲gerin im Inland unter Anrechnung des Kaufpreises f眉r die Yacht A die Yacht B und machte wiederum den Vorsteuerabzug geltend. F眉r das Streitjahr 2008 ging das Finanzamt davon aus, dass die Kl盲gerin die Yacht A im Dezember 2008 steuerbar und steuerpflichtig nach Spanien verbracht habe. Die Kl盲gerin sei aus dem Erwerb der Yacht B nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Einspruch und Klage zum Finanzgericht hatten in dem im Revisionsverfahren streitigen Umfang keinen Erfolg (FG D眉sseldorf, Urteil vom 10.7.2013, 5 K 3463/10 U, 亿兆体育-Index 5162926, EFG 2013, 1707).
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Entscheidung
Auf die Revision der Kl盲gerin hob der BFH das Urteil des FG auf und verwies die Sache an das FG zur眉ck. Zwar habe das FG den Vorsteuerabzug aus dem Erwerb der Yacht B zu Recht versagt. Zur Steuerpflicht des innergemeinschaftlichen Verbringens aufgrund einer Beteiligung an einer Steuerhinterziehung und zur m枚glichen Steuerfreiheit nach 搂听4 Nr.听28 UStG seien aber noch weitere Feststellungen zu treffen.
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Hinweis
1. Aufwendungen f眉r Yachten, die nicht Gegenstand einer mit Gewinnabsicht ausge眉bten Bet盲tigung sind, berechtigten nicht zum Vorsteuerabzug.
a) |
Im nationalen Recht ergibt sich dies aus 搂听15 Abs.听1a UStG. Die durch das StEntlG 1999/2000/颅2002 in das UStG eingef眉gte Vorschrift versagt im Zusammenhang mit 搂听4 Abs.听5 Satz听1 Nr.听4 EStG den Vorsteuerabzug aus Aufwendungen f眉r derartige Yachten. |
b) |
Das Unionsrecht kennt kein vergleichbares Abzugsverbot. Art.听176 MwStSystRL (Art.听17 Abs.听6 der 6. RL) bestimmt lediglich, dass die Mitgliedstaaten berechtigt sind, die bei Inkrafttreten der 6. RL geltenden Regelungen zum Vorsteuerausschluss bei Ausgaben ohne streng gesch盲ftlichen Charakter beizubehalten. |
c) |
Der BFH ist bereits in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass das Vorsteuerabzugsverbot f眉r Yachten im Hinblick auf diese 脺bergangsregelung des Unionsrechts richtlinienkonform ist. Ma脽geblich ist hierf眉r, dass der BFH den bei Inkrafttreten der 6. RL geltenden Aufwendungseigenverbrauch nach 搂听1 Abs.听1 Nr.听2 Buchst.听c UStG als faktisches Vorsteuerabzugsverbot angesehen hat. Danach war der Unternehmer bei Aufwendungen f眉r Yachten i.S.v. 搂听4 Abs.听5 Satz听1 Nr.听4 EStG zwar zum Vorsteuerabzug berechtigt, hatte aber hierf眉r einen sog. Eigenverbrauch zu besteuern. 搂听1 Abs.听1 Nr.听2 Buchst.听c UStG, der mit Einf眉hrung des 搂听15 Abs.听1a UStG abgeschafft wurde, wirkte somit wie eine Einschr盲nkung des Vorsteuerabzugs. |
d) |
Diese Rechtsprechung, die sich bislang nur auf nicht aktivierungspflichtige Aufwendungen bezog, hat der BFH nunmehr auch auf Anschaffungs- und Herstellungskosten 眉bertragen. |
2. Den Regelungen 眉ber den innergemeinschaftlichen Warenhandel zwischen Unternehmern aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten unterliegen nicht nur entgeltliche Lieferungen, sondern auch das sog. rechtsgesch盲ftslose Verbringen eines Gegenstandes innerhalb eines Unternehmens aus z.B. einem inl盲ndischen Unternehmensteil in einen anderen Teil desselben Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat oder umkehrt.
a) |
Der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Verbringens dient dazu, den Gegenstand aus der z.B. inl盲ndischen Besteuerungssph盲re in die des Mitgliedstaats zu 眉berf眉hren, in den der Gegenstand verbracht wird. Dies setzt eine endg眉ltige Verbi... |