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Leitsatz
1. Ein Klarierungsagent (Schiffsmakler), der zur Klarierung eines bestimmten Seeschiffes (Schiffsabfertigung und -versorgung) einen Hafendienstleister dar眉ber informiert, dass die Schifffahrtsgesellschaft ihn mit der Erbringung von 鈥 zu diesem Zeitpunkt nur teilweise feststehenden 鈥 Leistungen beauftragen wird, stellt den Kontakt zu einem bestimmten Kunden her, so dass nur eine Vermittlungsleistung vorliegt, nicht aber mehrere Einzelvermittlungen in Bezug auf eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen.
2. Diese Vermittlungsleistung ist nicht gem盲脽 搂听4 Nr.听5 Satz听1 Buchst.听a i.V.m. 搂听4 Nr.听2 und 搂听8 Abs.听1 des Umsatzsteuergesetzes steuerfrei, wenn es infolge der Vermittlung des gesch盲ftlichen Kontakts zu einer Vielzahl verschiedener, zum Zeitpunkt der Vermittlung nach Art und Umfang noch nicht abschlie脽end bestimmter Ums盲tze kommt, die sowohl steuerpflichtig als auch steuerfrei sein k枚nnen.
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Normenkette
搂听4 Nr.听2 und Nr.听5 Satz听1 Buchst.听a, 搂听8 Abs.听1, 搂听3 Abs.听9 Satz听1, 搂听3a Abs.听2 Satz听1, 搂听15 Abs.听1 Satz听1 Nr.听1, Abs.听2 Satz听1 Nrn.听1 und 2 UStG, Art.听153 Abs.听1 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL)
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Sachverhalt
Die Kl盲gerin betrieb eine Seehafen-Spedition. Sie erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit der Klarierung (Schiffsabfertigung und -versorgung) von Seeschiffen. Hierf眉r beauftragten Schifffahrtsgesellschaften einen Klarierungsagenten. Im Namen und f眉r Rechnung der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft beauftragte der jeweilige Klarierungsagent seinerseits die Kl盲gerin, schiffs- und besatzungsbezogene Dienstleistungen zu erbringen, die der Klarierung des jeweiligen Seeschiffes dienten. Hierbei informierte er die Kl盲gerin per E-Mail 眉ber die bereits von der Schifffahrtsgesellschaft beauftragten Leistungen. Teils beauftragte die jeweilige Schifffahrtsgesellschaft w盲hrend der Liegezeit weitere Leistungen. Bei jedem Schiffseinlauf erbrachte die Kl盲gerin bis zu 70 unterschiedliche Leistungen. Die Kl盲gerin rechnete 鈥 getrennt nach steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen 鈥 gegen眉ber der jeweiligen Schifffahrtsgesellschaft ab, wobei sie die Rechnungen an den Klarierungsagenten sandte. Der Klarierungsagent erhielt von der Kl盲gerin eine Vermittlungsprovision, die sich nach einem prozentualen Anteil an dem Entgelt berechnete, das die Kl盲gerin f眉r die von ihr gegen眉ber der Schifffahrtsgesellschaft erbrachten Leistungen in Rechnung stellte. 脺ber diese Provision erteilte die Kl盲gerin dem Klarierungsagenten 鈥 getrennt nach den erbrachten steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen 鈥 Gutschriften und wies dabei USt aus, auch soweit die Provision auf die Erbringung steuerfreier Ums盲tze berechnet wurde.
Das FA versagte der Kl盲gerin den Vorsteuerabzug aus den Vermittlungsleistungen zu etwa 25听%, da die Kl盲gerin die Vermittlungsleistungen insoweit zur Erbringung von Leistungen verwendet habe, die gem盲脽 搂听4 Nr.听5 Satz听1 Buchst.听a i.V.m. 搂听4 Nr.听2 und 搂听8 UStG steuerfrei gewesen seien, und erlie脽 f眉r die Streitjahre ge盲nderte USt-Bescheide. Einspruch und Klage zum FG hatten keinen Erfolg (FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 25.2.2022, 6 K 134/20, 亿兆体育-Index 15147212).
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Entscheidung
Der BFH hob die Entscheidung der Vorinstanz auf und gab der Klage statt. Es liege eine einheitliche und dabei insgesamt steuerpflichtige Vermittlungsleistung vor, die die Kl盲gerin zum Vorsteuerabzug berechtige.
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Hinweis
1. Ein Klarierungsagent (Schiffsmakler), der zur Klarierung eines bestimmten Seeschiffes und damit zu dessen Schiffsabfertigung und -versorgung einen Hafendienstleister dar眉ber informiert, dass die Schifffahrtsgesellschaft ihn mit der Erbringung von 鈥 zu diesem Zeitpunkt nur teilweise feststehenden 鈥 Leistungen beauftragen wird, stellt den Kontakt zu einem bestimmten Kunden her. Es stellt sich dann die Frage, ob nur eine Vermittlungsleistung vorliegt oder aber von mehreren Einzelvermittlungen in Bezug auf eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen auszugehen ist.
2. Der BFH bejaht die Einheitlichkeit der Vermittlung und f眉hrt hierf眉r den von den Beteiligten verfolgten Zweck an, die Klarierung innerhalb der geplanten Liegezeit eines Seeschiffes durchzuf眉hren und in dieser Zeit Schiff und Besatzung f眉r die Weiterfahrt mit allen hierf眉r erforderlichen Leistungen zu versorgen. Da ein Seeschiff einen Seehafen erst wieder verlassen kann, nachdem alle Pflichten im Zusammenhang mit dem Ein- und Auslaufen erf眉llt, notwendige Reparaturen abgeschlossen sind und sich die Besatzung verproviantiert hat, kommt es ma脽geblich darauf an, durch einen einzigen Vermittlungsakt daf眉r zu sorgen, dass alle erforderlichen Leistungen erbracht werden. Um welche Leistungen es demgegen眉ber im Einzelnen geht, ist nachrangig.
3. Diese einheitliche Vermittlungsleistung ist nicht gem盲脽 搂听4 Nr.听5 Satz听1 Buchst.听a i.V.m. 搂听4 Nr.听2 und 搂听8 Abs.听1 UStGsteuerfrei. Denn es kommt infolge der Vermittlung des gesch盲ftlichen Kontakts zu einer Vielzahl verschiedener, zum Zeitpunkt der Vermittlung nach Art und Umfang noch nicht abschlie脽end bestimmter Ums盲tze, die sowohl steuerpflic...