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Entscheidungsstichwort (Thema)
Umsatzsteuerpflicht bei Schiffsmaklerprovisionen
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Leitsatz (amtlich)
1. Provisionen von Schiffsmaklern, die im Zusammenhang mit umsatzsteuerfreien Leistungen gem盲脽 搂 4 Nr. 2 in Verbindung mit 搂 8 Abs. 1 UStG stehen, sind umsatzsteuerfrei. Maklerprovisionen, die im Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen Leistungen stehen, sind umsatzsteuerpflichtig.
2. Es liegt keine einheitliche Leistung im Sinne des Umsatzsteuerrechts vor, obwohl der jeweilige Schiffsmakler nur jeweils einen Auftrag vermittelt. Die Provision des Maklers ist nur der Annex zu den beauftragten Leistungen, so dass sich auch die umsatzsteuerliche Qualifizierung der Maklerleistung nach diesen beauftragten Leistungen richtet.
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Normenkette
UStG 搂听4 Nrn.听2, 5 Buchst. a, 搂听8 Abs. 1
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Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kl盲gerin ein Vorsteuerabzug aus Provisionsgutschriften zusteht. Insbesondere ist streitig, ob alle Zahlungen im Rahmen einer einheitlichen Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne erfolgten.
Die Kl盲gerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom ... 2008 gegr眉ndete GmbH, deren Unternehmensgegenstand der ... ist.
Die Kl盲gerin erh盲lt von mehreren Schiffsmaklern Auftr盲ge. Hierbei handelt es sich um Rahmenauftr盲ge. Es gibt keine schriftlichen Vereinbarungen. Die Makler erhalten zwischen ... % und ... % Provisionen. Die Provision wird auf den Nettowert der erbrachten Leistungen berechnet.
Die Reedereien beauftragen jeweils einen Makler, kurz bevor ein Schiff in den Hamburger Hafen einlaufen sollte. Die Kl盲gerin erh盲lt anschlie脽end von dem Makler eine E-Mail mit den (bereits) beauftragten Leistungen. Dabei geht es zum Beispiel darum, von der Reederei bestellte Ersatzteile f眉r das Schiff oder Medikamente f眉r die Besatzung zum Schiff zu liefern. Manchmal entsteht auch die Notwendigkeit f眉r weitere Leistungen, beispielsweise Fahrten von Besatzungsmitgliedern zum Arzt. Das wird dann meistens telefonisch nachtr盲glich beauftragt. Einzelne Leistungen k枚nnen auch direkt von der Besatzung des Schiffes beauftragt werden. F眉r einen Schiffsanlauf k枚nnen bis zu ... einzelne Leistungen erbracht werden.
Die Kl盲gerin rechnet gegen眉ber den Schifffahrtsgesellschaften ab, wobei die Rechnungen an die Adresse des jeweiligen Maklers gerichtet sind, z.B. "Master/owner ..., c/o Messrs ..., ... Hamburg, Germany". Die Abrechnungen gegen眉ber den Schifffahrtsgesellschaften erfolgen 眉ber getrennte Rechnung, eine steuerfreie und eine steuerpflichtige Rechnung. Diese Rechnungen sind Bestandteil der Hafenabrechnungen der Schiffsmakler. Der jeweilige Schiffsmakler rechnet gegen眉ber der jeweiligen Reederei mit einer einheitlichen Hafenkostenabrechnung 眉ber s盲mtliche von ihm gegen眉ber der Reederei erbrachten T盲tigkeiten ab. Hierbei werden auch die direkt von der Reederei oder Besatzungsmitgliedern erteilten Auftr盲ge einbezogen. Die Reedereien zahlen an den jeweiligen Makler und die Kl盲gerin erh盲lt ihr Geld von dem Makler.
Bis einschlie脽lich 2013 erstellte die Kl盲gerin die Gutschriften gegen眉ber den Maklern - entsprechend den Rechnungen gegen眉ber den Reedereien - teilweise mit und teilweise ohne Umsatzsteuer. Ab dem Jahr 2014 hat die Kl盲gerin ihr Verfahren umgestellt und weist nunmehr f眉r alle Gutschriften gegen眉ber den Maklern einheitlich Umsatzsteuer aus. Die Kl盲gerin erteilte in den Streitjahren 2014 bis 2015 j盲hrlich etwa ... Provisionsgutschriften.
Sie erfasste in den Streitjahren zun盲chst die Zahlungen der Provisionen an Makler als Erl枚sschm盲lerungen zu ... %. Dies waren in 2014: ... 鈧, in 2015 ... 鈧 und in 2016: ... 鈧. In den Vorjahren erfasste sie ca. in H枚he der H盲lfte diese als Erl枚sschm盲lerungen zu 0 %.
In der Zeit vom 12. Juni 2018 bis 3. M盲rz 2020 f眉hrte der Beklagte bei der Kl盲gerin eine Au脽enpr眉fung durch. Dabei stellte die Betriebspr眉ferin fest, dass es sich bei den gebuchten Erl枚sschm盲lerungen um Gutschriften f眉r Provisionen handelte, welche gegen眉ber Maklern erstellt wurden.
Im Anschluss an die Schlussbesprechung vom 27. Januar 2020 korrigierte die Kl盲gerin die Gutschriften von ... Rechnungen r眉ckwirkend hinsichtlich der Leistungsbeschreibung und erg盲nzte f眉r jeden Auftrag den Namen des jeweiligen Schiffes. Soweit die Kl盲gerin die Gutschriften in Bezug auf die Leistungsbeschreibung korrigiert hat, sind sich die Beteiligten in tats盲chlicher Hinsicht dar眉ber einig, dass die Gutschriften die Voraussetzungen f眉r eine derartige Berichtigung erf眉llten und die Leistungsbeschreibungen nunmehr den rechtlichen Anforderungen gen眉gen.
Die Betriebspr眉fung korrigierte die bisher gebuchte negative Umsatzsteuer, erh枚hte die erkl盲rten Vorsteuern und erkannte von den sich anschlie脽end ergebenden Vorsteuern in H枚he von ... 鈧 f眉r 2014, in H枚he von ... 鈧 f眉r 2015 und in H枚he von ... 鈧 f眉r 2016 ca. ein Viertel nicht an. Dies waren ... 鈧 f眉r 2014, ... 鈧 f眉r 2015 und ... 鈧 f眉r 2016. Die Betriebspr眉ferin vertrat die Ansicht, dass in den Gutschriften, die eine Provision f眉r einen vermittelten steuerfreien Ausgangsumsatz enthielten, die Umsatzsteuer zu Unr...