Prof. Dr. Stefan Schneider
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Leitsatz
Ein Soldat auf Zeit, der f眉r seine sp盲tere Verwendung im Mannschaftsdienstgrad unterwiesen wird, befindet sich in einer Berufsausbildung i.S.d. 搂听32 Abs.听4 Satz听1 Nr.听2 Buchst.听a EStG, solange der Ausbildungscharakter im Vordergrund seiner T盲tigkeit steht.
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Normenkette
搂搂听32 Abs.听4 Satz听1 Nr.听2 Buchst.听a und c, 32 Abs.听4 Satz听2, 62 Abs.听1, 63 Abs.听1 Satz听2 EStG, 搂听2 BKV
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Sachverhalt
K bezog f眉r ihren Sohn zun盲chst Kindergeld. Der hatte seine Schulausbildung im Juli 2009 beendet, war aber nicht arbeitslos gemeldet. Erst im Januar 2010 nahm er am Einstellungsverfahren der Bundeswehr teil und wurde dort ab April 2010 als Soldat auf Zeit (Dienstgrad Sch眉tze) f眉r vier Jahre eingestellt. Schon da war seine Verwendung als Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE vorgesehen, die eine abgeschlossene Grundausbildung mit anschlie脽ender Kraftfahrgrundausbildung samt erfolgreich bestandener Fahrerlaubnis-Pr眉fung (Klasse CE) erfordert. Ks Sohn durchlief diese Ausbildung, erwarb dann eine Lkw- und Kraftfahrerlaubnis CE und war dann bei der Bundeswehr als Kraftfahrer t盲tig. Die Kindergeldkasse hob die Kindergeldfestsetzung f眉r August 2009 bis Mai 2010 mangels Vorliegens einer Ausbildung auf und forderte das Kindergeld zur眉ck. Die Klage blieb erfolglos (FG M眉nster, Urteil vom 12.8.2011, 14 K 4025/10 Kg, 亿兆体育-Index 2754147, EFG 2012, 415).
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Entscheidung
Der BFH hob aus den in den Praxis-Hinweisen erl盲uterten Erw盲gungen die Vorentscheidung auf und verwies die Sache an das FG zur眉ck.
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Hinweis
Der Besprechungsfall behandelt eine f眉r das Kindergeldrecht typische Frage: Befindet sich das Kind in Berufsausbildung oder bem眉ht es sich jedenfalls ernsthaft um einen Ausbildungsplatz?
1. Ein Kindergeldanspruch besteht u.a. dann, wenn das Kind f眉r einen Beruf ausgebildet wird. Die in 搂听32 Abs.听4 Satz听1 Nr.听2 Buchst.听a EStG vorausgesetzte Berufsausbildung ist ein eigenst盲ndiger Begriff und grunds盲tzlich weit auszulegen (BFH, Urteil vom 2.4.2009, III听R听85/08, BFH/NV 2009, 1502, BFH/PR 2009, 426). Auch Soldaten k枚nnen sich in Berufsausbildung befinden. Das Besprechungsurteil verweist insoweit auf BFH-Urteile zur Ausbildung von Unteroffizieren und Offizieren. Diese Grunds盲tze werden hier nun auch auf Zeitsoldaten angewandt. Deshalb kommt der BFH zu dem Ergebnis: Das Kind befand sich jedenfalls seit April 2010 in einer Berufsausbildung. Denn es durchlief Ausbildungsabschnitte, die f眉r seine Verwendung als Kraftfahrer notwendig waren, n盲mlich die allgemeine Grundausbildung und die daran anschlie脽ende Dienstpostenausbildung samt Abschluss durch Ks Sohn mit der beruflichen Qualifikation als Berufskraftfahrer.
2. F眉r die Zeit Januar bis M盲rz 2010 kam 搂听32 Abs.听4 Satz听1 Nr.听2 Buchst.听c EStG als Grundlage f眉r einen Kindergeldanspruch zur Anwendung. Denn wenn sich das Kind noch nicht in Ausbildung befindet, kann es ber眉cksichtigt werden, wenn es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bem眉ht (搂听32 Abs.听4 Satz听1 Nr.听2 Buchst.听c EStG, dazu BFH, Urteil vom 22.9.2011, III听R听35/08, BFH/NV 2012, 232, m.w.N.). Davon ging der BFH aus. Denn sp盲testens mit dem Einstellungsverfahren zur Bundeswehr im Januar 2010 war von einem ernsthaften Bem眉hen um einen Ausbildungsplatz auszugehen.
3. Das war die Beurteilung des BFH auf Grundlage des bisher festgestellten Sachverhalts. Allerdings hatte das FG noch nicht festgestellt, ob sich Ks Sohn m枚glicherweise schon fr眉her durch weitere Ma脽nahmen ernsthaft um seinen Ausbildungsplatz bei der Bundeswehr bem眉ht hatte. Diese Feststellungen wird das FG nun im zweiten Rechtsgang nachzuholen haben. Dazu verwies der BFH auch gleich auf die Rechtsprechung, dass dieses Bem眉hen grunds盲tzlich glaubhaft zu machen ist (BFH, Urteil vom 19.6.2008, III听R听66/05, BFH/NV 2008, 1740, BFH/PR 2008, 464).
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Link zur Entscheidung
BFH, Urteil vom 10.5.2012 鈥 VI R 72/11