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Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausbildung bei der Bundeswehr als Zeitsoldat keine Berufsausbildung
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Leitsatz (redaktionell)
Eine Bewerbung um eine Aufnahme in die Laufbahngruppe der Mannschaften als Soldat auf Zeit ist auch dann keine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz, wen von Anfang an feststeht, dass der Bewerber 眉ber die Grundausbildung hinaus an zus盲tzlichen "Ausbildungsangeboten" der Bundeswehr - wie z.B. der Fahrausbildung - teilnehmen will und soll.
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Normenkette
EStG 搂 32 Abs. 4
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Nachgehend
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Tatbestand
Die Beteiligten streiten dar眉ber, ob die Kl盲gerin f眉r den Zeitraum August 2009 bis Mai 2010 (Streitzeitraum) einen Anspruch auf Kindergeld f眉r ihren Sohn hat.
Die Kl盲gerin bezog zun盲chst Kindergeld f眉r ihren am 2. Oktober 1989 geborenen Sohn B. (B.). Zuletzt hatte die Beklagte die Fortzahlung des Kindergeldes im August 2007 verf眉gt, nachdem die Kl盲gerin eine Erkl盲rung zu den Eink眉nften und Bez眉gen ihres Sohnes sowie eine Schulbescheinigung vorgelegt hatte.
B. beendete seine Schulausbildung am N-Berufskolleg im Juli 2009. Ausweislich des Zeugnisses hat er die Jahrgangsstufe 12.2 abgeschlossen.
Am 17. und 18. Januar 2010 nahm B. an einem Eignungstest des Instituts X teil. Nachdem B. am 18. Januar 2010 zun盲chst die Mitteilung erhalten hatte, dass eine Einplanung zu dem gew眉nschten Diensteintritt wegen ausstehender 盲rztlicher Untersuchungsergebnisse noch nicht erfolgen k枚nne, wurde ihm am 17. Februar 2010 aufgrund der Ergebnisse des Tests eine Einplanungsentscheidung er枚ffnet. Danach war er zum 6. April 2010 im Einstellungsdienstgrad Sch眉tze f眉r eine Verpflichtungszeit von 4 Jahren eingeplant. Als vorgesehene Anschlussverwendung war 鈥濳raftfahrer CE鈥 in der Einplanungsentscheidung vermerkt. Ausweislich der hierzu vorliegenden Unterlagen vom gleichen Tag sollte sich B., mit der vorgesehenen Verwendung und 鈥瀎olgenden Ausbildungsabschnitten鈥 einverstanden erkl盲ren:
- Grundausbildung 鈥 3 Monate
- Anschlussverwendung 鈥. Im Anschluss an die Grundausbildung erfolgt die Vorbereitung auf den integrierten Dienst鈥
- Dauer der Ausbildung 鈥 f眉r SaZ 1-4 (Laufbahngruppe der Mannschaften) ca. 05-09 Monate鈥
- Endverwendung 鈥.
In der hierzu gefertigten Erkl盲rung findet sich ferner der Hinweis, dass die Ausbildung zum Reserveunteroffiziersanw盲rter/Reserveoffiziersanw盲rter (RUA/ROA) sowie die Fortbildung zum Feldwebel f眉r Soldaten w盲hrend der integrierten Ausbildung und Verwendung nicht m枚glich sei.
Mit Schreiben vom 23. Februar 2010 forderte das Institut X B. zum Dienstantritt auf. Es teilte mit, dass beabsichtigt sei, ihn aufgrund seiner Bewerbung als Soldat auf Zeit in die Bundeswehr einzustellen. Die Einstellung solle mit dem Dienstgrad Sch眉tze (搂 8 i.V.m. 搂 4 Abs. 2 Soldatenlaufbahnverordnung 鈥 SLV) erfolgen. B. wurde weiterhin gebeten, sich am 6. April 2010 zum Dienstantritt zu melden. In der Planungsinformation f眉r die integrierte Verwendung vom 20. April 2011 war vorgesehen, dass B. nach Durchf眉hrung der allgemeinen Grundausbildung (1.4. 鈥 30.06.2010) im dritten und vierten Quartal des Jahres eine Kraftfahrerausbildung absolvieren sollte. Tats盲chlich erwarb B. im Oktober/November 2010 die Lkw Fahrerlaubnis bzw. die Kraftfahrerlaubnis CE.
Die Beklagte wies 鈥 nachdem sie von der Beendigung der Schulausbildung des B. und dessen Bewerbung bei der Bundeswehr erfahren hatte 鈥 die Kl盲gerin mit Schreiben vom 8. Juni 2010 darauf hin, dass sie im Streitzeitraum m枚glicherweise zu Unrecht Kindergeld f眉r B. erhalten habe. B. habe die Schulausbildung im Juli 2009 beendet. Er sei weder bei der Arbeitsvermittlung noch in der Berufsberatung gemeldet gewesen. Auch Eigenbem眉hungen um einen Ausbildungsplatz seien nicht nachgewiesen worden. Die Bem眉hungen des B. um eine 鈥濧ufnahme鈥 als Soldat auf Zeit, seien zur Begr眉ndung eines Kindergeldanspruchs nicht geeignet.
Hierauf teilte die Kl盲gerin mit, ihr Sohn habe sich tats盲chlich darum bem眉ht, als Soldat auf Zeit 鈥瀉ufgenommen鈥 zu werden. Er strebe allerdings w盲hrend seiner Zeit bei der Bundeswehr eine Ausbildung an, welche er auch im zivilen Bereich nutzen k枚nne. Diese M枚glichkeit bestehe durchaus. Im Vordergrund stehe eine Ausbildung als Kraftfahrer. Hierzu legte sie verschiedene Unterlagen vor.
Die Beklagte hob mit Bescheid vom 28. Juni 2010 die Festsetzung des Kindergeldes f眉r B. ab August 2009 auf und forderte das f眉r den Zeitraum August 2009 bis Mai 2010 gezahlte Kindergeld in H枚he von insgesamt 1.740 EUR von der Kl盲gerin zur眉ck. Der hiergegen gerichtete Einspruch blieb ohne Erfolg (Einspruchsentscheidung vom 8. Oktober 2010).
Ihre Klage begr眉ndet die Kl盲gerin unter Verweis auf die Bewerbung ihres Sohnes bei der Bundeswehr. Ihr Sohn habe sich bereits am 23. Juli 2009 beim Institut X beworben. Die Bewerbung habe eine Einstellung in die Laufbahngruppe der Unteroffiziere umfasst.
Nach erfolgreicher Bewerbung sei er am 6. April 2010 f眉r 4 Jahre als Zeitsoldat eingestellt worden. W盲hrend dieser Zeit durchlaufe er zus盲tzlich die zivile Ausbildung zum Kraftfahrer....