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Entscheidungsstichwort (Thema)
Zuzahlung des Ver盲u脽erers an den Erwerber von GmbH-Anteilen als steuerpflichtiger Ertrag
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Leitsatz (amtlich)
Eine von dem Ver盲u脽erer an den Erwerber geleistete Zuzahlung stellt einen steuerpflichtigen Ertrag dar, wenn die Voraussetzungen f眉r die Einstellung einer der im HGB aufgef眉hrten Passivposten nicht erf眉llt sind.
Die Passivierung eines negativen Gesch盲ftswerts ist weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich zul盲ssig
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Normenkette
EStG 搂听5 Abs.听1-2, 搂听6 Abs. 1 Nr. 2; HGB 搂搂听246-247, 249, 252, 255
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Nachgehend
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Tatbestand
Die Beteiligten streiten darum, ob eine von dem Ver盲u脽erer an den Erwerber von Gesch盲ftsanteilen an einer GmbH geleistete Zuzahlung einen steuerpflichtigen Ertrag darstellt.
Die Kl盲gerin (Klin.) ist eine Gesellschaft mit beschr盲nkter Haftung. Gem盲脽 搂 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages ist Gegenstand des Unternehmens der Export und der Handel mit Waren aller Art. Gem盲脽 搂 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages darf die Klin. andere Unternehmen 眉bernehmen und sich an solchen beteiligen. F眉r den Erwerb von Beteiligungen ist gem. 搂 6 des Gesellschaftsvertrages die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich.
Mit Kaufvertrag vom 15. Dezember 1989 hat die Klin. von der ... GmbH (im folgenden A) deren Gesch盲ftsanteile an der Firma ... GmbH (im folgenden B) erworben. Das Stammkapital der B belief sich auf 720.000 DM. Zum Kaufpreis vereinbarten die Vertragspartner unter Tz. 1a Folgendes:
"Der Kaufpreis f眉r s盲mtliche Gesch盲ftsanteile der Firma A an der Firma B wird aufgrund der Bilanz zum 31.12.1989 ermittelt werden. Diese Bilanz ist von der Gesch盲ftsf眉hrung von Firma B bis 31.03.1990 aufzustellen und von der Gesellschafterversammlung sowie A festzustellen. Der Kaufpreis besteht in der Differenz zwischen den Aktiv- und Passivposten jeweils ohne Ansatz von Kapital- bzw. Jahresfehlbetr盲gen zuz眉gl. eines Betrages f眉r stille Reserven/Firmenwert von DM 50.000,00."
In Tz. 2 des Kaufvertrages hei脽t es weiter:
"A conto des Kaufpreises werden bei Vertragsabschlu脽 (notarielle Beurkundung) an die Firma A GmbH DM 75.000,00 gezahlt. Eine Abrechnung des Kaufpreises erfolgt per 30.06.1990. Sollte eine 脺berzahlung erfolgt sein, so verpflichtet sich A, diesen Betrag unverz眉glich C zu erstatten."
Gem盲脽 Tz. 6 des Kaufvertrages verpflichteten sich C und D (Letzterer ist ebenso wie der Gesch盲ftsf眉hrer C an der Klin. als Gesellschafter beteiligt), Sicherheiten, die der Bank AG f眉r die Einr盲umung von Krediten an die B gestellt worden waren, durch neue Sicherheiten abzul枚sen. Insoweit verpflichtete sich D, eine selbstschuldnerische B眉rgschaft f眉r die Firma gegen眉ber der Bank in H枚he von 225.000 DM zu unterzeichnen.
In der Bilanz der B zum 31. Dezember 1989 wurde f眉r das Jahr 1989 ein Verlust in H枚he von 795.195,67 DM ermittelt. Die Summe der Aktiva - im Wesentlichen Vorr盲te und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - belief sich auf rd. 2.346.000 DM, die Summe der Passiva - bestehend im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegen眉ber Kreditinstituten
(rd. 1.301.000 DM) und Lieferantenverbindlichkeiten (rd. 1.392.000 DM) mit Laufzeiten von jeweils unter einem Jahr - betrug rd. 2.886.000 DM. Hieraus resultierte ein negatives Kapital in H枚he von rd. 540.000 DM.
Im Laufe des Jahres 1990 verhandelten die Vertragspartner 眉ber die H枚he des Kaufpreises, der von der Klin. f眉r den Erwerb der Gesch盲ftsanteile an der B zu zahlen war. Am 05. Dezember 1990 einigten sich die Vertragspartner hier眉ber wie folgt:
"A hat 脿 conto des Kaufpreises am 15. Dez. 1989 eine Zahlung von DM 75.000,00 erhalten. A verpflichtet sich, diesen Betrag bis zum 30. November 1990 an C zur眉ckzuzahlen.
Zur Abgeltung der Anspr眉che von C aus dem Vertrag vom 15. Dez. 1989 verpflichtet sich A zur Zahlung von DM 160.000,00, und zwar in monatlichen Raten von DM 10.000,00 jeweils zum 25. eines Monats, beginnend mit dem 25. Febr. 1991. ..."
Die 脺berschuldung der B wurde dadurch beseitigt, dass die Klin. die Zahlung der Bankverbindlichkeiten gegen眉ber der Bank AG durch Stellung einer selbstschuldnerischen B眉rgschaft gew盲hrleistete. Aus dieser B眉rgschaft ist die Klin. im Jahre 1990 und in den nachfolgenden Jahren nicht in Anspruch genommen worden, weil die B die Verbindlichkeiten aus eigener Kraft bedienen konnte. Weiterhin hat die Klin. f眉r die Verbindlichkeiten der B bei der Bank gem盲脽 den allgemeinen Sicherungsbedingungen der Bank Sicherheiten in Form von Sicherungs眉bereignungen und Forderungsabtretungen geleistet. Ausweislich der Bilanz zum 31. Dezember 1990 erzielte die B im Jahre 1990 einen 脺berschuss in H枚he von rd. 23.229 DM. Bei Aktiva in H枚he von rd. 2.399.000 DM und Passiva in H枚he von rd. 2.892.000 DM (hierin enthalten Verbindlichkeiten gegen眉ber Kreditinstituten in H枚he von rd. 1.674.000 DM, Lieferantenverbindlichkeiten in H枚he von rd. 833.000 DM) belief sich das negative Kapital zum 31. Dezember 1990 auf rd. 513.000 DM.
Nach ihrer Bilanz zum 31. Dezember 1991 erzielte die B 1991 einen ...