听(1) 1Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, B眉cher zu f眉hren und regelm盲脽ig Abschl眉sse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung B眉cher f眉hren und regelm盲脽ig Abschl眉sse machen, ist f眉r den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsverm枚gen anzusetzen (搂 4 Absatz 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grunds盲tzen ordnungsm盲脽iger Buchf眉hrung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Aus眉bung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gew盲hlt. 2Voraussetzung f眉r die Aus眉bung steuerlicher Wahlrechte ist, dass die Wirtschaftsg眉ter, die nicht mit dem handelsrechtlich ma脽geblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu f眉hrende Verzeichnisse aufgenommen werden. 3In den Verzeichnissen sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Vorschrift des ausge眉bten steuerlichen Wahlrechts und die vorgenommenen Abschreibungen nachzuweisen.
听(1a) 1Posten der Aktivseite d眉rfen nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden. 2Die Ergebnisse der in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeten Bewertungseinheiten sind auch f眉r die steuerliche Gewinnermittlung ma脽geblich.
听(2) F眉r immaterielle Wirtschaftsg眉ter des Anlageverm枚gens ist ein Aktivposten nur anzusetzen, wenn sie entgeltlich erworben wurden.
听(2a) F眉r Verpflichtungen, die nur zu erf眉llen sind, soweit k眉nftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, sind Verbindlichkeiten oder R眉ckstellungen erst anzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind.
听(3) 1R眉ckstellungen wegen Verletzung fremder Patent-, Urheber- oder 盲hnlicher Schutzrechte d眉rfen erst gebildet werden, wenn
听 1. |
der Rechtsinhaber Anspr眉che wegen der Rechtsverletzung geltend gemacht hat oder |
听 2. |
mit einer Inanspruchnahme wegen der Rechtsverletzung ernsthaft zu rechnen ist. |
2Eine nach Satz 1 Nummer 2 gebildete R眉ckstellung ist sp盲testens in der Bilanz des dritten auf ihre erstmalige Bildung folgenden Wirtschaftsjahres gewinnerh枚hend aufzul枚sen, wenn Anspr眉che nicht geltend gemacht worden sind.
听(4) R眉ckstellungen f眉r die Verpflichtung zu einer Zuwendung anl盲sslich eines Dienstjubil盲ums d眉rfen nur gebildet werden, wenn das Dienstverh盲ltnis mindestens zehn Jahre bestanden hat, das Dienstjubil盲um das Bestehen eines Dienstverh盲ltnisses von mindestens 15 Jahren voraussetzt, die Zusage schriftlich erteilt ist und soweit der Zuwendungsberechtigte seine Anwartschaft nach dem 31. Dezember 1992 erwirbt.
听(4a) 1R眉ckstellungen f眉r drohende Verluste aus schwebenden Gesch盲ften d眉rfen nicht gebildet werden. 2Das gilt nicht f眉r Ergebnisse nach Absatz 1a Satz 2.
听(4b) 1R眉ckstellungen f眉r Aufwendungen, die in k眉nftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu aktivieren sind, d眉rfen nicht gebildet werden. 2R眉ckstellungen f眉r die Verpflichtung zur schadlosen Verwertung radioaktiver Reststoffe sowie ausgebauter oder abgebauter radioaktiver Anlagenteile d眉rfen nicht gebildet werden, soweit Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung oder Verarbeitung von Kernbrennstoffen stehen, die aus der Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe gewonnen worden sind und keine radioaktiven Abf盲lle darstellen.
听(5) 1Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur anzusetzen
听 1. |
auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand f眉r eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; |
听 2. |
auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag f眉r eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. |
2Der Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens kann unterbleiben, wenn die jeweilige Ausgabe oder Einnahme im Sinne des Satzes 1 den Betrag des 搂 6 Absatz 2 Satz 1 nicht 眉bersteigt; das Wahlrecht ist einheitlich f眉r alle Ausgaben und Einnahmen im Sinne des Satzes 1 auszu眉ben. 3Auf der Aktivseite sind ferner anzusetzen
听 1. |
als Aufwand ber眉cksichtigte Z枚lle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsg眉ter des Vorratsverm枚gens entfallen, |
听 2. |
als Aufwand ber眉cksichtigte Umsatzsteuer auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen. |
听(6) Die Vorschriften 眉ber die Entnahmen und die Einlagen, 眉ber die Zul盲ssigkeit der Bilanz盲nderung, 眉ber die Betriebsausgaben, 眉ber die Bewertung und 眉ber die Absetzung f眉r Abnutzung oder Substanzverringerung sind zu befolgen.
听(7) 1脺bernommene Verpflichtungen, die beim urspr眉nglich Verpflichteten Ansatzverboten, -beschr盲nkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben, sind zu den auf die 脺bernahme folgenden Abschlussstichtagen bei dem 脺bernehmer und dessen Rechtsnachfolger so zu bilanzieren, wie sie beim urspr眉nglich Verpflichteten ohne 脺bernahme zu bilanzieren w盲ren. 2Dies gilt in F盲llen des Schuldbeitritts oder der Erf眉llungs眉bernahme mit vollst盲ndiger oder teilweiser Schuldfreistellung f眉r die sich aus diesem Rechtsgesch盲ft ergebenden Verpflichtungen sinngem盲脽. 3Satz 1 ist f眉r den Erwerb ei...