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Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorliegen eines beg眉nstigungsf盲higen Familienheims
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Leitsatz (redaktionell)
Das Familienheim nach 搂 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG kann nicht durch ein vergleichbares ebenfalls zur Erbmasse geh枚rendes Objekt ersetzt werden.
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Normenkette
ErbStG 搂 13 Abs. 1 Nr. 4c
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Tatbestand
Die Beteiligten streiten 眉ber die Gew盲hrung der Steuerbefreiung nach 搂听13听Abs.听1听Nr.听4c听Satz听1听Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
Der Kl盲ger ist alleiniger Erbe seiner鈥erstorbenen Mutter. Neben Giralgeld und anderen Kapitalforderungen war auch Grundverm枚gen Teil der Erbmasse. Dazu geh枚rten mehrere Wohnungen im Mehrfamilienhaus X听in Y. Darunter befanden sich die von der Erblasserin bis zu ihrem Tod selbst bewohnte Wohnung Nr. 1 des Aufteilungsplans (ATP) im Dachgeschoss des Objektes sowie die vom Kl盲ger von der Erblasserin angemietete Wohnung Nr. 2 ATP im zweiten Obergeschoss.
Ein Umzug des Kl盲gers in die Wohnung der verstorbenen Erblasserin erfolgte nicht. Er blieb weiterhin in der Wohnung Nr. 2 ATP wohnen. Die Wohnung Nr. 1 ATP vermietete er an Dritte.
Mit der Erbschaftsteuererkl盲rung beantragte der Kl盲ger f眉r beide Wohnungen zun盲chst die Steuerbefreiung nach 搂听13d Abs.听1, Abs.听3 Nr. 1 ErbStG.
Der Beklagte gew盲hrte die beantragte Steuerbefreiung nur f眉r die von der Erblasserin an den Kl盲ger vermietete Wohnung Nr. 2 ATP. F眉r die Wohnung Nr. 1 ATP ber眉cksichtigte er den gesondert festgestellten Grundbesitzwert in voller H枚he. Der Erbschaftsteuerbescheid erging am 22. Dezember 2022.
Mit Schreiben vom 9. Januar 2023 legte der Kl盲ger Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid ein und begehrte erstmals eine Steuerbefreiung nach 搂听13听Abs.听1听Nr.听4c听Satz听1听ErbStG f眉r die Wohnung Nr. 2 ATP. Auch wenn die gesondert festgestellten Grundbesitzwerte voneinander abwichen, handele es sich um nahezu identische Wohnungen im selbigen Objekt. Er habe es als sinnvoll erachtet, die in der Vergangenheit angemietete Wohnung weiter zu bewohnen und nicht mit der zuvor von seiner Mutter bewohnten Wohnung zu tauschen. Der Umzug von einer Etage in die andere in eine baugleiche Wohnung sei aus sinnhaftigkeits- und verfahrens枚konomischen Gr眉nden unterblieben.
Mit Einspruchsentscheidung vom 28. August 2023 wies der Beklagte den Einspruch als unbegr眉ndet zur眉ck.
Dem Kl盲ger st眉nde die Steuerverg眉nstigung f眉r ein ererbtes Familienheim nicht zu, denn die Steuerbefreiungsvorschrift diene nicht dem Zweck, die Immobilie zu erhalten. Vielmehr st眉nde die Sicherung des r盲umlichen Fortbestands des eigengenutzten Wohneigentums einer Familie im Fokus der Norm. Nach Ansicht des Beklagten k盲me es dem Kl盲ger jedoch nur auf den Fortbestand der Wohnung an, nicht hingegen auf deren Sicherung, um sie f眉r famili盲re, privilegierte Wohnzwecke zu nutzen. Daran 盲ndere auch die Tatsache nichts, dass sich beide Wohnungen im selben Objekt bef盲nden.
Mit seiner am 29. September 2023 erhobenen Klage verfolgt der Kl盲ger sein Begehren auf Ber眉cksichtigung der Steuerbefreiung f眉r ein Familienheim f眉r die Wohnung Nr. 2 ATP weiter.
Wenngleich die tatbestandsm盲脽igen Voraussetzungen des 搂听13 Abs.听1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG nicht vorl盲gen, sei eine analoge Anwendung dieser Vorschrift geboten. Die Steuerbefreiungsvorschrift diene neben dem Schutz des gemeinsamen famili盲ren Lebensraumes auch der Lenkung in immobiles Verm枚gen.
Der Kl盲ger beantragt sinngem盲脽,
den Erbschaftsteuerbescheid vom 22. Dezember 2022 in Gestalt des Einspruchsbescheides vom 28. August 2023 dahingehend zu 盲ndern, dass die Wohnung Nr. 2 des Aufteilungsplans der Wohnungseigent眉mergemeinschaft X听in Y als steuerbefreites Familienheim im Sinne des 搂听13听Abs.听1听Nr. 听4c听Satz听1听ErbStG ber眉cksichtigt und die Erbschaftsteuer entsprechend niedriger festgesetzt wird.
Der Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.
und verweist auf die Ausf眉hrungen in der Einspruchsentscheidung.
Die Beteiligten haben 眉bereinstimmend auf eine m眉ndliche Verhandlung verzichtet.
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I. Die Entscheidung ergeht mit Einverst盲ndnis der Beteiligten ohne m眉ndliche Verhandlung (搂听90 Abs.听2 Finanzgerichtsordnung - FGO).
II. Die Klage hat keinen Erfolg.
Der angefochtene Bescheid ist rechtm盲脽ig und verletzt den Kl盲ger nicht in seinen Rechten.
Der Beklagte hat die vom Kl盲ger begehrte Steuerbefreiung nach 搂听13听Abs.听1听Nr.听4c听Satz听1听ErbStG zu Recht nicht gew盲hrt.
骋别尘盲脽 搂听13 Abs.听1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG ist der Erwerb von Todes wegen des Eigentums an einem im Inland belegenen bebauten Grundst眉ck im Sinne des 搂听181听Abs.听1听Nr.听1听bis听5听 Bewertungsgesetz听(BewG) durch Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 von der Erbschaftsteuer befreit, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gr眉nden an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war, die beim Erwerber unverz眉glich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist (Familienheim) und soweit die Wohnfl盲che der Wohnung 200 qm nicht 眉bersteigt. Eine Wohnung ist zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt, wenn der ...