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Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsausgabenabzug f眉r Auslandsreisen
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Leitsatz (redaktionell)
1) Aufwendungen eines nebenberuflichen Lehrbuchautors f眉r die Fertigung von Publikationen an Urlaubsorten im s眉dlichen Ausland sind auch dann nicht als Betriebsausgaben bei den Eink眉nften aus selbst盲ndiger Arbeit abziehbar, wenn diesem aufgrund einer K枚rperbehinderung ein T盲tigwerden in trockenen und warmen Gefilden 盲rztlich angeraten wurde.
2) Mehraufwendungen aufgrund der Begleitung durch die Ehefrau auf diesen Auslandsreisen sind auch dann nicht als au脽ergew枚hnliche Belastung nach 搂 33 Abs. 1 EStG abziehbar, wenn die Notwendigkeit st盲ndiger Begleitung nachgewiesen ist.
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Normenkette
EStG 搂搂听33, 4 Abs. 4
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Nachgehend
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Tatbestand
Die Beteiligten streiten darum, ob in den Streitjahren 2001 bis 2004 Aufwendungen f眉r Reisen ins Ausland als Betriebsausgaben sowie die hierin zum Teil enthaltenen und zum Teil dar眉ber hinausgehenden Aufwendungen f眉r die Begleitung des Kl盲gers durch seine Ehefrau auf verschiedenen Reisen als au脽ergew枚hnliche Belastungen abziehbar sind.
In den Streitjahren wurden der Kl盲ger und seine Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Eheleute haben 鈥 gemeinsame Kinder (geboren 鈥). Der Kl盲ger ist als Lehrer 鈥 t盲tig und erzielt aus dieser T盲tigkeit Eink眉nfte aus nichtselbst盲ndiger Arbeit nach 搂 19 EStG. Dar眉ber hinaus erzielt er Eink眉nfte aus selbst盲ndiger Arbeit nach 搂 18 EStG, und zwar aus anderweitigen unterrichtenden T盲tigkeiten sowie als Autor zahlreicher Lehr- und Arbeitsb眉cher 鈥 (鈥, Aufz盲hlung der Lehr- und Arbeitsb眉cher).
Der Kl盲ger ist schwerbehindert. Er leidet an einer von ihm n盲her bezeichneten Erkrankung (siehe zum Krankheitsbild die Anlage zum Schriftsatz vom 9.4.2010, Bl. 165 ff. GA). In seinem Schwerbehindertenausweis ist ein Grad der Behinderung von 90 % ausgewiesen. Au脽erdem sind das Merkzeichen 鈥濭鈥 (Erhebliche Beeintr盲chtigung der Bewegungsf盲higkeit im Stra脽enverkehr i.S.v. 搂 146 Abs. 1 SGB IX, 搂 3 Abs. 2 Nr. 2 SchwbAwV) sowie das Merkzeichen 鈥濨鈥 mit dem Vermerk 鈥濪ie Notwendigkeit st盲ndiger Begleitung ist nachgewiesen鈥 (vgl. 搂 146 Abs. 2 SGB IX, 搂 3 Abs. 2 Nr. 1 SchwbAwV) eingetragen.
Nach dem Vorbringen des Kl盲gers f盲hrt er jedes Jahr mit seiner Ehefrau in den Sommerferien f眉r 2-3 Wochen ins Ausland, um sich dort ausschlie脽lich mit der 脺berarbeitung der von ihm verfassten Lehrb眉cher zu befassen. In den Streitjahren seien er und seine Ehefrau 2001 und 2002 in ein angemietetes Haus in A sowie 2003 und 2004 in das von seiner Ehefrau erworbene Ferienhaus in B gefahren. Er reise au脽erdem noch mit der gesamten Familie (also auch mit den Kindern) ins Ausland, und zwar in der Regel in den Oster- und Herbstferien. Auch bei diesen Aufenthalten befasse er sich teilweise mit der 脺berarbeitung der Lehrb眉cher. Seine Ehefrau m眉sse ihn bei s盲mtlichen Auslandsaufenthalten begleiten, da er aufgrund seiner Schwerbehinderung auf eine Begleitperson angewiesen sei.
Der Kl盲ger hat die folgende Aufstellung 眉ber die Auslandsaufenthalte in den Streitjahren eingereicht:
2001 |
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鈥 鈥 (15 Tage) |
A |
鈥 Arbeitsaufenthalt 鈥 |
鈥 鈥 (8 Tage) |
C |
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鈥 鈥 (5 Tage) |
D |
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2002 |
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鈥 鈥 (15 Tage) |
A |
鈥 Arbeitsaufenthalt 鈥 |
鈥 鈥 (8 Tage) |
B |
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鈥 鈥 (6 Tage) |
B |
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鈥 鈥 (8 Tage) |
C |
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2003 |
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鈥 鈥 (9 Tage) |
B |
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鈥 鈥 (15 Tage) |
B |
鈥 Arbeitsaufenthalt 鈥 |
鈥 鈥 (6 Tage) |
B |
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2004 |
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鈥 鈥 (9 Tage) |
B |
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鈥 鈥 (20 Tage) |
B |
鈥 Arbeitsaufenthalt 鈥 |
鈥 鈥 (11 Tage) |
B |
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In seinen Einkommensteuererkl盲rungen f眉r die Streitjahre machte der Kl盲ger die Aufwendungen f眉r die Auslandsaufenthalte, die oben als Arbeitsaufenthalte bezeichnet sind, als Betriebsausgaben bei seinen Eink眉nften aus selbst盲ndiger Arbeit geltend. Bez眉glich seiner schriftstellerischen T盲tigkeit erkl盲rte er folgende Eink眉nfte:
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2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
鈥 Einnahmen (Lehrb眉cher) |
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鈥 Betriebsausgaben (insb. Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand wgn. Besprechungen und Literaturrecherche) |
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鈥 Betriebsausgaben Auslandsaufenthalte |
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Die geltend gemachten Betriebsausgaben f眉r die Auslandsaufenthalte schl眉sselte der Kl盲ger wie folgt auf:
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2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
鈥 Mietkosten A inkl. Nebenkosten |
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鈥 Nebenkosten Ferienhaus B |
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鈥 Fahrtkosten (f眉r 2001 und 2002 inkl. Verpflegungs-Mehraufwand) |
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鈥 Verpflegungsmehraufwand Kl盲ger |
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鈥 Verpflegungsmehraufwand Ehefrau |
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鈥 Summe |
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In den gem盲脽 搂 164 Abs. 2 AO ge盲nderten Einkommensteuerbescheiden 2001 bis 2004 vom 13.10.2005, vom 23.11.2005, vom 9.12.2005 und vom 2.10.2006 erkannte der Beklagte die Aufwendungen f眉r die Auslandsaufenthalte nicht als Betriebsausgaben an. Gegen die vorgenannten Bescheide legte der Kl盲ger jeweils Einspruch ein und machte weiterhin den Betriebsausgabenabzug geltend. Hierzu berief er sich auf ein Urteil des Nieders盲chsischen Finanzgerichts vom 12.12.2002 (11 K 335/02, EFG 2003, 597), in dem f眉r einen gleichgelagerten Fall entsprechende Aufwendungen zum Abzug zugelassen worden seien. Die von ihm seit 鈥 verfassten Lehrb眉cher m眉ssten in Abst盲nden von einem bzw. zwei Jahren 眉berarbeitet werden. F眉r 鈥 Lehrb眉cher (zT inkl. L枚sungen und CD) erfordere dies ein hochkonz...