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Entscheidungsstichwort (Thema)
Zul盲ssigkeit eines 眉ber das besondere elektronische Anwaltspostfach an das besondere elektronische Beh枚rdenpostfach der Familienkasse 眉bermittelten Kindergeldantrags
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Leitsatz (amtlich)
1. 搂 67 Satz 1 Halbsatz 2 des Einkommensteuergesetzes (i.d.F. des Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gew盲hrung von Familienleistungen) begr眉ndet keine Sperrwirkung dahingehend, dass ein elektronischer Kindergeldantrag nur noch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz 眉ber die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zul盲ssig ist.
2. Hat die Familienkasse einen Zugang f眉r die 脺bermittlung elektronischer Dokumente 眉ber das besondere elektronische Beh枚rdenpostfach er枚ffnet, kann dar眉ber ein elektronischer Kindergeldantrag auch ohne Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes formwirksam gestellt werden.
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Normenkette
EStG 搂 67 S. 1; AO 搂 87a Abs. 1 S. 1; FGO 搂听118 Abs. 2, 搂听126 Abs. 3, 搂搂听135-136, 143; EGovG 搂搂听1-2; ERVV 搂 6 Abs. 2; RAVPV 搂 19
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Verfahrensgang
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Tenor
Auf die Revision des Kl盲gers werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 20.04.2023 - 9 K 39/23 und der Ablehnungsbescheid der Familienkasse vom 07.04.2022 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 19.12.2022 aufgehoben.
Die Familienkasse wird verpflichtet, 眉ber den Kindergeldantrag des Kl盲gers vom 27.12.2021/31.12.2021 erneut zu entscheiden.
Im 脺brigen wird die Revision als unzul盲ssig verworfen.
Die Kosten des Klageverfahrens hat die Familienkasse zu tragen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Beteiligten je zur H盲lfte.
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Tatbestand
I.
Rz. 1
Die Beteiligten streiten dar眉ber, ob ein Kindergeldantrag formwirksam gestellt worden ist.
Rz. 2
Der Kl盲ger und Revisionskl盲ger (Kl盲ger), ein Rechtsanwalt, teilte der Beklagten und Revisionsbeklagten (Familienkasse) am XX.12.2021 mit, dass seine Ehefrau am XX.09.2021 verstorben sei. Er beantragte, das Kindergeld f眉r seine beiden Kinder P, geboren am XX.02.1998, und G, geboren am XX.07.2002, ab sofort an ihn zu zahlen. Er gab seine Kontonummer an und f眉gte dem Schreiben als Anlagen die Sterbeurkunde, die Heiratsurkunde sowie die Geburtsurkunden und Ausbildungsnachweise der Kinder bei. Das Schreiben enthielt in der Betreffzeile die Kindergeldnummer der Ehefrau des Kl盲gers, die bis zu ihrem Tod das Kindergeld f眉r die gemeinsamen Kinder bezogen hatte. Das Schreiben vom 27.12.2021 眉bermittelte der Kl盲ger an die Familienkasse elektronisch 眉ber das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das besondere elektronische Beh枚rdenpostfach (beBPo). Es wurde von ihm qualifiziert elektronisch signiert.
Rz. 3
Am 31.12.2021 眉bersandte der Kl盲ger ebenfalls mit qualifizierter elektronischer Signatur 眉ber das beA an das beBPo den Antrag auf Kindergeld und f眉r jedes Kind eine Anlage Kind. Die auf diesem Wege eingereichten Vordrucke enthielten vom Kl盲ger erg盲nzte inhaltliche Angaben, waren aber nicht handschriftlich unterschrieben. Sie kamen bei der Familienkasse als unausgef眉llte Dokumente an.
Rz. 4
Im Verlauf der sich anschlie脽enden Korrespondenz zwischen den Beteiligten wurde deutlich, dass die Familienkasse das Ausf眉llen der Vordrucke und die eigenh盲ndige Unterschrift verlangte. Der Kl盲ger verwies darauf, dass die qualifizierte elektronische Signatur die Unterschrift ersetze.
Rz. 5
Mit Bescheid vom 07.04.2022 lehnte die Familienkasse den Antrag des Kl盲gers auf Kindergeld f眉r die Kinder P und G ab. Dagegen legte der Kl盲ger mit Schreiben vom 30.04.2022, das er qualifiziert elektronisch signierte, Einspruch ein.
Rz. 6
Der Einspruch wurde mit Einspruchsentscheidung vom 19.12.2022 als unbegr眉ndet zur眉ckgewiesen. Zur Begr眉ndung verwies die Familienkasse insbesondere darauf, dass 搂听67 des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine Antragstellung per beA beziehungsweise beBPo nicht zulasse.
Rz. 7
Hiergegen erhob der Kl盲ger beim Finanzgericht (FG) Klage mit dem Begehren, die Familienkasse zu verpflichten, seinen Antrag auf Kindergeld f眉r die Kinder P und G unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 07.04.2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.12.2022 inhaltlich unter Ber眉cksichtigung der von ihm eingereichten, mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschriebenen Antragsunterlagen zu bescheiden.
Rz. 8
In der m眉ndlichen Verhandlung trug der Kl盲ger vor, er habe den Kindergeldantrag nicht "elektronisch", sondern "schriftlich" gestellt und seine Unterschrift durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt.
Rz. 9
Das FG wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2023, 1189 ver枚ffentlichten Gr眉nden ab. Nach Ansicht des FG hat der Kl盲ger keinen Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld, da die nach 搂听67 EStG geforderten Formalien bei der Antragstellung nicht beachtet worden seien.
Rz. 10
Mit der vom FG zugelassenen Revision r眉gt der Kl盲ger die Verletzung von Bundesrecht.
Rz. 11
Der Kl盲ger beantragt,
das Urteil des Hessischen FG vom 20.04.2023听- 9听K听39/23 abzu盲ndern und die Familienkasse zu verurteilen, an ihn Kindergeld f眉r seine beiden T枚chter P und G in H枚he des gesetzlichen Kindergeldsatzes, also ab Januar 2022 je Kind 219听鈧 pro Monat und ab Januar 2023 je Kind 250听鈧 pro Monat, jeweils von der Einstellung der Zahlung des Kindergeldes an seine verstorbene Ehefrau bis zu dem Abschluss der Ausbildung oder dem Eintritt der gesetzlichen Altersgrenze der Kinder, je nachdem was zuerst eintritt, zu zahlen;
hilfsweise,
die Familienkasse zu verpflichten, seinen Antrag auf Kindergeld f眉r seine T枚chter P und G unter Aufhebung der Ablehnung des Antrags auf Kindergeld vom 07.04.2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.12.2022 inhaltlich unter Ber眉cksichtigung der von ihm eingereichten, mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschriebenen Antragsunterlagen zu bescheiden.
Rz. 12
Die Familienkasse beantragt,
die Revision zur眉ckzuweisen.
Rz. 13
Zur Begr眉ndung beruft sie sich auf die zutreffenden Ausf眉hrungen des Urteils. Erg盲nzend weist sie darauf hin, dass zum einen die 脺bermittlung des (leeren) Antragsformulars vom 27.12.2021 beziehungsweise 31.12.2021 nicht an das beBPo der Familienkasse Hessen, sondern an das der Agentur f眉r Arbeit erfolgt sei; damit sei der Antrag nicht bei der nach 搂听67 EStG zust盲ndigen Stelle eingegangen. Zum anderen seien die Antragsunterlagen der Familienkasse erstmals im Klageverfahren (am 17.04.2023) ausgef眉llt, wenn auch nicht unterschrieben, 眉bermittelt worden.
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II.
Rz. 14
Die Revision ist mit dem Hauptantrag unzul盲ssig; sie ist aber hinsichtlich des Hilfsantrags begr眉ndet. Sie f眉hrt insoweit zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und des Bescheids vom 07.04.2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.12.2022 und zur Verpflichtung der Familienkasse, 眉ber den Kindergeldantrag des Kl盲gers erneut zu entscheiden (搂听126 Abs.听3 Satz听1 Nr.听1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).
Rz. 15
1. Soweit der Kl盲ger mit der Revision begehrt, die Familienkasse zu verurteilen, Kindergeld in gesetzlicher H枚he f眉r seine beiden T枚chter zu zahlen, ist die Revision unzul盲ssig.
Rz. 16
a) Nach 搂听123 Abs.听1 Satz听1 FGO sind Klage盲nderungen im Revisionsverfahren unzul盲ssig. Ein Revisionsantrag darf nicht 眉ber das Klagebegehren hinausgehen. Eine Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren ist unzul盲ssig (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22.05.2006听- VI听R听61/05, BFH/NV 2007, 45; vom 28.03.2012听- II听R听42/11, BFH/NV 2012, 1486, Rz听30 und vom 15.10.2014听- II听R听14/14, BFHE 248, 228, BStBl II 2015, 405, Rz听13).
Rz. 17
b) Im finanzgerichtlichen Verfahren hat der Kl盲ger in der m眉ndlichen Verhandlung ausschlie脽lich beantragt, die Familienkasse zu verpflichten, den Antrag des Kl盲gers auf Kindergeld unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids und der Einspruchsentscheidung inhaltlich unter Ber眉cksichtigung der von ihm mit qualifizierter elektronischer Signatur unterschriebenen Antragsunterlagen zu bescheiden. Gegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens war dementsprechend nur die Frage, ob der vom Kl盲ger gestellte Antrag den Voraussetzungen des 搂听67 EStG i.V.m. 搂听87a der Abgabenordnung (AO) entsprach, hingegen nicht, ob die 眉brigen Voraussetzungen f眉r einen Kindergeldanspruch nach 搂搂听62, 63, 32 EStG f眉r die T枚chter P und G vorlagen. Im Revisionsverfahren beantragt der Kl盲ger dagegen den Erlass eines Vornahmeurteils (搂听101 Satz听1 FGO), n盲mlich die Familienkasse zu verpflichten, Kindergeld f眉r P und G auf bestimmte Betr盲ge ab einem bestimmten Zeitpunkt festzusetzen (als Voraussetzung f眉r die Zahlung der Familienleistung). Da die Vorinstanz lediglich 眉ber das erstinstanzliche Bescheidungsbegehren zu entscheiden hatte (搂听96 Abs.听1 Satz听2 FGO), kann der Vornahmeantrag --obgleich er im Grunde den n盲mlichen Streitgegenstand betrifft-- im Revisionsverfahren nicht mehr gestellt werden. Eine unzul盲ssige Erweiterung des Klagebegehrens hat der BFH beispielsweise darin gesehen, dass der Kl盲ger im finanzgerichtlichen Verfahren nur die Verpflichtung des Finanzamts zur Durchf眉hrung einer Einkommensteuerveranlagung, in der Revisionsinstanz hingegen die Festsetzung der Einkommensteuer auf einen bestimmten Betrag beantragt hatte (BFH-Urteil vom 22.05.2006听- VI听R听61/05, BFH/NV 2007, 45). Nichts anderes kann gelten, wenn im Rahmen einer Verpflichtungsklage der Kl盲ger erstmals mit seinem Revisionsantrag einen Vornahmeausspruch begehrt (vgl. Bergkemper in H眉bschmann/Hepp/Spitaler, 搂听123 FGO Rz听7; R眉sken in Gosch, FGO 搂听123 Rz听3). Unber眉hrt hiervon bleibt allerdings, dass das Vornahmebegehren regelm盲脽ig auch den Bescheidungsantrag umfasst (BFH-Urteil vom 11.04.2012听- I听R听63/11, BFHE 237, 29, BStBl II 2012, 539, Rz听10, m.w.N.).
Rz. 18
2. Im Hilfsantrag ist die Revision jedoch begr眉ndet.
Rz. 19
Der vom Kl盲ger gestellte Kindergeldantrag 眉ber beA beziehungsweise beBPo ist zu Unrecht als formunwirksam im Sinne des 搂听67 Satz听1 EStG i.V.m. 搂听87a Abs.听1 Satz听1 AO abgelehnt worden.
Rz. 20
a) Nach 搂听67 Satz听1 EStG (i.d.F. des Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gew盲hrung von Familienleistungen vom 03.12.2020, BGBl I 2020, 2668, 2671, BStBl I 2020, 1350) ist das Kindergeld bei der zust盲ndigen Familienkasse schriftlich zu beantragen; eine elektronische Antragstellung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz 眉ber die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle ist zul盲ssig, soweit der Zugang er枚ffnet wurde.
Rz. 21
b) Nach den Feststellungen des FG 眉bermittelte der Kl盲ger sowohl das Schreiben vom 27.12.2021 als auch das Schreiben vom 31.12.2021 an die Familienkasse elektronisch 眉ber das beA an das beBPo, 眉ber das die Familienkasse erreichbar war. Soweit die Familienkasse erstmals im Revisionsverfahren geltend macht, der Antrag des Kl盲gers 眉ber das beA sei nicht an das beBPo der Familienkasse, sondern an das beBPo der Agentur f眉r Arbeit gerichtet gewesen, geht ihr Revisionsangriff ins Leere, weil sie insoweit keine zul盲ssigen und begr眉ndeten Revisionsr眉gen gegen die Feststellungen des FG erhoben hat. Der Vortrag der Familienkasse stellt sich demnach als im Revisionsverfahren nicht zu beachtendes neues tats盲chliches Vorbringen dar (搂听118 Abs.听2 FGO).
Rz. 22
Unabh盲ngig hiervon hat die Agentur f眉r Arbeit nach Aktenlage die bei ihr eingegangen Unterlagen, mit E-Mail vom 03.01.2022 an die zust盲ndige Familienkasse weitergeleitet. Wird der Kindergeldantrag bei der sachlich oder 枚rtlich unzust盲ndigen Familienkasse eingereicht, hat diese den Antrag unverz眉glich an die zust盲ndige Familienkasse weiterzuleiten. Der Kindergeldberechtigte tr盲gt insoweit nur das Risiko der rechtzeitigen 脺bermittlung, was vor allem im Hinblick auf die Ausschlussfrist des 搂听70 Abs.听1 Satz听2 EStG und f眉r die Hemmung der Festsetzungsverj盲hrung von Bedeutung sein kann. Fristwahrend wirkt aber ein Antrag, der bei der Au脽enstelle derjenigen Agentur f眉r Arbeit eingeht, bei der die zust盲ndige Familienkasse eingerichtet ist (Senatsurteil vom 25.09.2014听- III听R听25/13, BFHE 247, 233, BStBl II 2015, 847; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, 搂听67 EStG Rz听6).
Rz. 23
c) Entscheidend ist daher im Streitfall allein die Frage, ob die Einreichung des Antrags mit einer qualifizierten elektronischen Signatur 眉ber das beA an das beBPo die Voraussetzungen des 搂听67 Satz听1 EStG erf眉llen kann. Nach Auffassung des Senats kann auch nach der durch das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gew盲hrung von Familienleistungen erfolgten 脛nderung des 搂听67 Satz听1 EStG ein formwirksamer Kindergeldantrag 眉ber ein beA an ein beBPo der Familienkasse gestellt werden.
Rz. 24
aa) Wie der Senat in seinem Urteil vom 12.10.2023听- III听R听38/21 (BFH/NV 2024, 199) ausgef眉hrt hat, ist nach 搂听67 Satz听1 EStG i.V.m. 搂听87a Abs.听1 Satz听1 AO in der bis einschlie脽lich 09.12.2020 geltenden Fassung ein Kindergeldantrag auch mit einer einfachen E-Mail ohne Beif眉gung des amtlichen Vordrucks im PDF-Format m枚glich, sofern die Familienkasse f眉r die 脺bermittlung elektronischer Dokumente einen Zugang er枚ffnet hat. Bei einem Kindergeldantrag, der die Bearbeitung lediglich anst枚脽t, aber noch nicht unmittelbar zum Abschluss des Verfahrens f眉hrt, muss lediglich die Identit盲t des Antragstellers feststellbar sein und erkennbar sein, dass und f眉r welche Kinder er Kindergeld begehrt (Rz听35). "Schriftlich" bedeutet hiernach im Fall des 搂听67 Satz听1 Halbsatz听1 EStG i.V.m. 搂听87a Abs.听1 Satz听1 AO, dass der Kindergeldantrag verschriftlicht sein muss, damit sein Inhalt im Verwaltungsverfahren, aber auch im Rechtsbehelfs- und Klageverfahren dokumentiert und 眉berpr眉fbar ist; eine Unterschrift ist nicht erforderlich (Rz听35). In seiner Entscheidung vom 12.10.2023听- III听R听38/21 (BFH/NV 2024, 199, Rz听27) hat der Senat aber ausdr眉cklich offen gelassen, ob sich durch Einf眉gung des zweiten Halbsatzes in 搂听67 Satz听1 EStG (Geltung ab 10.12.2020) f眉r 搂听67 Satz听1 Halbsatz听1 EStG i.V.m. 搂听87a Abs.听1 Satz听1 AO eine 脛nderung ergeben hat.
Rz. 25
bb) Durch das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gew盲hrung von Familienleistungen wurde 搂听67 Satz听1 EStG dahingehend erg盲nzt, dass eine elektronische Antragstellung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz 眉ber die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zul盲ssig ist, soweit der Zugang er枚ffnet wurde. Diese Schnittstelle hat der Kl盲ger unstreitig nicht genutzt und insoweit die Anforderungen nach 搂听67 Satz听1 Halbsatz听2 EStG nicht erf眉llt.
Rz. 26
cc) Die Einreichung des Antrags 眉ber das beA an das beBPo gen眉gt aber den Anforderungen an die geforderte "schriftliche Antragstellung" im Sinne des 搂听67 Satz听1 Halbsatz听1 EStG i.V.m. 搂听87a Abs.听1 Satz听1 AO. Dar眉ber hinaus begr眉ndet 搂听67 Satz听1 Halbsatz听2 EStG keine Sperrwirkung dahingehend, dass eine elektronische Kommunikation nur noch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz 眉ber die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zul盲ssig ist.
Rz. 27
(1) Dem Schriftlichkeitsgebot nach 搂听67 Satz听1 Halbsatz听1 EStG wird gen眉gt, wenn sich die Geltendmachung eines Anspruchs auf Kindergeld aus einem vom Antragsteller herr眉hrenden Schriftst眉ck ergibt; die Verwendung eines amtlichen Vordrucks ist nicht vorgesehen (HHR/Wendl, 搂听67 EStG Rz听6, m.w.N.). 搂听67 Satz听1 Halbsatz听1 EStG i.V.m. 搂听87a Abs.听1 Satz听1 AO gestattet die 脺bermittlung des Kindergeldantrags auch als elektronisches Dokument, zum Beispiel als E-Mail (Senatsurteil vom 12.10.2023听- III听R听38/21, BFH/NV 2024, 199, Rz 27). Voraussetzung f眉r die rechtswirksame 脺bermittlung eines elektronischen Dokuments ist allerdings, dass der Empf盲nger f眉r die betreffende Art der elektronischen 脺bermittlung einen Zugang er枚ffnet hat (搂听87a Abs.听1 Satz听1 AO). Diese Voraussetzung liegt im Streitfall vor.
Rz. 28
(a) Der Kl盲ger hat die Schreiben vom 27.12.2021 und 31.12.2021 mit qualifizierter elektronischer Signatur 眉ber das ihm als Anwalt zur Verf眉gung stehende beA an das beBPo 眉bermittelt. In diesen Schreiben hat er unter anderem den Wechsel des Kindergeldberechtigten und die Kindergeldnummer mitgeteilt. Au脽erdem hat er Ausbildungsnachweise f眉r seine T枚chter beigef眉gt. Der Kl盲ger war daher als Antragsteller identifizierbar; sein Begehren war erkennbar. Dies ergibt sich auch aus dem Schreiben der Familienkasse vom 14.01.2022, in dem ihn die Familienkasse unter der angegebenen Kindergeldnummer aufforderte, die Vordrucke "Antrag" und "Anlage Kind" einzureichen, um 眉ber den Kindergeldanspruch abschlie脽end entscheiden zu k枚nnen.
Rz. 29
(b) F眉r diese Art der elektronischen 脺bermittlung hat die Familienkasse auch den Zugang nach 搂听87a Abs.听1 Satz听1 AO er枚ffnet. Nach 搂听87a Abs.听1 Satz听1 AO kann die Zugangser枚ffnung ausdr眉cklich, konkludent, generell oder nur f眉r bestimmte F盲lle erfolgen.
Rz. 30
(aa) Gem盲脽 搂听1 Abs.听1 i.V.m 搂听2 Abs.听1 des Gesetzes zur F枚rderung der elektronischen Verwaltung vom 25.07.2013 sind Beh枚rden des Bundes einschlie脽lich der bundesunmittelbaren K枚rperschaften des 枚ffentlichen Rechts, zum Beispiel das Bundeszentralamt f眉r Steuern, die Hauptzoll盲mter und die Familienkassen, seit dem 01.07.2014 (Art. 31 Abs. 2 des Gesetzes zur F枚rderung der elektronischen Verwaltung sowie zur 脛nderung weiterer Vorschriften) verpflichtet, auch einen Zugang f眉r die 脺bermittlung elektronischer Dokumente zu er枚ffnen. Dies gilt auch f眉r elektronische Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind.
Rz. 31
Im Streitfall hat die Familienkasse f眉r vom beA 眉bersandte Dokumente den Zugang zum beBPo konkludent er枚ffnet. Das FG hat festgestellt, dass die Familienkasse 眉ber das beBPo objektiv erreichbar ist. Entgegen der Ansicht des FG und der Familienkasse ist nicht erforderlich, dass die Beh枚rde auch ausdr眉cklich subjektiv den Zugang 眉ber das beBPo er枚ffnet. Die Beh枚rdenpostf盲cher sind gem盲脽 搂听6 Abs.听2 Nr.听2 der Verordnung 眉ber die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und 眉ber das besondere elektronische Beh枚rdenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung --ERVV--) f眉r andere Inhaber besonderer elektronischer Postf盲cher adressierbar. Der Zugang ist daher bereits er枚ffnet, wenn er f眉r den B眉rger faktisch verf眉gbar ist (M眉ller in Ory/Weth, jurisPK-ERV Band听3, 2.听Aufl. 搂听3a VwVfG, Rz听25). Insoweit ist die subjektive Er枚ffnung eines Zugangs seitens der Beh枚rde nicht mehr erforderlich, da die erforderliche Bereitschaft der Familienkasse, elektronische Mitteilungen entgegenzunehmen, durch 搂听6 Abs.听2 Nr.听2 ERVV gesetzlich vorgegeben ist (Langhein, AO-Steuerberater 2020, 25; vgl. FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2019听- 7听V听7130/19, EFG 2019, 1877, Rz听31; a.A. Baum/Szymczak in AO听- eKommentar, 搂听87a AO, Rz听12).
Rz. 32
Das hier in Anspruch genommene beA (搂听19 der Verordnung 眉ber die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostf盲cher --RAVPV-- vom 23.09.2016, BGBl I 2016, 2167) dient nicht nur der Kommunikation mit den Gerichten, sondern kann gem盲脽 搂听19 Abs.听2 RAVPV auch der elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen dienen. Eine Einschr盲nkung enth盲lt 搂听19 Abs.听2 RAVPV --anders als beispielsweise die Regelungen 眉ber das besondere elektronische Steuerberaterpostfach-- nicht. Nach 搂听11 Abs.听2 Satz听2 der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung vom 25.11.2022 (BGBl I 2022, 2105) gilt die Kommunikation mit anderen Beh枚rden 眉ber dieses besondere elektronische Postfach nicht f眉r die Kommunikation mit der Finanzverwaltung, soweit diese ein anderes sicheres elektronisches Verfahren f眉r die 脺bermittlung von Nachrichten und Dokumenten zur Verf眉gung stellt. Eine solche Einschr盲nkung hat 搂听19 Abs.听2 RAVPV nicht erfahren.
Rz. 33
(bb) Selbst wenn man noch eine (subjektive) Widmung f眉r erforderlich hielte, liegt eine solche im Streitfall jedenfalls vor. Das FG hat f眉r den Senat bindend festgestellt (搂听118 Abs.听2 FGO), dass die Familienkasse 眉ber beBPo objektiv erreichbar war. Damit war sie mit der Einrichtung des elektronischen Beh枚rdenpostfachs als potentieller Adressat f眉r die Gerichte und Rechtsanw盲lte sichtbar. Sie hat sich f眉r die Nutzer der digitalen Kommunikation 眉ber das beBPo erkennbar objektiv empfangsbereit gehalten und damit zumindest auch subjektiv konkludent den Zugang er枚ffnet, ohne dass hierf眉r ein aktives Tun erforderlich w盲re (vgl. Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 08.12.2020听- S听179听AS听10734/19, juris, Rz听26; vgl. Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 06.05.2021听- L听6听AS听64/21听B听ER, Anwalt/Anw盲ltin im Sozialrecht 2021, 277).
Rz. 34
(2) Der Zul盲ssigkeit der 脺bermittlung des Antrags 眉ber das beA an das beBPo steht auch nicht 搂听67 Satz听1 Halbsatz听2 EStG entgegen. 搂听67 Satz听1 Halbsatz听2 EStG entfaltet keine Sperrwirkung f眉r die 脺bermittlung eines Antrags in einer anderen als der in dieser Vorschrift vorgesehenen elektronischen Form, sofern auch f眉r diese andere 脺bermittlungsart der Zugang nach 搂听87a AO er枚ffnet ist. Insoweit ist 搂听67 Satz听1 EStG nicht in der Weise (restriktiv) zu verstehen, dass s盲mtliche elektronische Kommunikationsformen nunmehr ausschlie脽lich von 搂听67 Satz听1 Halbsatz听2 EStG erfasst werden.
Rz. 35
F眉r die Interpretation eines Gesetzes ist der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers ma脽gebend. Der Feststellung des zum Ausdruck gekommenen objektivierten Willens des Gesetzgebers dienen neben der Auslegung aus dem Wortlaut der Norm (grammatikalische Auslegung), die Gesetzesmaterialien und die Entstehungsgeschichte (historische Auslegung), der Zusammenhang (systematische Auslegung) sowie der Zweck (teleologische Auslegung); zur Erfassung des Inhalts einer Norm darf sich der Richter dieser verschiedenen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen (BFH-Urteil vom 13.09.2023听- II听R听49/21, BFH/NV 2024, 226, Rz听17, m.w.N.).
Rz. 36
(a) Eine Sperrwirkung gegen眉ber anderen elektronischen 脺bermittlungsformen ist im Wortlaut des 搂听67 Satz听1 Halbsatz听2 EStG nicht angelegt. Der zweite Halbsatz des 搂听67 Satz听1 EStG enth盲lt keine Beschr盲nkung der elektronischen Antragstellung im Kindergeldverfahren, welche beispielsweise durch die Worte "nur" oder "ausschlie脽lich" h盲tte verdeutlicht werden k枚nnen. Des Weiteren folgt aus der Formulierung "eine elektronische Antragstellung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz 鈥 ist zul盲ssig" gerade nicht, dass alle anderen elektronischen Formen ausgeschlossen sind. Dies ergibt sich auch aus einem Vergleich anderer steuerrechtlicher Regelungen, in denen eine Verpflichtung zur elektronischen 脺bermittlung von Steuererkl盲rungsdaten angeordnet wird. Eine derartige Verpflichtung begr眉nden beispielsweise 搂听25 Abs.听4 und 搂听41a Abs.听1 Satz听2 EStG, 搂听18 Abs.听1 Satz听1 und Abs.听3 Satz听1 des Umsatzsteuergesetzes, 搂听31 Abs.听1a Satz听1 des K枚rperschaftsteuergesetzes und 搂听14a Satz听1 des Gewerbesteuergesetzes. In diesen Normen wird der Erkl盲rungspflichtige durch die Worte "ist" oder "hat" zur 脺bermittlung "nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfern眉bertragung" verpflichtet. Nur in diesen F盲llen sind die Beh枚rden regelm盲脽ig nicht verpflichtet (Ausnahme H盲rtefall, vgl. 搂听150 Abs.听8 AO), einen anderen 脺bertragungsweg zu akzeptieren (vgl. BFH-Beschluss vom 17.08.2015听- I听B听133/14, BFH/NV 2016, 72; BFH-Urteil vom 15.05.2018听- VII听R听14/17, BFH/NV 2018, 1137). Eine derartige zwingende Formulierung enth盲lt 搂听67 Satz听1 Halbsatz听2 EStG hingegen gerade nicht. Der Wortlaut der Norm steht daher --sofern die Beh枚rde einen Zugang er枚ffnet hat-- einer einfachen elektronischen Antragstellung, wie beispielsweise mittels einer E-Mail, nicht entgegen, wenn das Gesetz --wie hier f眉r den Antrag auf Kindergeld-- nicht die Schriftform mit einer Unterschrift verlangt, sondern eine Erkl盲rung gen眉gen l盲sst, die zwar schriftlich, das hei脽t in Text- oder Papierform erfolgen, aber keine Unterschrift enthalten muss (vgl. Senatsurteile vom 13.05.2015听- III听R听26/14, BFHE 250, 12, BStBl II 2015, 790, Rz听16; vom 12.10.2023听- III听R听38/21, BFH/NV 2024, 199, Rz听31听ff.; a.A. Hessisches FG [Vorinstanz], Urteil vom 20.04.2023听- 9听K听39/23, EFG 2023, 1189, Rz听35, das seit der 脛nderung des 搂听67 EStG auch bei einer schriftlichen Antragstellung eine Unterschrift fordert).
Rz. 37
(b) Die "elektronische Antragstellung" in 搂听67 Satz听1 Halbsatz听2 EStG ist durch das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gew盲hrung von Familienleistungen eingef眉gt worden. Die Regelung soll nach der Gesetzesbegr眉ndung nur eine Klarstellung enthalten (BTDrucks 19/21987, S.听29). So wurde auch bisher bereits eine Antragstellung per E-Mail als m枚glich angesehen, wenn die Familienkasse nach 搂听87a AO einen Zugang f眉r elektronische Dokumente er枚ffnet hat (HHR/Wendl, 搂听67 EStG Rz听6). Der Ausschluss einer anderen als der in Halbsatz听2 genannten elektronischen Antragstellung (und damit auch durch eine einfache E-Mail) w盲re aber keine Klarstellung, sondern eine Einschr盲nkung. In der Gesetzesbegr眉ndung wird weiterhin ausgef眉hrt, dass der Nutzen des Gesetzes in erster Linie darin bestehen soll, "neue" nutzerfreundliche digitale Anwendungen bei der Beantragung von Familienleistungen zu erm枚glichen (BTDrucks 19/21987, S.听2). Im Fokus stand zudem die B眉rgerfreundlichkeit und die Entb眉rokratisierung der Beantragung von Familienleistungen (BTDrucks 19/21987, S. 1). Dies spricht ebenfalls daf眉r, die bisher schon vorhandenen M枚glichkeiten der elektronischen Kommunikation bei entsprechender Zugangser枚ffnung weiterhin als zul盲ssig und f眉r eine Antragstellung ausreichend anzusehen. Auch soweit in der Gesetzesbegr眉ndung ausgef眉hrt wird, dass die "elektronische 脺bermittlung 鈥 nur unter Verwendung eines standardisierten Datensatzes zul盲ssig sein" (BTDrucks 19/21987, S.听29) soll, kann dies dahin verstanden werden, dass es sich nur um eine Vorgabe f眉r die 脺bermittlung nach 搂听67 Satz听1 Halbsatz听2 EStG, nicht hingegen f眉r andere elektronische 脺bermittlungsarten handelt. Jedenfalls aber hat der m枚glicherweise bestehende Wille, alle anderen Formen der elektronischen Antragstellungen auszuschlie脽en, im Gesetz --wie dargelegt-- keinen hinreichenden Ausdruck gefunden.
Rz. 38
(c) F眉r eine Beibehaltung auch anderer Formen der 脺bermittlung elektronischer Antr盲ge bei entsprechender Zugangser枚ffnung spricht zudem der Sinn und Zweck des 搂听67 Satz听1 EStG. Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 12.10.2023听- III听R听38/21 (BFH/NV 2024, 199, Rz听34) ausgef眉hrt hat, dient das Kindergeld dazu, einen Einkommensbetrag in H枚he des Kinderexistenzminimums von der Besteuerung freizustellen. Soweit es dazu nicht erforderlich ist, dient es der F枚rderung der Familie (搂听31 Satz听1 und 2 EStG). Was die Freistellung des Kinderexistenzminimums anbelangt, ist zu ber眉cksichtigen, dass das Kindergeld schon w盲hrend des laufenden Jahres einen (vorl盲ufigen) Ausgleich f眉r den 眉ber die Lohnsteuer oder die Einkommensteuervorauszahlungen erfolgenden Zugriff des Staates auf den f眉r den Kindesunterhalt erforderlichen Einkommensanteil schaffen soll. Schon dies spricht daf眉r, den Zugang zum Kindergeld niederschwellig zu halten und vom Kindergeldberechtigten nicht mehr zu fordern, als f眉r die Einleitung und die ordnungsgem盲脽e Durchf眉hrung des Verwaltungsverfahrens erforderlich ist. Aber auch soweit das Kindergeld eine einkommensteuerrechtliche F枚rderung der Familie durch eine Sozialzwecknorm (s. hierzu Senatsurteil vom 09.02.2012听- III听R听68/10, BFHE 236, 421, BStBl II 2012, 686, Rz听14, m.w.N.) beinhaltet, entspricht es dem vom Gesetzgeber verfolgten F枚rderzweck, den Zugang zum Kindergeld nicht durch strenge Formanforderungen zu erschweren.
Rz. 39
(d) Die Zulassung der Antragstellung durch 脺bermittlung einer anderen als der in 搂听67 Satz听1 Halbsatz听2 EStG vorgesehenen elektronischen Form f眉hrt auch nicht dazu, dass die auch durch das elektronische Dokument zu wahrenden Funktionen der "schriftlichen Antragstellung" (s. hierzu im Einzelnen Senatsurteil vom 12.10.2023听- III听R听38/21, BFH/NV 2024, 199, Rz听32听ff.) unterlaufen werden.
Rz. 40
3. Die Kostenentscheidung folgt aus 搂听143 Abs.听1, 搂听135 Abs.听1, 搂听136 Abs.听1 Satz听1 FGO. Da der Kl盲ger mit seiner Klage obsiegt, sind die Kosten des Klageverfahrens der Familienkasse aufzuerlegen. Die Revision des Kl盲gers hat aber nur teilweise Erfolg, daher sind die Kosten des Rechtsmittelverfahrens verh盲ltnism盲脽ig zu teilen. Insoweit ist eine Kostenentscheidung nach Verfahrensabschnitten sachgerecht (BFH-Urteil vom 28.04.2020听- VI听R听45/17, BFH/NV 2020, 1053, Rz听26). Auch diese wahrt den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (Senatsurteil vom 04.08.2011听- III听R听71/10, BFHE 235, 203, BStBl II 2013, 380, Rz听15).
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Fundstellen
亿兆体育-Index 16251424 |
BFH/NV 2024, 875 |
BFH/PR 2024, 222 |
DStR 2024, 8 |
DStRE 2024, 804 |