Zusammenfassung
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Im Rahmen des Kontrollverfahrens der Finanzbeh枚rden der EU-Mitgliedstaaten ist die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen 眉ber innergemeinschaftliche Lieferungen und im 眉brigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige Dienstleistungen mit 脺bergang der Steuerschuld auf den dort ans盲ssigen Leistungsempf盲nger die wichtigste S盲ule, um die ordnungsgem盲脽e Besteuerung des Waren- und Dienstleistungsbezugs kontrollieren zu k枚nnen. Jeder Unternehmer muss grds. monatlich f眉r innergemeinschaftliche Lieferungen und mindestens viertelj盲hrlich f眉r EU-Dienstleistungen die Bemessungsgrundlagen seiner Ums盲tze unter Angabe der jeweiligen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seiner Kunden separat an das Bundeszentralamt f眉r Steuern melden. F眉r innergemeinschaftliche Lieferungen ist die fristgerechte Abgabe einer richtigen und vollst盲ndigen Zusammenfassenden Meldung seit 1.1.2020 zur Voraussetzung f眉r die Gew盲hrung der Steuerbefreiung geworden.
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1 Allgemeines
Die gegenseitigen Verpflichtungen zum Informationsaustausch der Steuerbeh枚rden der EU-Mitgliedstaaten basieren im Wesentlichen auf Zusammenfassenden Meldungen der Unternehmen.
Durch den EU-weiten Informationsaustausch (MIAS/VIES) und Abgleich der von den betreffenden Steuerpflichtigen jeweils gemeldeten Daten wird die Besteuerung im jeweiligen Bestimmungsland sichergestellt.
Ihre Angaben zu den in den jeweiligen Meldezeitr盲umen get盲tigten Ums盲tzen, getrennt nach den jeweiligen Abnehmern und Dienstleistungsempf盲ngern im 眉brigen Gemeinschaftsgebiet, erm枚glichen den Datenabgleich zur Versteuerung des Warenerwerbs bzw. des Leistungsbezugs in der jeweiligen Stufe des Informationsaustauschs (Kontrollverfahren).
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Abgabe der Zusammenfassenden Meldung als Steuerbefreiungsvoraussetzung
Nach dem mit Wirkung vom 1.1.2020 neugefassten 搂听4 Nr.听1 Buchst.听b UStG gilt die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nicht, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung nicht nachgekommen ist, oder soweit er diese unrichtig oder unvollst盲ndig abgegeben hat. Nachtr盲gliche Berichtigungen bleiben davon unber眉hrt. Mit dieser Einschr盲nkung wollen die EU-Mitgliedstaaten eine Erh枚hung der Effektivit盲t des Kontrollverfahrens i.听S. einer Verbesserung des Datenabgleichs zur wirksameren Umsatzsteuerbetrugsbek盲mpfung erreichen.
Mit Schreiben vom 20.5.2022 hat das BMF jedoch mittlerweile seine zu enge Gesetzesauslegung aufgegeben, wonach das Vers盲umnis der fristgerechten (erstmaligen) Abgabe der Zusammenfassenden Meldung zur nicht korrigierbaren Versagung der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen gef眉hrt hat. Der UStAE wurde nunmehr dahingehend ge盲ndert, dass die Abgabe einer ordnungsgem盲脽en Zusammenfassenden Meldung zur r眉ckwirkenden Steuerbefreiung f眉hrt, sofern die origin盲re Steuerfestsetzung zu diesem Zeitpunkt noch 盲nderbar ist.
Die Zusammenfassenden Meldungen sind von ihrem verfahrensrechtlichen Charakter her Steuererkl盲rungen gleichgestellt. Obwohl mit ihrer Abgabe wegen der Steuerfreiheit bzw. Nichtsteuerbarkeit der Ums盲tze im Inland keine Zahlungsverpflichtungen verbunden sind, gelten auch hier die abgabenrechtlichen Vorschriften, seit dem 1.1.2017 mit Ausnahme der Festsetzung eines Versp盲tungszuschlags nach 搂听152 AO.
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Kein Versp盲tungszuschlag, aber Geldbu脽e m枚glich
Mit Geldbu脽e bis zu 5.000听EUR kann bestraft werden, wer Zusammenfassende Meldungen nicht, nicht richtig oder versp盲tet abgibt bzw. diese nicht oder nicht rechtzeitig berichtigt.
2 Meldepflichtige Unternehmen
Eine Zusammenfassende Meldung m眉ssen grunds盲tzlich alle Unternehmen abgeben, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder denen gleichgestellte unternehmensinterne Verbringensf盲lle t盲tigen bzw. die Vereinfachungsregelung f眉r innergemeinschaftliche Dreiecksgesch盲fte unter ihrer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nutzen.
Die Verpflichtung zur Abgabe Zusammenfassender Meldungen obliegt seit dem 1.1.2010 auch allen Unternehmen, die steuerpflichtige sonstige Leistungen im 眉brigen Gemeinschaftsgebiet ausf眉hren, f眉r die der dort ans盲ssige Leistungsempf盲nger die Umsatzsteuer dort schuldet. Ausgenommen davon sind demnach im 眉brigen Gemeinschaftsgebiet steuerbare Ums盲tze, die nach den dortigen Vorschriften steuerfrei sind bzw. bei denen kein 脺bergang der Steuerschuldnerschaft erfolgt (z.听B. Vermietungsums盲tze).
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Mahnungen vermeiden
Das Bundeszentralamt f眉r Steuern geht bei der Vergabe der USt-IdNr.听rein formal davon aus, dass die betreffenden...