Meldezeitraum f眉r innergemeinschaftliche Warenlieferungen und f眉r Lieferungen des mittleren Unternehmers im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgesch盲fte ist der Kalendermonat, wenn in einem Kalendervierteljahr die Summe aller Bemessungsgrundlagen 50.000听EUR 眉berschreitet.
F眉r die Meldung der im 眉brigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, f眉r die der dort ans盲ssige Leistungsempf盲nger die Steuer schuldet, gilt nach wie vor grunds盲tzlich das Kalendervierteljahr als Meldezeitraum.
Unternehmen, die sowohl monatlich zu meldende innnergemeinschaftliche Lieferungen als auch im 眉brigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige Dienstleistungen an dort ans盲ssige Leistungsempf盲nger erbringen, f眉r die diese die Steuer schulden, haben diese in der jeweils letzten Monatsmeldung eines Kalendervierteljahres anzugeben.
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Anzeige an das BZSt
Wird hinsichtlich der o.听g. sonstigen Leistungen die monatliche Meldung gew眉nscht, muss dies dem Bundeszentralamt f眉r Steuern angezeigt werden. Gleiches gilt, soweit weder im laufenden noch in den vier vorausgegangenen Kalendervierteljahren die Bemessungsgrundlage jeweils EUR 50.000 眉berschritten hat.
Die entsprechenden Meldungen sind auf elektronischem Weg bis zum 25. Tag des Folgemonats an das Bundeszentralamt f眉r Steuern zu 眉bermitteln. Die Nutzung der f眉r die Umsatzsteuer-Voranmeldung genehmigten Dauerfristverl盲ngerung auch f眉r die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen ist nicht mehr m枚glich.
F眉r Meldezeitr盲ume, in denen keine meldepflichtigen Ums盲tze erbracht worden sind, ist der Unternehmer nicht verpflichtet, Zusammenfassende Meldungen abzugeben (auch keine Fehlmeldungen).
Ausgenommen von der monatlichen bzw. viertelj盲hrlichen Abgabe Zusammenfassender Meldungen sind nur Unternehmer, die nicht zur Abgabe von Voranmeldungen und zur Entrichtung von Vorauszahlungen verpflichtet sind und
- deren Gesamtumsatz im vergangenen Kalenderjahr 200.000听EUR nicht 眉berstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht 眉bersteigen wird,
- deren innergemeinschaftliche Lieferungen und im 眉brigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen, f眉r die der dort ans盲ssige Leistungsempf盲nger die Steuer dort schuldet, im vorangegangenen Kalenderjahr 15.000听EUR nicht 眉berschritten haben bzw. im laufenden Kalenderjahr nicht 眉berschreiten werden bzw.
- bei deren Warenlieferungen es sich nicht um Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer mit USt-IdNr.听handelt.
In diesen wenigen Ausnahmef盲llen ist die Zusammenfassende Meldung bis zum 25. Tag nach Ende des Kalenderjahrs abzugeben.
Die Zusammenfassende Meldung muss beinhalten:
- die USt-IdNr.听des Meldepflichtigen, unter der die meldepflichtigen Ums盲tze get盲tigt wurden,
- die Summe der Bemessungsgrundlagen aller an einen Abnehmer im 眉brigen Gemeinschaftsgebiet get盲tigten innergemeinschaftlichen Lieferungen im Meldezeitraum sowie die vom Abnehmer verwandte USt-IdNr.,
- die Summe der Bemessungsgrundlagen aller vom Unternehmer in das 眉brige Gemeinschaftsgebiet zu seiner Verf眉gung verbrachten Gegenst盲nde mit Angabe der in dem jeweiligen Mitgliedstaat von ihm verwandten USt-IdNr.,
- die Summe der Bemessungsgrundlagen aller an einen im 眉brigen Gemeinschaftsgebiet ans盲ssigen Leistungsempf盲nger get盲tigten sonstigen Leistungen, f眉r die dieser dort die Steuer schuldet (Kennung "1" in Spalte 3 der Zusammenfassenden Meldung) sowie die vom Empf盲nger verwandte USt-IdNr.
- die Bemessungsgrundlagen seiner als mittlerer Unternehmer im Rahmen eines innerge颅meinschaftlichen Dreiecksgesch盲fts get盲tigten Lieferungen mit Angabe der USt-IdNr.听des letzten Abnehmers und Hinweis auf das Dreiecksgesch盲ft (Kennung "2" in Spalte 3 der Zusammenfassenden Meldung), wenn er entsprechend der Vereinfachungsregelung gem. 搂听25听b Abs.听2 UStG seine Steuerschuld auf den Abnehmer verlagert hat. Werden neben diesen im Land des letzten Abnehmers get盲tigten Ums盲tzen an den gleichen Abnehmer auch innergemeinschaftliche Lieferungen ausgef眉hrt, sind diese getrennt in einer zweiten Zeile zu erfassen.
F眉r die Zuordnung der zu meldenden Ums盲tze auf die Meldezeitr盲ume ist zu differenzieren:
Innergemeinschaftliche Lieferungen werden nach 搂听18a Abs.听8 Satz听1 UStG parallel zur Behandlung auf Seiten des Empf盲ngers in dem Monat ber眉cksichtigt, in welchem die Rechnung erteilt wird bzw. sp盲testens in dem Meldezeitraum, in dem der auf die Ausf眉hrung der innergemeinschaftlichen Warenlieferung folgende Monat endet.
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Innergemeinschaftliche Lieferung
Die A-GmbH versendet am 20.6.2022 Waren an den in Spanien ans盲ssigen Kunden ES.听ES verf眉gt 眉ber eine in Spanien registrierte USt-IdNr.听Selbst wenn die Rechnung 眉ber die innergemeinschaftliche Lieferung erst am 3.8.2022 erstellt w眉rde, w盲re die Lieferung bereits in der Zusammenfassenden Meldung f眉r den Kalendermonat Juli 2022 mit der vereinbarten Bemessungsgrundlage zu erfassen und zwar bis zum 25. Tag des darauf folgenden Monats, d.听h. hier bis zum 25.8.2022.
Im 眉brigen Gemeinschaftsgebiet ausgef眉hrte sonstige Leistungen,...