Zusammenfassung
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Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt, sollte der Versicherungsschutz f眉r den Arbeitnehmer sichergestellt werden. Der Umfang, der noch sichergestellt werden muss, richtet sich wesentlich nach dem Besch盲ftigungsstaat. Wird eine Person in einen EU/EWR-Staat oder die Schweiz entsandt, werden alle Versicherungszweige von den entsprechenden Regelungen erfasst, sodass ein wesentlicher Teil des Versicherungsschutzes bereits besteht. Handelt es sich bei dem Besch盲ftigungsstaat um einen Staat, mit dem ein Abkommen 眉ber Soziale Sicherheit besteht, ist der Versicherungsschutz nur in den vom Abkommen erfassten Sozialversicherungszweigen gew盲hrleistet. In den 眉brigen Versicherungszweigen muss daher 眉berpr眉ft werden, ob ein zus盲tzlicher Versicherungsschutz notwendig ist. Handelt es sich beim Besch盲ftigungsstaat um vertragsloses Ausland, sollte in jedem Versicherungszweig 眉berpr眉ft werden, ob und ggf. in welcher Form ein Versicherungsschutz gew盲hrleistet werden kann.
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Sozialversicherung
1 Krankenversicherung
Ist ein Arbeitnehmer im Ausland besch盲ftigt, ist abh盲ngig vom Besch盲ftigungsstaat zu pr眉fen, ob die M枚glichkeit einer weiteren Krankenversicherung besteht und ggf. welche Leistungen im Ausland in Anspruch genommen werden k枚nnen.
1.1 Ausstrahlung und Anwendung deutscher Rechtsvorschriften
Die nachfolgenden Ausf眉hrungen gelten immer in den Sachverhalten, in denen eine Ausstrahlung gegeben ist bzw. die deutschen Rechtsvorschriften weiter angewendet werden k枚nnen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Besch盲ftigungsstaat um einen Staat handelt, in dem die Verordnung (EG) 眉ber soziale Sicherheit Nr.听883/2004 gilt, mit dem ein Abkommen 眉ber Soziale Sicherheit f眉r den Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen wurde oder ob es sich um vertragsloses Ausland handelt.
1.1.1 Sachleistungsprinzip
Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grunds盲tzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z.听B. 脛rzte, Zahn盲rzte, Krankenh盲user und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z.听B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. F眉r die europ盲ischen Staaten sowie einige andere Staaten, mit denen ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen besteht, gilt ein 盲hnliches Prinzip.
1.1.2 Kostenerstattung des Arbeitgebers
Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangeh枚rigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Besonderheiten bei der Kostenerstattung f眉r den Arbeitgeber gibt es im Rahmen der Verordnung (EG) 眉ber soziale Sicherheit und im Rahmen der Abkommen 眉ber Soziale Sicherheit.
1.2 EU/EWR-Staat oder die Schweiz
Im Bereich der EU/EWR-Staaten und der Schweiz gelten die Regelungen der Verordnung (EG) 眉ber soziale Sicherheit Nr.听883/2004. Diese gelten auch f眉r Sachverhalte mit dem Vereinigten K枚nigreich, die vom Austrittsabkommen erfasst werden.
1.2.1 Entsendung in einen anderen Mitgliedsstaat
F眉r eine Person, die in Deutschland besch盲ftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, um die Arbeit f眉r dessen Rechnung auszuf眉hren, k枚nnen die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Hierbei sind sowohl eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung und eine Familienversicherung 尘枚驳濒颈肠丑.
1.2.2 Anwartschaftsversicherung
Die in einem anderen Mitgliedsstaat zur眉ckgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet. Eine Anwartschaftsversicherung ist nicht notwendig. Sollte das Einkommen des Arbeitnehmers 眉ber der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen und dieser w盲hrend der Auslandst盲tigkeit privat krankenversichert sein, w盲re eine Anwartschaftsversicherung zu empfehlen. Dadurch ist es dem Arbeitnehmer m枚glich, nach der Auslandst盲tigkeit wieder gesetzlich krankenversichert zu werden.
1.2.3 Leistungen bei Krankheit
Anspruchsgrundlage f眉r den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) 眉ber Soziale Sicherheit die Europ盲ische Krankenversicherungskarte, die sich in der Regel auf der R眉ckseite der Krankenversichertenkarte befindet. Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen k枚nnen, die 鈥 unter Ber眉cksichtigung der Dauer des Aufenthalts 鈥 notwendig sind. Des Weiteren k枚nnen nur Leistungen in Anspruch genommen werde...