Zusammenfassung
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Der Beamte steht in einem 枚ffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverh盲ltnis zu einer 枚ffentlich-rechtlichen K枚rperschaft. Er erf眉llt die Arbeitnehmereigenschaft nicht, da er seine T盲tigkeit nicht auf der Grundlage eines privatrechtlichen (Dienst-)Vertrags erbringt. Beamte werden lohnsteuerrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft; ihre aktiven Bez眉ge und die sp盲tere Pension sind als Arbeitslohn steuerpflichtig.
In der Sozialversicherung sind Beamte wegen der bestehenden Absicherung bei Krankheit durch Fortzahlung der Bez眉ge und Beihilfe oder Heilf眉rsorge sowie der bestehenden Anwartschaft auf Versorgung beim Dienstherrn versicherungsfrei. F眉r pensionierte Beamte, Richter und Berufssoldaten gelten besondere Regelungen. Diese werden im Stichwort Pension盲re dargestellt.
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Arbeitsrecht: Arbeitsgesetze gelten grunds盲tzlich nicht, sondern die Vorschriften des Bundes- oder Landesbeamtenrechts (BBeamtG, BBesO). Entsprechend anwendbar ist das AGG.
Lohnsteuer: Die ma脽gebliche Vorschrift f眉r die Einordnung der Beamtenbez眉ge ist 搂 19 Abs. 1 EStG; 搂 3 EStG stellt bestimmte Leistungen im 枚ffentlichen Dienst steuerfrei.
Sozialversicherung: Im Sozialversicherungsrecht regeln 搂听6 Nr. 2 SGB听V, 搂听27 Abs.听1 Satz 1 Nr.听1 SGB听III und 搂听5 Abs.听1 Satz听1 Nr.听1 SGB听VI die Versicherungsfreiheit der Beamten in ihrer T盲tigkeit. F眉r Rechtsreferendare finden sich Regelungen in einem Besprechungsergebnis (BE v. 18.11.2015).
Arbeitsrecht
Der Beamte unterliegt besonderen Treuepflichten gegen眉ber dem Dienstherrn (Streikverbot, besondere Anforderungen an das au脽erdienstliche Verhalten, Versetzungsbefugnis). Ein Vergleich der Arbeitnehmer des 枚ffentlichen Dienstes mit Beamten ist wegen erheblicher Unterschiede beider Rechtsverh盲ltnisse grunds盲tzlich ungeeignet, um daraus Rechtsfolgen herzuleiten; das gilt auch f眉r Verg眉tungsanspr眉che. Ein Beamter kann daneben auf privatrechtlicher Vertragsbasis als Arbeitnehmer t盲tig sein, auch bei seinem Dienstherrn, soweit seine Pflichten aus dem Dienstverh盲ltnis dies erlauben. Mit der Ernennung zum Beamten erlischt ein fr眉heres Arbeitsverh盲ltnis zum Dienstherrn, es lebt bei Beendigung des Beamtenverh盲ltnisses nicht wieder auf. Allerdings gelten die EU-Grundfreiheiten und Diskriminierungsverbote auch f眉r Beamte. Der Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitspl盲tzen ohne Gesetzesgrundlage ist bei einem rechtm盲脽igen Arbeitskampf verfassungswidrig. F眉r Rechtsstreitigkeiten aus dem Beamtenverh盲ltnis sind die Verwaltungsgerichte zust盲ndig. 脺ber einen Einsatz von Beamten w盲hrend eines Arbeitskampfs entscheiden die Arbeitsgerichte.
Lohnsteuer
1 Steuerpflichtige Beamtenbez眉ge
Lohnsteuerrechtlich werden Beamte als Arbeitnehmer eingestuft. Ihre aktiven Bez眉ge und die sp盲tere Pension sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie unterliegen mit ihren Dienstbez眉gen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften 鈥 einschlie脽lich Stellenzulagen wie der Ministerialzulage. Dabei ist die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden. Die steuerliche Ber眉cksichtigung der von Beamten getragenen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben kann sowohl beim Lohnsteuerabzug durch die Ber眉cksichtigung der tats盲chlichen Krankenversicherungsbeitr盲ge oder im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer beantragt und angesetzt werden.
Dem Beamtenverh盲ltnis geht regelm盲脽ig eine Ausbildung als Beamtenanw盲rter oder als Rechts- bzw. Gerichtsreferendar voraus. Steuerlich sind dies Ausbildungsdienstverh盲ltnisse. Die daf眉r gezahlten Unterhaltszusch眉sse sind als Arbeitslohn steuerpflichtig, weil sie sich im weitesten Sinne als Gegenleistung f眉r eine Besch盲ftigung im 枚ffentlichen Dienst erweisen.
Arbeitslohn sind auch die (weiter) gezahlten Dienstbez眉ge an
- Aufstiegsbeamte, wenn sie f眉r den Dienst in einer h枚heren Laufbahn ausgebildet werden,
- zum Studium abkommandierte oder beurlaubte Bundeswehroffiziere,
- zur Erlangung der mittleren Reife abkommandierte Zeitsoldaten,
- f眉r ein Promotionsstudium beurlaubte Geistliche.
Deshalb gelten f眉r diesen Personenkreis die nachfolgenden Grunds盲tze entsprechend.
2 Steuerpflichtige 脺bergangsgelder und Versorgungszuschlag
Steuerpflichtig sind auch die 脺bergangsgelder und 脺bergangsbeihilfen wegen einer Entlassung aus dem Dienstverh盲ltnis, z.听B. die Zahlungen an Zeitsoldaten.
Zahlt der Arbeitgeber an beurlaubte Beamten einen Versorgungszuschlag oder eine Versorgungsabgabe zur Aufrechterhaltung der Pensionsanspr眉che, z.听B. f眉r die von der deutschen Post, Bahn oder an Privatschulen ausgeliehenen Beamten (bei einer In-Sich-Beurlaubung), handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. In gleicher H枚he liegen beim Beamten Werbungskosten f眉r den Aufbau bzw. die Sicherung der Pensionsanspr眉che vor, weil di...