Zusammenfassung
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Der Arbeitgeber kann die f眉r den Arbeitslohn zu erhebende Lohnsteuer maschinell oder manuell berechnen. F眉r die manuelle Berechnung werden Lohnsteuertabellen ver枚ffentlicht. Um diese einheitlich erstellen zu k枚nnen, gibt das Bundesministerium der Finanzen j盲hrlich amtliche Programmablaufpl盲ne zur Erstellung von Lohnsteuertabellen heraus. Diese enthalten bundeseinheitliche Vorgaben f眉r die ben枚tigten Berechnungsschritte. Der Programmablaufplan ber眉cksichtigt die gesetzlichen 脛nderungen beim Einkommensteuertarif, u.听a. die Anhebung des steuerfreien Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags.
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Lohnsteuer: 搂 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG ist Rechtsgrundlage f眉r den amtlichen Programmablaufplan zur Erstellung der Lohnsteuertabellen. F眉r das jeweilige Kalenderjahr wird der amtliche Programmablaufplan durch BMF-Schreiben ver枚ffentlicht. Das BMF hat mit BMF-Schreiben v. 22.11.2024, IV C 5 - S 2361/19/10008 :013, BStBl 2024 I S. 1434, zun盲chst nur den Programmablaufplan f眉r die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidarit盲tszuschlags und der Ma脽stabsteuer f眉r die Kirchenlohnsteuer f眉r 2025 bekannt gemacht, aber gleichzeitig eine Bekanntmachung f眉r 2025 angek眉ndigt und eine 脺bergangsregelung f眉r die manuelle Berechnung getroffen.
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Lohnsteuer
1 Unterschied zwischen Lohnsteuerberechnung und Einkommensteuertarif
Wesentlicher Unterschied zwischen der Lohnsteuerberechnung und dem Einkommensteuertarif ist der Ausgangswert: Bei der Lohnsteuer wird ausgehend vom Bruttolohn unter Ber眉cksichtigung bestimmter gesetzlicher Abzugsbetr盲ge ein voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen ermittelt, auf welches dann der Einkommensteuertarif anzuwenden ist. F眉r die ausschlie脽liche Anwendung des Einkommensteuertarifs ist es somit erforderlich, den Zwischenwert "zu versteuerndes Einkommen" vorab zu berechnen.
Damit der Lohnsteuerabzug der endg眉ltigen Einkommensteuer m枚glichst nahekommt, wird die Lohnsteuer nach 6 unterschiedlichen Steuerklassen berechnet, in die verschiedene Frei- und Pauschbetr盲ge eingearbeitet sind, z.听B. in
2 Manuelle Berechnung der Lohnsteuer
Die Lohnsteuer wird heutzutage regelm盲脽ig mittels maschineller Lohnabrechnungsprogramme stufenlos f眉r jeden Arbeitslohn berechnet. Lohnsteuertabellen werden nur noch bei manueller Lohnsteuerberechnung angewendet, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind:
- In den Tabellen wird die Lohnsteuer jeweils nur f眉r bestimmte Betr盲ge ausgewiesen ("von听鈥 bis听鈥"), sog. Tabellenstufen; diese Tabellenstufen betragen jeweils 36听EUR, in der Steuerklasse III 72听EUR.
- Die Lohnsteuer wird jeweils an der Obergrenze der Tabellenstufe berechnet.
- Aus Vereinfachungsgr眉nden wird bei der Erstellung der Lohnsteuertabellen f眉r die Ermittlung der Vorsorgepauschale kein Beitragszuschlag f眉r Kinderlose und kein Beitragsabschlag f眉r Kinder 产别谤眉肠办蝉颈肠丑迟颈驳迟.
Die manuell berechnete Lohnsteuer ist damit in den meisten F盲llen geringf眉gig h枚her als bei maschineller Berechnung. Der Unterschiedsbetrag wird regelm盲脽ig durch den vom Arbeitgeber durchgef眉hrten Lohnsteuer-Jahresausgleich ausgeglichen. Alternativ kann der Ausgleich durch eine Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgen.
脺bergangsregelung in 2025 f眉r die Lohnsteuertabellen
Der im November 2024 bekannt gegebene maschinelle Programmablaufplan f眉r 2025 ber眉cksichtigt ausdr眉cklich noch nicht die im Steuerfortentwicklungsgesetz verabschiedeten 脛nderungen f眉r 2025.
Der manuelle Programmablaufplan f眉r die Erstellung von Lohnsteuertabellen wird daher voraussichtlich erst im Fr眉hjahr 2025 erstmals f眉r 2025 bekannt gegeben.
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Weiterverwendung der bisherigen Tabellen (Jan. 鈥 Nov.) f眉r 2025 erlaubt
Bei der manuellen Lohnsteuerberechnung wird es zur Vermeidung von B眉rokratiekosten nicht beanstandet, wenn die Lohnsteuer 2025 vorerst unter Weiterverwendung der nach dem Programmablaufplan vom 23.2.2024 erstellten Tabellen (f眉r Januar bis November 2024) ermittelt wird.
Anders als bei der Lohnsteuerberechnung im Dezember 2024 ist ab Januar 2025 jedoch kein fester Betrag als "Steuerentlastung" abzuziehen.
Der in den Monaten bis zur Anwendung der endg眉ltigen Programmablaufpl盲ne vorgenommene Lohnsteuerabzug wird vom Arbeitgeber nach Inkrafttreten neuer Tabellen i.听d.听R. zu korrigieren sein. Die Art und Weise wird dabei nicht zwingend festgelegt. Sie kann erfolgen
- durch eine Neuberechnung zur眉ckliegender Lohnzahlungszeitr盲ume,
- durch eine Differenzberechnung f眉r diese Lohnzahlungszeitr盲ume oder
- durch eine Erstattung im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer f眉r einen demn盲chst f盲lligen sonstigen Bezug.
Eine Verpflichtung zur Neuberechnung scheidet allerdings aus, wenn z.听B. der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keinen Arbeitslohn mehr bezie...