Charta für Sicherheit auf dem Bau

Im Rahmen der diesjährigen Messe Stone+tec in Nürnberg (2024) hat der Bundesverband Deutscher Steinmetze die „Charta für Sicherheit auf dem Bau“ unterzeichnet. Damit setzt er im Namen seiner Mitgliedsunternehmen ein Zeichen für sichere und gesunde Arbeitsplätze in der Branche. Die Charta wurde von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) initiiert, um den präventiven Arbeitsschutz in den Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen zu stärken. Seit dem Start der Initiative im Jahr 2017 haben bereits 18 Branchenverbände, darunter der Deutsche Abbruchverband, der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, der Bundesverband Gerüstbau oder die Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt, die Charta unterzeichnet.
Verhaltensorientiertes Präventionsprogramm
Die Charta ist Teil der BG Bau-Kampagne „Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich“, ein verhaltensorientiertes Präventionsprogramm, das Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bewusstsein aller im Betrieb Beschäftigten verankern soll. Die Unterzeichnenden der Charta setzen sich dafür ein, so wird es in der Charta formuliert, „dass in ihren Arbeitsschutzstandards eingehalten, Beschäftigte geschützt und Unfallrisiken vermieden werden.“ Diese Ziele werden insbesondere durch die folgenden Leitsätze verfolgt:
- Wir erkennen Unfallrisiken und beseitigen diese. Erst dann arbeiten wir weiter.
- Wir halten Sicherheitsregeln ein.
- Wir sind Vorreiter beim Arbeitsschutz.
- Wir tragen zum positiven Erscheinungsbild der Bauwirtschaft bei.
Beschäftigte müssen aktiv werden
Diverse Studien belegen, dass der Großteil der Unfälle in Betrieben durch menschliches Fehlverhalten entsteht. Die BG Bau betont, dass eine wirksame Prävention daher nicht allein durch verbesserte Arbeitsmittel, technische Lösungen oder organisatorische Maßnahmen erreicht werden kann. Für eine ganzheitliche Prävention müssen auch die persönlichen Einstellungen der Beschäftigten und ihr Verhalten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit berücksichtigt werden. Unzureichendes Risiko- und Verantwortungsbewusstsein, Bequemlichkeit und sicherheitswidrige Gewohnheiten müssen verstärkt thematisiert werden. Neben den Unternehmen stehen auch die Beschäftigten in der Verantwortung aktiv auf Sicherheitsdefizite hinzuweisen, egal ob diese technisch-organisatorischer oder verhaltensbedingter Natur sind. Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG Bau, erklärt: „Wenn eine Regel verletzt wird, hat jeder das Recht und die Pflicht, ‚Stopp!‘ zu sagen und erst weiterzuarbeiten, wenn die Mängel beseitigt sind.“
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
1.444
-
Wochenarbeitszeit als neue Maßgabe?
1.064
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
742
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
494
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
484
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
476
-
Arbeitsschutz im Koalitionsvertrag 2025
442
-
Chronisch krank und berufstätig
292
-
Gewerbeaufsicht im Haus: Rechte und Pflichten der Unternehmen
283
-
Neue Regelungen zur mutterschutzbezogenen Gefährdungsbeurteilung
2751
-
Sonn- und Feiertagsarbeit im Bäckereihandwerk
17.04.2025
-
Keine Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
16.04.2025
-
Wochenarbeitszeit als neue Maßgabe?
15.04.2025
-
Arbeitsschutz im Koalitionsvertrag 2025
10.04.2025
-
Gewerbeaufsicht im Haus: Rechte und Pflichten der Unternehmen
24.03.2025
-
Mehr Betreuungsangebote und Reform der DGUV Vorschrift 2
12.03.2025
-
Gestaffelte Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt
05.03.2025
-
Bildschirmbrille: Wer trägt die Kosten?
30.01.2025
-
Neue Regelungen zur mutterschutzbezogenen Gefährdungsbeurteilung
15.01.20251
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
16.12.2024