Betriebsrevisionen: Was sind die Unterschiede zwischen ß und Zwangsgeld?

Jedes Unternehmen erhält unmittelbar nach einer Betriebsrevision des Prüfers ein Revisionsschreiben, in dem die festgestellten Mängel festgehalten sind und eine Behebung der Missstände bis zum Ablauf einer bestimmten Frist gefordert wird. Es hängt dann von der Reaktion des Unternehmers auf dieses Schreiben ab, welche weiteren rechtlichen Konsequenzen die Revision für den Unternehmer hat. Richtig ernst wird die Lage, wenn ein Unternehmer sich weigert, den Forderungen der Prüfer nachzukommen oder gar nicht auf das Revisionsschreiben antwortet. Dann droht die sogenannte Anordnung.
Unterschiedliche Verfahren, gleiches Ziel
Als Sanktionsinstrumente können dann Zwangs- und ßer zum Einsatz kommen. Auch wenn Zwangs- und ß屹ڲ keinesfalls gleichgesetzt werden, da diese beiden Instrumente auf zwei verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen und ganz unterschiedliche Verfahren auslösen, haben sie doch ein gemeinsames Ziel: Den Anforderungen der Arbeitsschutzgesetzgebung oder aber der Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherungen im betreffenden Unternehmen durchzusetzen.
ß屹ڲ
Ignoriert der Unternehmer eine Anordnung und stellt diese gleichzeitig auch einen ßtatbestand dar, wird ein ß屹ڲ eingeleitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Ordnungswidrigkeitengesetz in Kombination mit der Strafprozessordnung. Dabei wird nun die Staatsanwaltschaft aktiv, die in der Regel gegen das Unternehmen oder aber einen Beschäftigten des Unternehmens einen ßbescheid als Sanktionierung erlässt – und nur in Ausnahmefällen den Betrieb lediglich verwarnt. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt aktuell eine Höchstgrenze für ßer als Sanktionierung einer Ordnungswidrigkeit von bis zu 30.000 Euro fest. Allerdings definiert das Gesetz nicht genau, welche Tatbestände und Versäumnisse zu dem Verhängen eines ßes führen. Daher bleibt den Unternehmen nichts anderes übrig, als die bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeiten aus den unterschiedlichsten Gesetzen wie der Arbeitsstättenverordnung oder der Betriebssicherheitssicherheitsverordnung zu entnehmen.
Zwangsgeldverfahren
Das ß ist eine Sanktion für einen in der Vergangenheit begangenen Rechtsverstoß. Vom ß unterscheidet sich das Zwangsgeld deshalb dadurch, dass es ein Beugemittel ist, das in die Zukunft gerichtet den Schuldner zur Erfüllung seiner Pflichten anhalten soll. Zwangsgeld ist eine behördlich oder gerichtlich angeordnete Geldstrafe, die verhängt wird, um eine Person oder eine Organisation zur Erfüllung einer bestimmten Handlung zu zwingen oder von einer unerlaubten Handlung abzuhalten. Es ist als Beugemittel damit im Gegensatz zum ß im streng rechtlichen Sinne also keine Sanktionierung und kann grundsätzlich so oft wiederholt werden, bis die Verpflichtung aus der Anordnung vom Unternehmen befolgt wird. Das Zwangsgeld muss auch aus diesem Grund vorher schriftlich angedroht werden. Wenn die betroffene Person oder Organisation der Anordnung nicht nachkommt, wird das Zwangsgeld fällig und kann in der Regel durch weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt werden. Kommt das Unternehmen oder der Beschäftigte aber den geforderten Verpflichtungen doch noch nach, so müssen sie das Zwangsgeld – trotz Androhung und Festsetzung – nicht zahlen.
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
1.444
-
Wochenarbeitszeit als neue Maßgabe?
1.064
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
742
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
494
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
484
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
476
-
Arbeitsschutz im Koalitionsvertrag 2025
442
-
Chronisch krank und berufstätig
292
-
Gewerbeaufsicht im Haus: Rechte und Pflichten der Unternehmen
283
-
Neue Regelungen zur mutterschutzbezogenen Gefährdungsbeurteilung
2751
-
Sonn- und Feiertagsarbeit im Bäckereihandwerk
17.04.2025
-
Keine Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
16.04.2025
-
Wochenarbeitszeit als neue Maßgabe?
15.04.2025
-
Arbeitsschutz im Koalitionsvertrag 2025
10.04.2025
-
Gewerbeaufsicht im Haus: Rechte und Pflichten der Unternehmen
24.03.2025
-
Mehr Betreuungsangebote und Reform der DGUV Vorschrift 2
12.03.2025
-
Gestaffelte Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt
05.03.2025
-
Bildschirmbrille: Wer trägt die Kosten?
30.01.2025
-
Neue Regelungen zur mutterschutzbezogenen Gefährdungsbeurteilung
15.01.20251
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
16.12.2024