Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024

Einkommensteuertarif 2024
Danach ergeben sich rückwirkend für den VZ 2024 die folgenden geänderten Werte:
VZ 2024 bisher | VZ 2024 neu | öܲԲ | |
Grundfreibetrag | 11.604 EUR | 11.784 EUR | + 180 EUR |
Kinderfreibetrag | 6.384 EUR | 6.612 EUR | + 228 EUR |
Einkommensteuertarif 2025
Den Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes mit der weiteren Absenkung des Einkommensteuertarifs für die kommenden Jahre hat der Bundestag noch nicht verabschiedet. Schon vor dem Bruch der Ampel-Koalition wurden hierzu die Verhandlungen im Bundestags-Finanzausschuss mehrfach verschoben. Es ist daher eher unwahrscheinlich, dass das Steuerfortentwicklungsgesetz mit der Änderung der Einkommensteuertarife ab 2025 noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.
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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
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Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
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Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
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Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
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Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung
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